worin er zugleich seiner persönlichen Beziehungen zu König
Maximilian II. von
Bayern gedenkt, der ihm als einem Geistesverwandten
Schellings gewogen war.
[* 10] (hierzu die
»Karte der Umgebung von Hamburg«),
deutscher
Freistaat im Gebiet der
Elbe, unter
53° 33' 57'' nördl.
Br. und 9° 58' 25'' östl. L. v. Gr.
(Lage der
Sternwarte)
[* 11] gelegen, besteht aus der Stadt aus dem in der
Umgebung der Stadt liegenden
Festland
nebst mehreren Elbinseln und 6
Enklaven (5 im
Holstein-Lauenburgischen, eine im Lüneburgischen)
sowie dem
AmtRitzebüttel am Ausfluß
[* 12] der
Elbe. Der Flächeninhalt beträgt etwa 410 qkm (7,44 QM.)
mit (1885) 518,468 Einw. Von der
Bevölkerung
[* 13] waren 1880:
Evangelische 92,5 Proz.,
Katholische 2,7 Proz., Israeliten 3,5
Proz., 1,3 Proz.
Bekenner andrer
Religionen oder ohne Religionsbekenntnis.
Die
Bevölkerung verteilt sich auf 3
Städte (Hamburg,
Bergedorf,
Kuxhaven), 15
Vororte und 37 Landgemeinden. Die
jährliche Zunahme derselben betrug 1880-85: 2,67 Proz., etwas weniger
als im vorhergehenden Jahrzehnt. Im J. 1884 fanden 4424 Eheschließungen (8,86pro Mille) statt; die Zahl der
Geburten belief
sich auf 18,413 (36,87pro Mille), die der Gestorbenen auf 13,244 (26,52pro Mille). Von den Gebornen waren
10,63 Proz. unehelich, 3,62 Proz.
totgeboren. Dem deutschen Zollgebiet sind 335 qkm (6 QM.) mit 43,000 Bewohnern angeschlossen.
Administrativ zerfällt der
Freistaat in die Stadt, die Vorstadt und die
Vororte (471,275 Einw.) und den Landbezirk (47,193
Einw.), eingeteilt in vier sogen. Landherrenschaften. Das Landgebiet
nordwärts der Stadt
(Geestlande) wird vom Alsterthal durchschnitten, ist wellenförmig und hat durchschnittlich
guten
Boden und mehrere
Wälder. Das längs der
Elbe sich erstreckende Marschgebiet ist flach, von unzähligen Entwässerungsgräben
durchschnitten, hat einen
Boden von großer
Fruchtbarkeit und ist reich an
Korn,
Gemüse,
Obst und
Gras.
Temperatur- und Witterungsverhältnisse
sind denen des ganzen nordwestlichen
Deutschland
[* 14] gleich. Die mittlere Jahrestemperatur ist +8,17° C.,
die Windrichtung vorherrschend westlich.
Letztere hatte keine
Initiative und beruhte wesentlich auf demPrinzip des persönlichen
Stimmrechts der
Grundeigentümer in der Stadt; doch waren auch die Mitglieder der kirchlichen Kollegien, welche zugleich bürgerliche
Obliegenheiten ausübten, die
Richter, die Vorsteher der
Zünfte u. a. stimmberechtigt. Das sehr komplizierte Verfassungsverhältnis
hatte sich überlebt, und es ward 1860 eine neue
Verfassung eingeführt, welche auf dem
Repräsentativsystem begründet ist.
Nach derselben steht die höchste
Staatsgewalt dem
Senat und der
Bürgerschaft gemeinsam zu. Die
gesetzgebende Gewalt üben
Senat
und
Bürgerschaft, die vollziehende der
Senat. Dieser besteht aus 18 Mitgliedern, von denen 9
Rechts- und
Kameralwissenschaft
studiert haben; von den übrigen müssen wenigstens 7 dem Kaufmannsstand angehören. Dem
Senat sind beigegeben 2 Syndici
und 4
Sekretäre. Die
Wahl der Senatsmitglieder geschieht nach einem komplizierten
Verfahren unter
Konkurrenz des
Senats und der
Bürgerschaft, und der Gewählte muß, bei Verlust der hamburgischen staatsbürgerlichen
Rechte, das
Amt annehmen; doch kann
nach sechsjähriger Amtsverwaltung jeder
Senator seine Entlassung verlangen. Der
Senat wählt aus seiner Mitte
einen ersten und zweiten
Bürgermeister auf die Dauer eines
Jahrs.
Länger als zwei Jahre nach
¶
einander darf kein Bürgermeister im Amt bleiben. Die Bürgerschaft besteht seit 1879 aus 160 Mitgliedern, davon werden 80 durch
allgemeine, direkte Wahlen erwählt, wahlberechtigt sind jedoch nur diejenigen, welche den Bürgereid geleistet haben; unter
den übrigen 80 Mitgliedern werden 40 von den Grundeigentümern und 40 von denen erwählt, die Richter
oder Mitglieder von Verwaltungsbehörden sind oder gewesen sind. Die Mitglieder der Bürgerschaft werden auf 6 Jahre erwählt,
und zwar scheidet alle 3 Jahre die Hälfte derselben in jeder Klasse aus.
Die Sitzungen der Bürgerschaft sind in der Regel öffentlich. Neben der Bürgerschaft besteht zur Überwachung der Verwaltung
und Erledigung geringerer Angelegenheiten der Bürgerausschuß, welchem der Präsident der Bürgerschaft
und 19 von letzterer aus ihrer Mitte gewählte Mitglieder angehören, worunter nur 5 Rechtsgelehrte sein dürfen. Gesetze
werden durch übereinstimmenden Beschluß des Senats und der Bürgerschaft angenommen, das Vorschlagsrecht besitzen beide Körper.
Für jeden Zweig der Staatsverwaltung ernennt der Senat eins seiner Mitglieder zum Vorstand. Die Verwaltungsbehörden
sind in der Regel aus einigen Senatsmitgliedern und von der Bürgerschaft gewählten Bürgern zusammengesetzt. Die Angelegenheiten
der Stadtgemeinde leiten der Senat und die Bürgerschaft. Die Landgemeinden haben eine besondere Landgemeindeordnung. Das Staatsbudget
ist für 1886 mit Einnahmen von 38,310,228 Mk. veranschlagt, der reichlich bemessene Anschlag der Ausgaben
ist 38,402,661 Mk. Hamburgs Matrikularbeitrag an das Reich ist einschließlich des Zollaversums auf 5 Mill. Mk. normiert. Die
Staatsschuld belief sich Ende 1884 auf 152,566,480 Mk. Das Wappen
[* 18] des Staats ist eine silberne dreitürmige Burg mit einem (geschlossenen)
Thor in rotem Felde, der Schild
[* 19] von zwei Löwen
[* 20] gehalten. Oben befindet sich ein Helm mit einem Wulst und sechs
Fahnen inmitten dreier Pfauenfedern. Das Visier ist gegittert. HamburgsFlagge s. Tafel »Flaggen
[* 21] II«,
[* 22] mit Text.
Die Stadt Hamburg. (Hierzu der Stadtplan.)
Die freie Hansestadt Hamburg, einer der bedeutendsten Handelsplätze Europas, liegt in Gestalt eines Halbkreises am rechten Ufer
der Norderelbe, 120 km von der Nordsee. An der Ostseite tritt ein Elbarm in die Stadt und durchfließt,
in mehrere Kanäle geteilt, einen Teil derselben, um weiter unten (am Binnenhafen) sich wieder mit dem Hauptstrom zu vereinigen.
Von N. fließt der Elbe aus dem Holsteinischen die Alster zu, die vor dem Eintritt in die Stadt, an der
Nordseite derselben, infolge von Aufstauung einen von Gärten u. Landhäusern umgebenen See bildet, die GroßeAlster oder Außenalster
genannt, welche bis an den ehemaligen Wall der Stadt tritt.
Unmittelbar nach dem Eintritt in die Stadt (unter der Lombardsbrücke hindurch) erweitert sie sich nochmals zu
einem schönen viereckigen Bassin von 2300 SchrittUmfang, der Binnenalster. Nach dem Austritt aus diesem Becken nimmt der Fluß
seinen Lauf durch die Stadt. Die mit der Elbe in Verbindung stehenden Fleete liegen zur Zeit der niedrigsten Ebbe halb trocken,
beim Steigen der Flut aber füllen sie sich rasch mit dem aufsteigenden Wasser der Elbe. Seit dem großen
Brand von 1842 führen unterirdische, kürzlich großartig erweiterte Abzugskanäle (Siele) aus der Stadt und den meisten Vororten
den Unrat in die Elbe.
Die Stadt zerfällt in
die Altstadt, welche sich am linken Ufer der Alster ausbreitet, und die Neustadt,
rechts vom Fluß oder im W. auf etwas höherm Terrain gelegen. Größtenteils im westlichen Teil der Altstadt
liegt das Revier des großen Brandes, auf dem sich der Neubau erhoben hat. Im O. liegt die ehemalige Vorstadt St. Georg, im
W. die Vorstadt St. Pauli; erstere ist seit 1868 völlig, letztere seit bis auf geringe Verwaltungszweige
der Stadt einverleibt; St. Pauli grenzt unmittelbar an Altona.
[* 23]
Der Anblick der Stadt ist am schönsten von der Elbseite her. Am Ostende
[* 24] der Stadt bildet ein mit der Bille vereinigter Elbarm
zwischen dem Berlin-Hamburger und dem Venlooer Bahnhof den Oberhafen, welcher für die stromabwärts nach
Hamburg kommenden Schiffe
[* 25] bestimmt ist, am Nordostende die eigentliche Norderelbe den gegen den Eisgang sichern Niederhafen; doch
erscheint der Elbstrom fast als ein einziger großer Hafen. Die neuen Hafenbassins am Grasbrook mit ausgedehnten Kaianlagen
und geräumigen, am tiefen Wasser gelegenen Speichern sind vorzugsweise für Dampfschiffe bestimmt.
Die Hafen- und Kaianlagen gehen infolge des im J. 1888 stattfindenden Anschlusses Hamburgs an das Zollgebiet
einer großen Umgestaltung entgegen; sie werden größtenteils zu einem ausgedehnten Freihafendistrikt ausgebaut werden.
Was die Bauart der HäuserHamburgs betrifft, so ist dieselbe in den vom großen Brand verschont gebliebenen Teilen der Stadt
meistens unansehnlich. Die Mehrzahl der ältern Häuser ist von mit Ziegelsteinen ausgesetztem Fachwerk
[* 26] aufgeführt.
Nur einzelne Straßen sind besser gebaut. Viele Wohnungen befinden sich in den Kellerräumen, obschon dieselben in den niedrigen
Gegenden wiederholt im Jahr der Gefahr ausgesetzt sind, bei besonders hohen Fluten mit Wasser angefüllt zu werden. Doch ist
in den letzten Jahren durch Erhöhung mancher Straßen der Umfang der Überschwemmung verringert worden. Nicht
viel besser ist die Neustadt gebaut, in welcher jedoch das alte Gängeviertel, so benannt wegen seiner zahlreichen, jetzt
allmählich verschwindenden engen Gänge, durch Anlegung von neuen Straßen (Wexstraße etc.) mehr und mehr beseitigt wird.
In dem nach 1842 entstandenen Neubau hat die Mehrzahl der Häuser 3-4 Stockwerke und meistens platte Dächer.
Im Lauf der letzten Jahre sind auch in den ältern Stadtteilen an Stelle früherer kleinerer Häuser große Wohngebäude entstanden,
und infolge des bevorstehenden Zollanschlusses mußte fast der ganze südliche am Wasser gelegene Teil der Altstadt zum
Abbruch bestimmt werden, um neuen Kais, Wasserstraßen und Lagerhäusern Platz zu machen. Den Glanzpunkt Hamburgs bildet das
Alsterbassin, welches auf drei Seiten von den langen Häuserreihen des Neuen und Alten Jungfernstiegs und des Alsterdammes
eingerahmt ist, während es auf der vierten Seite durch den die Anlagen östlich und westlich von der
Stadt verbindenden Wall von der Außenalster geschieden ist. Baumreihen umgeben das Wasserbassin, und große Kaufläden, Hotels
und Restaurationen finden sich in seiner Nähe. Besonders verdienen die langgestreckten Wallanlagen mit ihrer garten- und parkartigen
Ausstattung Erwähnung. Als der interessanteste Punkt innerhalb der Stadt ist aber die Elbhöhe oder der Stintfang
(am Hafenthor) zu nennen wegen des charakteristischen Blicks auf den Hafen. Der eigentliche Sitz des Großhandels ist im