gelben, z. B. aus Berliner Blau und Chromgelb, zusammengesetzt, doch liefern viele Chromverbindungen (Chromoxyd, Chromhydroxyd)
und Kupferverbindungen (Schweinfurter Grün, Schwedisches Grün, Malachit etc.), auch manche Pflanzen (Saftgrün, Lokao) sehr schöne
grüne Farben.
Ebenso hat man einige grüne Teerfarben dargestellt. Grün ist die Farbe der Hoffnung. Es gilt aber auch im eigentlichen
wie im übertragenen Sinn als Bezeichnung des Unreifen. - Französisches Grün, s. Grünerde.
1) Karl, Publizist, geb. zu Lüdenscheid in Westfalen, studierte zu Bonn und Berlin, wurde dann Lehrer
des Deutschen am Kollegium in Kolmar und gründete 1842 in Mannheim die radikale »Mannheimer Abendzeitung«. Aus Baden
und Bayern ausgewiesen, wandte er sich nach Köln, wo er Vorlesungen über Litteratur- und Kunstgeschichte hielt und sein Werk
»Friedrich Schiller als Mensch, Geschichtschreiber, Denker und Dichter« (Leipz. 1844) schrieb, wie in Paris, wohin er 1844 ging,
das Buch »Die soziale Bewegung in Frankreich und Belgien« (Darmst. 1845) und »Über
Goethe vom menschlichen Standpunkt« (das. 1846). Im J. 1848 nach Deutschland zurückgekehrt, ward er in die preußische Nationalversammlung
(in der er zur äußersten Linken gehörte),
1849 auch in die preußische Zweite Kammer gewählt, nach deren Auflösung aber
wegen »intellektueller« Beteiligung an dem Pfälzer Aufstand verhaftet und erst nach achtmonatlicher Haft
freigesprochen. Grün lebte seitdem schriftstellerisch thätig in Belgien, brachte ein Jahr (1861) in Italien zu, wurde nach seiner
Rückkehr Lehrer an der Handels- und der höhern Gewerbeschule zu Frankfurt, hielt 1865-68 Vorlesungen in den rheinischen Städten
und siedelte 1870 nach Wien über, wo er noch jetzt lebt. Er veröffentlichte noch: »Ludwig Napoleon Bonaparte,
die Sphinx auf dem französischen Kaiserthron« (3. Aufl., Hamb.
1860);
»Frankreich vor dem Richterstuhl Europas« (anonym, Trier 1860);
»Italien im Frühjahr 1861« (Münch. 1861);
»Fragmente aus
Italien; Natur und Kunst« (das. 1862);
»Kulturgeschichte des 16. Jahrhunderts« (Leipz. 1872);
»Ludwig Feuerbach in seinem Briefwechsel
und Nachlaß« (das. 1874, 2 Bde.);
»Die Philosophie in der Gegenwart« (das. 1876);
»Kulturgeschichte des 17. Jahrhunderts« (das. 1880, 2 Bde.)
u. a.
(Chlorops Meig.), Insektengattung aus der Ordnung der Zweiflügler und der Familie der Fliegen (Muscariae), kleine
und sehr kleine Insekten mit halbrundem, in die Quere gezogenem Kopf, stark zurückweichendem Untergesicht,
sehr breiter, feinhaariger Stirn, schön grünen Augen, drei Nebenaugen auf schwarzem Scheiteldreieck und bisweilen verkümmerten
Flügeln. Das bandfüßige Grünauge (Kornfliege, C. taeniopus Meig., s. Tafel »Zweiflügler«) ist 4 mm lang, gelb mit schwarzen Fühlern,
schwarzem Scheiteldreieck und schwarzen Striemen auf dem Hinterkopf und Thorax, schwarzbraunen Querbinden
auf dem Hinterleib und gelben Beinen, von welchen die schwarzen Fußglieder der vordersten beim Männchen einen gelben Mittelring
besitzen.
Die Flügel sind glashell. Das Weibchen legt die Eier zwischen die Blätter des Weizens und der Gerste, wenn die Ähre noch tief
zwischen denselben verborgen ist; die Larve frißt einen braun werdenden Kanal vom
letzten Knoten bis zur
Ähre, infolgedessen der Halm im Innern sich verdickt und keine gesunde Ähre entwickelt (Gicht oder Podagra). Sie verpuppt sich
nahe dem obersten Knoten zwischen Halm und Blattscheide oder in der Ähre. Die zweite Generation lebt wahrscheinlich in den
Wintersaaten und tötet diese oft noch vor dem Winter. Auch das gestriegelte (C. strigula Fabr.), mit rußigbraunem Hinterleib,
und das liniierte (C. lineata Fabr.), mit glänzend schwarzem Hinterleibsrücken und schwarzem dritten Fühlerglied, werden
dem Getreide schädlich.
[* ] (Grüneberg), 1) Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk Liegnitz, an der Linie Breslau-Stettin
der Preußischen Staatsbahn, ganz von Weinbergen umgeben, zwischen denen sich die Grünberger Höhe erhebt (mit hübscher Aussicht
vom Belvedere), hat vier Vorstädte, eine evangelische und eine kathol. Kirche, eine Synagoge, ein Amtsgericht, ein Realgymnasium,
eine Musterwebschule, eine Reichsbanknebenstelle, bedeutende Tuch- und Wollwarenfabrikation, Zwirnerei, Fabriken für Brückenbau
und Maschinen (zur Landwirtschaft und Textilindustrie), Dachpappe und künstliche Blumen, Schaumweinfabrikation,
Bierbrauerei, ein Braunkohlenbergwerk, Obst- und sehr bedeutenden Weinbau und (1885) 14,396 meist evang.
Einwohner. Der Weinbau, in der Umgegend auf mehr als 1100 Hektar gepflegt, liefert nicht allein eine große Menge von Trauben
zur Ausfuhr, sondern in guten Jahren bis 30,000 hl Wein (Grünberger). Die Stadt gehörte ehemals zum Fürstentum
Glogau. Der Weinbau besteht schon seit 1150.
Vgl. Wolff, Geschichte der Stadt Grünberg (Grünb. 1848). -
2) Stadt in der hess. Provinz Oberhessen, Kreis Gießen, an der Linie Gießen-Fulda der Oberhessischen Eisenbahn, hat eine hübsche
Kirche, ein altes Schloß, ein Amtsgericht, ein Hospital, zwei Oberförstereien, Woll-, Leinen- und Baumwollwebereien
und (1885) 2161 evang. Einwohner.
Handschrift, eine böhmische, 1817 von dem Privatbeamten Joseph Kovar im Archiv des Schlosses Grünberg bei
Nepomuk aufgefundene Handschrift, gegenwärtig im böhmischen Nationalmuseum zu Prag befindlich. Sie besteht aus vier Pergamentblättern,
stammt angeblich aus dem 9. Jahrh. und enthält zwei epische Fragmente: »Der Landtag« und »Libusas Gericht«.
Ihre Echtheit wurde zuerst 1824 von Dobrovsky, dann von Kopitar, Büdinger u. a. angefochten, dagegen von Jungmann, Palacky, Schafarik,
Tomek (»Die grünberger Handschrift«, Prag 1859) und J. ^[Joseph] Jireček verteidigt. In neuester Zeit (1886) haben auch die
Prager Professoren Gebauer und Massaryk ernste Bedenken gegen die Echtheit der grünberger Handschrift erhoben.
in Italien die offiziellen Sammlungen diplomatischer Aktenstücke, welche von der Regierung dem Parlament
zur Einsichtnahme unterbreitet werden, entsprechend den englischen Blaubüchern (s. d.).
im logischen Sinn das, worauf ein Gedanke oder eine Gedankenreihe beruht, worauf sie sich
gründet. In der Gedankenwelt redet man also insofern von Gründen, als man einen Gedanken für wahr hält, weil man den andern
für wahr anerkannt hat, mithin einen Gedanken (Folge) von dem andern (Grund) ableitet. In der folgerichtigen Ableitung der Gedanken
voneinander, in der Zurückführung
mehr
der Gedanken auf wahrhafte und allgemein gültige Gründe, also in der Begründung derselben, äußert sich die Gründlichkeit.
An dieses Verhältnis zwischen Grund und Folge ist aber unser gesamtes (logisches) Denken gebunden; daher das logische Gesetz: »Setze
nichts ohne Grund«, oder: »Verknüpfe deine Gedanken als Grund und Folge miteinander« (Satz des Grundes), welches
alle willkürlichen Behauptungen zurückweist. Wo wir nicht bis zum zureichenden Grund (ratio sufficiens) hindurchdringen
können, müssen wir uns mit unzureichenden Gründen begnügen, worauf sich dann das wahrscheinliche Urteil basiert (s. Wahrscheinlichkeit).
Übrigens muß der Grund eines Gedankens nicht immer außer demselben, sondern er kann auch in ihm selbst
liegen (s. Analyse). Sind die Gründe objektiv zureichend, so begründen sie das Wissen oder Erkennen; sind sie bloß subjektiv
zureichend, so begründen sie das Glauben; sind sie aber unzureichend, so kann daraus nur ein Meinen oder gar ein Wähnen hervorgehen.
Jede logisch richtige Gedankenreihe geht von Begriffen oder Sätzen aus, welche selbst der Begründung
entweder nicht fähig oder nicht bedürftig sind. Ein solcher Satz, der unmittelbar gewiß ist, heißt ein Grundsatz oder Axiom
(s. d.). Synthetische Grundsätze, die von unmittelbarer anschaulicher Gewißheit sind, oder Axiome im engern Sinn erkennt die
kritische Philosophie nur in der Mathematik an; alle andern, deren Wahrheit nur durch vermittelnde Begriffe
(Kategorien) einleuchtend gemacht werden kann, nennt sie diskursive (s. Diskursiv).
Vgl. Kategorie, Prinzip, Synthesis. - Realer
Grund ist s. v. w. Ursache.
das Unterste eines Gegenstandes, einer Sache, sofern es Festigkeit besitzt und Widerstand leistet;
daher die unter
einem Gewässer befindliche Erdfläche, wie Meeresgrund, Seegrund etc., auch
eine niedrig liegende Gegend, ein Wiesengrund;
in der Baukunst s. v. w. Grundbau;
ferner der Gegenstand, auf welchem gemalt
oder vergoldet wird, sowie der erste Farbenüberzug, welcher auf einen Gegenstand teils zur Glättung desselben, teils zur
Hebung der später aufzutragenden Farben gebracht wird (Malgrund, s. d.);
daher bei gemusterten Zeugen der nicht gemusterte
Teil (Leinwand-, Atlas-, Taft-, Köpergrund etc.);
bei Gemälden, was sich hinter den einzelnen gemalten Gegenständen befindet
(Vorder-, Mittel-, Hintergrund, s. Hintergrund).
Bergstadt im preuß. Regierungsbezirk Hildesheim, Kreis Zellerfeld, in einem tiefen Thal des westlichen Oberharzes, 5 km
vom Bahnhof Gittelde-Grund, 8 km vom Bahnhof Wildemann, 310 m ü. M., hat ergiebigen Bergbau auf Silber und Blei,
ein Fichtennadelbad und (1885) 1829 evang. Einwohner. Die geschützte
Lage in einem der anmutigsten Harzthäler, die reine, ozonreiche Luft etc. haben Grund zu einer der besuchtesten Sommerfrischen
des Harzes gemacht; es wurde 1885 von 2527 Kurgästen besucht. Dabei der Hübichenstein und die Mündung des 1777-99
erbauten Georgstollens, der die Wasser aus den Klausthaler Gruben leiten sollte, durch den Ernst August-Stollen (1851-64 hergestellt,
Mündung bei Gittelde) aber an Bedeutung verloren hat.
Vgl. Trenkner, Der Kurort Grund (3. Aufl., Klausth. 1885).