deren 3 letzte
Bände auch u. d. T.:
»Braga und Hermode« erschienen. Die
Zeitschrift »Odina und
Teutona« (Bresl. 1812) wollte
nicht recht gedeihen; bessern Fortgang hatte »Iduna und Hermode« (das.
1812-16, 5
Tle.). Von seinen übrigen Werken nennen wir die Übersetzung von
Suhms »Geschichte der nordischen Fabelzeit«
(Leipz. 1804) und »Zerstreute
Blätter«
(Ulm
[* 2] 1822-24, 2 Bde.).
Seinen Briefwechsel mit
JakobGrimm gab H.
Fischer heraus (Heilbr.
1877).
1) römischer
Kaiser, ältester Sohn des
KaisersValentinianus I., wurde als neunjähriger
Knabe 367 von seinem
Vater zum
Augustus ernannt und folgte diesem in der Herrschaft über die westliche Hälfte des
Reichs 375. Er überließ seinem
BruderValentinianus II.
Italien,
[* 4] während er selbst die schwierige Herrschaft über die
Länder jenseit
der
Alpen
[* 5] übernahm, und erfocht 378 einen großen
Sieg über die
Alemannen in der Gegend des heutigen
Kolmar,
[* 6] während in demselben
Jahr der oströmische
KaiserValens durch die
Schlacht bei
Adrianopel gegen die
GotenSieg und
Leben verlor. Da sich Gratianus nicht stark
genug fühlte, den drohenden Andrang der
Barbaren im
Osten abzuwehren, überließ er die
Regierung desselben
nebst dem
Purpur und Augustustitel dem kräftigen
Theodosius (s. d.). Anfangs durch
Milde und
Tapferkeit bei allen
Ständen populär,
entfremdete er sich das
Volk bald wieder durch seine Unthätigkeit als
Regent und verscherzte die
Gunst der
Soldaten durch Bevorzugung
einer
Schar von
Alanen und durch Anlegung der skythischen Kriegertracht. Als daher
Maximus in
Britannien
die
Fahne der Empörung erhob und von da mit einem
Heer nach
Gallien, wo sich Gratianus aufhielt, übersetzte, fiel ihm alles zu; Gratianus floh
mit einer
Bedeckung von 300
Reitern und wurde auf der
Flucht in
Lyon
[* 7] von Andragathius, dem Oberbefehlshaber
der
Reiterei des
Maximus, ereilt und erschlagen (25. Aug. 383).
3) Begründer des kanonischen
Rechts, geboren zu
Chiusi in
Toscana, Benediktinermönch in
Bologna, wo er
im
Kloster von
San Felice starb, vollendete um 1150 die nach ihm benannte Sammlung kirchenrechtlicher Vorschriften
(»Decretum
Gratiani«),
welche gesetzliches Ansehen erlangte. Vgl.
Corpus juris.
auch das Dankgebet, welches nach
Tisch und vor dem Schlafengehen in den
Klöstern gesprochen wird
und mit Gratias agāmus
Deo (»Laßt uns Gott danken«) anfängt.
(Grattin, franz., spr. -täng), eine Zubereitungsart
von
Fleisch,
Fisch und
Gemüse (z. B.
Blumenkohl), bei welcher das betreffende
Stück zunächst paniert und
dann in
Butter gebacken wird.
L.
(Gnadenkraut),
Gattung aus der
Familie der Skrofulariaceen, ausdauernde, kahle oder drüsig-weichhaarige
Kräuter mit gegenständigen, ganzrandigen oder gesägten Blättern, einzelnen achselständigen, meist weißen
Blüten und
eiförmigen, vielsamigen
Kapseln.
[* 8] Etwa 20
Arten, meist in gemäßigten Klimaten. Gratiola officinalisL. (echtes
Gnadenkraut,
Purgierkraut,
Gichtkraut,
Heckenysop), eine perennierende
Sumpfpflanze in ganz
Europa
[* 9] bis Südsibirien und in der
Dsungarei,
auch in
Nordamerika,
[* 10] mit über 30
cm hohem, einfachem
Stengel,
[* 11] lanzettlichen, sägezähnigen Blättern und langgestielten, weißen
oder rötlichen
Blüten. Die geruchlosen
Blätter schmecken stark und rein bitter, dann anhaltend scharf kratzend und enthalten
ein kristallisierbares
Glykosid (Gratiolin C20H34O7 ) und ein amorphes, ekelhaft bitteres, giftiges
(Gratiosolin). Das
Kraut war früher offiziell und wurde als schwächeres Drastikum namentlich bei
Geisteskrankheiten
benutzt, ist jetzt aber ganz obsolet. In starken
Dosen wirkt es giftig.
(de Graes), Ortuin, berüchtigter Gegner der Humanisten des 16. Jahrh.,
insbesondere
Reuchlins, geb. 1491 zu Holtewick bei
Koesfeld, gest. als
Professor der scholastischen
Theologie an der
Universität zu
Köln.
[* 15] An ihn, als das
Werkzeug des
Obskurantismus, sind angeblich die
»Epistolae obscurorum virorum« (s. d.)
gerichtet, denen er seine matten und geistlosen »Lamentationen
obscurorum virorum«
(Köln 1518) entgegenstellte. Seine wichtigsten andern
Schriften sind die »Orationes quodlibeticae«
(Köln
1508) und der
»Fasciculus rerum expetendarum ac fugiendarum« (das. 1535), eine Sammlung von mehr
als 60
Schriften über die Geschichte und
Gesetzgebung des
DeutschenReichs und der
Kirche und über die
Kämpfe zwischen beiden.
Seine Ehrenrettung versuchte Reichling
(Heiligenstadt 1884).