Unter dem
BischofArnulf soll es 998
Stadtrechte erhalten haben. 1113 ward die Stadt vom
KaiserHeinrich V. niedergebrannt, ebenso
von
Heinrich demLöwen
[* 8] 1179. Im Dreißigjährigen
Krieg war sie abwechselnd im
Besitz der Kaiserlichen und
der
Schweden;
[* 9] von letztern kam sie 1648 an
Brandenburg.
[* 10]
In den Anfang des 18. Jahrh. fällt die
Anlage der Gröpervorstadt jenseit
der
Holzemme. Durch
Gleim, der als Domsekretär in Halberstadt lebte, erhielt auch eine Bedeutung für die Litteratur.
Namhafte Dichter, wie
Lichtwer,
Klamer-Schmidt u. a., haben in Halberstadt gewohnt; andre sprachen häufig dort
vor, und man spricht von einer Halberstädter Dichterschule. Im Juli 1809 wurde hier vom
Herzog von
Braunschweig-Öls ein
RegimentWestfalen
[* 11] gefangen genommen.
Vgl.
Lucanus, Wegweiser durch Halberstadt (2. Aufl., Halberst.
1866);
»Urkundenbuch der Stadt Halberstadt« (hrsg.
vonSchmidt,
Halle
[* 12] 1878, 2 Bde.);
Zschiesche, Halberstadt sonst und jetzt (Halberst. 1882);
heißen die Industrieprodukte in einem
Stadiumvor der Vollendung, z. B. rohes, ungebleichtes
Gewebe,
[* 13] das
noch gebleicht oder gefärbt oder bedruckt werden soll;
roh vorgeschmiedete oder gegossene Gegenstände u. dgl.
Die Belastung der Halbfabrikate mit
Zöllen schädigt die
Industrie in derselben
Weise wie die Verteurung der
Rohstoffe.
Ordnung der
Insekten,
[* 14] umfaßt
Kerbtiere mit gegliedertem
Schnabel, stechenden (oder doch nur ausnahmsweise
beißenden) Mundwerkzeugen u. unvollkommener
Metamorphose. Der Saugapparat (der sogen.
Schnabel) der fast durchweg von flüssiger
Nahrung lebenden
Tiere besteht aus der langen, drei- oder viergliederigen Unterlippe, die ein nahezu geschlossenes
Rohr darstellt,
der kleinern sie von
oben her an derBasis bedeckenden Oberlippe und den vier
Kiefern, welche zu Stechborsten
umgewandelt in
dem
Rohr vor- und rückwärts geschoben werden können. Am
Thorax ist der erste
Abschnitt (Prothorax) meist frei
beweglich und oft von beträchtlichem
Umfang; der
Hinterleib ist sechs bis neunringelig.
Die
Flügel fehlen bisweilen ganz (Aptera), selten sind zwei, meist vier vorhanden, und dann sind die
vordern entweder halb hornig und an der
Spitze häutig (Hemiptera im engern
Sinn) oder den hintern gleich gebildet und ganz
häutig (Homoptera). Die
Beine sind meist Gangbeine, dienen aber auch wohl zum Anklammern oder zum
Schwimmen und
Springen, selbst
zum
Raub. Die
Augen bleiben klein und sind meist mit
Facetten versehen, selten Punktaugen mit einfacher
Hornhaut; häufig finden sich zwei
Ocellen zwischen den
Facettenaugen.
Die Bauchkette des
Nervensystems ist meist zu einer großen, in der
Brust gelegenen Nervenmasse zusammengezogen. Der
Darm
[* 15] ist
häufig sehr kompliziert gebaut. Die Zahl der Nierenschläuche
(Malpighischen Gefäße) ist gewöhnlich
vier. Die Halbflügler haben der
Mehrzahl nach geringe Flugkraft und bedienen sich der
Flügel seltener als die übrigen
Insekten. Viele
verbreiten einen widerlichen
Geruch, welcher von dem
Sekret der in der
Brust oder im
Hinterleib gelegenen Stinkdrüsen herrührt.
Andre sondern durch zahlreiche
Hautdrüsen einen weißen Wachsflaum auf der Oberfläche ihres
Körpers ab.
Viele werden bei massenhaftem Auftreten jungen
Pflanzen verderblich und erzeugen zum Teil gallenartige
Auswüchse, andre leben
als
Parasiten an
Tieren. Die
Larven gleichen schon beim Ausschlüpfen aus dem
Ei
[* 16] dem vollkommenen
Insekt, zeigen bereits nach
der ersten
Häutung die Anfänge der künftigen
Flügel und leben in derselbenWeise wie die Erwachsenen.
Meist ist die
Metamorphose in einigen
Monaten, bisweilen
(Blattläuse) in viel kürzerer Zeit vollendet; nur die
Cikaden bedürfen
hierzu eines Zeitraums von mehreren
Jahren. Die
Larven der männlichen
Schildläuse verwandeln sich nach vollendetem Wachstum
innerhalb eines
Kokons in eine ruhende
Puppe. - Man kennt etwa 12,000Arten dieser über alle
Erdteile verbreiteten
Ordnung und bringt sie in vier großen
Gruppen unter: I. Homopteren (Homoptera) oder
Cikaden (s. d. und
Laternenträger).
(halbbürtige Geschwister, Halbgeburt), solche
Geschwister, welche nicht beide Eltern, sondern entweder
nur den
Vater (consanguinei) oder die
Mutter (uterini) miteinander gemein haben, im
Gegensatz zu den rechten,
vollbürtigen
Geschwistern auch, allerdings unrichtigerweise,
¶
mehr
Stiefgeschwister genannt; denn solche sind die aus verschiedenen Ehen zusammengebrachten Geschwister, deren Vater und Mutter einander
erst nach der Geburt dieser Kinder geheiratet haben. Nach dem römischen. Recht stehen die Halbgeschwister in der Erbfolge den vollbürtigen
nach und werden durch diese davon ausgeschlossen, aber nur in nähern Verwandtschaftsgraden. Partikularrechte, wie
namentlich das preußische Landrecht, haben dagegen den vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern ein gleiches Erbrecht eingeräumt.
Das französische und österreichische Recht teilen die Verlassenschaft sehr zweckmäßig in zwei Hälften, in eine auf die
Seite des Vaters und in eine auf die Seite der Mutter fallende, wonach die Vollgeburt in Erbrecht auf beiden
Seiten, die Halbgeburt aber nur ein solches auf der einen Seite hat.