als der Wasserspiegel. Das Grundwasser stammt von den atmosphärischen
Niederschlägen, aber je nachdem von diesen mehr oder weniger
in den
Boden eindringt, sich darin ansammelt, schneller oder langsamer abfließt, und je nach der
Menge Grundwasser,
[* 2] welche aus andern
Lokalitäten zuströmt, schwankt der Grundwasserstand und entspricht daher keineswegs unmittelbar der Regenhöhe.
In vielen Gegenden
Deutschlands
[* 3] findet sich der höchste Grundwasserstand im Frühjahr, der niedrigste im Nachsommer und
Herbst.
In manchen Gegenden wechselt der
Stand des Grundwassers in langen Zeiträumen nur um wenige
Zentimeter, in andern aber um mehrere,
selbst um 15 m. Das Grundwasser speist unsre
Brunnen,
[* 4] und wo die undurchlassende Unterlage zu
Tage tritt, bildet
das Grundwasser eine
Quelle.
[* 5] Es sammelt sich in
Bergwerken und macht oft sehr kostspielige Förderungsanlagen nötig.
Für den
Bau vonHäusern ist Kenntnis des
Standes und der Schwankungen des Grundwassers von Wichtigkeit, da hieraus allein
auf die Dienlichkeit von Kellerbauten geschlossen werden kann. Außerdem besitzt es, worauf zuerst
Pettenkofer
hingewiesen hat, große hygieinische Bedeutung.
In den Teilen
Indiens, in welchen die
Cholera endemisch ist, fällt die größte
Zahl der Erkrankungen und Todesfälle mit dem tiefsten, die geringste
Menge mit dem höchsten
Stande des Grundwassers zusammen.
Fällt das Grundwasser, so hinterläßt es den
Boden in einem sehr feuchten Zustand, so daß die
Zersetzung im
Boden
enthaltener fäulnisfähiger
Stoffe nunmehr ungemein begünstigt wird.
Rapide Schwankungen des Grundwassers, besonders plötzliches
Sinken nach längere Zeit herrschendem Hochstand, begünstigen das Auftreten der
Epidemie. Auch für Typhusepidemien hat man
einen Zusammenhang mit dem Grundwasser nachzuweisen gesucht.
Hierbei wird gewöhnlich der Berechnung ein niedriger Prozentsatz unterstellt,
weil
man in dem Bodenbesitz eine sichere Vermögensanlage erblickt und auf eine zukünftige
Steigerung
des
Reinertrags hofft. Vgl.
Bodenrente.
(Gülten, Bodenzinsen), die regelmäßig wiederkehrenden, ihrer
Größe nach bestimmten
Abgaben von meist
privatrechtlicher
Natur, welche an
Grund und
Boden haften und von jedem
Besitzer eines verpflichteten
Grundstücks als solchem
(Zinsmann) an den Zinsherrn zu entrichten sind. Der Grundzins kann auf einem
Gut lasten, an welchem dem
Pflichtigen ein vererbliches
Eigentum zusteht (Zinsgut, Gülthof), er heißt dann
Erbzins (s. d.); dagegen nennt man ihn
Zins
im engern
Sinn (vgl.
Kolonat), wenn der Zinsmann ein solches Vererbungsrecht nicht hat.
Nach ihrem Entstehungsgrund teilt man die ein in vorbehaltene (census reservaticus), d. h.
solche, welche als Bekenngeld einer eingeräumten Befugnis gegeben werden, hauptsächlich also der
Zins, dessen Entrichtung
bei Abtretung eines
Grundstücks der seitherige
Eigentümer von dem neuen sich ausbedingt, und in aufgelegte (census constitutivus),
d. h. solche, welche nach erlangtem
Besitz eines
Grundstücks von dessen
Inhaber auf dasselbe übernommen
werden.
AndreNamen sind von der
Natur des belasteten
Grundstücks, von dem Gegenstand der Leistung (Geldzins als Zinsgroschen, Pfennigzins
oder
Naturalzins als
Tier- oder lebender
Zins und Fruchtzins), von dem Fälligkeitstermin oder auch von dem ursprünglichen
Verpflichtungsgrund hergenommen, z. B. Herdgelder, Rauchhühner, Zinskorn, Honigzins, Pfingstlämmer,
Brauthühner, Fastnachtshühner, Martinsgänse, Vogtshühner etc. Die Grundzinsen, welche
ehedem zu den verbreitetsten bäuerlichen
Lasten (vgl.
Reallasten) gehörten, sind infolge der neuern
Gesetzgebung bis auf wenige
Überreste durch
Ablösung (s. d.) beseitigt.
Karl (von), Theolog, Dichter und Kunstschriftsteller, geb. zu
Stuttgart,
[* 18] Sohn des als erster
Herausgeber des »Morgenblatts« bekannten Oberregierungsrats
KarlChristianHeinrich Grüneisen (gest. 1831), studierte von 1819 an
in
Tübingen,
[* 19] dann in
Berlin unter
SchleiermacherTheologie, bereiste darauf
Deutschland
[* 20] und
Italien,
[* 21] wurde 1825 Hofkaplan in
Stuttgart, 1835 Hofprediger
und Oberkonsistorialrat daselbst und starb, seit 1868 in den
Ruhestand versetzt, Schon 1823 veröffentlichte er
einen
Band
[* 22]
»Lieder«, von denen mehrere bald ins
Volk übergingen. Von seinen kunsthistorischen
Schriften,
die sich meist im Gebiet der christlichen
Kunst bewegen, sind außer mehreren »Morgenblatt«, der
»Deutschen Vierteljahrsschrift«
u. a. O. veröffentlichten
Arbeiten (Ȇber Bedeutung
¶
Sein »Christliches Handbuch
in Gebeten und Liedern« (Stuttg. 1846, 7. Aufl. 1883) fand
große Verbreitung. Mit K. Schnaase und J. ^[Julius] Schnorr v. Carolsfeld war Grüneisen Begründer und Mitherausgeber
des »Christlichen Kunstblattes« (Stuttg.,
seit 1858).