einzelnen Teile der Häckselmaschine ist verschieden; er kann sehr einfach sein, aber es fehlen dann in der
Regel die Vorrichtungen, um
Häcksel von verschiedener
Länge zu schneiden. Diese bestehen aus Wechselrädern oder
Schaltwerken in der mannigfaltigsten
Anordnung. Zweckmäßig erscheint es, die zu schneidenden Häcksellängen nicht zu kurz zu bemessen, da
manche
Krankheiten der
Tiere, namentlich
Koliken, dadurch entstehen, daß dem
Futter zu kurzes
Häcksel beigemengt wird. Häckselmaschinen,
die nur Pferdehäcksel zu schneiden haben, brauchen nicht für verstellbare Häcksellänge, sondern
nur für solche von 15
mm
eingerichtet zu sein.
Die beliebteste und sowohl in
England als auch auf dem
Kontinent sehr verbreitete Häckselmaschine ist die in der
[* 1]
Figur
dargestellte
Maschine
[* 2] von
Richmond u.
Chandler in
Manchester.
[* 3] Dieselbe besitzt möglichst wenig
Zahnräder, und die Betriebsräder
liegen nicht
vor der Schnittfläche. Die ältere Lestersche Häckselmaschine für Handbetrieb ist nur mit einem
Messer
[* 4] am
Schwungrad versehen
und zeichnet sich durch ihre außerordentliche Einfachheit bei guter Leistung aus. Ein Mann ist für
den Betrieb vollkommen hinreichend,
und sie liefert genügend
Häcksel für 50-80
StückRindvieh.
Der Betrieb der Häckselmaschine erfolgt entweder durch die menschliche Arbeitskraft oder mittels
Göpel-, bez. Dampfkraft.
GrößereWirtschaften
ziehen in neuerer Zeit wegen der hohen Leistungsfähigkeit die Dampfkraft vor, falls diese in der
Wirtschaft
bereits zu andern
Zwecken Verwendung findet. Die Leistung beträgt bei Handbetrieb je nach der
Größe der
Maschine (des Mundstückes),
der Häcksellänge, und je nachdem ein oder zwei
Arbeiter das
Schwungrad drehen, 80-160 kg Pferdehäcksel pro
Stunde, bei
Göpel-
und Dampfbetrieb bis 750 kg bei 0,5-1
Pferdekraft.
Die Hackwaldungen sind meist
Eigentum der bäuerlichen
Gemeinden, im
Kreise
[* 7]
Siegen
[* 8]
(ProvinzWestfalen)
[* 9] jedoch
im
Besitz von
Waldgenossenschaften, welche noch heute eine der altgermanischen Agrarverfassung ähnliche Einrichtung besitzen.
Die
Siegener Hackwaldungen
(Hauberge, in der
Eifelgegend Lohhecken genannt) sind in 16-20 Jahresschläge (Haue) geteilt. Von
diesen wird alljährlich einer im Frühjahr zum
Raumen, d. h.
Schälen der
Lohe und
Abholzen der Eichenstangen,
bestimmt, worauf dann das Astholz und die
Grasnarbe gebrannt werden und das Land nach dieser Aschendüngung mit Winterroggen
bestellt wird.
Nach der
Ernte
[* 10] erfolgt entweder noch eine zweite und dritte
Bestellung, oder man unterläßt die Benutzung, bis das
Areal zur
Viehweide benutzt werden kann, was von da ab bis zum abermaligen
Abholzen geschieht. Ein Haubergsvorsteher
besorgt die Geschäftsleitung. Die Haubergserben
(Eigentümer) besitzen nur einen Idealanteil, der in einer Münzeinheit
(Albus,
Pfennig) oder Maßeinheit
(Rute,
Fuß, Meste,
Becher
[* 11] etc.) ausgedrückt ist, und erhalten nur alljährlich einen Realanteil am
Jahresschlag durch Verlosung zur Benutzung überwiesen.
Dieser wird zunächst in eine bestimmte Anzahl Stammjähne
(Jähne) und jeder Stammjahn dann in so viel Teile geteilt, als
Idealanteile vorhanden sind. Die so ausgeschiedenen Schlagteile fallen den Besitzern nur zur
Holz- und Fruchtnutzung zu und
verschwinden dann wiederum in der ungeteilten
Masse des gemeinschaftlichen
Eigentums. Die Hackwald- und Haubergswirtschaft
hat in Gebirgsländern mit dichter
Bevölkerung,
[* 12] welche arm an Ackerland sind, eine große volkswirtschaftliche Bedeutung.
Im
Interesse der
Erhaltung und ordnungsmäßigen Bewirtschaftung wurden in
Preußen
[* 13] einzelne
Haubergsgenossenschaften durch Spezialgesetze
(Haubergsordnungen für
Olpe von 1821, für
Siegen von 1834 und 1879 etc.) einer kontrollierenden Oberaufsicht der
Regierung
unterstellt.
Das Gedicht ist trotz einer manchmal ermüdenden Länge nicht arm an hübschen und wirklich dichterischen Zügen. Herausgegeben
von J. A. ^[JohannAndreas] Schmeller (Stuttg. 1850) und Stejskal (Wien
[* 19] 1880).