gefördert, namentlich noch durch die
Gründung des Philosophical
Institute of
Canterbury, dessen
Präsident er schon 1862 wurde,
und des
Canterbury-Museums; 1886 wurde er in den englischen Ritterstand erhoben. Er schrieb: »Geology
of the provinces of
Canterbury and Westland,
New Zealand« (Lond. 1879).
(Hababin), afrikan. Volksstamm, nahe verwandt mit den
Bedscha (sie sprechen das Bedschaui)
und gleich diesen zur äthiopischen
Familie der
Hamiten gehörig. Sie nomadisieren an der Westküste des
RotenMeers zwischen
Suakin und
Massaua
[* 2] und beschäftigen sich hauptsächlich mit der
Zucht von
Kamelen,
Rindern,
Schafen und
Ziegen.
Gewerbe und
Industrie
fehlen ihnen ganz, nur das
Leder zuSandalen
[* 3] und Kamelgeschirr wird im Land selbst gegerbt; ihre
Wohnungen
sind kleine, backofenförmige
Hütten
[* 4] aus einem schwachen, mit
Stroh gedeckten Stangengerüst. Sie bekennen sich zum
Islam und
zerfallen in drei Abteilungen:
Az Temariam,
Az Tekles und
Az Hibdes, die immer nur formell unter ägyptischer Herrschaft standen.
S.
Karte
»Ägypten«.
[* 5]
John, nordamerikan. Schriftsteller, geb. 1842 zu
Brooklyn, diente, nachdem er seit seinem achten Jahr im
Westen die Buchdruckerei erlernt hatte, in der
Armee, machte den
Bürgerkrieg mit und war später auch als
Buchhändler und Journalist thätig. Er schrieb zunächst eine
Reihe von
Skizzen aus dem
Leben des
Westens.
Sein berühmtestes
Buch, von dem allein in
Nordamerika
[* 16] eine Viertelmillion
Exemplare verbreitet sind, ist: »Helen's babies« (1876; deutsch von
M.
Greif
[* 17] in
Reclams »Universalbibliothek«). Seitdem erschienen: »The
Barton experiment«, »The
Jericho road«,
»Other people's children« (deutsch, Leipz. 1886),
»The scripture club of Valley Rest«, »The
Roger de Coverley papers«, »Some folks« (deutsch, das.
1881),
»The crew of the
Sam Weller«, »Canoeing in Kanuckia« (1878, mit
Norton),
engl.
Staatsgrundgesetz, zum
Schutz der persönlichen
Freiheit 1679 erlassen.
Habeas corpus (lat., »du
habest den
Körper«) heißt nämlich in der englischen Rechtssprache der richterliche Befehl an denjenigen, welcher jemand
in
Haft hält, den Verhafteten vor den
Richter zu bringen, damit dieser die Rechtmäßigkeit der
Haft feststelle und wegenEinleitung
strafrechtlicher Untersuchung das Erforderliche wahrnehme.
Schon durch die ältesten
Rechtsgewohnheiten der
Engländer war nämlich
die persönliche
Freiheit
gewährleistet, und spätere
Staatsgrundgesetze haben diese
Gewährleistung ausdrücklich sanktioniert.
Nach der
Magna charta von 1215 soll der freie Mann nur infolge gesetzlicher Aburteilung von seinesgleichen (aequalium) oder
durch ein Landesgesetz verhaftet und eingekerkert werden.
Da aber in den ersten
Jahren der
RegierungKarls
I. der
Gerichtshof der Kingsbench erklärte, daß auf ein
Habeas corpus kein Gefangener ausgeliefert werden könne, wenn er
ohne Angabe der
Ursache auf den besondern Befehl des
Königs oder der
Lords des
GeheimenRats verhaftet worden wäre, so sprach
es das
Parlament in seiner
Erklärung von 1627 über die allgemeinen
Freiheiten der
Engländer
(Petition of
rights) ausdrücklich aus, daß kein freier Mann ohne Angabe einer
Ursache, wogegen er sich dem
Gesetz gemäß verteidigen
könne, verhaftet oder gefangen gehalten werden dürfe.
Weil aber die königliche
Willkür auch jetzt noch
Mittel fand, dieses
Gesetz zu umgehen und unwirksam zu
machen, so wurde dasselbe durch Parlamentsakte noch genauer bestimmt.
Karls II. Willkürherrschaft rief weitere Bestimmungen
hervor, bis endlich 1679 die zweite
Magna charta der
Engländer, die berühmte Habeaskorpusakte, zu stande kam, durch welche jegliche
Willkür
bei der
Verhaftung britischer Staatsangehörigen ausgeschlossen ist.Kein englischer
Unterthan kann hiernach
ohne gerichtliche Untersuchung in
Haft gehalten werden.
Richter, Gefängnisaufseher und sonstige Beamte, welche der
Akte zuwiderhandeln, werden darin mit den nachdrücklichsten
Strafen
bedroht, die selbst die
Gnade des
Königs nicht abwenden kann. Nur in
Fällen der dringendsten
Not, wenn der
Staat in
Gefahr ist,
kann, entsprechend dem in solchen
Fällen auf dem
Kontinent üblichen
Belagerungszustand, die eine Zeitlang
außer Geltung gesetzt werden, aber auch da nur infolge eines Parlamentsbeschlusses. Auch bleiben die
Minister fortwährend
verantwortlich; jedoch wird ihnen, wenn die Habeaskorpusakte wieder in
Kraft
[* 18] tritt, wegen der inzwischen verfügten Verhaftnahmen gewöhnlich
eine
Bill of indemnity gegeben, wodurch etwanige Entschädigungsforderungen ausgeschlossen werden. Nach
dem englischen
Muster sind auch auf dem
Kontinent die Voraussetzungen, unter denen die
Verhaftung eines
Staatsbürgers erfolgen
kann, genau festgesetzt worden. In der
Regel kann dieselbe nur auf
Grund eines richterlichen schriftlichen Haftbefehls erfolgen
(s.
Haft).
und der LinieBreslau-Mittelwalde der Preußischen Staatsbahn, hat ein Amtsgericht, eine evangelische und 2 kath. Kirchen, ein
kath. Lehrerseminar, Fabrikation von Zündwaren und Holzstiften und (1885) 5597 meist kath. Einwohner. - Habelschwerdt wurde 1319 zur
Stadt erhoben.