Stiefgeschwister genannt; denn solche sind die aus verschiedenen
Ehen zusammengebrachten
Geschwister, deren
Vater und
Mutter einander
erst nach der
Geburt dieser
Kinder geheiratet haben. Nach dem römischen.
Recht stehen die Halbgeschwister in der
Erbfolge den vollbürtigen
nach und werden durch diese davon ausgeschlossen, aber nur in nähern Verwandtschaftsgraden.
Partikularrechte, wie
namentlich das preußische
Landrecht, haben dagegen den vollbürtigen und halbbürtigen
Geschwistern ein gleiches
Erbrecht eingeräumt.
Das französische und österreichische
Recht teilen die
Verlassenschaft sehr zweckmäßig in zwei Hälften, in eine auf die
Seite des
Vaters und in eine auf die Seite der
Mutter fallende, wonach die Vollgeburt in
Erbrecht auf beiden
Seiten, die Halbgeburt aber nur ein solches auf der einen Seite hat.
[* 1] eine
Größe in zwei gleiche Teile teilen. Als mathematische
Operation gedacht, läßt sich das Halbieren bis ins
Unendliche fortsetzen. Es entsteht dann eine abnehmende
Progression: ½, ¼, 1/8, 1/16, 1/32 etc.
Geometrisch halbiert man
eine gerade
Linie AB, wenn man von ihren Endpunkten A und B aus mit gleicher Öffnung des
Zirkelsober-
und unterhalb derselben
Bogen
[* 2] beschreibt und deren Schnittpunkte C und D durch eine gerade
Linie verbindet; der Schnittpunkt
O der letztern mit AB ist der Halbierungspunkt von AB (s. Figur).
Zirkel mit Doppelschenkeln, welcher durch die Weite der
Spitzen seiner kurzen
Schenkel genau die
halbe Weite der
Spitzen seiner langen
Schenkel angibt.
Wenn man daher die
Spitzen der letztern in den Endpunkten einer geraden
Linie, welche halbiert werden soll, genau einstellt, so ist die Weite der kurzen
Schenkel gleich der gesuchten Hälfte dieser
geraden
Linie.
Bezeichnung der Hälften der
Erd- oder Himmelskugel,
die durch Einlegung von
Ebenen durch den
Mittelpunkt entstehen. So teilt die
Ebene des
Äquators die
Erd- und Himmelskugel in
eine nördliche und eine südliche ein jeder
Meridian aber in eine östliche und eine westliche Halbkugel. Über Halbkugel im mathematischem
Sinn s.Kugel.
SultanMohammed Tekesch von Chwaresm (1192-1200) schmückte dieSpitze seines
Zeltes mit einem und Orchan
(1326-60) heftete an die rote
Fahne, welche
er denJanitscharen verlieh, einen silbernen Halbmond. Die
Erzählung, wonach die
Türken
den als
Erinnerung an den in der
Nacht der
Einnahme von
Konstantinopel
[* 20] zur Hälfte verdunkelten
Mond
[* 21] zu ihrem
Wahrzeichen gemacht
haben sollen, entbehrt daher der Begründung. Die heutigen
Türken erklären den Ursprung ihres Flaggenzeichens
aus einem
Wunder des
Propheten, der, um einige Skeptiker zum Schweigen zu bringen, den Vollmond in zwei
Stücke geschnitten
und eins derselben in seinen Rockärmel versteckt habe. Der Halbmond mit einem
Stern, den die türkischen
Banner jetzt tragen, war
das alte
Wappen
[* 22] Illyricums, wie
Münzen
[* 23] aus den
ZeitenHadrians, des
Septimius Severus u. a. beweisen; er findet sich auch auf
vielen alten Grabsteinen im Drinathal. Diese Zusammenstellung ist daher keine ursprünglich islamitische.
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