erschienen, darunter eine Oper: »Wanda«, eine große Symphoniekantate: »Napoleon I.«, eine Kantate: Schillers »Glocke«;
ferner
Quartette, Trios etc. Auch brachte Haslinger in seinen besonders zu diesem Zweck veranstalteten Soireen seltener gehörte ältere und
neuere bedeutende Werke zur Aufführung. Haslinger war Ehrenprofessor der Cäcilien-Akademie und starb 26. Dez. 1868 in Wien.
das größte Dorf der bayr. Pfalz, an der Linie Neunkirchen-Worms der Pfälzischen Ludwigsbahn, hat 2 evangelische
und eine kath. Kirche, ein Rettungshaus, eine Kunstwollfabrik, Müllerei, Tabaks- und Getreidebau und (1885) 5693 meist evang.
Einwohner.
(türk.), Titel derjenigen ältern Dame, welche im Palast des Sultans und speziell
im Harem die Oberaufsicht über die Frauen (Kadynen und Odalisken) des Sultans führt, und der in gewisser Beziehung auch die
Eunuchen untergeben sind.
1) Leopold Hasner, Ritter von Artha, österreich. Staatsmann, geb. 15. März 1818 zu
Prag, studierte in seiner Vaterstadt die Rechte, wurde 1842 in Wien promoviert und war bis 1848 bei der
Hofkammerprokuratur angestellt, 1848 Redakteur der offiziellen »Prager Zeitung«, seit 1849 außerordentlicher Professor der Rechtsphilosophie,
seit 1851 ordentlicher Professor der politischen Wissenschaften an der Universität daselbst. Als solcher gehörte er nebst
seinem Freund G. Biedermann zu den hervorragendsten Vertretern der Hegelschen Schule in Österreich, in deren
Geist er »Grundlinien der Philosophie des Rechts und seiner Geschichte« (Prag 1851) und außer zahlreichen juristischen und kunstkritischen
Journalaufsätzen auch ein »System der politischen Ökonomie« (das. 1860) verfaßte, von welchem indessen bisher nur der erste
Teil erschienen ist.
Seit 1861 war Hasner im parlamentarischen Leben thätig als Mitglied des böhmischen Landtags sowie des Abgeordnetenhauses
im Reichsrat. Gleich in der ersten Session dieses letztern trat er dem Leiter des Hauses, Hein, als Vizepräsident zur Seite, und
nachdem letzterer Justizminister geworden war, übernahm er statt seiner das Präsidium des Abgeordnetenhauses. Seit Juni 1863 stand
er an der Spitze des Unterrichtsrats, einer Schöpfung von kurzer Dauer. Im J. 1865 nahm er als Professor
der politischen Wissenschaften an der Wiener Universität seine Lehrthätigkeit wieder auf und ward gleichzeitig zum Hofrat ernannt.
Im April 1867 wurde er zum lebenslänglichen Mitglied des Herrenhauses ernannt.
Mit den Verhältnissen des öffentlichen Unterrichts besonders vertraut, übernahm er in dem Kabinett des
Fürsten Auersperg 30. Dez. 1867 die Leitung des Unterrichtsdepartements. In dieser Stellung richtete er sein Hauptbestreben auf
die Schaffung eines Volksschulgesetzes, welches trotz des Widerstandes des österreichischen Episkopats durchgeführt wurde.
In dem Konflikt, welcher zwischen den Mitgliedern des Ministeriums Taaffe ausgebrochen war, gehörte Hasner der zentralistischen
Majorität an, und nach dem Austritt der Minorität fungierte er vom 1. Febr. bis 5. April 1870 als Ministerpräsident.
Gegenwärtig ist er als Mitglied des Herrenhauses thätig.
2) Joseph Hasner, Ritter von Artha, Augenarzt, geb. 13. Aug. 1819 zu Prag, studierte daselbst, wurde 1842 im dortigen allgemeinen Krankenhaus
Sekundärarzt und Assistent an der Augenklinik, habilitierte sich 1848 als Privatdozent und erhielt eine
okulistische Abteilung im Krankenhaus. 1852 wurde er außerordentlicher, 1856 ordentlicher Professor
der Augenheilkunde und
Primärarzt in Prag. Er schrieb: »Entwurf einer anatomischen Begründung der Augenkrankheiten« (Prag 1847);
»Beiträge zur Physiologie
und Pathologie des Thränenableitungsapparats« (das. 1851);
Ȇber die Benutzung foliierter Glaslinsen
zur Untersuchung der Augen« (das. 1854);
»Klinische Vorträge über Augenheilkunde« (das. 1860-66, 3 Tle.);
»Die Statopathien
des Auges« (das. 1869);
»Beiträge zur Physiologie und Pathologie des Auges« (das. 1873);
Ȇber die Grenzen der Akkommodation
des Auges« (das. 1875);
»Das mittlere Auge in seinen physiologischen und pathologischen Beziehungen« (das.
1879);
»Die Verletzungen des Auges in gerichtsärztlicher Beziehung« (in Maschkas »Handbuch der
gerichtlichen Medizin«, Tübing. 1880);
außerdem »Tycho Brahe und J. Kepler in Prag« (Prag 1872).
Seit 1869 redigiert er mit Halla
die Prager »Vierteljahrsschrift für die praktische Heilkunde« (seit 1880 »Zeitschrift für Heilkunde«).
Stadt (seit 1874) im preuß. Regierungsbezirk Arnsberg, Kreis Hagen, 150 m ü. M., an der
Enneper Straße und den Linien Schwelm-Soest und Schwelm-Dortmund der Preußischen Staatsbahn, hat ein Amtsgericht, Puddlings-
und Walzwerke, Stahldraht-, Strohmesser-, Sensen- und Schloßfabrikation, bedeutende Eisengießereien, Reck- und Amboßschmieden
und (1885) 8903 meist evang. Einwohner.
Maschine zum Heben von Lasten mittels Ketten, Seilen, Riemen oder Gurten in der Regel auf größere
Höhen, beruht auf dem Prinzip des Rades an der Welle. Der Haspel in seiner ursprünglichen und einfachsten Form (einfacher Haspel oder
kurzweg Haspel) besteht aus einer horizontalen, geneigten oder vertikalen, beiderseitig mit Zapfen in Lagern laufenden Welle oder
Trommel aus Holz oder Eisen (Haspelbaum, Rundbaum, Seil-, Kettentrommel), durch deren Drehung ein die Last
tragendes Seil (Kette etc.) aufgewickelt wird.
Die Drehung wird durch Menschenhand meist mittels Kurbeln (Haspelhörnern) hervorgebracht, welche einseitig oder beiderseitig
an den verlängerten Zapfen angebracht sind (Kurbelhaspel, Hornhaspel). Seltener werden die Haspeln mittels eines Kreuzes,
d. h. zwei kreuzweise durch die Welle gesteckter Stangen (Kreuzhaspel), oder mittels eines Spillenrades,
eines an seiner Peripherie in regelmäßigen Abständen mit Handgriffen versehenen Rades (Spillen- oder Spillenradhaspel), oder
endlich mittels eines an seinem Umfang ausgekehlten Rades (Haspelrades) an einem um dasselbe gelegten Seil (oder Kette) ohne
Ende (Seilradhaspel, Kettenradhaspel) bewegt.
Die Haspeln haben entweder nur ein einziges Lastseil (Kette etc.), welches sich bei der Drehung in einer
Richtung aufwickelt und die am untern Ende angebrachte Last hebt, bei der Drehung in umgekehrter Richtung sich unbelastet abwickelt
(einfach wirkende Haspel), oder sie sind mit zwei sich abwechselnd auf- und abwickelnden Seilen ausgestattet, so daß immer
das eine Seilende belastet: aufwärts, das andre unbelastet abwärts geht und umgekehrt. Letztere (doppelt wirkende) Haspeln
sind insofern vorteilhafter, als bei ihnen das Gewicht des ablaufenden Seils und des etwa daran befestigten Gefäßes mit zur
Hebung der Last verwendet wird und auch zwischen zwei Hebungen keine Zeit für das Herunterlassen des Seils
verloren geht. Zur Zeit werden die Haspeln meistens nicht in der beschriebenen einfachsten Konstruktion ausgeführt, sondern
tragen in der Regel auf der Kurbelwelle ein kleines Zahnrad (Trieb), welches in ein größeres, auf der
mehr
Seiltrommel befestigtes eingreift, oder sind zwischen Kurbel- und Trommelwelle noch mit mehreren derartigen Rädervorgelegen
ausgestattet, so daß man größere Lasten damit heben kann. Diese Haspeln werden gewöhnlich Winden (s. d.) genannt. Die einfachen
Haspeln finden Verwendung in der Form von Kurbelhaspeln bei Bauten zur Hebung von Baumaterial, bei Schöpfbrunnen, bei primitiven
Bergwerksanlagen zur Förderung von Erzen (als doppelt wirkende Haspeln);
in der Form von Kreuzhaspeln zur Bewegung von Schützen
bei Mühlgerinnen etc.;
als Spillenhaspel bei dem gewöhnlichen Steuermechanismus der Schiffe;
als Seilradhaspel zum Aufwinden
der Getreidesäcke in Windmühlen.
Der Garnhaspel (Weife, Garnweife) ist eine Vorrichtung, mittels welcher Gespinste von den Spulen abgewickelt
(gehaspelt) und zugleich in die zum Verkauf oder zur Aufbewahrung geeignete Form von Strähnen gebracht werden. Da gesetzlich
oder herkömmlich eine Strähne (ein Strang, Stück, Lopp, Schneller) eine gewisse Anzahl von Fäden enthalten und in eine bestimmte
Anzahl von Gebinden geteilt sein muß (s. Garn), so ist der Haspel mit einer Vorrichtung zum Zählen der Umdrehungen
versehen, wodurch er sich von der Winde (Garnwinde) unterscheidet, auf welche die Strähnen ausgebreitet gelegt zu werden pflegen,
um sie wieder abzuwickeln u. dgl. Der bei der Handspinnerei
benutzte Haspel wickelt nur einen Faden auf einmal auf und wird stets mit der Hand gedreht; die bei der Maschinenspinnerei
üblichen Haspeln dagegen wickeln eine Anzahl Fäden zu gleicher Zeit auf und werden teils mit der Hand, teils durch Wasser-
oder Dampfkraft in Bewegung gesetzt.
Bei beiden Arten besteht der Zählapparat in der Regel aus einem gezahnten Rade, das mittels eines Getriebes oder einer Schraube
ohne Ende von der Haspelachse umgedreht wird. Das Gestell des bei der Handspinnerei gebräuchlichen Haspels besteht aus einem
Fuß und einer senkrechten Säule, welch letztere in einer Aushöhlung den Zählmechanismus einschließt. Auf einer in der
Säule gehenden Welle sind vier, sechs oder acht an den äußersten Enden mit Querhölzern krückenförmig
eingerichtete Stäbe (Haspelarme) so angebracht, daß sie ein Rad ohne Kranz bilden, auf welches das Garn gewunden wird, indem
man die Welle mittels des an einem der Arme befindlichen Griffes herumdreht.
Ein kurzes Schraubengewinde auf der Achse greift in das eben erwähnte Zahnrad ein und schiebt bei jedem Umlauf des
Haspels einen Zahn des Rades fort, so daß, da die Anzahl der Zähne der der Fäden eines Gebindes gleich ist, mit jeder Umdrehung
des Zahnrades ein Gebinde abgehaspelt ist. Das Ende jeder Umdrehung wird durch einen auf der Seitenfläche des Rades stehenden
eisernen oder hölzernen Stift bemerklich gemacht, welcher in diesem Moment eine vorher zurückgedrückte
hölzerne Feder wieder abfallen läßt (daher Schnappweife).
Zuweilen schlägt auch die abfallende Feder an eine Glocke, oder der Stift hebt statt der Feder einen Hammer auf, der beim Zurückfallen
auf ein Brettchen oder eine Glocke schlägt. Öfters, und um das Zählen der Gebinde zu ersparen, greift
ein besonderes Getriebe in ein zweites Zahnrad, dessen Achse einen Zeiger trägt, welcher die Zahl der Gebinde angibt. Der bei
der Maschinenspinnerei dienende Haspel wird auf 20-40 oder 50 Gänge eingerichtet, d. h. so viele Spindeln werden gleichzeitig
abgewickelt und ebenso viele Strähnen auf einmal gebildet.