sein Werk in den
Gerichten fast gesetzliches Ansehen erhielt. Jetzt versteht man daher unter der Glosse schlechthin die des
Accursius
und nennt sie zum Unterschied von den größtenteils ungedruckten frühern Glossen einzelner
JuristenGlossa ordinaria. Sie
erstreckt sich auf alle
Rechtsbücher Justinians, aber natürlich nur auf die
Stücke derselben, welche
damals in ihnen enthalten waren, daher nicht auf mehrere
Stellen in den
Pandekten und im
Kodex, welche erst von den
Herausgebern
im 16. Jahrh. aus den
Basiliken restitutiert wurden, sowie auch nicht auf diejenigen
Novellen, welche die Glossatoren regelmäßig
nicht in die neun
Kollationen aufnahmen.
Die Glossatoren zeichneten sich zwar durch außerordentliche Belesenheit in den
Rechtsbüchern Justinians
und höchst sorgfältige und scharfsinnige
Interpretation derselben aus; doch fehlte ihnen alle tiefere Einsicht in den geschichtlichen
Zusammenhang des römischen
Rechts, wodurch ihre
Interpretationen einseitig und mangelhaft werden mußten.
Gleich dem römischen
Recht wurden auch andre
Rechtsbücher des
Mittelalters, wie das
Corpus juris canonici, die langobardische
Lehnrechtssammlung, in
Deutschland
[* 2] der
Sachsenspiegel, das sächsische Weichbildrecht, glossiert und erst durch diese Glossen
in die
Praxis eingeführt. Über die Sachsenspiegelglosse vgl. E.Steffenhagen, Die
Entwickelung der Landrechtsglosse des
Sachsenspiegels
(Wien
[* 3] 1881 bis 1886, 6 Hefte). - In der Umgangssprache sind Glossen s. v. w. spöttische,
tadelnde Bemerkungen (daher Glossen machen).
ein
1. Kor. 12-14. geschildertes ekstatisches
Reden, welches besonders in den Gemeindeversammlungen
zuKorinth
[* 4] vorkam.
Paulus suchte es zu gunsten einer den Zuhörern verständlichen
Verkündigung möglichst
zurückzudrängen.
Der spätere Verfasser der
Apostelgeschichte, welcher der
Sache ferner stand, hat daraus ein philologisches
Wunder gemacht, indem er erzählt, die
Apostel hätten am ersten Pfingstfest in fremden, nicht zuvor erlernten
Sprachen geredet.
Ansatz mit Glottisschluß (Glottisschlag), beim
Gesang die Art
des
Ansatzes, welche den
Ton ohne vorausgehenden
Hauch (spiritus lenis) bringt, so daß der einem leichten Knacken ähnliche
Gutturallaut hörbar wird, den die
Hebräer mit א
(Aleph) bezeichneten.
(spr. glósster), 1) Hauptstadt von
Gloucestershire
(England), auf einem
Hügel am
Severn. Unter
ihren Gebäuden zeichnen sich aus die
Kathedrale, wesentlich normännischen
Stils, aus dem Ende des 11. und dem 12. Jahrh.,
mit 68 m hohem
Turm
[* 8] u. großer
Fensterrose
[* 9] (vor ihr Denkmal des
MärtyrersBischof Hooper); die Gildhalle, das
Museum mit
Kunstschule
und die Blaurockschule.
HübscheAnlagen umgeben eine
Mineralquelle. hat (1881) 36,552 Einw.; abgesehen
von einer Glockengießerei (seit 1500) ist die
Industrie jetzt unbedeutend, doch blüht der
Handel, und die
Docks der Stadt
stehen durch den 25 km langen
Gloucester-Berkeleykanal mit Sharpneß am
Kanal
[* 10] von
Bristol in
Verbindung, so daß
Schiffe
[* 11] von 400
Ton.
Gehalt bis Gloucester gelangen können. Zum
Hafen gehörten 1885: 204 Seeschiffe von 10,408 T.
Gehalt, und es liefen 5280
Schiffe
von 471,013 T. ein. Die Einfuhr vom
Ausland belief sich auf 1,680,000 Pfd. Sterl., die Ausfuhr auf 77,124 Pfd. Sterl.
Die Stadt ist Sitz eines deutschen
Konsuls. - Gloucester ist die
Colonia Glevum der
Römer,
[* 12] 44
n. Chr. von
Claudius
gegründet.
Seiner wichtigen strategischen
Lage entsprechend spielte es in allen
Bürgerkriegen, namentlich im 17. Jahrh., eine
hervorragende
Rolle. -