(Stor-Elf), der größte Fluß Norwegens, entspringt aus dem Aursundsee bei Röraas im Amt Süddrontheim,
in 713 m Höhe, fließt in südsüdöstlicher Richtung durch die Landschaft Österdalen, bis er bei der Grenzfestung Kongsvinger
in einem spitzen Winkel nach W. umbiegt. Bald darauf nach SW. und S. sich wendend, durchfließt er den 41 km
langen Öjerensee, östlich von Christiania, bildet bei Friedrichstadt den 25 m hohen Wasserfall Sarpsfos und ergießt sich 12 km
unterhalb in das Skagerrak. Er ist nur eine kurze Strecke oberhalb und unterhalb des Sarpsfos schiffbar. Seine Länge beträgt 564 km,
sein Flußgebiet 41,258 qkm (525 QM.). Sein bedeutendster Nebenfluß ist der Vormen aus dem Mjösensee.
(lat., »Ruhm«),
Hymnus der alten christlichen Kirche, auch die kleine Doxologie (s. d.) genannt.
Das sogen. in
excelsis deo (et in terra pax hominibus bonae voluntatis, Luk. 2, 14). oder der englische oder Engelsgesang
(hymnus angelicus) ist in der Folgereihe der Chöre bei der katholischen Messe der zweite Chor und wird
von den Anfangsworten gewöhnlich nur das Gloria genannt.
in Frankreich Bezeichnung für eine kleine Tasse schwarzen Kaffees mit einem Zusatz von über Zucker abgebranntem
Kognak;
auch Thee mit Branntwein (besonders bei den Seeleuten).
(lat. gloria), der lichte Schein, mit welchem in Form einer Scheibe oder eines Ringes oder
eines Kreuzes gewöhnlich Christus-, Engel- und Heiligenköpfe umgeben sind;
auch eine Darstellung Christi oder Maria im offenen
Himmel, wie sie von den Chören der Engel und der Heiligen umgeben sind.
optische Erscheinung in der Atmosphäre, welche sich bei niedrigem Stande der Sonne
zeigt, wenn derselben eine Nebelwand gegenübersteht. Der Beobachter bemerkt dann, wenn er sich auf einem etwas erhöhten
Standpunkt befindet, um den auf die Nebelwand fallenden Schatten seines Kopfes einen oder mehrere farbige, konzentrische Kreise,
deren Mittelpunkt in der von dem Mittelpunkt der Sonne aus durch das Auge des Beobachters nach der Nebelwand
gezogenen geraden Linie liegt. Je heller die Sonne scheint, und je dichter die Nebelwand ist, in desto lebhafterer Färbung
tritt das Phänomen auf.
Seine Erklärung findet dasselbe in der Interferenz (s. d.) des Lichts. Am häufigsten wird es in den Polargegenden, wo es
z. B. von Scoresby vielfach beobachtet ist, öfters aber auch in Gebirgsgegenden wahrgenommen. Auf dem Harz ist die Erscheinung
als Brockengespenst bekannt. Ein ähnliches Phänomen zeigt sich, wenn man bei niedrigem Stande der Sonne den Schatten seines
eignen Kopfes betrachtet. Man sieht diesen dann von einem hellen Schein umgeben, der sich meist nach oben
ziemlich hoch über den Kopf hinauf erstreckt und nur sichtbar ist, wenn der Schatten auf Gras u. dgl. fällt, dagegen verschwindet,
wenn der Schatten eine ganz ebene Fläche trifft.
(griech., »Zunge«),
Mundart, Dialekt; dann Bezeichnung für Ausdrücke, welche einer besondern Mundart angehörten,
Provinzialismen, veraltete und daher leicht unverständliche Wörter, fremdländische Ausdrücke etc.; später endlich Bezeichnung
der Erklärung solcher Ausdrücke. Besonders in der makedonisch-römischen Zeit beschäftigten sich viele Gelehrte mit der Abfassung
von Verzeichnissen solcher Glossen (Glossarien), die namentlich die Lektüre der Homerischen Gedichte
erleichtern sollten.
Die Gelehrten, welche sich damit beschäftigen, hießen Glossographen. Der Ausdruck Glossem (Glossema) für Glosse wurde erst in der
spätern Zeit gebräuchlich. Dieser Glossarienlitteratur gehören die größern lexikographischen Sammelwerke eines Hesychios,
Suidas, Pollux, das »Etymologicum magnum« (s. d.),
die Homerischen Scholien u. a. an. Auch bei den Römern
werden glossematum scriptores erwähnt. Das berühmteste hierher gehörige Werk ist das des Verrius Flaccus, betitelt: »De
verborum significatione«, von welchem uns noch der Auszug des Festus erhalten ist. - Auch in der Geschichte des Bibeltextes
begegnet uns der Ausdruck in verschiedenem Sinn. Randglossen kamen bei der Bibel schon sehr früh und um
so mehr in Anwendung, als dies Buch häufiger als jedes andre in die Hände solcher Leser kam, denen zahlreiche Ausdrücke und
ganze Stellen, als einer fremden Redeweise und einem fernen geschichtlichen oder religiösen Horizont angehörig, unverständlich
waren. Weiteres s. Exegetische Sammlungen. - In der Poetik versteht man unter Glosse eine eigne Art zierlicher
Gedichte, welche A. W. und Fr. Schlegel aus der spanischen Poesie in die deutsche einführten (auch Variationen genannt). Ein
solches Gedicht besteht aus vier Dezimen (s. d.), deren letzte Zeilen zusammengenommen eine gereimte Strophe ausmachen, welche
das Thema heißt und als solches meist dem Ganzen vorangestellt wird. - In der Rechtswissenschaft nennt
man Glosse die Erläuterung zu dem Texte der Justinianischen Rechtsbücher (s. Corpus juris) durch kurze sachliche und sprachliche
Anmerkungen, welche die Rechtslehrer auf den italienischen Rechtsschulen des Mittelalters teils mündlich in ihren Vorlesungen,
teils schriftlich dem Text ihres Exemplars beifügten.
Ursprünglich waren diese so kurz, daß man sie in den Text unter die betreffenden Worte schrieb (glossae
interlineares); bald wurden sie ausführlicher und an den Rand gesetzt (glosse marginales). Bildeten die Glossen der Juristen eine
fortlaufende Erläuterung des Textes, so nannte man sie Apparatus. Von diesen Glossen erhielten später die Juristen, welche
Justinians Rechtsbücher auf solche Weise erläuterten, den Namen Glossatoren. Ihre Reihe beginnt mit Irnerius (gestorben vor 1140);
die berühmtesten sind der Zeitfolge nach: Bulgarus (gest. 1166) und Martinus Gosia (gest. 1167), Hugo de Porta Ravennate (gest.
1168), Jacobus (gest. 1178), Placentinus (gest. 1192) und Pillius,
Johann Bassianus und Albericus de Porta Ravennate (gestorben nach 1194), Azo (gest. 1220), Hugolinus Presbyteri
und Jacobus Balduini (gest. 1235), Accursius (gestorben um 1260) und Odofredus (gest. 1265). Accursius unternahm es, aus allen
vorhandenen Glossen das Beste zu exzerpieren, um aus diesen Exzerpten eine fortlaufende Glosse zu den sämtlichen Rechtsbüchern
Justinians zu bilden, und fand so vielen Beifall, daß
mehr
sein Werk in den Gerichten fast gesetzliches Ansehen erhielt. Jetzt versteht man daher unter der Glosse schlechthin die des Accursius
und nennt sie zum Unterschied von den größtenteils ungedruckten frühern Glossen einzelner Juristen Glossa ordinaria. Sie
erstreckt sich auf alle Rechtsbücher Justinians, aber natürlich nur auf die Stücke derselben, welche
damals in ihnen enthalten waren, daher nicht auf mehrere Stellen in den Pandekten und im Kodex, welche erst von den Herausgebern
im 16. Jahrh. aus den Basiliken restitutiert wurden, sowie auch nicht auf diejenigen Novellen, welche die Glossatoren regelmäßig
nicht in die neun Kollationen aufnahmen.
Die Glossatoren zeichneten sich zwar durch außerordentliche Belesenheit in den Rechtsbüchern Justinians
und höchst sorgfältige und scharfsinnige Interpretation derselben aus; doch fehlte ihnen alle tiefere Einsicht in den geschichtlichen
Zusammenhang des römischen Rechts, wodurch ihre Interpretationen einseitig und mangelhaft werden mußten. Gleich dem römischen
Recht wurden auch andre Rechtsbücher des Mittelalters, wie das Corpus juris canonici, die langobardische
Lehnrechtssammlung, in Deutschland der Sachsenspiegel, das sächsische Weichbildrecht, glossiert und erst durch diese Glossen
in die Praxis eingeführt. Über die Sachsenspiegelglosse vgl. E. Steffenhagen, Die Entwickelung der Landrechtsglosse des Sachsenspiegels
(Wien 1881 bis 1886, 6 Hefte). - In der Umgangssprache sind Glossen s. v. w. spöttische,
tadelnde Bemerkungen (daher Glossen machen).