obwohl er nicht zur republikanischen, sondern zur demokratischen
Partei gehörte. Diese stellte ihn bei der Präsidentenwahl 1880 als
ihren
Kandidaten auf, doch unterlag Hancock seinem Gegner
Garfield. Hancock starb auf Governor's
Island
[* 2] im
Hafen von
New York.
Vgl. Junkin und
Norton, Life of W. S. Hancock
(New York 1880).
veniampetimusquedamusquevicissim (lat.),
Citat aus Horaz'
»Ars poetica«, V. 11: »Um diese
Gunst bitten wir,
und sie
gewähren wir unserseits«, also s. v. w. ein
Dienst ist des andern wert.
[* 1]
(Manus), ursprünglich beim
Menschen der unterste
Abschnitt des
Arms, dann in weiterm
Sinn das ihm entsprechende
Stück an der Vorderextremität der
Wirbeltiere (Vorderfuß, Vorderflosse, Vorderhuf); bei Wirbellosen ein zum Greiforgan umgewandeltes
Bein oder auch nur der greifende Teil desselben (z. B. beim
Krebs
[* 3] die
Schere).
[* 4] Ihr Knochengerüst besteht bei allen
Wirbeltieren,
mit Ausnahme der
Fische,
[* 5] deren
Flosse in dieser Beziehung abweichend gebildet ist, aus den
Knochen
[* 6] der Handwurzel
und denen der
Finger.
Von erstern sind eigentlich zehn vorhanden (so noch bei den
Amphibien), jedoch verschmelzen sie miteinander oder verkümmern
gewöhnlich mehr oder weniger (s.
Arm). Sie sind in zwei
Reihen angeordnet, von denen die eine mit den Armknochen, die andre
mit den
Fingern und zwar mit deren Grundgliedern, den sogen. Mittelhandknochen,
in
Verbindung steht. Die
Finger (digiti), meist fünf, selten mehr, häufig weniger an Zahl, haben normal vom
Daumen, d. h.
dem an der Speichenseite gelegenen, ab gerechnet 3, 4, 5, 6, 4
Glieder
[* 7] oder
Phalangen (phalanges), fast immer jedoch weniger.
- Bei den
Säugetieren speziell ist die Hand nicht mehr an beiden
Knochen des Vorderarms, sondern nur noch
an der
Speiche eingelenkt (s.
Arm), daher freier beweglich; von den Handknochen sind regelmäßig einige verschmolzen, dagegen
ist ebenso regelmäßig ein besonderer, zuweilen ziemlich großer
Knochen
(Erbsenbein, os pisiforme, in obenstehender
[* 1]
Figur
P) vorhanden, der sich auch beiReptilien vorfindet und als Rest eines bei fossilen
Reptilien vorhanden
gewesenen sechsten
Fingers gedeutet wird.
und zwar sind 8 in der Handwurzel (carpus) angebracht;
von den übrigen 19 werden 5, d. h. je das erste der
Finger, als zur Mittelhand (metacarpus) gehörig
bezeichnet, während die übrigen frei hervortretenden
Phalangen sich zu 2 am
Daumen und zu 3 an jedem der 4 andern
Finger gruppieren.
Die Handwurzelknochen sind unter sich und mit denen der Mittelhand ziemlich fest durch
Bänder (s. Tafel
»Bänder des
[* 13]
Menschen«) vereinigt; hiervon macht nur der zum
Daumen gehörige Metakarpelknochen eine Ausnahme (s.
Daumen). Dagegen
sind die
Finger und ihre
Phalangen sehr frei beweglich. - Die
Muskeln
[* 14] (s. Tafel
»Muskeln des
Menschen«) zur
Bewegung, namentlich
zur Drehung der als eines Ganzen, liegen am
Arm (s. d.), ebenso die für die
Beugung
[* 15] und Streckung der
Finger; sie zeichnen sich meist durch sehr lange
Sehnen aus, welche durch viele
Bänder in ihrer
Lage erhalten werden.
Beugung und Streckung der vier längern
Finger wird durch große gemeinschaftliche
Muskeln vermittelt, welche sich erst in der
Nähe des Handgelenks in vierPartien spalten und so zu den einzelnen
Fingern treten. Nur der Zeigefinger
hat einen besondern
Streckmuskel und kann deshalb ohne Mühe gesondert gestreckt werden; noch selbständiger ist der
Daumen
(s. d.). Zur Ausführung der so sehr mannigfaltigen Hand- und Fingerbewegungen
dienen auch noch kleinere
Muskeln, welche sämtlich der Mittelhand angehören. DieFinger haben keine
Muskeln.
- Wegen der
Arterien der Hand s. Tafel
»Blutgefäße des
[* 16]
Menschen«,
[* 1]
Fig. 5;
R
Radius
(Speiche), U
Ulna
(Elle), A-G, Cc, P
Knochen des
Carpus (Handwurzel): A Scaphoideum
(Kahnbein), B Lunare (Mondbein), C
Triquetrum
[* 24] (dreieckiges
Bein), D Trapezium (großes vieleckiges
Bein), E Trapezoides (kleines vieleckiges
Bein), F Capitatum
(Kopfbein), G Hamatum (Hakenbein), P Pisiforme
(Erbsenbein), Cc Centrale
Carpi, M Metacarpus (Mittelhand).
Die
Zahlen 1-5 bezeichnen die
Finger (1
Daumen, 5 kleiner
Finger).]
¶
mehr
verlaufen die Streck-, in letzterer die Beugemuskeln. An einer gut geformten, schlanken Hand ist der Zeigefinger meist ein wenig
länger als der Ringfinger. Wegen des Unterschiedes zwischen der Hand des Menschen und des Affen s. Daumen.
Als Rechtssymbol war die Hand im Mittelalter das Zeichen der Gewalt und infolgedessen auch der Münzgerechtigkeit,
wie sie sich als solches auf alten Hellern und Kreuzern (Händleinsheller, Händelpfennige) findet. Der Handschlag war seit alten
Zeiten die allgemeine Bekräftigung aller Verträge und Gelübde, sofern die Sitte kein feierlicheres Symbol vorschrieb; durch
ihn verbanden beide Teile gegenseitig ihre Gewalt. Bei Huldigungen nach dem Lehnrecht legte der Mann beide
Hände zusammen, und der Herr nahm sie zwischen die seinigen, oder jener kniete nieder, seine Hände dem sitzenden Herrn auf
die Füße faltend.
Mit der Hand schwur man auch den Eid, und zwar war es Sitte, daß der Schwörende mit der Rechten etwas hielt oder berührte,
Männer den Schwertgriff, später die Reliquie, Frauen die linke Brust und den Haarzopf, Geistliche und späterhin
FürstenBrust und Herz. Traf jemand sein Vieh in fremdem Besitz und wollte es wiedererlangen, so war Handauflage nötig: er
berührte vor Gericht mit der Rechten die Reliquie, mit der Linken faßte er das linke Ohr
[* 26] des Viehs. Auch
der heimliche Schöffengruß beim Femgericht wurde dadurch ausgesprochen, daß der eintretende Schöffe die rechte Hand erst
auf seine linke Schulter, dann auf die des andern Schöffen legte. Nicht selten wird auch (wie z. B. beim Eide) die der Hand beigelegte
symbolische Verrichtung genauer durch Finger bezeichnet. - Eine blutrote Hand ist die unterscheidende Wappenzier
des englischen Baronets. Endlich wird Hand gleichbedeutend mit Arbeiter gebraucht, besonders im Matrosenwesen (»alle Hand auf Deck«).
Vgl. Bell, The human hand, its mechanism and vital endowments (7. Aufl., Lond.
1865; deutsch, Stuttg. 1851).
Sein Hauptwerk ist: »Tursellinus, seu de particulis latinis commentarii« (Leipz. 1829-45, 4 Bde.;
unvollendet). Wir nennen noch: »Lehrbuch des lateinischen Stils« (Jena 1833; 3. Aufl., bearb. von Schmitt,
1880);
»Praktisches Handbuch für Übungen im lateinischen Stil« (das. 1838, 2. Aufl. 1850);
seine mit reichen Anmerkungen
versehene Ausgabe von Gronovs »Diatribe in Statii Silvas« (Leipz. 1812, 2 Bde.)
sowie die des Statius selbst (das. 1817, Bd.
1; unvollendet).