Handsworth
(spr. hänndswörth), Stadt in Staffordshire (England), unweit Birmingham, [* 2] mit Kurzwarenfabrikation, theologischem College der Wesleyaner und (1881) 22,903 Einw.
(spr. hänndswörth), Stadt in Staffordshire (England), unweit Birmingham, [* 2] mit Kurzwarenfabrikation, theologischem College der Wesleyaner und (1881) 22,903 Einw.
(von der Hand [* 3] gezogene Tratten), die vom Verkäufer ausgestellten, noch nicht indossierten Wechsel.
s. Tamburin. ^[= (franz. Tambourin, spr. -áng, Handpauke), ein mit einer Haut überspannter metallener ...]
bei den Banken, s. Tafelgeschäft. ^[= (auch genannt), im Bankgeschäft der Verkauf von Effekten an die Stammkunden der]
im Bankiergeschäft das Umwechseln von Geldsorten im kleinen.
Gesamtbezeichnung aller derjenigen Gewerbe, in welchen unter Anwendung einfacher Werkzeuge [* 4] im wesentlichen mit der Hand gewirkt wird (daher der Name). Die sogen. bildende oder freie Kunst unterscheidet sich vom Handwerk insofern, als zu ihrer Ausübung in der Regel eine höhere Bildung sowie besonders auch ein verfeinerter Geschmack erforderlich sind. Doch läßt sich heute bei der hohen Vervollkommnung der gewerblichen Thätigkeit eine scharfe Grenze zwischen und Kunst ebensowenig ziehen wie zwischen und Fabriken (s. d.). Zur Zunftzeit war das unter eigne Handwerksordnungen gestellt.
Selbständiger Handwerker (Meister) konnte nur derjenige werden, welcher eine bestimmte Zeit als Lehrling gelernt, als Geselle gearbeitet, dann die Wanderzeit durchgemacht und hierauf durch eine Probearbeit (Meisterstück) seine Befähigung zum Handwerksbetrieb nachgewiesen hatte (näheres hierüber wie über gesperrte, geschenkte Handwerke, Handwerksgruß etc. s. unter Zunftwesen). Nach Einführung der modernen Hilfsmittel des Gewerbebetriebs (Dampf, [* 5] Maschine, [* 6] Eisenbahn etc.) wurden viele Handwerker in ihrem Bestand bedroht und durch die Großindustrie verdrängt (Weberei, [* 7] Spinnerei etc.). Werden auch noch andre in Zukunft weichen müssen, so werden dem Handwerk doch immer noch eine Reihe von Gebieten verbleiben (vgl. Gewerbebetrieb), welche es rechtfertigen, wenn auch von seiten der Gesetzgebung und Verwaltung besondere Maßregeln zu Schutz und Pflege des Handwerks und seiner Vertreter als des kernhaften sozialen Mittelstandes ergriffen werden. Auch aus dem Schoß des Handwerkerstandes selbst machen sich viele Bestrebungen zur Erhaltung und gedeihlichen Fortentwickelung, besonders durch Gründung von Handwerkervereinen etc., geltend. - In einem andern Sinn bedeutet Handwerk (Gewerk) auch die Gesamtheit der Personen, welche an einem und demselben Orte das gleiche Gewerbe treiben.
Vgl. Stahl, Das deutsche Handwerk (Gießen [* 8] 1874, Bd. 1);
Dannenberg, Das deutsche und die soziale Frage (Leipz. 1872);
Kleinwächter, Zur Reform der Handwerksverfassung (das. 1875);
Keller, Das deutsche Handwerk (Chemnitz [* 9] 1878);
Rücklin, Das neuzeitliche Handwerk (Heilbr. 1885).
aus den Ökonomiehandwerkern (s. d.) bei den Truppen gebildet, welche in den Handwerksstätten die Bekleidungsstücke der Truppen anfertigen und bei der Mobilmachung, durch Reserven verstärkt, zu den Ersatztruppenteilen übertreten.
Gewerbe-Volksbank, Kreditverein, s. v. w. Kreditgenossenschaft (s. d. unter Genossenschaften, S. 105).
eine Art Börsen, an welchen Gewerbtreibende mit Lieferanten von Rohstoffen etc. und mit Abnehmern für ihre Waren regelmäßig, etwa wöchentlich, zusammenkommen, um die Orientierung über den Stand der Geschäfte zu ermöglichen und Geschäftsvermittelungen zu erleichtern.
Solche Handwerkerbörsen bestehen in Berlin [* 10] für das Schuhmacher- und Handschuhmachergeschäft.
s. Handwerkervereine. ^[= Vereinigungen von Handwerksgenossen, welche sowohl die geistige und sittliche Hebung, die allgemeine ...]
früher Kompanien aus wehrpflichtigen Handwerkern, die in den Artilleriewerkstätten das Armeematerial an Fahrzeugen und deren Zubehör anfertigten.
Jetzt werden diese Arbeiten von Zivilarbeitern in Militärwerkstätten ausgeführt.
deutscher, die mit wechselndem Versammlungsort stattfindende Vereinigung selbständiger Handwerker und Fabrikanten Deutschlands, [* 11] seit 1883 des Allgemeinen deutschen Handwerkerbundes (s. Handwerkervereine). Im Juni 1848 fand ein resultatloser Handwerkerkongreß in Hamburg, [* 12] einen Monat später ein zünftlerisch gesinnter allgemeiner deutscher Handwerkertag in Frankfurt [* 13] a. M. statt. Der Agitation für Gewerbefreiheit gegenüber fanden Einrichtungen des Zunftwesens Verteidigung in dem preußischen Landeshandwerkertag, welcher 1860 in Berlin tagte, in den Handwerkertagen zu Weimar [* 14] (1862), Köln [* 15] (1864), den norddeutschen Handwerkertagen zu Dresden [* 16] (1868), Hannover [* 17] (1868) und zu Halle [* 18] a. S. (1869). Nach Einführung der Gewerbeordnung von 1869 kam die Bewegung ins Stocken. Erst im September 1872 gelang es, einen ganz Deutschland [* 19] umfassenden Handwerkertag ins Leben zu rufen, der es sich zur Aufgabe setzte, die Interessen des Handwerks zu wahren. Derselbe tagte seit dieser Zeit alljährlich einmal. In den letzten Jahren fanden Handwerkertage des Allgemeinen deutschen Handwerkerbundes statt: 1883 zu Hannover, 1884 zu Frankfurt a. M., 1885 zu Köln, 1886 zu Kösen.
Vereinigungen von Handwerksgenossen, welche sowohl die geistige und sittliche Hebung, [* 20] die allgemeine und die Berufsbildung der Handwerker als auch die Förderung des Handwerksbetriebs selbst im ganzen oder in einzelnen Zweigen anstreben. Handwerkervereine gab es schon im griechischen und römischen Altertum; systematisch ausgebildet, bestanden sie im Mittelalter als Zünfte, Innungen etc. Zu den Handwerkervereinen der neuern Zeit sind die auf Grund der Gewerbeordnung ins Leben gerufenen Innungen (s. d.), viele Genossenschaften (s. d.) und die meisten Gewerbevereine (s. d.) zu rechnen, welch letztere in erster Linie sich der Verbreitung nützlicher Kenntnisse und Erfahrungen unter den Gewerbtreibenden widmen, ebenso die katholischen Vereine, welche Angehörige des Handwerks umfassen (24 Meistervereine mit 2338 Mitgliedern, 403 Gesellenvereine mit 35,500 Mitgliedern).
Von hervorragender Bedeutung ist der Große Berliner [* 21] Handwerkerverein, welcher 1844 gegründet, 1850 zur Zeit der Reaktion geschlossen und erst seit 1859 wieder ins Leben gerufen wurde. Durch öffentliche Vorträge, Bibliothek und Lesezimmer sowie eine aus drei Klassen und einzelnen Kursen bestehende Fortbildungsschule entwickelt derselbe eine ausgebreitete Wirksamkeit. Die Zahl der Mitglieder betrug 1885: 2212, und es wurden in demselben Jahr 146 Vorträge gehalten. Seit 1880 besitzt dieser Verein die Rechte einer juristischen Person. - Die liberale Richtung der deutschen Gewerbeordnung führte 1872 zur Gründung eines über ganz Deutschland sich erstreckenden Vereins selbständiger Handwerker und Gewerbtreibenden, welcher es sich zur Aufgabe setzte, die Mängel der Gewerbegesetzgebung insbesondere auf dem Gebiet des Lehrlings- und Gesellenwesens, zu beseitigen. Derselbe gliederte sich in Ortsvereine, die wieder je zu einem Kreis- und Provinzialverband gehörten. 1882 berief dieser Verein ¶
einen allgemeinen deutschen Handwerkertag nach Magdeburg, [* 23] auf welchem der Grundstein zu dem 1883 in Hannover ins Leben gerufenen Allgemeinen deutschen Handwerkerbund gelegt wurde. Der bisherige Berliner Zentralvorstand trat die Leitung des neuen Bundes an Köln ab, später wurde der Sitz desselben nach München [* 24] verlegt. Der Handwerkerbund will alle deutschen Handwerker zur gesetzlichen Wahrnehmung ihrer Standesinteressen organisieren, um so die Grundlage zur Einführung der obligatorischen Innung zu legen.
Insbesondere erstrebt er die Einführung von Arbeitsbüchern für jeden Gesellen, ausreichende Beschränkung des Hausierhandels, Beseitigung der Wanderlager, Wanderauktionen mit Handwerkserzeugnissen, der Konsumvereine, soweit dieselben mit Handwerkserzeugnissen Handel treiben oder sich der Herstellung derselben widmen, etc. Von den Innungsverbänden unterscheidet sich der Allgemeine deutsche Handwerkerbund dadurch, daß die Thätigkeit jener durch Gesetz genau bestimmt ist und hauptsächlich in der Regelung und Vertretung der Fachinteressen gipfelt, und daß für jene Verbände jede agitatorische Thätigkeit ausgeschlossen ist, während das Programm des Allgemeinen deutschen Handwerkerbundes einen mehr agitatorischen Charakter an sich trägt. Organ des Handwerkerbundes ist die »Allgemeine Handwerkerzeitung« (Münch.),
früher: »Allgemeines Gewerbeblatt« (Berl., seit 1874). Dieselbe ist auch gleichzeitig Organ des Badischen Handwerkerverbandes und des Bayrischen Handwerkerbundes. S. Handwerkertag.