von
Schweden, mußte aber nach der Entthronung seines
Vaters durch
Johann III. fliehen und ging nach
Polen, wo er als
Knecht diente.
Später folgte er einer Einladung des
Zaren, der ihn zum König von
Finnland zu machen versprach, nach
Moskau,
[* 2] weigerte sich
indessen, wie gefordert ward, seine
Religion zu ändern, wurde später vom falschen
Demetrius ins Gefängnis
gesetzt und starb 1607 in
Kaschin. Die
Gelehrten seiner Zeit nannten ihn Theophrastus
Paracelsus den Zweiten.
(EvangelischerVerein der Gustav-Adolf-Stiftung), eine Vereinigung aller derjenigen
Glieder
[* 8] der evangelisch-protestantischen
Kirche, welchen die
Not ihrer
Brüder, die der
Mittel des kirchlichen
Lebens entbehren und deshalb in
Gefahr sind, der
Kirche verloren
zu gehen, zu
Herzen geht. Derselbe hat, eingedenk des apostolischen
Wortes Gal. 6, 10:. »Lasset
uns
Gutes thun an jedermann, allermeist aber
an desGlaubens Genossen«, zum
Zweck, den kirchlichen Bedürfnissen solcher Glaubensgenossen
in und außer
Deutschland,
[* 9] welche in ihrem eignen Vaterland ausreichende
Hilfe nicht finden können, nach
Kräften Abhilfe zu
leisten. Die
Stiftung dieses
Vereins schloß sich der zweiten
Säkularfeier des
TodesGustavAdolfs
an. Als für das
Monument, welches damals über dem Schwedenstein errichtet werden sollte, die Beiträge den Kostenanschlag
überstiegen, wurde der
Vorschlag laut, den Überschuß zu kapitalisieren, um mit den jährlichen
Zinsen arme protestantische
Gemeinden zu unterstützen. In diesem
Sinn erließen der
LeipzigerSuperintendentGroßmann (s. d.), der
Archidiakonus
Goldhorn und der
KaufmannLampe
[* 10] einen Aufruf zur Beteiligung an dem Unternehmen, welches übrigens zunächst fast auf
Leipzig
[* 11] und
Dresden beschränkt blieb. Die von beiden Hauptvereinen entworfenen
Statuten wurden von der sächsischen
Regierung
bestätigt. Als der
Leipziger Hauptverein die Leitung der Gustav-Adolf-Stiftung übernahm, betrug das gemeinsame
Vermögen 4251 Thlr. Bis 1840 hatte man bereits 31
Gemeinden mit 1233 Thlr. zu unterstützen vermocht.
Einen großartigern
Umfang gewann die Gustav-Adolf-Stiftung aber erst durch eine
Aufforderung des Hofpredigers
Zimmermann in der
Darmstädter »Kirchenzeitung«
vom Dieselbe beabsichtigte die Begründung einer Anstalt zu gleichem
Zweck, und es lag daher
der
Gedanke einer Vereinigung der Bestrebungen, in welchen sich der
Süden und
Norden
[* 12]
Deutschlands
[* 13] begegnet waren, nahe. Zu dem
Ende traten in
Leipzig unter dem Vorsitz
Großmanns gegen 600
Männer zusammen und gründeten den
EvangelischenVerein
der Gustav-Adolf-Stiftung. Die
Statuten wurden auf der Hauptversammlung zu
Frankfurt
[* 14] a. M. 20.-22. Sept. 1843 festgesetzt.
Die Wirksamkeit umfaßt sonach lutherische, reformierte und unierte sowie solche
Gemeinden, welche ihre Übereinstimmung mit
der evangelischen
Kirche glaubhaft nachweisen; die
Mittel dazu werden erlangt durch die jährlichen
Zinsen vom
Kapitalfonds
des
Vereins sowie durch jährliche Geldbeiträge von völlig beliebigem Betrag, durch
Schenkungen, Vermächtnisse,
Kirchenkollekten etc. Die Gesamtheit der regelmäßig beisteuernden Mitglieder verbindet sich
zu
Vereinen, deren gemeinsamer
Mittelpunkt für die
Verwaltung der Zentralvorstand in
Leipzig ist.
AlleEinnahmen der
Vereine zerfallen in drei gleiche Teile: hinsichtlich des ersten Dritteils steht jedem
Verein die unmittelbare
freie
Verfügung zu;
das zweite Dritteil sendet er, unter Umständen mit Bestimmungen über dessen statutenmäßige
Verwendung, an den Zentralvorstand oder versendet es selbst, begleitet von einem Schreiben desselben;
das letzte Dritteil
wird dem Zentralvorstand je nach dem
Willen des einsendenden
Vereins zur
Kapitalisierung oder zur sofortigen Verwendung durch
jenen übergeben;
vom Kapitalvermögen sind nur die jährlichen
Zinsen zu verwenden.
Sämtliche Hauptvereine
wählen auf den Hauptversammlungen den Zentralvorstand, welcher aus 24 Mitgliedern besteht, von denen 9 (darunter der Vorsitzende,
der
Sekretär
[* 15] und der
Kassierer) ihren dauernden Aufenthalt zu
Leipzig haben müssen und alle drei Jahre ein Dritteil ausscheidet.
Der Zentralvorstand vertritt den Gesamtverein nach außen und besorgt die allgemeinen Angelegenheiten
im Innern. Sämtliche Mitglieder verwalten ihr
Amt unentgeltlich. Auf den Hauptversammlungen, welche mindestens alle drei
Jahre von Abgeordneten der Hauptvereine und des Zentralvorstandes gehalten werden, beraten und beschließen dieselben über
die Wirksamkeit des Zentralvorstandes, über die gestellten
Anträge etc. Während die bayrische
Regierung dem
Gustav-Adolf-Verein durch Kabinettsorder vom die
Bildung von Zweigvereinen untersagte (welches Verbot jedoch zurückgenommen
wurde), erteilte schon eine preußische Kabinettsorder die
Genehmigung zur
Bildung von Zweigvereinen in
Preußen,
[* 16] und das
Kultusministerium berief hierauf die Abgeordneten der rasch entstandenen Provinzialvereine auf 1. Sept. nachBerlin,
[* 17] wo man sich zum Anschluß an den Gesamtverein entschied, welcher sodann auf der nächsten Hauptversammlung in
Göttingen
[* 18] (1844)
zu stande kam.
Eine
Gefahr schien dem
Verein gleich darauf seine dogmatische Weitherzigkeit zu bereiten. Auf der
Berliner
[* 19] Hauptversammlung
(1846) rief die
Wahl des
Königsberger Dissidentenpredigers
Rupp heftige
Debatten hervor, die fast zu einer
Spaltung des
Vereins geführt hätten; doch ward die Angelegenheit auf der folgenden Hauptversammlung zu
Darmstadt
[* 20] (1847) durch
das Übereinkommen beigelegt, daß dem Zentralvorstand nur die formelle
Prüfung der
Legitimation zustehen, dagegen der Hauptversammlung
das
Recht verbleiben sollte, in vorkommenden
Fällen über die Unzulässigkeit eines
Deputierten wegen Fehlens der
Bedingung für die Mitgliedschaft zu beschließen.
Die 1851 in
Berlin angeregte
Idee, Frauenzweigvereine der Gustav-Adolf-Stiftung zu bilden, fand rasch und weithin Anklang. Seit 1854 werden
nach Vorgang
Berlins in vielen
Städten öffentliche
Vorträge zum
Besten des
Vereins gehalten. Der
Verein erstreckt sich jetzt
über das ganze
Deutsche Reich
[* 21] und seit dem Protestantenpatent vom auch über
Österreich,
[* 22] wo
sich zur Zeit der 14. Teil der gesamten
Bevölkerung
[* 23] unter seinen Mitgliedern befindet. In
Ungarn
[* 24] und der
Schweiz,
[* 25] im Elsaß
und in
Holland traten ihm
Hilfsvereine zur Seite; die protestantischen
GemeindenBelgiens schlossen sich direkt an.
¶
mehr
Der Verein zählte nach dem 1882 auf der 50. Hauptversammlung zu Leipzig erstatteten Bericht 44 Hauptvereine, 1762 Zweig-, 89 Orts-, 381 Frauen-
und 11 Studentenvereine; im gleichen Jahr vereinnahmte er, von Legaten abgesehen, 897,743 Mk. Seit seinem Bestehen hatte er
damals 2933 Gemeinden unterstützt; im genannten Jahr standen ihrer noch etwa 1200 in seiner Pflege, an
welche über ¾ Mill. Mk. jährlich abgehen. Nicht gering ist es anzuschlagen, daß der Verein viel dazu beigetragen hat,
das Gefühl der Zusammengehörigkeit in der so zerrissenen evangelischen KircheDeutschlands zu wecken. Er bildet noch gegenwärtig
geradezu die einzige thatsächliche Einigung innerhalb derselben.