letztern selbst streitig gewesenen
Artikel der
Dogmatik und
Ethik. Die
katholische Kirche erklärt den
Glauben, weil lediglich
Unterwerfung des
Verstandes unter die Kirchenlehre bedeutend, für unzureichend und das
Heil demgemäß für nicht von ihm,
sondern von seiner Bewährung durch Thaten abhängig. So kam allmählich die
Lehre
[* 2] auf von derNotwendigkeit
und Verdienstlichkeit, bez. Überverdienstlichkeit (s.
Consilia evangelica) dessen, was man gute Werke nannte.
Die
Reformation wies diese dem
Ablaß, dem
Cölibat und dem gesamten
Mönchswesen zu
Grunde liegende
Theorie zurück, indem sie
als gute Werke, deren
Begriff vorzugsweise auf die Berufspflichten bezogen wurde, nur solche anerkannte, welche von selbst aus
dem lebendigen
Glauben als dessen
Früchte hervorgehen. Gott wohlgefällig sind sie somit nicht um ihrer selbst, sondern lediglich
um der durch den
Glauben gerechtfertigten
Personen willen, die sie aus kindlicher
Liebe zu Gott und aus Wohlgefallen am
Guten
vollbringen. Die
Lutheraner von der
RichtungMelanchthons fanden daher selbst an dem
Satz, daß gute Werke notwendig
zur
Seligkeit seien, nichts auszusetzen, während der
EifererNikolaus v.
Amsdorf (s. d.) sogar behauptete, sie seien schädlich
zur
Seligkeit. Die
Reformierten stehen insofern auf jener Seite, als ihr
System einen Rückschluß von den lebendigen
Früchten
des
Glaubens auf die Echtheit desselben
in sich schließt (syllogismus practicus).
dem
Käufer, in der
Regel dem Kleinhändler von dem Großhändler zugestandener Gewichtsvorteil, um jenen
für das Einwiegen zu entschädigen, beträgt gewöhnlich 1 oder ½ Proz., findet meist bei feuchten
und unreinen
Waren statt, welche starkem
Decalo
(Abgang) unterworfen sind. Wie für gewogene, so kann das auch für
gemessene und gezählte
Waren zugestanden werden. Die Gewährung von hat oft ihren
Grund darin, daß die
Ware im
Handel regelmäßig
gewisse Fehler hat, und heißt dann
Refaktie, welche durch
Usancen örtlich festgesetzt ist und durch die
Klausel »franko
Refaktie«
ausgeschlossen werden kann.
die
Summe, welche ein
Kaufmann von einem andern zu fordern hat, im Kontokorrentverkehr
der Saldo, welcher beim
Abschluß der Rechnung dem Kontokorrententnehmer verbleibt;
auch die
Summe, welche auf dem
Konto eines
Geschäftsfreundes im
Haben gebucht ist, seine
Forderung im
Gegensatz zu den unter
Soll verzeichneten Schuldposten desselben.
(spr. göttri), 1)
JamesCargill, schott. Dichter, geb. aus
alter
Familie zu Airniefoul
Farm inForfarshire, studierte erst zu
Edinburg
[* 13]
Theologie, wandte sich dann aber dem
Handel zu und
ward 1868 Bibliothekar in
Dundee.
[* 14]
Alle seine
Schöpfungen entstanden inmitten angestrengter Geschäftsthätigkeit. Wir erwähnen
davon: »Village scenes« (1851),
ein beschreibendes Gedicht, welches zahlreiche
Auflagen erlebte;