Prinzipal ist das des
Handlungsgehilfen (s. d.). Die deutsche
Gewerbeordnung betrachtet den Geschäftsbetrieb der Handlungsreisenden
als einen Ausfluß
[* 2] des stehenden
Handelsgewerbes dann, wenn der Reisende von den
Waren, auf welche
Bestellungen gesucht werden,
nur Proben und
Muster mit sich führt oder aufgekaufte
Waren nicht zum
Zweck des alsbaldigen Weiterverkaufs, sondern nur
behufs der Beförderung nach dem Bestimmungsort mit sich nimmt.
Werden diese
Bedingungen nicht erfüllt, so geht der
Gewerbebetrieb
des Handlungsreisenden in denjenigen des Hausierers über. Der Handlungsreisende bedarf einer Legitimationskarte.
SeinGewerbebetrieb
gilt nicht als
Wandergewerbe und wird nicht als solches besteuert. Die Gewerbenovelle vom hat indessen
den Geschäftsbetrieb der Handlungsreisenden gewissen polizeilichen Beschränkungen unterworfen, welche übrigens auch den
Prinzipal treffen, wofern er Geschäftsreisen unternimmt.
Handlungsspesen heißen alle Auslagen, welche durch
Führung und Ausübung eines kaufmännischen
Geschäfts veranlaßt werden, wie für
Reisen,
Salär,
Porto,
Schreibmaterialien etc. Dieselben werden im
Handlungsunkostenkonto verbucht (vgl.
Buchhaltung, S. 564).
[* 4]mußHandwahren, deutsches
Rechtssprichwort, welches folgendes besagen will. Nach römischem
Recht kann der
Eigentümer
einer
Sache dieselbe, wenn sie aus seinem
Besitz gekommen, überall und von jedem
Besitzer klagend fordern
(»Ubi rem meam invenio,
ibi vindico«). Der
Sachsenspiegel schließt jedoch die
Klage gegen den dritten
Besitzer einer beweglichen
Sache dann aus, wenn diese
Sache mit dem
Willen des Eigentümers aus dessen
Besitz gekommen war, also namentlich dann, wenn der
Eigentümer seine
Sache leihweise jemand übergeben hatte und der Empfänger die betreffende
Mobilie nun unbefugterweise an
einen Dritten veräußerte. In solchem
Fall kann der
Eigentümer sich nicht an den Dritten, sondern nur
an denjenigen halten, welchem er die
Sache übergeben hat. Es gilt hierfür auch das mit dem obigen gleichbedeutende Sprichwort:
»Wo man seinen
Glauben gelassen hat, muß man ihn wieder suchen«.
Dieser
Grundsatz, welcher aber auf gestohlene oder verlorne
Sachen keine Anwendung findet, ist in verschiedene
Partikularrechte übergegangen, so namentlich in das preußische
Landrecht und in das österreichische
Zivilgesetzbuch, welche
die
Vindikation gegen den gutgläubigen
Besitzer auch dann ausschließen, wenn dieser die
Sache auf offenem
Markt, in einem offenen
Ladengeschäft, von Leuten, welche zum Verkauf solcher
Sachen berechtigt oder überhaupt unverdächtig
sind, oder in einer öffentlichen
Versteigerung erworben hat. Auch nach dem deutschen
Handelsgesetzbuch (Art. 306) entsteht
bei der
Veräußerung und
Übergabe beweglicher
Sachen im Handelsbetrieb eines
Kaufmanns für den redlichen Erwerber
Eigentum,
auch wenn der Veräußerer nicht
Eigentümer war; doch sind auch hier gestohlene und verlorne
Sachen ausgenommen.
bei einem Doppelgespann das zur rechten Seite der Deichsel (Handseite) gehende
Pferd
[* 5] im
Gegensatz zum
Sattelpferd,
welches auf der linken Seite (Sattelseite) geht;
auch Bezeichnung für ein zweites Reitpferd, welches dem
Reiter nachgeführt
wird, um es
im Fall des Bedürfnisses zur
Hand zu haben.
(Chandschar, arab.), ein gleich dem türk.
Säbel gebogener, höchstens 30
cm langer, zweischneidiger
Dolch
[* 9] mit breitem, langem
Griff ohne
Parierstange;
wurde ehedem von den türkischen Polizeibeamten im
Gürtel
[* 10] getragen, später aber durch
Pistolen
[* 11] ersetzt und ist nur noch bei der untern Volksklasse der Türkei
[* 12] im
Gebrauch.
bei der
Aufbereitung (s. d.) der
Erze das Zerschlagen derselben auf einer eisernen
Unterlage mittels eines Handfäustels und das
Auslesen und Sondern der verschiedenen Gemengteile mit der
Hand.
was jemand mit seiner eignen
Hand geschrieben hat, im
Gegensatz zu der
Druck- und Prägschrift, oder abstrakt
gebraucht, der
Charakter seiner Schriftzüge; dann ein geschriebenes
Buch oder ein Teil desselben, die unmittelbare
Übersetzung des lateinischen
Liber manuscriptus,
Manuskript, im
Gegensatz zur
Urkunde, d. h. einer kürzern, bloß zu einem
praktischen
Zweck bestimmten Handschrift; zuweilen auch die in farbigen Zeichen auf einer
Fläche bestehende
Schrift im
Gegensatz zu einer
eingeritzten, gewirkten oder geätzten
Schrift.
Die
Wissenschaft, welche sich mit der Untersuchung alter Handschriften beschäftigt, heißt im weitesten
Sinn Handschriftenkunde; im engern
Sinn wird die Entzifferung und
Prüfung der darin vorkommenden
SchriftartenPaläographie (s. d.)
genannt. In
Griechenland
[* 14] und
Rom
[* 15] schrieb
man in der ältesten Zeit auf
Stein,
Holz,
[* 16]
Metall,
Bast,
[* 17] Baumblätter und andre Materialien;
aber erst die Erleichterung des
Verkehrs mit
Ägypten
[* 18] zur Zeit der 26. oder Saïtischen Dynastie (7. Jahrh.)
verschaffte den Griechen in dem in
Ägypten seit uralter Zeit zu Schriftzwecken verwendeten
Papyrus (s. d.) ein bequemes und
billiges Schreibmaterial, das die Entstehung einer Litteratur eigentlich erst ermöglichte.
Schon zu Herodots Zeit (5. Jahrh.
v. Chr.) war der
Gebrauch des
Papyrus in
Griechenland sehr allgemein, da er es als eine Eigentümlichkeit
barbarischer
Völker anmerkt, daß einige von ihnen nur auf
Felle schrieben. Doch wurde später nach der
Erfindung des
Pergaments
(s. d.) auch dieses aus
Leder bereitete
Material häufig zu Handschriften verwendet, während für kürzere
Notizen und
Briefe
namentlich mit
Wachs überzogene Holztafeln beliebt
¶
mehr
waren, weil man darauf ebenso leicht schreiben, wie das Geschriebene wieder auslöschen konnte. Zu diesem Behuf hatte der
Griffel ein spitzes und ein plattes Ende. Die Handschriften oder Bücher der Alten (libri, codices) waren Rollen
[* 20] (volumina),
d. h. eine Anzahl an den Enden zusammengeleimter Blätter (paginae), die sich hinten an einem hohlen Stab
[* 21] aus Holz, Knochen
[* 22] oder Elfenbein befestigt fanden, durch den ein oben und unten je mit einem dicken Knopf (cornu, umbilicus)
versehener Zapfen
[* 23] lief.
Die drei andern Ränder der Rolle wurden mit Bimsstein geglättet oder beschnitten; der Titel (titulus, index) stand auf einem
auf der Rolleoder an dem Stab festgeklebten Papierstreifen. Die Stelle des Buchdeckels vertrat eine Kapsel
aus gefärbtem Pergament; oft wurde beim Nichtgebrauch die auch nur zusammengerollt und mit einem Band
[* 24] umwickelt, wie dies
auch bei uns mit Karten, Grundrissen, Noten u. dgl. geschieht. Eine Handschrift aufschlagen,
hieß bei den Römern evolvere, d. h. aufrollen.
Die Handschriften waren meist von geringem Umfang, und daher kommt es, daß ein Teil eines Buches auch
häufig Buch (liber) oder Rolle (volumen) heißt. In der Regel wurde nur die eine Seite eines Blattes beschrieben; waren beide
Seiten benutzt, so hieß dies ein Opisthograph. Die Schreiber (librarii) waren in der Regel Sklaven, und
gegen Ende der republikanischen Zeit entwickelte sich in Rom der Buchhandel. Die Vervielfältigung der Handschriften wurde in
großem Maßstab
[* 25] betrieben, indem eine größere Anzahl Geschwindschreiber gleichzeitig nach einem Diktat schrieben.
Dabei mögen in der Eile manche Fehler untergelaufen sein, und manche der falschen Lesarten, die sich in den
auf die Neuzeit gekommenen Handschriften der alten Autoren vorfinden, gehen wahrscheinlich hierauf zurück; die meisten dürften
aber auf Rechnung der Schreib- und Lesefehler zu setzen sein, welche sich die Mönche des Mittelalters beim Abschreiben der
alten Handschriften zu schulden kommen ließen. Handschriften aus dem Altertum haben sich nur in sehr
geringer Zahl erhalten, Papyrusrollen (s. d.) nur in Herculaneum und Ägypten; von den dauerhaftern Pergamenthandschriften des
Altertums sind die wichtigsten die Palimpseste (s. d.). Sehr beträchtlich ist dagegen die Menge der aus dem Mittelalter, namentlich
aus den spätern Jahrhunderten, auf unsre Zeit gekommenen Handschriften, besonders der lateinischen. Im frühern Mittelalter
erwarben sich die Mönche das Verdienst der Fortpflanzung der litterarischen Schätze des Altertums und ihrer
eignen Zeit, und von dem Werte, den man auf die Handschriften legte, gibt die Auszierung derselben durch die sogen.
Miniatoren mit goldenen oder farbigen Anfangsbuchstaben, später sogar mit Bildern (Miniaturen) Zeugnis.
In der Folge entwickelte sich auch der Stand der Lohnschreiber, die von Fürsten, Gelehrten und Buchhändlern
beschäftigt wurden, aufs neue. Leider sind auch die Handschriften des Mittelalters in vielen Fällen dem Untergang anheimgefallen,
und wieviel namentlich seit Erfindung der Buchdruckerkunst von Buchdruckern und Buchbindern zerstört wurde, entzieht sich der
Schätzung. Die älteste griechische Pergamenthandschrift ist der von Tischendorf in einem Kloster am Sinai
entdeckte Codex Sinaiticus, die Bibel
[* 26] enthaltend, wohl noch im 4. Jahrh. n. Chr. geschrieben. Die älteste in einer germanischen
Sprache
[* 27] abgefaßte Handschrift ist der sogen. Codex argenteus (»silberne Handschrift«, weil in Silber gebunden), jetzt in Upsala
[* 28] befindlich, der
Ulfilas' gotische Bibelübersetzung enthält und aus dem 5. oder 6.
Jahrh. stammt.
Hinsichtlich des Materials zerfallen die erhaltenen abendländischen Handschriften in Pergament- und Papierhandschriften, wobei
man unter Papier alles künstlich zusammengesetzte Material, im Gegensatz zu den bloßen Tierhäuten, zu verstehen hat. Im allgemeinen
kann man von der Voraussetzung ausgehen, daß Handschriften auf Pergament und ravennatischem Papier älter,
solche auf Baumwollen- oder Linnenpapier aber jünger sind. Selbst das Format und die Lagen der Blätter dürfen nicht übersehen
werden.
Indes ist es bei Pergamenthandschriften sehr schwierig, andre Formate anzugeben als Folio und Quart,
[* 29] da sich unmöglich eine
Grenze zwischen Kleinfolio und Großoktav festsetzen läßt, wenn die Blätter nicht, wie bei dem Papier,
ursprünglich von gleicher Größe gewesen und in eine gleich bestimmte Zahl von Falten gelegt worden sind. Die Lagen sind
besonders wichtig, um Lücken in den Handschriften genau zu berechnen, da nur die Lagen, nicht aber die Blätter und Seiten
in ältern Handschriften numeriert zu sein pflegen.
Die meisten Lagen bestehen, wie in den jetzt gedruckten Oktavbänden, aus Quaternionen, d. h. aus vier Doppelblättern oder 16 Seiten;
doch kommen auch Ternionen, Quinternionen, Sexternionen u. dgl.
vor, und auf den italienischen Universitäten pflegte man die Handschriften nach Pezien, d. h. nach Lagen von zwei Doppelblättern,
zu berechnen. Fast alle Handschriften sind liniiert, die ältesten durch bloßen Druck, ohne Farbe, die
neuern mit grauen oder schwärzlichen Strichen. Die Farbe der Tinte ist in den ältern Handschriften gelblich, weil sie verloschen
ist, vom 12. Jahrh. an gewöhnlich schwärzer, weil man sich, statt der Säuren, häufig schlechter Tusche bediente. - Bei
der Benutzung der Handschriften handelt es sich vor allem darum, von den verschiedenen enthaltenen Handschriften
eines Werkes durch Untersuchung ihrer gegenseitigen Verwandtschaft, namentlich der Fehler, in denen sie übereinstimmen, einen
Stammbaum derselben zu entwerfen und auf diese Weise dann so genau wie möglich den Wortlaut des allen oder je einigen zu Grunde
liegenden Codex archetypus (Urhandschrift) festzustellen. Wichtig ist hierfür auch das äußere Schicksal der Handschriften,
und es gehört daher in dieses Kapitel auch die Geschichte der Handschriftensammlungen und des Manuskriptenhandels, der besonders
während der Auflösung des byzantinischen Kaiserreichs in Italien
[* 30] die höchste Blüte
[* 31] erreichte.
Von den orientalischen Handschriften sind die ägyptischen die ältesten, da die Papyrusrollen bis ins 19. Jahrh. v. Chr. zurückreichen.
Auch die Chinesen, die Erfinder des Papiers und einer wenn auch unvollkommenen Druckerei, können sich sehr alter Handschriften
rühmen; doch sind selbst die ältesten Inschriften, welche die Handschriften an Alter weit überragen,
nicht über 2000 Jahre alt. Von den Chinesen scheinen die meisten andern orientalischen Völker den Gebrauch des Papiers überkommen
zu haben, das dann namentlich durch die Mohammedaner weite Verbreitung erlangte. Unter den vorderasiatischen Handschriften
sind die syrischen die ältesten und gehen teilweise ins 4. und 5. Jahrh.
zurück. Die älteste hebräische Handschrift gehört dem 9. Jahrh. an. Auch die armenischen,
arabischen und persischen Handschriften haben alle kein hohes Alter aufzuweisen, und ganz jung sind begreiflich die türkischen.
Die alten Iranier schrieben auf
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