»Geschichtsquellen der
Grafschaft Glatz« (hrsg. von Volkmer
u. Hohaus, Habelschw. 1883 ff.);
»Vierteljahrsschrift für Geschichte und Heimatkunde der
Grafschaft Glatz« (hrsg. von
Scholz,
das. 1881 ff.);
die Reisehandbücher von
Peter (das. 1881) und Nentwig
(Schweidnitz
[* 11] 1885).
Die gleichnamige Hauptstadt der
Grafschaft und des
Kreises Glatz (böhm. Kladsko) liegt 294 m ü. M.
in dem hier engen
Thal
[* 12] derNeiße,
[* 13] an den
LinienBreslau-Mittelwalde u.
Dittersbach-Glatz der Preußischen Staatsbahn
und ist eine
Festung
[* 14] zweiten
Ranges. Mit ihren meist engen
Straßen steigt sie terrassenförmig hauptsächlich am linken Neißeufer
den felsigen Festungsberg hinan, auf dessen
Höhe die alte
Festung steht. Diese, fast in der ganzen
Grafschaft sichtbar, hat
auf ihrem höchstenPunkt (63 m über der
Neiße, 370 m über der
Ostsee) einen runden Observationsturm
(Donjon), von dem man die schönste Rundschau auf das
Glatzer Ländchen hat.
Gebirge, ein Hauptteil des Gebirgssystems der
Sudeten, das sich zu beiden Seiten der obern
Neiße zwischen den
Quellen der
March und der
ReinerzerWeistritz ausbreitet und aus mehreren parallelen Gebirgszügen besteht
(s.
Glatz).
(lat.
Fides), von glauben, d. h. zunächst etwas für wahr halten aus (subjektiven)
Gründen, welche dem Glaubenden
für zureichend gelten, ohne daß es für andre einen zwingenden
Beweis dafür gäbe, bezeichnet wahrscheinlich
auch schon etymologisch (gotisch galaubjan) die aus einem solchen Fürwahrhalten hervorgehende, mit
Zuversicht oder Vertrauen
auf das Geglaubte verbundene Überzeugung, dann daher auch den
Inhalt und Gegenstand des Glaubens, insofern man von demselben
so überzeugt ist, daß man davon innerlich wie von einer
Realität berührt, erregt und bewegt wird.
Dem Glauben steht aber das
Wissen, als auf objektiv zureichenden
Gründen ruhend, gegenüber, auf der
Karte unsrer geistigen
Besitztümer gleichsam das aus dem flüssigen Gebiet des Glaubens zu
Tage tretende
Festland darstellend. Sofern freilich die
Küsten des letztern nur allmählich entdeckt und in jedem gegebenen Zeitpunkt nur mit annähernder
Genauigkeit gezeichnet werden können, erscheinen die
Grenzen
[* 23] zwischen Glauben und
Wissen jederzeit schwankend. Wo immer dieselben
aber einmal festgestellt und deutlich gezeichnet sind, da wird ein diese
Demarkationslinie ignorierender Glaube zum
Aberglauben
(s. d.). So steht es heute z. B. mit dem Glauben
an
Träume, an
böse Geister, Macht der
Gestirne, Zauberer und
Gespenster u. dgl. Demselben
Schicksal ausgesetzt
ist auch jeder bloße Autoritätsglaube, wie z. B. die
Schüler des
Pythagoras glaubten, weil »Er es gesagt hat«.
Greift derselbe aber auf eine göttliche
Autorität zurück, so ist dies Offenbarungsglaube. Die
Berechtigung des Glaubens
überhaupt beruht darauf, daß jene festen Landstriche, bei welchen das
Wissen anlandete, niemals das
Gesamtbild des Daseins selbst ausfüllen und das unendliche
Mehr dessen, was entweder in einem gegebenen Zeitpunkt nicht gewußt
wird, oder zu keiner Zeit gewußt werden kann, gleichwohl eine von
Phantasie,
Gemüt und
Gewissen herkommende Ergänzung unsrer
Weltanschauung bildet.
Namentlich vertragen sich das sittliche
Selbstbewußtsein des
Menschen, das
Gefühl der
Freiheit und die
Ahnung des Göttlichen niemals mit dem vom exakten
Wissen gelieferten
Bilde des mechanischen Weltzusammenhangs und der
Stellung,
welche der
Mensch darin als Naturwesen einnimmt. Der
Mensch als
Subjekt ist immer ein andrer als der
Mensch als
Objekt. Auf
dem
Kontrast seines persöhnlichen ^[richtig: persönlichen] Selbstgefühls und der Leidenslage, in welcher er sich als Naturwesen
befindet, beruhen die Macht und das
Recht derReligion (s. d.), die es daher vorzugsweise mit dem Glauben zu thun hat.
Namentlich ist das
Christentum (s. d.) vom
Apostel¶
mehr
Paulus ganz auf den Begriff des Glaubens zurückgeführt worden. Die christlichen Theologen unterscheiden den subjektiven Glauben
(fides qua creditur), als das Organ für die göttlichen Dinge, von dem objektiven, d. h. dem kirchlichen Glauben (fides quae
creditur), der sich in seiner Ausschließlichkeit gegen abweichende, ketzerische Meinungen als seligmachenden gibt. So fällt
namentlich der römisch-katholischen Kirche zufolge der Glaube einfach mit dem Gehorsam gegen die Lehrautorität der Kirche zusammen,
während nach dem evangelischen Lehrbegriff der seligmachende Glaube (fides salvifica) die erste Bedingung der Vergebung der Sünde
(s. Rechtfertigung) und die Erlangung des ewigen Heils in Christus ist und sich direkt auf dessen Person
und Werk bezieht. S. Christologie.