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dem Prozeß des Königs klar hervor. Sie stimmten zwar größtenteils für den Tod des Königs, suchten ihn aber mittels eines Appells an das Volk zu retten, welcher von Vergniaud in hinreißender Rede unterstützt, aber verworfen wurde. Aber während sie ihre ganze Beredsamkeit bei der Beratung der neuen republikanischen Verfassung Condorcets entfalteten, ließen sie die Macht des Pariser Pöbels heranwachsen und versäumten es nicht nur, sich mit Danton gegen Robespierre zu verbinden, sondern trieben denselben sogar zum engen Bund mit der Bergpartei. Um die Macht der Pariser Ochlokratie zu brechen, dachten sie an die Gründung einer Föderativrepublik.
Aber schon der Argwohn davon reizte den Pöbel gegen die Girondisten auf, so daß die Kommune die Ausschließung von 22 Girondisten beantragte, während der auf Antrag der Girondisten angeklagte Marat 24. April vom Revolutionstribunal freigesprochen wurde. Die Girondisten bewirkten nun 18. Mai die Einsetzung einer Zwölferkommission zur Überwachung des Pariser Stadtrats, die ihre Thätigkeit mit der Verhaftung Héberts begann. Doch mußte derselbe infolge der drohenden Haltung des bewaffneten Pöbels 27. Mai wieder freigegeben werden. Am 31. Mai machten die dem Stadtrat ergebenen Nationalgarden unter Henriot einen Aufstand, umzingelten die Tuilerien, in denen der Konvent tagte, und verlangten die Verhaftung von 32 Girondisten. Unter dem Eindruck der Beredsamkeit der Girondisten widerstand der Konvent bis zum 2. Juni, dann aber, im Saal selbst vom Pöbel bedrängt, gab er nach und belegte die Girondisten mit Hausarrest.
Die Mehrzahl derselben hatte sich aber inzwischen von Paris [* 2] entfernt und mit solchem Erfolg agitiert, daß nicht nur in einzelnen Departements, besonders in der Bretagne sowie in Eure und Calvados, eine Schilderhebung zu ihren gunsten stattfand, sondern sich auch unter dem Oberbefehl des an der Küste von Cherbourg [* 3] kommandierenden Generals Wimpffen eine föderalistische Armee zur Rettung der Republik aus den Händen des Pariser Pöbels sammelte. Aber die energische Haltung des Konvents, welcher 9. Juli die aufgestandenen Departements für außer dem Gesetz stehend erklärte, hinderte die weitern Fortschritte der Insurrektion.
Absichtlich schob der Konvent den Prozeß gegen die verhafteten Girondisten hinaus, um die Schuld der innern Zerwürfnisse auf sie wälzen zu können. Erst 3. Okt. erhob Amar im Namen des Wohlfahrtsausschusses gegen dieselben die Anklage wegen Hochverrats und beantragte Ächtung der Entflohenen und Anklage der 23 Verhafteten vor dem Revolutionstribunal, was der Konvent genehmigte. Die Girondisten führten ihre Verteidigung mit der ganzen Macht ihrer Beredsamkeit und hielten ihren Gegnern einen Spiegel [* 4] ihrer eignen Gemeinheit und Schmach vor.
In der Nacht vom 30. zum 31. Okt. wurden darauf Gensonné, Brissot, Vergniaud, Fonfrède, Ducos, Lacaze, Lasource, Valazé, Fauchet, Sillery, Carra, Duperret, Duchâtel, Lehardy, Gardien, Boileau, Beauvais, Vigée, Duprat, Mainville und Antiboul zum Tod verurteilt und außer Valazé, der sich bei Anhörung des Urteils den Dolch [* 5] in die Brust stieß, 31. Okt. der Guillotine überliefert. Auf dem Weg nach dem Grèveplatz sangen sie die Marseillaise und starben als Helden. Später wurden in Paris noch guillotiniert Coustard, Manuel, Cussy, Noël, Kersaint, Rabaut Saint-Etienne, Bernard und Mazuyer, in Bordeaux [* 6] Grangeneuve, Guadet, Barbaroux und Salles, zu Brives Lidon und Chambon, zu Périgueux Valady, zu La Rochelle Dechézeau.
Rebecqui ertränkte sich zu Marseille, [* 7] Pétion und Buzot erdolchten sich, Condorcet nahm Gift, Roland erstach sich 15. Nov. in Rouen, [* 8] nachdem seine hochherzige Frau 8. Nov. auf dem Schafott gestorben war. Etwa zwei Jahre später (März 1795) wurden die Überlebenden unter den in den Konvent zurückgerufen, darunter Girondisten Lanjuinais, Defermon, Pontécoulant, Louvet, Isnard und Larivière, wo sie einer, wenn auch gemäßigten, royalistischen Reaktion huldigten.
Vgl. Lamartine, Geschichte der Girondisten (deutsch, Leipz. 1847, 8 Bde.), eine trotz vielfacher Ausschmückung doch im ganzen wahrheitsgetreue Schilderung; Granier de Cassagnac, Histoire des Girondins (2. Aufl., Par. 1862, 2 Bde.);
Guadet, Les Girondins (das. 1861, 2 Bde.), wozu Alary, Les Girondins par Guadet (Bordeaux 1863), zu vergleichen ist; Vatel, Charlotte Corday et les Girondins (das. 1864-72, 3 Bde.);
Derselbe, Recherches historiques sur les Girondins (das. 1873, 2 Bde.).