einen allgemeinen deutschen
Handwerkertag nach
Magdeburg,
[* 2] auf welchem der Grundstein zu dem 1883 in
Hannover
[* 3] ins
Leben gerufenen
Allgemeinen deutschen
Handwerkerbund gelegt wurde. Der bisherige
Berliner
[* 4] Zentralvorstand trat die Leitung des neuen
Bundes
an
Köln
[* 5] ab, später wurde der Sitz desselben nach
München
[* 6] verlegt. Der
Handwerkerbund will alle deutschenHandwerker
zur gesetzlichen
Wahrnehmung ihrer Standesinteressen organisieren, um so die Grundlage zur Einführung der obligatorischen
Innung zu legen.
Insbesondere erstrebt er die Einführung von
Arbeitsbüchern für jeden
Gesellen, ausreichende Beschränkung des
Hausierhandels,
Beseitigung der
Wanderlager, Wanderauktionen mit Handwerkserzeugnissen, der
Konsumvereine, soweit dieselben mit Handwerkserzeugnissen
Handel treiben oder sich der Herstellung derselben widmen, etc. Von
den Innungsverbänden unterscheidet sich der Allgemeine deutsche
Handwerkerbund dadurch, daß die Thätigkeit jener durch
Gesetz genau bestimmt ist und hauptsächlich in der Regelung und Vertretung der Fachinteressen gipfelt, und daß für
jene
Verbände jede agitatorische Thätigkeit ausgeschlossen ist, während das
Programm des Allgemeinen deutschen
Handwerkerbundes
einen mehr agitatorischen
Charakteran sich trägt.
Organ des
Handwerkerbundes ist die »Allgemeine Handwerkerzeitung«
(Münch.),
das Zeichen, welches jemand, der des Schreibens unkundig ist, unter einen schriftlichen
Aufsatz oder eine
Urkunde statt seiner Namensunterschrift setzt, und zwar gewöhnlich ein oder dreiKreuze.
Das Handzeichen hat, wenn
es amtlich beglaubigt (attestiert) ist, ebendieselbe rechtliche Bedeutung wie eine wirkliche
Unterschrift. Im
Mittelalter kommen
Handzeichen der
Notare vor;
sie bestanden gewöhnlich aus willkürlichen
Figuren, die wahrscheinlich auch den
Namen anzeigten.
alle
Zeichnungen, die mit
Bleistift,
[* 8]
Kreide
[* 9] oder
Rotstift oder mit der
Feder ausgeführt sind. Sie sind
entweder ausgeführte Kunstwerke oder bloß
Skizzen und vorläufige
Entwürfe. Die Handzeichnungen großer
Meister sind sehr geschätzt und
gesucht, weil sie die ursprüngliche
Intention des Künstlers
frei von allen Beeinflussungen durch die Schwierigkeiten einer
andern
Technik zur
Anschauung bringen und zugleich über das Entstehen eines Kunstwerkes Aufschluß geben.
Besonders die Altkatholiken feindete er aufs heftigste an. Als
BischofKetteler von
Mainz
[* 24] bei einem
Fest in dem zu seiner
Diözese
gehörigen
Oggersheim predigen wollte, wagte er das nicht zu verhindern, obwohl die
Regierung
die Erlaubnis dazu verweigert hatte, u. erhielt deshalb vom König einen scharfen
Verweis. Haneberg starb in
Speier. Unter
seinen schriftstellerischen
Arbeiten verdienen Erwähnung: »Geschichte der biblischen
Offenbarung«
(Regensburg
[* 25] 1850, 4. Aufl.
1876);
(Hanafiten), die erste orthodoxe
Sekte der sunnitischen Mohammedaner, gestiftet von Hanife, eigentlich
Ebn
Hanifeth ul Kiufy
RomanEbn Sabith, geb. 699
n. Chr. zu
Kufa, 766 vergiftet. Die Hanefiten, welche besonders in
Irak mächtig waren und jetzt bei
Türken und
Tataren in hohem Ansehen stehen, gelten bei den Mohammedanern als Rationalisten.
Ihr
Ritus ist der herrschende im türkischen
Reich, in
Indien,
Afghanistan,
[* 28]
Turkistan und unter den Steppenbewohnern und zeichnet
sich gegenüber dem
Ritus der Malefiten, Schafi'iten und Hunbaliten durch Gedankenkühnheit aus.
das römische Recht, zu durchsuchen. Als nächstes Resultat dieser Reise erschienen seine »Catalogi librorum manuscriptorum«
(Leipz. 1829-30) und die »Dissensiones dominorum, sive
controversiae veterum juris romani interpretum, qui glossatores vocantur« (das. 1834).
An diese schlossen sich an die Varianten zu ArndtsAusgabe des »Paulus« (Bonn
[* 35] 1834),
welchem großartigen Unternehmen eine Ausgabe der »Novellae constitutiones imperatorum
Theodosii II., Valentiniani III., Maximi, Majoriani, Severi, Anthemii« (das. 1844) mit
den »XVIII constitutiones, quas Jac. Sirmondus divulgavit«
folgen ließ. Außerdem haben wir von ihm einzelne wertvolle Mitteilungen in Richters »KritischenJahrbüchern« und andern Zeitschriften,
die Gratulationsschrift an Hugo: »Legis romanae Visigothorum particula« (Leipz. 1838) und die Ausgabe der unter dem Namen des
»Ulpianus de edendo« (das. 1838) bekannten Schrift über den Prozeß. 1838 wurde Hänel zum Hofrat und ordentlichen
Professor ernannt. Durch die von ihm nach 76 Handschriften herausgegebene »Lex romana Visigothorum« (Leipz. 1849) wurden die
Untersuchungen über dieses wichtige Gesetzbuch abgeschlossen. Seine letzten größern Arbeiten sind das »Corpus legum ab imperatoribus
romanis ante Justinianum latarum« (Leipz. 1857-60),
2) Eduard, Buchdrucker und Schriftgießer, geb. zu Magdeburg, erlernte die Buchdruckerkunst im Geschäft seines VatersJakob und bildete sich auf Reisen, namentlich in Paris und London,
[* 39] aus. Mit den Fortschritten der Franzosen und Engländer vertraut
geworden, führte er dann arbeitfördernde Maschinen in die von ihm 1824 übernommene väterliche Druckerei
ein, brachte 1828 die erste Congrevedruckmaschine (s. Schnellpresse)
[* 40] nach Deutschland
[* 41] u. wandte überhaupt der Pflege des Buntdrucks
große Sorgfalt zu. 1830 gründete er eine Schriftgießerei, bei deren Erzeugnissen er namentlich darauf bedacht war, daß
sie der Buchdruckerei die Mittel geben möchten, mit der aufblühenden Steindruckerei konkurrenzfähig
zu bleiben, zu welchem Zweck er eine große Anzahl von Polytypen (s. d.) schuf.
Auch war es Hänel, welcher 1844 die erste Schriftgießmaschine, die in Amerika
[* 42] von DavidBune erfunden worden war, nach Deutschland
brachte und zwar in seiner Schriftgießerei in Berlin, wohin er in der ersten Hälfte der 30er Jahre mit
seinem Geschäft übergesiedelt war. Hänel starb in Berlin. Seine Buchdruckerei erwarb ausgebreiteten Ruhm durch ihre
kunstfertige
Herstellung von Wertpapieren, seine Schriftgießerei ging später an seinen Mitarbeiter Wilh. Gronau über, der
sich 1885 zurückzog.