der
Gedanken auf wahrhafte und allgemein gültige Gründe, also in der Begründung derselben, äußert sich die Gründlichkeit.
An dieses
Verhältnis zwischen Grund und
Folge ist aber unser gesamtes (logisches)
Denken gebunden; daher das logische
Gesetz: »Setze
nichts ohne Grund«, oder: »Verknüpfe deine
Gedanken als Grund und
Folge miteinander«
(Satz des Grundes), welches
alle willkürlichen Behauptungen zurückweist. Wo wir nicht bis zum zureichenden Grund (ratio sufficiens) hindurchdringen
können, müssen wir uns mit unzureichenden Gründen begnügen, worauf sich dann das wahrscheinliche
Urteil basiert (s.
Wahrscheinlichkeit).
Übrigens muß der Grund eines
Gedankens nicht immer außer demselben, sondern er kann auch in ihm selbst
liegen (s.
Analyse). Sind die Gründe objektiv zureichend, so begründen sie das
Wissen oder
Erkennen; sind sie bloß subjektiv
zureichend, so begründen sie das
Glauben; sind sie aber unzureichend, so kann daraus nur ein
Meinen oder gar ein
Wähnen hervorgehen.
Jede logisch richtige Gedankenreihe geht von
Begriffen oder
Sätzen aus, welche selbst der Begründung
entweder nicht fähig oder nicht bedürftig sind. Ein solcher
Satz, der unmittelbar gewiß ist, heißt ein
Grundsatz oder
Axiom
(s. d.).
SynthetischeGrundsätze, die von unmittelbarer anschaulicher
Gewißheit sind, oder
Axiome im engern
Sinn erkennt die
kritische
Philosophie nur in der
Mathematik an; alle andern, derenWahrheit nur durch vermittelnde
Begriffe
(Kategorien) einleuchtend gemacht werden kann, nennt sie diskursive (s.
Diskursiv).
ferner der Gegenstand, auf welchem gemalt
oder vergoldet wird, sowie der erste Farbenüberzug, welcher auf einen Gegenstand teils zur Glättung desselben, teils zur
Hebung
[* 5] der später aufzutragenden
Farben gebracht wird
(Malgrund, s. d.);
daher bei gemusterten
Zeugen der nicht gemusterte
Teil
(Leinwand-,
Atlas-,
Taft-, Köpergrund etc.);
bei Gemälden, was sich hinter den einzelnen gemalten Gegenständen befindet
(Vorder-,
Mittel-,
Hintergrund, s.
Hintergrund).
der Inbegriff aller Bauarbeiten, welche einem Bauwerk einen festen
Stand
auf dem
Baugrund verschaffen, wechselt mit der sehr verschiedenen
Beschaffenheit des letztern, welche vor Beginn des
Baues sorgfältig
zu prüfen ist. Diese
Prüfung erfolgt entweder durch Eintreiben von
Pfählen, aus deren Eindringen man
auf die Widerstandsfähigkeit, oder durch Bohrungen, aus deren Ergebnissen (Bohrproben) man auf die Art des
Baugrundes schließt.
Derselbe ist teils fest und dann in einer geringern Tiefe von 1-3 m (fester Obergrund) oder in einer größern Tiefe
von 3-20 m (fester
Untergrund) zu erreichen, teils unfest, d. h. erst in unerreichbarer oder allzu schwierig
erreichbarer Tiefe fest.
Näheres s.
Baugrund. Läßt der unfeste
Baugrund eine Verbesserung zu, so geschieht dies teils durch
Dichtung
(Kompression)
mittels eingetriebener hölzerner Füllpfähle (unter Niedrigwasser), Steinsäulen oder wagerecht festgerammter Steinschichten
(Rollschichten), teils durch
Entwässerung, z. B. nasser
Thon- und Lehmschichten, teils durch
Bewässerung,
z. B. lose aufgeschütteten
Sandes, welcher hierdurch eine größere
Dichtigkeit annimmt, teils durch vollständige Beseitigung
und
Ersatz desselben durch festen
Baugrund, z. B. Steinschotter,
Kies oder
Sand. Der Grundbau auf festem Obergrund ist der einfachste
und erfordert nach dem
Grad seiner
Festigkeit entweder keine oder eine nur mäßige Verbreiterung der Gründungsbasis
zur Vergrößerung der tragenden
Fläche des
Baugrundes durch Vorsprünge oder
Absätze des
Fundaments. Diese Vorsprünge bestehen
entweder aus
Mauerwerk (Mauerabsätze, s. Tafel »Grundbau«,
Fig. 1), Holzwerk (liegender
Rost,
[* 1]
Fig. 2) oder zwischen hölzernen Spundwänden eingeschlossenen Betonlagen
[* 1]
(Fig.
3). Der Grundbau auf festem
Untergrund erfordert ein
Übertragen der Gebäudelast durch die unfesten auf die
festen Bodenschichten teils durch einzelne steinerne
Pfeiler (Erdpfeiler, Grundpfeiler,
[* 1]
Fig. 4), teils durch steinerne
Röhren
[* 11] (Senkbrunnen) von rundem oder rechteckigem
Querschnitt auf ring- oder rahmenförmiger eiserner oder hölzerner Unterlage
(Kranz,
Schling,
[* 1]
Fig. 5), teils durch eingeschraubte hohle gußeiserne oder massive
walzeiserne
Pfähle
[* 1]
(Fig. 6), teils durch eiserne, ohne oder mit
Hilfe von verdünnter oder meist verdichteter
Luft versenkte,
nach der Versenkung mit
Beton gefüllte
Röhren (Senkröhren, hohle eiserne Rostpfähle,
[* 1]
Fig. 7 und 8), teils endlich durch
hölzerne, in hinreichender Zahl eingerammte Rostpfähle
(Pfahlrost,
[* 12] Fig. 9). Der Grundbau auf unfestem
Baugrund
erfordert entweder eine ausgedehnte Verbreiterung der Gründungsbasis mittels umgekehrter, zwischen die
Basis von
Wänden oder
Pfeilern eingespannter
Gewölbe
[* 13] (Grund-Erdbogen,
[* 1]
Fig. 10), mittels weit vorspringender, starker hölzerner Schwellroste
[* 1]
(Fig. 11), mittels weit über die Gründungsbasis ausgebreiteter
Sand-,
Kies- oder Steinschüttungen
[* 1]
(Fig. 12 und 13), oder
die Erzeugung einer hinlänglichen Seitenreibung an dem das
Fundament umgebenden, unfesten
Baugrund mittels
Senkbrunnen
[* 1]
(Fig. 14), mittels eingerammter Holzpfähle
[* 1]
(Fig. 15) oder
mittels sogen., durch
Füllung von Rammlöchern mit
Sand gebildeter Sandpfähle
[* 1]
(Fig. 16). Die
Anordnung des Grundbaues ist
verschieden, je nachdem der darauf wirkende
Druck des Bauwerkes ein ganz oder nahezu lotrechter oder ein
nach rückwärts oder vorwärts geneigter ist. Im erstern
Fall, welcher bei den meisten Hochbauten vorliegt, erhält der Grundbau am
zweckmäßigsten eine wagerechte
[* 1]
(Fig. 17), im letztern
Fall entweder eine
¶
mehr
geneigte, zur Druckrichtung ganz oder nahezu normale
[* 4]
(Fig. 18, 19 u.
20) oder eine derart gebrochene oder gezahnte Gründungsbasis, daß jede Verschiebung des Grundbaues hierdurch vermieden wird.
Der Grundbau der Widerlagpfeiler gewölbter Brücken,
[* 15] welcher dem landwärts gerichteten Seitendruck ihrer Gewölbe ausgesetzt ist,
erhält hiernach entweder die in
[* 4]
Fig. 21 dargestellte gebrochene oder die in
[* 4]
Fig. 22 u. 23 dargestellte gezahnte und getreppte Form; der Grundbau der
Ankerpfeiler von Hängebrücken, welcher dem nach der Brückenöffnung hin gerichteten Zug
ihrer Tragketten zu widerstehen hat,
entweder die in
[* 4]
Fig. 24 dargestellte gebrochene oder die in
[* 4]
Fig. 25 dargestellte
gezahnte Form.
Die Ausführung des Grundbaues oder die Gründung erfolgt entweder im Trocknen, wie bei den meisten Hochbauten,
oder im Wasser, wie bei den meisten Brückenbauten. Im erstern Fall wird ein Ausheben der Baugrube entweder nur mit mehr oder
minder steilen Böschungen oder mit abgesprießten Wänden, im letztern Fall eine vollständige oder teilweise Beseitigung des
Wassers durch Wasserschöpfen, Auspumpen oder Auspressen mittels komprimierter Luft erforderlich. Das Ausschöpfen und Auspumpen
erfolgt zwischen möglichst wasserdichten, sogen. Fangdämmen (s. Fangdamm), das Auspressen des Wassers durch Einpressen von
verdichteter Luft in den zur Lösung des Bodens bestimmten luft- und wasserdichten Arbeitsraum des Fundaments (Arbeitskammer),
die dem Gesamtdruck der äußern Luft und der äußern Wassersäule das Gleichgewicht
[* 16] hält (pneumatische Fundation).
Eine Reduktion der kostspieligen Wasserförderung erzielt man unter anderm durch Anwendung einzelner kleiner Senkbrunnen,
welche man von innen ausbaggert und hierdurch zum Sinken bringt, während man sie über Wasser allmählich aufmauert, oder
durch Anwendung von meist hölzernen, kalfaterten Senkkasten, welche
zunächst auf dem Wasser schwimmen
und unter der Last der Mauerung des Pfeilers allmählich auf den natürlichen oder künstlich befestigten Baugrund niedersinken.
Auch die zwischen hölzernen oder eisernen Spundwänden in großen Trichtern versenkten Betonlagen, welche unter Wasser erhärten,
gestatten eine erhebliche Verminderung des Wasserschöpfens. Die Beseitigung des Wassers, welches aus
wasserführenden Schichten in eine Baugrube eindringt, läßt sich nach dem Vorgang von Pötsch beim Abteufen von Schächten
in schwimmendem Gebirge in besondern Fällen auch dadurch bewirken, daß man jene Schicht da, wo sie die Baugrube durchsetzt,
künstlich gefrieren läßt und so eine Umschließung derselben durch eine Eiswand herstellt, welchenom Wasser
nicht mehr durchdrungen wird.
Zur Übertragung der Kälte auf den Schwemmsand verwendet Pötsch Chlormagnesium, bez. Chlorcalciumlauge, deren Gefrierpunkt
bei etwa -40° C. liegt, und deren Temperatur mittels einer Eismaschine auf etwa -25° C. gebracht wird. Durch eine Druckpumpe
wird dieselbe einem im Schacht stehenden Röhrensystem zugeführt, welches aus einer ringsum an den Schachtwänden
niedergebrachten Reihe von unten geschlossenen Röhren von ca. 20 cmDurchmesser, worin wieder engere, ca. 3 cm weite, unten mit
seitlichen Öffnungen versehene Röhren stecken, besteht.
Die Röhren stehen mit einem gemeinschaftlichen Einfall- und Steigrohr in Verbindung, durch welches die Lauge bez. niedersinkt
und wieder zum Kühlapparat emporsteigt, um aufs neue abgekühlt zu werden. Den ähnlichen Kreislauf
[* 17] beschreibt
die Lauge in den einzelnen Röhren. Textfig. 26 gibt das von Pötsch am Archibaldschacht in Schneidlingen zur Erschließung
eines Kohlenflözes angewandte Gefrierverfahren
[* 18] wieder, wobei F und S bez. das erwähnte Fall- und Steigrohr darstellen. Durch