im modernen Prozeßrecht der in manchen
Fällen zulässige und ausreichende Wahrscheinlichkeitsbeweis
(Bescheinigung). Während sonst durch den
»Beweis« die volle richterliche Überzeugung von der
Wahrheit erheblicher und bestrittener
Thatsachen erbracht werden muß, genügt es in gewissen
Fällen, namentlich bei Inzidenzstreitigkeiten, welche im
Lauf eines
Prozesses über Nebenpunkte entstehen, wenn die
Wahrheit der betreffenden Parteibehauptung nur bescheinigt,
nicht voll bewiesen ist. Nach der deutschen
Zivilprozeßordnung (§ 266) kann sich derjenige, welcher eine thatsächliche
Behauptung glaubhaft zu machen hat, dazu aller Beweismittel, mit alleiniger Ausnahme der Eideszuschiebung, bedienen, insbesondere
kann er auch zur eidlichen
Versicherung der
Wahrheit der Behauptung zugelassen werden.
(Creditor), derjenige, welcher an einen andern
(Schuldner, debitor) aus einem persönlichen
Rechtsverhältnis eine
Forderung zu machen hat. Je nach der Grundlage des Rechtsverhältnisses spricht man von Darlehns-,
Kaufschillings-,
Mietgelds-,
Waren-, Wechselgläubigern etc.;
mit Rücksicht auf die gewährte Sicherheit aber von
Pfandgläubigern
(Faustpfand- oder Hypothekgläubigern), im
Gegensatz zum nicht bevorzugten
Handschrift- (chirographarischen) Gläubiger oder Chirographarier.
Vgl.
Konkurs.
(Gläubigerschaft), die Gesamtheit der Konkursgläubiger, welche über gemeinsame
Interessen
und Angelegenheiten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beschließen hat (s.
Konkurs).
Von besonderer Wichtigkeit ist die Verfertigung von wollenen und halbwollenen Damenkleiderstoffen (sogen.
Nouveautees) und Tüchern in sechs großen mechanischen
Webereien etc.; die Zahl sämtlicher
Stühle in
und außerhalb der Stadt, die für Glauchau arbeiten (selbst in
Bayern),
[* 22] beläuft sich auf 12,000, und an Kleiderstoffen werden
jährlich für 36-45 Mill.
Mk. auch nach überseeischen
Ländern ausgeführt. Daneben besitzt Glauchau ausgezeichnete
Färbereien,
Appreturanstalten,
Zeugdruckereien, Kammgarnspinnereien,
Eisengießereien,
Fabriken für
Teppiche,
Maschinen,
Papier, Posamentierwaren,
Wagen, Steindruckereien, Bierbrauereien, Ziegeleien, ein großartiges Mühlenetablissement,
Mehl-,
Öl-,
Säge- und Kunstmühlen umfassend, eine
Wasserkunst etc. -
Glauchau ist sehr alt und war urkundlich schon im 12. Jahrh. Sitz der
Herren von
Schönburg. Im Hussitenkrieg ward es sehr verwüstet,
sowie es auch öfters (bis 1712: 24mal) durch
Feuer litt. Die
Reformation fand 1542
Aufnahme in Glauchau.
(Glaucoma, grüner
Star), eine der gefährlichsten Erkrankungen des
Auges, die früher fast immer und unaufhaltsam
zu völliger Erblindung führte, und über deren
Natur manvor der Einführung des
Augenspiegels gänzlich
im unklaren war.
GrünerStar wurde sie genannt von der meer- oder glasgrünen
Farbe, in welcher der Augenhintergrund durch
die starre, vergrößerte
Pupille sich dem Beobachter darstellte (s. Tafel
»Augenkrankheiten«,
[* 25] Fig. 14). Über die
Natur der
Krankheit bestanden die verschiedensten
Ansichten, bis A. v.Gräfe nachwies, daß das wesentlichste Merkmal
der glaukomatösen
Krankheiten in einer abnormen
Steigerung des intraokularen
Druckes bestehe, welche in vielen
Fällen mit
Entzündung
der
Aderhaut verbunden ist.
Die Drucksteigerung wird dadurch so verhängnisvoll, daß sie einen
Schwund des
Sehnervs und der lichtempfindenden
Netzhaut
nach sich zieht. In Bezug auf das Sehvermögen machen sich diese Veränderungen dadurch bemerklich, daß
eine Beschränkung des Gesichtsfeldes eintritt, welche meist im innern obern
Quadranten beginnt. Die innere Hälfte des Gesichtsfeldes
wird dabei vorzugsweise betroffen. Nach und nach wird das Gesichtsfeld auf einen schmalen, horizontal oder schief gerichteten
Streifen beschränkt, dessen innere
Grenze sich dem Fixierpunkt nähert. Die zentrale
Sehschärfe (des gelben
Fleckes) erfährt
¶
mehr
manchmal längere Zeit hindurch keine erhebliche Beeinträchtigung. In der Regel aber schiebt sich der Ausfall im Gesichtsfeld
allmählich von der innern Hälfte des letztern bis an den Fixierpunkt heran, und damit sind dann selbstverständlich hochgradige
Sehstörungen gegeben. Das einfache Glaukom kann auf diese Weise zu vollständiger Erblindung führen, ohne daß
entzündliche Erscheinungen oder andre Beschwerden als eben der allmähliche Verlust des Sehvermögens auftreten.
Das Auge
[* 27] wird steinhart, die Eintrittsstelle des Sehnervs erblickt man mit dem Augenspiegel
[* 28] tief ausgehöhlt; aber äußerlich
sichtbare Veränderungen, welche beim entzündlichen Glaukom so auffällig sind, fehlen oft vollständig. Am häufigsten
ist noch eine verminderte Beweglichkeit der Pupille und Verminderung der Akkommodationsbreite zu bemerken.
Letztere veranlaßt eine rasche Zunahme der Fernsichtigkeit, so daß in kurzen Zeiträumen immer stärkere Brillen zum Lesen
notwendig werden. Die Krankheit verläuft sehr langsam, ihr Verlauf erstreckt sich über mehrere Jahre. Nur ausnahmsweise
kommt es schon nach Ablauf
[* 29] einiger Monate zur Erblindung. In der Regel werden beide Augen kurz nach einander
ergriffen.
Das entzündliche Glaukom kommt viel häufiger vor als das einfache. Man darf es als wahrscheinlich ansehen, daß
eine rasche Steigerung des intraokularen Druckes zur Entzündungsursache werden kann. Die Symptome sind die gleichen, allein
beim entzündlichen Glaukom kommen noch hinzu eine starke venöse Hyperämie des Augapfels und heftige Schmerzen
(Ciliarneuralgie), welche nicht nur das Auge, sondern hauptsächlich die Gegend des obern Augenhöhlenrands, manchmal die
ganze Kopfhälfte, einnehmen.
Häufig sind diese Schmerzen dasjenige Symptom, über welches sich die Kranken am lebhaftesten beklagen. Gleichzeitig tritt
manchmal heftiges Erbrechen auf. Am Auge selbst machen sich zuweilen Lähmungen der sensibeln Nerven
[* 30] bemerkbar,
so daß man z. B. die Hornhaut berühren kann, ohne daß der Kranke im geringsten dagegen reagiert. Die Pupille erscheint starr
und erweitert; die Akkommodationsbreite ist beschränkt, die vordere Augenkammer verengert, weil das Linsensystem und die
Regenbogenhaut nach vorn gedrängt werden.
Gleichzeitig entwickeln sich Trübungen der brechenden Medien, namentlich erscheint die Hornhaut trübe
und uneben; auch der Glaskörper zeigt eine feine diffuse Trübung, welche auffallend wandelbar ist, in kurzen Zeiträumen
zu- und abnimmt. Bei dem entzündlichen Glaukom kommen in der Regel subjektive Sehstörungen vor. Die Kranken sehen eine Lichtflamme,
von regenbogenfarbigen Ringen umgeben, und haben auch sonst allerhand andre lebhafte Licht- und Farbenerscheinungen.
In der Mehrzahl der Fälle tritt die glaukomatöse Entzündung in einzelnen Anfällen und zwar anfangs in sehr milder Weise auf.
Diesen Zustand bezeichnet v. Gräfe als das Vorläuferstadium des Glaukoms. Im weitern Verlauf werden die Entzündungsanfälle
immer häufiger; manchmal treten sie mit deutlich intermittierendem Typus auf, wie die Anfälle beim Wechselfieber.
Die Entzündungserscheinungen nehmen einen heftigern Charakter an, ziehen sich in die Länge, und so bildet sich ein chronisch-entzündlicher
Zustand mit zeitweiligen Verschlimmerungen aus, welcher endlich unter Zunahme der Aushöhlung (d. h.
Schwund) des Sehnerveneintritts, unter Verfall der zentralen Sehschärfe und Verkleinerung des Gesichtsfelds
zur Erblindung führt.
Heftige glaukomatöse Entzündung kann diesen Ausgang schon in wenigen Wochen herbeiführen (Glaucoma
acutum); ja, selbst im
Verlauf einiger Tage, sogar Stunden kann völlige Erblindung eintreten (Glaukom fulminans). Auch nach völliger Vernichtung des
Sehvermögens kann der glaukomatöse Prozeß noch fortschreiten und zur Zerstörung und Verschrumpfung des Augapfels
führen. Damit hören dann meist auch die lästigen Zufälle auf, und man hat es dann mit einfacher Blindheit zu thun. - Über
die Ursachen des Glaukoms ist wenig bekannt.
Vor dem 30. Lebensjahr kommt es nur ganz ausnahmsweise vor; von dieser Zeit an wird die Krankheit mit zunehmendem Alter häufiger.
Das weibliche Geschlecht ist dazu mehr disponiert als das männliche. Auch die Erblichkeit spielt beim Glaukom eine Rolle und kommt
hauptsächlich bei den entzündlichen Formen in Betracht. Von entschiedenem Einfluß auf die Entstehung des Glaukoms sind
der Refraktionszustand und der Bau des Auges. Kurzsichtige Augen werden selten vom Glaukom befallen.
Die genannte Operation, durch welche der Druck innerhalb des Auges eine dauernde Herabsetzung erfährt, besteht in der Ausschneidung
eines Stücks der Regenbogenhaut, und ihre Erfolge sind im allgemeinen als glänzende zu bezeichnen, namentlich wenn der Schwund
der Netzhaut noch keine dauernden Sehstörungen herbeigeführt hat. Wenn auch einzelne Fälle unglücklich ablaufen, so wird
doch durch die Iridektomie die Anzahl derer, welche früher durch das Glaukom unfehlbar der Blindheit verfielen,
auf einen sehr kleinen Prozentsatz reduziert.