mehr
Bürgerschaft zur ersten Sitzung zusammen. Diese stimmte der neuen Verfassung zu, welche ins Leben trat.
Der Ausgang des Jahrs 1858 ward für Hamburg [* 2] durch eine große Handelskrisis bezeichnet, welche, zum Teil durch amerikanische Fallimente, zum Teil durch übertriebene Spekulationssucht verursacht, den Sturz vieler, darunter sehr angesehener, Häuser herbeiführte; aber binnen einem halben Jahr waren 15 Mill. Mark Banko, die man von Österreich [* 3] geborgt hatte, zurückbezahlt, 5 Mill. in der Bank deponierte Eisenbahnaktien und für 8 Mill. versetzte Waren und Wertpapiere eingelöst worden, und zugleich wurden Anleihen im Gesamtbetrag von etwa 28 Mill. geschlossen. Im Sommer 1858 tagte in eine Elbschiffahrtskommission; der Senat legte derselben einen Entwurf zur Ablösung der Elbzölle vor, welchem Hannover [* 4] wegen des Stader Zolles beistimmte. 1861 führte Hamburg Gewerbefreiheit ein, hob alle Realgerechtsame auf, gab den Erwerb von Grundeigentum durch Fremde frei, erleichterte die Bedingungen zur Niederlassung, erweiterte die Linie der städtischen Accise bedeutend, setzte die Gebühren und Zölle auf ¼ Proz. vom Werte der Einfuhr herab etc. Die militärische Verfassung bildete längere Zeit Gegenstand der Verhandlung; der Bürgerausschuß befürwortete ein Milizsystem nach Art des schweizerischen mit dem Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht.
Preußen

* 5
Preußen.Doch die Bürgerschaft stimmte damit nicht überein. Ebensowenig mochte man sich schließlich zu der in Aussicht genommenen Militär- und Flottenkonvention mit Preußen [* 5] verstehen; vielmehr beschloß die Bürgerschaft im Januar 1862, das frühere Rekrutierungssystem beizubehalten. Der mehr und mehr überwiegende Einfluß der demokratischen Partei, welchen namentlich die Bürgerschaftswahlen im Oktober 1862 kenntlich machten, und dem die von 1865 zum Sieg verhalfen, ließ preußische Sympathien nicht aufkommen.
Dennoch nahm Hamburg in der Krisis von 1866 sehr schnell seine Stellung, erklärte schon 29. Juni seinen Austritt aus dem alten Bund und stellte sein Kontingent fertig, so daß die hanseatische Brigade nebst den Oldenburgern bereits 17. Juli auf dem westdeutschen Kriegsschauplatz eintraf. So rettete Hamburg seine Unabhängigkeit, trat natürlich in den neuen Norddeutschen Bund ein, und genehmigte die Bürgerschaft mit 136 Stimmen gegen eine die Verfassung desselben. Das Militärwesen ging infolge der Konvention vom an Preußen über.
Gemäß einem Vertrag mit Lübeck [* 6] kam Bergedorf in den Alleinbesitz Hamburgs. Auch das Verhältnis Hamburgs zum Zollverein wurde so geregelt, daß Hamburg mit einem Teil seines Gebiets Freihafen blieb, ihm aber ein Zollaversum auferlegt ward. Außerdem mußte Hamburg auf seine Kosten ein Hauptzollamt errichten, desgleichen Zollabfertigungsstellen bei der Fahrpost, auf den Eisenbahnhöfen und für die oberelbische Schiffahrt sowie endlich Zollämter an der Grenze des Freihafengebiets.
Glied (künstliches)

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Glied.Auch als Glied [* 7] des Deutschen Reichs behauptete Hamburg zunächst seine Stellung außerhalb des Zollvereins. Als aber 1879 die neue Zoll- und Wirtschaftspolitik des Deutschen Reichs beschlossen wurde, richtete der Reichskanzler an Hamburg die Aufforderung, in den Zollverein einzutreten. Der Senat lehnte das ab, erklärte sich aber zu Verhandlungen bereit. Nachdem hierauf Altona [* 8] in den Zollverein aufgenommen und 14. Juni die Zollgrenze von Bergedorf an die Elbmündung verlegt worden war, schloß der Reichskanzler mit Hamburg einen Vertrag, nach welchem dasselbe 1888 in den Zollverein eintreten, aber ein Freihafengebiet behalten und für die Kosten der neuen Hafen- und Speicheranlagen einen Beitrag von 40 Mill. vom Reich erhalten sollte. Die Bürgerschaft genehmigte den Vertrag der Reichstag
[Litteratur.]
Vgl. außer den Lokalführern von Friederichsen, Seelig-Ohmann u. a.: Heß, Hamburg, topographisch, politisch und historisch beschrieben (2. Aufl., Hamb. 1810, 3 Tle.);
Wichmann, Heimatskunde von Hamburg (das. 1863);
»Hamburg Historisch-topographische und baugeschichtliche Mitteilungen« (das. 1868);
»Hamburg in naturhistorischer und medizinischer Beziehung« (das. 1876);
die Publikationen des Statistischen Büreaus: »Statistik des hamburgischen Staats« (1867-83, Heft 1-12),
»Statistisches Handbuch für den hamburgischen Staat« (3. Ausg. 1885),
»Hamburgs Handel und Schiffahrt 1847-73« und »Hamburg, die Stadt, die Vororte, Gemeinden, Ortschaften etc. des hamburgischen Staats, topographisch und historisch dargestellt« (1875);
»Hamburgs Handel und Verkehr. Exporthandbuch der Hamburgischen Börsenhalle« (Hamb. 1886) und die jährlichen Veröffentlichungen der Hamburger Handelskammer.
Über Hamburgs Geschichte vgl. »Zeitschrift für hamburgische Geschichte« (Hamb. 1841-83, 7 Bde.);
»Mitteilungen für Hamburgs Geschichte« (1878-1886, 8 Hefte);
Dehio, Geschichte des Erzbistums Hamburg-Bremen (Berl. 1877, 2 Bde.);
Lappenberg, Hamburger Urkundenbuch (Hamb. 1842, Bd. 1);
Derselbe, Hamburgische Chroniken (das. 1861);
Derselbe, Adam Tratzigers hamburgische Chronik (das. 1865);
Koppmann, Kämmereirechnungen der Stadt Hamburg (das. 1869-83, 5 Bde.);
Zimmermann, Neue Chronik von Hamburg (das. 1820);
Gallois, Geschichte der Stadt Hamburg (das. 1856-57, 3 Bde.);
Derselbe, Hamburgische Chronik (das. 1861-65, 5 Bde.);
Mönckeberg, Geschichte der Freien und Hansestadt Hamburg (das. 1885);
Derselbe, unter dem Druck der Franzosen 1806-14 (das. 1864);
Schleiden, Versuch einer Geschichte des großen Brandes in Hamburg (das. 1843);
Koppmann, Kleine Beiträge zur Geschichte der Stadt Hamburg (das. 1867-68);
Derselbe, Aus Hamburgs Vergangenheit (das. 1885);
Mayer, Geschichte des hamburgischen Kontingents 1814-67 (Berl. 1874);
Gaedechens, Historische Topographie der Freien und Hansestadt Hamburg (das. 1880);
Uhde, Das Stadttheater in Hamburg 1827-77 (Stuttg. 1879).