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das Gesamtgymnasium ausgeschlossen und das in seinem strengen Unterschied gegen die Realanstalten von gleicher Lehrdauer (Realgymnasium mit Latein; Oberrealschule ohne Latein) erhalten worden. Dagegen sind die Lehrgänge des Gymnasiums und des Realgymnasiums (nicht der Oberrealschule) in den untern Klassen einander so weit genähert, daß die Eltern eines Knaben erst mit dessen Übergang in die Tertia der einen oder andern Anstalt sich endgültig zu entschließen brauchen, ob derselbe den humanistischen oder den realistischen Bildungsgang einschlagen soll.
Damit ist einer schon seit 1848 auf amtlichen und freien Lehrerkonferenzen wie in der Presse [* 2] oft wiederholten Forderung genügt worden. Ihr zuliebe hat freilich der Beginn des Griechischen aus Quarta nach Tertia verlegt und dafür in den untern Klassen dem Französischen eine größere Stundenzahl zugebilligt werden müssen. Der gegenwärtige Lehrplan von 1882 und der von 1856 finden sich hierunter einander gegenübergestellt; in dem erstern sind für die untern Klassen die noch bestehenden geringen Abweichungen des Lehrplans der Realgymnasien in Klammern [* 3] angegeben.
Lehrplan vom Jahr 1856:
Wöchentliche Stundenzahl in: | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
VI | V | IV | III | II | I | Zusammen | |
Religion | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 |
Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 13 |
Lateinisch | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | 8 | 58 |
Griechisch | - | - | 6 | 6 | 6 | 6 | 24 |
Französisch | - | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 |
Geschichte u. Geographie | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 16 |
Mathematik u. Rechnen | 4 | 3 | 3 | 3 | 4 | 4 | 21 |
Physik | - | - | - | - | 1 | 2 | 3 |
Naturbeschreibung | (2) | (2) | - | 2 | - | - | 6 |
Zeichnen | 2 | 2 | 2 | - | - | - | 6 |
Schreiben | 3 | 3 | - | - | - | - | 6 |
Turnen | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 |
Zusammen: | 30 | 32 | 32 | 32 | 32 | 32 | 190 |
Lehrplan vom Jahr 1882:
Wöchentliche Stundenzahl in: | Gegen 1856 | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
VI | V | IV | III | II | I | Zusammen | + | - | |
Religion | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 13 | - | 1 |
Deutsch | 3 | (3) 2 | (3) 2 | 2 | 2 | 3 | 14 | 1 | - |
Lateinisch | (8) 9 | (7) 9 | (7) 9 | 9 | 8 | 8 | 52 | - | 6 |
Griechisch | - | - | - | (7¹) | 7 | 6 | 20 | - | 4 |
Französisch | - | (5) 4 | 5 | 2 | 2 | 2 | 15 | 4 | - |
Geschichte u. Geographie | 3 | 3 | 4 | 3 | 3 | 3 | 19 | 3 | - |
Rechnen u. Mathematik | (5) 4 | 4 | (5) 4 | (3¹) | 4 | 4 | 23 | 2 | - |
Naturbeschreibung | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 8 | 2 | - |
Naturlehre | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | 1 | - |
Schreiben | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | - | 2 |
Zeichnen² | 2 | 2 | 2 | - | - | - | 6 | - | - |
Turnen | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | - | - |
Zusammen: | 30 | 32 | 32 | 32 | 32 | 32 | 190 | +13 | -13 |
¹ Wenn Ober- und Untertertia sonst gemeinschaftlichen Unterricht erhalten, müssen sie doch jedenfalls im Griechischen und in der Mathematik getrennt werden. - ² Alle Anstalten haben dafür zu sorgen, daß ohne Mehrzahlung jeder Schüler auch der obern Klassen 2 Stunden wöchentlich Zeichenunterricht nehmen kann; auch für geeignete Anleitung im Gesang ist unentgeltlich zu sorgen.
Dieser Lehrplan schließt gleichzeitig denjenigen des Progymnasiums, d. h. eines Gymnasiums ohne Prima, in sich. In den Grundzügen stimmt mit ihm auch die Einrichtung der Gymnasien in den übrigen Staaten des Deutschen Reichs überein. Da im Deutschen Reich die preußische Heerverfassung allgemein angenommen worden war, mußte folgerecht auch in den höhern Lehranstalten so weit einheitliche Ordnung hergestellt werden, daß die Berechtigung zum einjährigen Dienst etc. überall von gleichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden konnte.
Auf einer
Konferenz von
Bevollmächtigten der deutschen
Bundesstaaten in
Dresden
[* 4] im J. 1872 wurden daher gemeinsame Grundzüge
vereinbart. Die
Reichsschulkommission (s. d.) wacht darüber, daß diese
Grundsätze überall gleichmäßig
beachtet werden. Dieselben schließen jedoch eine gewisse Mannigfaltigkeit nicht aus, wie denn z. B.
Bayern
[* 5] die Bezeichnung der Gymnasien als
Studienanstalten (bestehend aus Latein
schule und Obergymnasium) und der Progymnasien
als (isolierter) Latein
schulen,
Württemberg
[* 6] die eigentümliche Form der niedern evangelisch-theologischen
Seminare und
die Benennung der Progymnasien als
Lyceen beibehalten haben.
In Preußen [* 7] gab es nach dem vom Reichskanzleramt veröffentlichten Verzeichnis der höhern Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, im April 1886 im ganzen 258 Gymnasien, denen 90 Realgymnasien und 13 Oberrealschulen gegenüberstehen, während auf 34 Progymnasien 17 Realschulen, 83 Realprogymnasien und 22 höhere Bürgerschulen kommen. Im ganzen Deutschen Reiche gestaltet sich das Verhältnis der entsprechenden Zahlen, abgesehen von der Abweichung in der amtlichen Bezeichnung der einzelnen Schularten, so: 399 Gymnasien gegen 136 Realgymnasien und 16 Oberrealschulen;
47 Progymnasien gegen 67 Realschulen, 107 Realprogymnasien und 87 höhere Bürgerschulen.
Diese Zahlen beweisen, daß das Gymnasium im ganzen noch die vorwaltende Form der höhern Schulen ist. Seit der Einführung der neuen Lehrpläne (1882) in Preußen hat sich das Verhältnis sogar für die Gymnasien noch etwas günstiger gestaltet. Es muß dahingestellt bleiben, ob dies Vorwalten der humanistischen Lehranstalten lediglich aus dem größern Umfang der dem Gymnasium staatsseitig eingeräumten Berechtigungen zu erklären ist, wie die rührigen Vorkämpfer des Realgymnasiums behaupten, oder ob doch bisher noch in dem gebildeten Teil unsers Volkes die Überzeugung vorherrscht, daß die Mittel, welche das Gymnasium für seinen nächsten Zweck, d. h. Vorbereitung seiner Schüler auf das Universitätsstudium der philologisch-historischen Richtung, aufwendet, nach Inhalt und Form zugleich für jede höhere Geistesbildung eine geeignete Grundlage bieten, während dies nicht ebenso umgekehrt von der zunächst dem Bedürfnis des höhern Handels- und Gewerbestandes angepaßten Vorbildung der Realanstalten gilt. Zur Ergänzung des Vorstehenden s. Höhere Lehranstalten, Realschulen, Realgymnasium, Humanismus etc.
Vgl. Wiese, Das höhere Schulwesen in Preußen (Berl. 1864-74, 3 Bde.);
Derselbe, Verordnungen und Gesetze (2. Aufl., das. 1875);
Keller, Deutsche [* 8] Schulgesetzsammlung (fortgesetzt von Schillmann, das., seit 1872);
Schmids »Encyklopädie des gesamten Unterrichts- und Erziehungswesens« (2. Aufl., Leipz., seit 1876; fortgesetzt von Schrader);
Paulsen, Geschichte des gelehrten Unterrichts (das. 1885);
v. Raumer, Geschichte der Pädagogik (5. Aufl., Gütersloh 1877 ff., 4 Bde.);
Thaulow, Gymnasialpädagogik (Kiel [* 9] 1858);
Nägelsbach, Gymnasialpädagogik (3. Aufl. von Autenrieth, Erlang. 1879);
Roth, Gymnasialpädagogik (2. Aufl., Stuttg. 1874);
K. Schmidt, Gymnasialpädagogik (Köthen [* 10] 1857);
Hirzel, Gymnasialpädagogik (Tübing. 1876);
Schrader, Erziehungs- und Unterrichtslehre für ¶
mehr
Gymnasien und Realschulen (4. Aufl., Berl. 1882);
Derselbe, Die Verfassung der höhern Schulen (2. Aufl., das. 1881);
»Statistisches Jahrbuch der höhern Schulen Deutschlands [* 12] etc.« (2. Abt. von Mushackes Deutschem Schulkalender, Leipz.).
Zeitschriften: »Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen« (Berl., seit 1859; amtlich);
»Jahrbücher für Philologie und Pädagogik« (hrsg. von Fleckeisen und Masius, Leipz., seit 1826);
»Zeitschrift für das Gymnasialwesen« (Berl., seit 1847);
»Zeitschrift für die österreichischen Gymnasien« (Wien, [* 13] seit 1850);
»Blätter für das bayrische Gymnasialwesen« (Münch., seit 1865);
die schwebenden Fragen über Gymnasium und Realschule behandelt mehr vom Standpunkt der letztern aus das »Pädagogische Archiv« (Stettin, [* 14] seit 1859).