dem Fenriswolf den Rachen entzweireißt. Zuletzt schleudert Surtr Feuer über die Erde, und die ganze Welt verbrennt. Nach dem
Weltbrand aber taucht eine neue, schönere Erde auf, auf der das Korn ungesäet wächst, ein verjüngtes und geläutertes Göttergeschlecht
entsteht; auch die Menschen erstehen wieder, und die Zeit des Friedens und der Unschuld erneuert sich.
Nicht aber die Asen, sondern ein höherer, ungenannter Gott führt jetzt das Regiment der Welt.
Die Vorstellung eines möglicherweise eintretenden Weltunterganges zieht sich wie durch das germanische Heidentum noch durch
das ganze Mittelalter und wurde immer wieder genährt durch besonders gewaltige Gewitter, wie die alten Chroniken
bei Schilderung solcher zeigen (es war, als sollte »die Welt untergehen«). Aus Gewitteranschauungen hat sich auch die oben
dargestellte nordische Vorstellung entwickelt. Ähnliche Bilder spiegeln sich ab in deutschen Sagen von einer sogen. letzten
Schlacht unter allerhand mythischen Wahrzeichen (nicht bloß in Süddeutschland beim Unterberg, sondern auch in Holstein zu
Nortorf, ja auch in der Mark Brandenburg).
Vgl. Lehmann, Die Götterdämmerung (Königsb. 1881).
Insekt aus der Ordnung der Geradflügler und der Familie
der Fangheuschrecken (Mantodea), 7 cm lang, gestreckt gebaut, mit freiem, fast senkrecht stehendem, herzförmigem Kopf, drei
Nebenaugen, langen Borstenfühlern, stark verlängertem, stabförmigem ersten Brustring, zu Fangorganen
umgestalteten Vorderbeinen mit sehr langen, dreiseitigen Hüften und Schienen, welche wie die Klinge eines Messers in eine Doppelreihe
von Stacheln an den Schenkel zurückgeschlagen werden können und in einen sichelartigen Dorn auslaufen.
Mittel- und Hinterbeine sind einfach, der Hinterleib läuft in zwei gegliederte Reife aus; von den Flügeln
sind die vordern etwas lederartig und getrübt. Die Körperfarbe ist grün oder braungelb. Die Gottesanbeterin bewohnt Afrika und Südeuropa,
findet sich noch in Mähren, im Breisgau und bei Frankfurt, nährt sich von Insekten und hat ihren Namen von den eigentümlich
emporgehaltenen Vorderbeinen. Sie legt ihre sehr langgestreckten Eier an einen Halm oder Zweig in regelmäßig
geordnete Bündel und überzieht diese mit einem erhärtenden Schleim.
Stadt im preuß. Regierungsbezirk Breslau, Kreis Waldenburg, 591 m ü. M., an den Linien Kohlfurt-Sorgau und
Breslau-Sorgau-Halbstadt der Preußischen Staatsbahn, hat eine evangelische und eine kathol.
Kirche, ein Amtsgericht, ein Kreisrettungshaus im nahen Ober-Hermsdorf, Steinkohlenbergbau, Porphyrbrüche
und (1885) 6893 Einw., darunter 2202 Katholiken.
Nördlich liegt der die ganze Gegend beherrschende, 834 m hohe Hochwald.
gewöhnlich s. v. w. Kultus (s. d.). Da übrigens die Religion (s. d.) auf einer praktischen Nötigung
des persönlichen Geisteslebens beruht, ist es natürlich, daß auch die Lösung
des praktisch empfundenen
Gegensatzes von Freiheit und Notwendigkeit zunächst auf dem praktischen Weg des Opfers erfolgt, in welchem der Mensch sein kleines
dem großen göttlichen Leben unterwirft, dienstbar macht. So ist aller Kultus zunächst Gottesdienst und soll dadurch auf Gott eingewirkt,
die Gegenleistung göttlicher Vergebung oder Belohnung erzielt werden. So noch im Katholizismus, wo der
Kultus als die in Praxis umgesetzte Lehre von der Rechtfertigung aus Verdienst der Werke erscheint und die Kirche daher als Heilsanstalt
durch geweihte Organe einen verdienstlichen Gottesdienst zu gunsten einer Versammlung feiert, die nur passiv zur Kirche
gehört.
Dagegen ist das Wort Gottesdienst eigentlich nicht mehr am Platz für den protestantischen Kultus, darin eine gläubige Gemeinde ohne
priesterliche Vermittelung vor Gott hintritt, nach Luther, um Befriedigung für ihre religiösen Bedürfnisse zu finden, nach
Zwingli, um ihre Frömmigkeit zu bethätigen, nach gemeinsamem Grundsatz der Reformatoren, um durch Gottes
Wort, das in der Predigt erschallt, belehrt und erzogen zu werden, so daß der Kultus hier um des Menschen, nicht mehr um Gottes
willen da ist, also jenem, nicht diesem damit ein Dienst geschieht.
nach gewöhnlicher Annahme Bezeichnung eines religiösen Bundes, welcher seit der Mitte des 14. Jahrh.
sich besonders am Rhein, in der Schweiz und in Schwaben ausbreitete. Jedenfalls nennen mystische Schriftsteller
jener Zeit die Personen so, welche in Zurückgezogenheit und Armut die Grundsätze der Mystik praktisch übten. Als ihr eigentliches
Haupt galt »der große Gottesfreund aus dem Oberland«, welchen man
lange mit dem um 1387 oder 1408 zu Wien verbrannten Nikolaus von Basel,
dann mit einem gewissen Johann von Chur
oder Rütberg identifiziert hat, bis Denifle nachzuweisen suchte, daß die Quelle, aus der wir über den großen Gottesfreund
das meiste erfahren, das sogen. »Buch des Meisters«, ein tendenziöser Roman sei.
Indes ist diese Annahme durch Jundt bekämpft worden. Eine der originellsten Erscheinungen unter diesen Gottesfreunden
war der Straßburger Kaufmann und Musiker Rulman Merswin, welcher 1364 das Johanniterhaus zum Grünen Wörth daselbst gründete.
Vgl. C. Schmidt, Die Gottesfreunde im 14. Jahrhundert (Jena 1854);
(Pax s. Treuga Dei, Trewa Dei, franz. Trève de Dieu), im Mittelalter die Aussetzung der
Fehden an gewissen durch die Beziehung auf Lebensmomente Christi besonders geweihten Tagen in der Woche, nämlich von Mittwoch
Abend an bis Montag Morgen, außerdem auch an hohen Festtagen mit ihren Oktaven und Vigilien und zu gewissen von der Kirche zu
ernster Betrachtung bestimmten Zeiten, wie zur Advents- und Fastenzeit. Störung des Gottesfriedens wurde
mit Geldstrafen, die sich bis zur Vermögenskonfiskation steigern konnten, mit Kirchenbann und selbst mit Leibesstrafen geahndet.
In den Gottesfrieden waren auch Kirchen, Klöster, Kapellen etc., ferner Sachen, welche zum Ackerbau nötig waren, endlich außer
der Klerisei auch Reisende und Frauen eingeschlossen. Der Gottesfriede wurde zuerst in Burgund (s. d.) eingeführt
durch die Cluniacenser Mönche.
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In Frankreich wurde er 1041 vom gesamten Klerus geboten und fand von da Eingang in Italien, Spanien, England und Deutschland. Hier
ist diese kirchliche Institution zwar nie als Reichsgesetz verkündigt worden; indes die fränkischen Kaiser förderten seine
Einführung, die Erzbischof Sigiwin von Köln 1083 zuerst versuchte. Urban II. erklärte auf der Kirchenversammlung
von Clermont 1095 die Treuga Dei als für die ganze Christenheit verbindlich; sie ward nachher ins kanonische Recht aufgenommen
und 1179 noch einmal von Alexander III. als allgemeines Kirchengebot bestätigt. Mit dem Erlöschen der großen kirchlichen
Bewegung des 11. und 12. Jahrh. geriet auch der in Vergessenheit,
und an seine Stelle trat der »ewige Landfriede« (s. d.). S. Fehde.
Vgl. Kluckhohn, Geschichte des Gottesfriedens (Leipz. 1857);
Semichon, La paix et la trève de Dieu (Par. 1857).