Die
Krallen an den
Zehen und am
Daumen dienen den
Tieren zu dem meist unbehilflichen
Kriechen auf dem Erdboden.
Der
Flug ist rasch, jedoch gewöhnlich kurz und von dem der
Vögel
[* 4] natürlich sehr verschieden. Der
Körper ist im allgemeinen
gedrungen, der
Hals kurz, der
Kopf mehr oder minder gestreckt, mit weitem
Rachen, kräftigem, vollständigem
Gebiß und bisweilen
mit eigentümlichen Hautwucherungen an
Nase
[* 5] und
Ohren. Mit Ausnahme der
Flughaut und des
Gesichts ist der
Körper dicht behaart.
Das Knochengerüst ist leicht gebaut; am Brustkorb erinnern mehrfache Eigentümlichkeiten an den
Bau derVögel. Das
Gehirn
[* 6] ist ohne Windungen. Die
Augen bleiben wenig entwickelt, während
Geruch,
Gehör
[* 7] und
Gefühl, entsprechend der nächtlichen Lebensweise,
von großer Feinheit sind. Besonders empfindlich ist dieFlughaut. Die beiden
Zitzen befinden sich an der
Brust. Die meisten Handflügler leben von
Insekten,
[* 8] einige außereuropäische greifen auch
Vögel und
Säugetiere an und saugen deren
Blut;
andre nähren sich von
Früchten.
Die Handflügler der gemäßigten Klimate halten einen regelmäßigen
Winterschlaf, wobei die
Temperatur ihres
Bluts langsam sinkt. Im
Herbst findet wenigstens bei den einheimischen
Arten die
Begattung statt; der eingedrungene
Same bleibt im
Weibchen bis zum Frühjahr lebendig und befruchtet dann erst das
Ei,
[* 9] welches den
Winter hindurch im
Eierstock gereift ist. Die
Handflügler finden sich am zahlreichsten in wärmern Klimaten; in der kalten
Zone fehlen sie ganz. Bemerkenswert ist,
daß Handflügler auf ozeanischen
Inseln vorkommen, wo keine andern
Säugetiere heimisch sind.
Man kennt etwa 400
Arten und bringt diese in eine große Anzahl
Gattungen, jedoch ist die
Aufstellung der letztern sowie ihre
Vereinigung zu
Familien hier schwieriger als bei den andern
Ordnungen der
Säugetiere. Wir unterscheiden:
1) Fruchtfresser (Frugivora). Zu diesen gehört nur eine
Familie, die der
Flederhunde (Pteropidae), Bewohner
der tropischen Gegenden der
Alten Welt und
Australiens, ziemlich große
Tiere mit hundeartigem
Kopf, kleinen
Ohren und kurzem
Schwanz. Hierher gehört unter andern Pteropus
(Flederhund, s. d.).
feierliches
Versprechen, welches durch
Handschlag an die
Person, der
man es leistet, bekräftigt wird.
Das außergerichtliche, einer
Privatperson gegebene Handgelöbnis hat rechtlich keine andre
Wirkung als jede andre
Versicherung. Das gerichtliche
Handgelöbnis
(Versicherung an
Eides Statt) hat die Bedeutung eines förmlichen
Eides.
Die gegenwärtige deutsche Prozeßgesetzgebung
kennt das auch in Rechtsstreitigkeiten über minder wichtige Gegenstände nicht mehr, während es in verschiedenen
Schweizer
Prozeßgesetzen vorkommt. Bei Verpflichtungen genügt zuweilen ein Handgelöbnis statt eines förmlichen
Eides. So werden z. B. bei der
Reichstagswahl Protokollführer und
Beisitzer von dem Wahlvorsteher mittels
Handschlags anEides Statt verpflichtet.
der
Kampf Mann gegen Mann mit der blanken
Waffe, war früher stets die letzte, den
Kampf entscheidende Kampfhandlung,
welche aber bei der neuzeitlichen
Entwickelung des Feuergefechts mehr und mehr zurückgetreten ist, so daß das Handgemenge im frühern
Sinn nur selten noch vorkommt.
Kommt es jetzt, z. B. bei der Erstürmung eines
Gehöfts, zum Handgemenge, so war
der
Kampf durch die Feuerwirkung bereits vorher entschieden.
Das Handgemenge beschränkt sich jetzt hauptsächlich auf den
Kampf von
Reiterei gegen
Reiterei.
(engl., spr. händikäp), ein
Wettrennen (s. d.), an dem
Pferde
[* 14] jedes
Alters und jeder Fähigkeit teilnehmen,
bei welchem aber den schwächern durch geringere Belastung ihrer
Reiter ein
Mittel zum
Ausgleich mit den stärkern gewährt
wird, so daß der
Triumph eines Handicap darin besteht, wenn es als »dead heat«
oder
totes Rennen endet, d. h. wenn alle
Pferde gleichzeitig das
Ziel erreichen. Die Verteilung des
Gewichts
(Handicap-Weight oder Treffgewicht), bei welcher natürlich der
Zufall eine große
Rolle spielt, geschieht durch den Handicapper,
einen aus dem
Kreis
[* 15] des Rennkomitees gewählten
Richter, welcher die
Pferde nach ihren bisherigen Leistungen oder mutmaßlichen
Kräften abschätzt.
Die Handicaps sind deshalb sehr in
Aufnahme gekommen, weil sie auch der geringern
Klasse von
Pferden eine
Gewinnchance eröffnen, und weil dadurch die Zahl der Konkurrenten möglichst erhöht, die Wettfelder also möglichst groß
werden; sie haben indessen den Nachteil, daß sie leicht zu betrügerischen
Manipulationen verwendet werden können. Man läßt
nämlich absichtlichPferde in einem oder dem andern Rennen nicht gewinnen, um für ein bestimmtes Handicap
Gewicht
los zu werden und ersteres dann sicher mit langen
Wetten nach
Haus zu tragen.
Die Bezeichnung Handicap, d. h. hand i' the cap
(»Hand in die
Mütze«),
rührt von der noch jetzt in
Irland üblichen
Gewohnheit her,
bei lustigen
Gelagen sich zum Austausch verschiedener den Anwesenden gehöriger Gegenstände herauszufordern. A. wünscht
z. B. B.s
Pferd
[* 16] zu haben und bietet seine
Uhr
[* 17] dafür an. B. geht auf den
Tausch ein, und ein Dritter, C., wird zum Handicapper
gewählt, damit er »den
Ausspruch thue«, d. h. die
Summe bestimme, welche der
Besitzer des an Wert geringern
Gegenstandes noch zugeben soll, um den wertvollern zu erhalten.
Alle drei legen einen gewissen Einsatz nieder, ehe der Handicapper seinen
Ausspruch thut, und hierauf stecken die beiden, welche
tauschen wollen, eine
Hand in die
Mütze, den
Hut
[* 18] oder die
Tasche.
Nun fängt der Handicapper an, die Vorzüge
der
Uhr und die des
Pferdes humoristisch hervorzuheben, nennt dann eine
Summe in möglichst verschiedenen Geldsorten, die er
rasch hintereinander herzählt, welche der
Besitzer der
Uhr dieser beifügen soll, um B.s
Pferd zu bekommen, und schließt mit
den
Worten: »Draw Gentlemen!« Beide müssen sogleich ihre
Hände herausziehen und öffnen.
Haben sie
Geld
darin, so sind sie mit dem
Ausspruch¶
einverstanden. Der Tausch ist abgeschlossen, und der Handicapper zieht die Einsätze als Gewinn für sich ein. Dasselbe thut
er, wenn die beiden Tauscher die Hände hervorziehen, ohne Geld darin zu haben, weil sie die Summe nicht rasch genug zusammenzählen
konnten und in der Ungewißheit über ihren eigentlichen Betrag lieber vom Tausch abstanden. Hat aber einer
von beiden zum Zeichen, daß er mit der Summe einverstanden sei, Geld in der Hand, so kommt zwar der Tausch nicht zu stande,
aber die Einsätze fallen dem zu, der das Geld zeigt.