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eine Patrone, mit deren Hilfe Figuren wie die
Fig. 4 hergestellt werden können. Die Guillochen können sowohl auf der Buchdruckpresse
als auch mit der Steindruck- oder Kupferdruckpresse gedruckt werden; im erstern Fall erscheinen die eingravierten Zeichnungen
weiß, die Grundlage dagegen schwarz oder farbig, im letztern umgekehrt. Sie werden zumeist beim Druck
von Wert- oder Staatspapieren in Anwendung gebracht, um deren Fälschung zu erschweren, zu welchem Behuf man gewöhnlich kleine,
nur von dem Eingeweihten zu erkennende Veränderungen in der Zeichnung bei den verschiedenen Gattungen der Papiere eintreten
läßt, welche als sichere Merkzeichen dienen sollen. In der Uhrmacherei wird das Guillochieren vielfach
angewandt zur Verzierung der Uhrgehäuse, die Gold- und Silberarbeiter guillochieren Medaillons, Dosen, Leuchter, Griffe, etc.;
für vielfach gebrauchte Gegenstände gleicher Größe und Form aber guillochiert man nur Stahlstanzen, welche man alsdann
härtet und zum Prägen verwendet.
^[Abb.: Fig. 1, 2. Guillochieren mit dem Versetzkopf auf
der Drehbank.]
^[Abb.: Fig. 3. Patrone für die Guillochiermaschine.]
^[Abb.: Fig. 4. Guillochieren mit der Guillochiermaschine.]
(spr. ghi[l]jo-), die während der Revolution in Frankreich 1792 vom Konvent eingeführte, nach ihrem angeblichen
Erfinder, dem Arzt Joseph Ignace Guillotin (geb. 28. Mai 1738, gest. 26. Mai 1814),
benannte Köpfmaschine, welche noch gegenwärtig in Frankreich und mehreren andern Staaten im Gebrauch ist
und das Gute hat, daß sie dem Verurteilten einen raschen, sichern und möglichst schmerzlosen Tod bringt. Sie besteht aus
zwei oben mit einem Querholz verbundenen Säulen, zwischen welchen ein schweres, scharfes und schräg liegendes Eisen in Falzen
herabgleitet und so den in dem Ausschnitt eines beweglichen Brettes, auf welches der Verurteilte festgebunden
wird, ruhenden Kopf unfehlbar vom Hals trennt.
Schon die Perser sollen ein ähnliches Werkzeug gekannt haben, sowie man sich eines solchen auch längst unter dem Namen Mannaia
in Italien zur Hinrichtung der Adligen bediente. Die welsche Falle diente in Neapel zur Hinrichtung Konradins
von Schwaben. Im 13. Jahrh. kannte man ähnliche Maschinen in Böhmen, die im 14. Jahrh. auch in Deutschland unter den Namen Diele,
Dolabra oder Hobel Anwendung fanden. Bei diesen wurde das scharfe, schwere Eisen mittels Hammerschläge durch den Hals des Delinquenten
getrieben.
Die Engländer benutzten schon im 17. Jahrh. eine Köpfmaschine, die bei denselben unter dem
Namen the gibbet (schott. the maid, »die Jungfer«) bekannt war. Guillotin beantragte als Mitglied der Konstituierenden Versammlung
in der Sitzung vom 10. Okt. 1789, die Todesstrafe ohne Berücksichtigung des Standesunterschiedes und der Art des Verbrechens auf
einerlei
Weise zu vollziehen und dabei, damit der Akt möglichst schnell und sicher ausgeführt werde,
eine Maschine in Anwendung zu bringen. Am 21. Dez. ward dieser Antrag angenommen; doch war dabei weder von einer besondern Maschine
die Rede, noch ward überhaupt über das Verfahren bei der Hinrichtung etwas festgesetzt.
Erst um die Mitte des Jahrs 1791 entschied man sich auf Antrag des Deputierten Félix Lepelletier für das
Köpfen und auf den Bericht des Sekretärs der Wundärzte, Ant. Louis, für einen der in England im Gebrauch gewesenen Köpfmaschine
ähnlichen Mechanismus. Die Maschine wurde auf dem Grèveplatz errichtet und die erste Hinrichtung mit derselben 25. April 1792 an
dem Straßenräuber Pelletier vollzogen. Anfangs nannte man die Maschine nach ihrem eigentlichen Urheber Louisette oder petite
Louison, bald kam jedoch der Name in Rücksicht auf den ersten Antragsteller Guillotin in allgemeinen und auch offiziellen
Gebrauch.
Die Einführung der Guillotine geschah aus Humanitätsrücksichten, die Erinnerung an die Schreckensherrschaft,
bei welcher die Guillotine eine so große Rolle spielte, hat aber Vorurteile gegen die Guillotine erweckt, und erst in neuerer Zeit kam sie,
wesentlich verbessert, als Fallschwert oder Fallbeil zuerst in Sachsen (1853) wieder in Aufnahme. Das deutsche Strafgesetzbuch
bestimmt nur, daß die Todesstrafe mittels Enthauptung zu vollziehen sei, und überläßt es den Regierungen
der Einzelstaaten, ob sie dabei das Beil, wie in Preußen, oder die Guillotine zur Anwendung bringen wollen.
Vgl. Sédillot, Réflexions
historiques et physiologiques sur le supplice de la guillotine (Par. 1795);
Chereau, Guillotin et la guillotine (das. 1871).
(spr. ghilmang), Alexandre, französischer Orgelspieler und Komponist, geboren 12. März 1837 zu
Boulogne sur Mer, machte seine Studien zuerst bei seinem Vater, dann bei Carulli, später bei dem belgischen Orgelspieler Lemmens
und wurde schon mit 16 Jahren als Organist, mit 20 als Kapellmeister und Lehrer am Konservatorium in seiner Vaterstadt angestellt.
Bei der Einweihung der Orgeln von St.-Sulpice und Notre Dame in Paris erregte sein Spiel solches Aufsehen,
daß er 1871 daselbst als Organist an Ste.-Trinité angestellt wurde.
Außerordentliche Erfolge erzielte er durch seine Konzertreisen in England, Italien und Rußland (Riga), ferner durch seine
Konzerte im Trocadéro während der Pariser Weltausstellung von 1878. Durch seine Kompositionen (Symphonie
für Orgel und Orchester, vier Sonaten und viele Konzertstücke etc. für Orgel, ein Chorwerk: »Belsazar«, u. a.) hat Guilmant eine neue
Richtung des Orgelspiels geschaffen; er entlockt dem Instrument Klangwirkungen, die bisher vollständig unbekannt waren.