2)SirThomas Duffus, engl.
Historiker, geb. 1804 zu
Port Royal auf
Jamaica, trat 1819 beim
RecordOffice (Staatsarchiv) zu
London
[* 3] als
Clerk ein, an
dem er bis zu seinem
Tod angestellt blieb; seit 1861 war er
Direktor desselben, 1869 wurde
er in den Ritterstand erhoben. Die
Regierung übertrug ihm die Herausgabe der
»Monumenta historica britannica«, für die er
die allgemeine
Einleitung schrieb. Eine große Zahl mittelalterlicher
Urkunden zur englischen Geschichte hat er mit Sachkenntnis
und Sorgfalt herausgegeben (»Rotuli litterarum clausarum 1204-27«, Lond. 1833 bis
1844; »Rotuli litterarum patentium 1201-16«, das.;
»Rotuli Normanniae 1200-1209«;
»Modus tenendi parliamentum«, das. 1846; »Descriptive
catalogue of materials relating to the history of
Great Britain«, das. 1871, 3 Bde.;
»Registrum Palatinum Dunelmense 1311-16«, das.
1874-78, 4 Bde.). Außerdem schrieb er die verdienstvolle
Biographie des
Master of the rolls,
Lord Langdale
(1852).
Bezeichnung der abgesonderten und keinem fremden Mann zugänglichen Frauenwohnung bei den Mohammedanern, die dann auch
übertragen
wird auf die Bewohnerinnen derselben und zwar im weitern
Sinn auf sämtliche weibliche Mitglieder des
Hauses, im engern auf die rechtmäßigen
Frauen (deren der
Moslem nach dem
Koran vier haben darf, wovon er indes selten
Gebrauch
macht). Die Frauengemächer (in
Persien
[* 6]
Enderun, in
IndienZenane genannt) umfassen in den meisten mohammedanischen
Häusern sämtliche
Räumlichkeiten mit Ausnahme des Empfangssalons
(Selamlik).
Doch sind die
Frauen keineswegs auf den Harem beschränkt, sie dürfen sich nur nicht zeigen, sobald ein nicht zur nächsten
Verwandtschaft gehöriger Mann anwesend ist. Selbst
Ärzte können zu den kranken
Frauen nur in Gegenwart der
Männer oder einiger
Sklavinnen gelangen, wie die Sklavinnen auch die nötigen
Geschäfte besorgen. Auch die mohammedanische
Frau vom höchsten
Stand bringt einen großen Teil des
Tags mit
Spinnen,
[* 7]
Nähen und Sticken zu. Außer diesen Beschäftigungen
gibt es im
H. auch manche Unterhaltungen und Vergnügungen
(Gesang,
Tanz,
Spiele etc.), mit denen man das ewige Einerlei zu töten
sucht.
Eine besondere Berücksichtigung verdient der Harem des
Sultans zu
Konstantinopel
[* 8]
(Dar
[* 9] ul Seadet). Die Bedienung
ist auch hier Sklavinnen anvertraut; die
Wache aber führen schwarze Verschnittene, deren Oberhaupt der Kislar Aghasi ist.
Es gibt aber einen Kislar Aghasi des alten und einen des neuen
Palastes, welch letzterer von großem Einfluß in der
Verwaltung,
besonders in den Angelegenheiten des
Hofstaats, ist.
AlleWeiber des großherrlichen Harems sind Sklavinnen,
und es kann keine freigeborne Türkin darin aufgenommen werden; die Zahl derselben ist unbestimmt, aber sehr beträchtlich.
Die
Mutter, die
Schwestern und andre Verwandte des
Sultans, auch die Großbeamten, versehen den Harem um die
Wette mit den
schönsten Mädchen, meist Cirkassierinnen und Georgierinnen, die vorher oft jahrelang in den
Häusern der Vornehmen erzogen
und unterrichtet worden. Aus ihnen wählt sich der
Sultan seine Gemahlinnen, deren er sieben haben darf. Diese Gemahlinnen
heißen
Kadin (s. v. w. Signora,
Dame); unter ihnen erhält diejenige, welche den ersten Sohn gebiert, den Vorrang
vor allen übrigen und genießt als die offizielle Gemahlin des
Sultans die höchsten
Ehren.
Den
Namen Sultaninnen führen nur die Mütter,
Schwestern und Töchter der
Sultane. Nächst den
Kadinen kommen im
Rang die Gediklik,
d. h. Privilegierte, welche den
Sultan persönlich bedienen.
Alle die, welche in den großherrlichen Harem aufgenommen sind,
werden mit dem allgemeinen
Namen Odalik
(Odalisken, »Stubenmädchen«) bezeichnet, wenn sie auch noch unberührt
sind. Der
Sultan wählt unter den noch unberührten nach
Gefallen, bisweilen aber überliefert die
Sultanin-Mutter ihrem Sohn
eine Dirne in sein Schlafzimmer, das unmittelbar an den Harem stößt.
Dasselbe geschieht auch in der
Nacht des 27.
Ramasan.
Würde die für diese
Nacht Auserwählte schwanger,
so wäre es die glücklichste Vorbedeutung für den
Sultan und das ganze
Reich. Jede
Odaliske, die der
Sultan einmal berührt
hat, wird von den übrigen abgesondert und erhält eigne Sklavinnen und
Eunuchen, darf aber nur dann wieder vor ihm erscheinen,
wenn sie dazu veranlaßt wird.
Höher stehen die
Chasseki, mit welchem
Namen besonders diejenigen bezeichnet
werden, die
Mutter eines
Prinzen geworden sind; die erste unter ihnen heißt
Chasseki-Sultan.
Sie erhielten ehedem aus der Staatskasse ein bestimmtes Bassimlik, d. h. Pantoffelgeld, das
nicht unter 500
Beutel
[* 10] oder 25,000
Piaster beträgt. Der Harem desSultans steht unter unmittelbarer
Aufsicht
der
Kjaja-Chatun, einer alten Geliebten des
Sultans, welche nur nach langen und erprobten
Diensten diesen
Posten erhält. Sie
haftet für die
Ruhe des Harems und erhält alle Befehle vom
Sultan unmittelbar. Die größte
Gewalt im H. übt aber die jedesmalige
Sultan-Walide, d. h. die
Mutter des regierenden
Sultans.
Ihre Einkünfte sind auf
Krongüter und Staatspachtungen fundiert und sollen sich jährlich auf 1000
Beutel belaufen. Sie hat
oft großen Einfluß auf die Staatsangelegenheiten. Nach dem
Tod eines
Sultans steht es denjenigen
Odalisken, welche nur von
Prinzessinnen Mütter wurden, frei, den Harem zu verlassen und sich zu verheiraten; die Mütter
von
Prinzen aber müssen in den alten Harem wandern, aus dem sie nie wieder zum Vorschein kommen, wenn sie nicht etwa
als
Sultan-Walide zurückkehren.
1) Willem van, holländ. Dichter, geb. zu
Leeuwarden als Sprößling eines edlen friesischen
Geschlechts, bekleidete hohe Staatsämter; starb zu
Ödenrode in
Nordbrabant. Als Dichter hat er sich bekannt gemacht durch einzelne lyrische Gedichte (darunter »Het
menschelijk leven«, 1760, ein Rückblick auf sein
Leben, voll kräftigen philosophischen
Geistes) und eine epische
Dichtung:
»Gevallen van Friso« (Amsterd. 1741), worin
er die
Schicksale des fabelhaften ersten
Königs der
Friesen schildert. Seine gesammelten Gedichte erschienen
zu
Utrecht
[* 11] 1742 (s. unten).
¶
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2) Onno Zwier van, Staatsmann und Dichter, Bruder des vorigen, geb. zu Leeuwarden, war wie jener ein Anhänger des
Prinzen von Oranien und verlebte als hoher Staatsbeamter den größten Teil seines Lebens unter den Aufregungen der Politik.
Nach dem TodAnnas, der WitweWilhelms IV., zog er sich auf seine Güter zurück, wo er sich der Poesie widmete
und starb. Sein vorzüglichstes Gedicht ist das Epos »DeGeusen« (Amsterd. 1772),
welches den niederländischen Freiheitskampf
feiert und zuerst unter dem Titel: »Aan het Vaterland« erschien (neue Ausg., von Bilderdijk und Feith besorgt, das. 1785, 2 Bde.,
aber mit vielen Umgestaltungen des Textes). Haren schrieb auch lyrische Gedichte, zwei Trauerspiele: »Agon, Sulthan van Bantam«
und »Willem de Erste«, und ein Lustspiel: »Pletje en Agnietje«. Seine gesammelten Werke sind mit denen
seines Bruders und beider Biographie neu veröffentlicht worden von J. van Vloten (Deventer 1874).