Gehörns vor als beim Rehwild, was wohl gleichfalls mit der Weichlichkeit desselben zusammenhängen mag.
Bei allen Hirscharten sowie beim Rehwild ist die Äsung von besonderm Einfluß auf die Bildung starker Geweihe, man hat solche
selbst in Tiergärten durch Fütterung mit Getreide, namentlich mit Maisschrot nach dem Abwerfen und der Kolbenzeit,
erzielt, während die Gehörne meist gering bleiben, wenn das Wild fast ausschließlich auf Grasnahrung beschränkt ist.
Geweihähnliche Bildungen finden sich auch bei niedern Tieren, z. B. dem Hirschkäfer, dessen Oberkiefer eine geweihähnliche
Form besitzen.
Vgl. Altum, Die Geweihbildung bei Rothirsch, Rehbock, Damhirsch (Berl. 1874);
v. Dombrowski, Die Geweihbildung
der europäischen Hirscharten (Wien 1885).
Das Wort hat verschiedene Bedeutungen. Nach dem in der politischen Ökonomie üblichsten Sprachgebrauch bezeichnet
es einerseits diejenige berufsmäßige Erwerbsthätigkeit; deren Gegenstand die Bearbeitung von Rohstoffen
ist, um aus ihnen Güter von höherm Wert herzustellen, anderseits den diese Thätigkeit umfassenden Produktionszweig der
Volkswirtschaft (Gewerbe im engern Sinn). Das Gewerbe der Volkswirtschaft in diesem Sinn ist einer der großen Produktionszweige neben
der Urproduktion (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bergbau, Fischerei, Jagd und andre Gewinnung roher Naturstoffe), dem
Handel, dem Transportwesen, den persönlichen Dienstleistungen. Es scheidet sich weiter in viele verschiedenartige Produktions-
und Berufszweige, jeder derselben ist ein (ein Produktionszweig, in dem Rohstoffe zu höhern Werten be- oder verarbeitet werden).
In einem weitern Sinn ist Gewerbe jede berufsmäßige Thätigkeit, sofern ihr Zweck der Erwerb ist; in diesem
Sinn spricht man von Landwirtschafts-, Handels-, Preß-, Schenk-, Versicherungsgewerbe, ja selbst von den gelehrten Gewerben der
Schriftsteller, Lehrer, Ärzte etc. Ein von beiden verschiedener Sprachgebrauch ist derjenige, welcher in den Ländern deutscher
Zunge den meisten sogen. Gewerbeordnungen des 19. Jahrh. zu Grunde liegt und das Wort als einen rein äußerlichen
Kollektivbegriff, der sich nicht definieren läßt, erfaßt; nach demselben umfaßt Gewerbe: 1) das in dem
erstgenannten Sinn (Handwerk, Industrie), 2) den Handel und das Transportwesen, 3) die Versicherung, 4) die sonstige Erwerbsthätigkeit,
sofern sie nicht häuslicher Gesindedienst oder eine höhere Geistesthätigkeit ist, und sind davon nur ausgeschlossen: a)
die Urproduktion, b) der häusliche Gesindedienst, c) der wissenschaftliche und künstlerische Erwerb,
d) die Thätigkeit der Beamten.
Die Gewerbestatistik der neuern Zeit nimmt das Wort Gewerbe gewöhnlich auch in diesem ähnlichen weitern Sinn. Die neueste Gewerbezählung
des Deutschen Reichs erstreckte sich auf 20 Gewerbegruppen:
1) Kunst- und Handelsgärtnerei, Baumschulen;
2) gewerbsmäßige Tierzucht (ohne die Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere), auch Fischerei;
3) Bergbau-, Hütten- und Salinenwesen, Torfgräberei;
4) Industrie der Steine und Erden;
5) Metallverarbeitung;
6) Maschinen, Instrumente und Apparate;
7) chemische Industrie;
8) forstwirtschaftliche Nebenprodukte, Leuchtstoffe, Felle, Öle und Firnisse;
9) Textilindustrie;
10) Papier und Leder;
11) Holz- und Schnitzstoffe;
12) Nahrungs- und Genußmittel;
13)
Bekleidung und Reinigung;
14) Baugewerbe;
15) polygraphische Gewerbe; 16) künstlerische Gewerbe; 17) Handelsgewerbe;
18) Versicherungsgewerbe;
19) Verkehrsgewerbe;
20) Beherbergung und Erquickung. Von diesen 20 Gruppen gehören zum in dem ersten, engern Sinn nur die Gruppen 5-16 und ein
Teil der Gewerbeklassen in den Gruppen 3, 4 und 20. Dieser verschiedene Sprachgebrauch ist unleugbar ein
Übelstand. Er hat in Deutschland z. B. mit dazu beigetragen, daß, als es sich darum handelte, im Interesse des Gewerbes im
engern Sinn die frühern Schranken des Gewerbebetriebes zu beseitigen, und diese Schranken mit Recht fielen, die Gewerbefreiheit
zugleich für andre Erwerbszweige, die in den Gewerbeordnungen auch als Gewerbe angesehen wurden, eingeführt
ward, für welche sie nicht in gleichem Maß am Platz war und deshalb später, nach schlechten Erfahrungen, wieder eingeschränkt
werden mußte.
ist die Vereinigung und Verwendung von Arbeit und Kapital zum Zweck gewerblicher Produktion.
Auf dem Gebiet des Gewerbewesens im engern Sinn, d. h. der berufsmäßigen Bearbeitung von Rohstoffen, um aus ihnen Güter von
höherm Wert herzustellen, unterscheidet man Fabrik-, Hausindustrie- und Handwerksbetrieb, ferner Groß-, Mittel- und Kleinbetrieb.
Die letztere Unterscheidung beruht auf der Größe des Betriebes, insbesondere auf der Zahl der im Betrieb
thätigen Personen, auf der Größe des zur Verwendung kommenden stehenden und umlaufenden Kapitals und auf dem Umfang des Roh- und
Reinertrags.
Der Großbetrieb ist zu allgemeinerer Verbreitung und zu einer herrschenden Stellung im Gewerbewesen erst im letzten Jahrhundert
gelangt. Vorher kam er nur vereinzelt vor, der Betrieb der gewerblichen Unternehmungen war weitaus überwiegend
Klein- und Mittelbetrieb. Die neuere Entwickelung des Großbetriebes ist die Folge der Gewerbefreiheit und der Fortschritte der
Technik, insbesondere der Maschinenproduktion. Er hat den Klein- und Mittelbetrieb in einer Reihe von Gewerbszweigen verdrängt.
Diese Entwickelung des Großbetriebes ist der Anlaß einer vielbesprochenen wichtigen Frage, ob und wie weit
bei der heutigen Gewerbeordnung der Klein- und Mittelbetrieb dem Großbetrieb gegenüber konkurrenzfähig ist. Die Sozialisten
behaupten die unbedingte Konkurrenzunfähigkeit beider Betriebsarten und verkünden als die notwendige Folge der Gewerbefreiheit
die allmähliche vollständige Aufsaugung der kleinen und mittlern Unternehmer durch die großen. Andre gehen zwar
nicht so weit, aber begrenzen doch das bei freier Konkurrenz dem selbständigen Klein- und Mittelbetrieb bleibende Gewerbegebiet
auf einen kleinen Teil der Gesamtproduktion. Beide Ansichten sind irrig.
Die charakteristischen Merkmale der kleinen, großen und mittlern gewerblichen Unternehmungen sind folgende. In den kleinen
Unternehmungen ist der Unternehmer auch als Arbeiter mitthätig, die Geschäftsleitung nimmt nur einen
kleinen Teil seiner Zeit und Kraft in Anspruch. Hilfspersonen (Gesellen, Lehrlinge, andre Arbeiter) sind nicht oder nur in geringer
Zahl vorhanden. Meist arbeiten sie in den gleichen Räumen mit denselben Arbeitsinstrumenten wie der Unternehmer und sind
von diesem in der Regel nicht durch eine soziale Kluft geschieden. Sie werden meist selbst Unternehmer.
Das (vorwiegend umlaufende) Kapital der Unternehmung ist gering, der
mehr
gewöhnlich mäßige Reinertrag ist wesentlich Arbeitsertrag. In der Gesamtheit der Unternehmungen überwiegt beim Personal
die Zahl der selbständigen Gewerbtreibenden; das Gros der »Handwerker« gehört hierher. In großen Unternehmungen erfordert
dagegen die eigentliche Unternehmerarbeit die Zeit und Kraft eines Menschen, nicht selten sogar mehrerer Personen. Die manuelle
technische Produktion geschieht durch Hilfspersonen. Diese sind stets in einer Mehrzahl und in der Regel
in so großer Zahl vorhanden, daß schon Direktion und Kontrolle der Thätigkeit derselben eine oder mehrere Personen (Direktoren,
Aufseher, Werkmeister, Polierer etc.) beschäftigen. In allen Fällen ist ein größeres Kapital erforderlich, die Produktion
beruht stets auf Arbeitsteilung, der normale Reinertrag erreicht oft eine beträchtliche Höhe.
In der Gesamtheit der Unternehmungen, die teils Einzelunternehmungen, teils gesellschaftliche Unternehmungen sind, überwiegt
beim Personal stark die Zahl der Hilfspersonen. Diese sind zum größten Teil »Lohnarbeiter«,
von den oft gut bezahlten Dirigenten durch eine soziale Kluft geschieden; nur ein kleiner Teil derselben gelangt zu
der Stellung eines Aufsehers, Vorarbeiters, Werkmeisters oder Unternehmers. In der Mitte zwischen beiden stehen die mittlern
Unternehmungen. In ihnen nehmen die Unternehmer (größere Handwerker, kleine Fabrikanten) in der Regel auch noch, aber nur
in geringerm Grad als der kleine, an der ausführenden Arbeit teil. Hilfspersonen sind stets in ihnen thätig,
Kapital ist für Anlage und Betrieb mehr als bei der kleinen Unternehmung erforderlich. Die Unternehmungen sind in der Regel Einzelunternehmungen,
seltener offene Gesellschaften und kleine Produktivgenossenschaften.
Eine Reihe von Gewerbsprodukten können technisch nur in großen Unternehmungen hergestellt werden, weil Herstellung und Absatz
derselben die Kooperation zahlreicher Arbeitskräfte in geteilter Arbeit und die Anwendung von großem
Kapital, namentlich von Maschinen, unbedingt fordern (z. B. Lokomotiven, eiserne Brücken, eiserne Dampfschiffe, schwere Gußstahlkanonen,
schwere Panzerplatten, Dampfhämmer, größere Dampfmaschinen, zahlreiche andre Maschinen etc.). Die meisten gewerblichen Erzeugnisse
sind jedoch an sich technisch sowohl in großen als in kleinen Unternehmungen herstellbar.
Allerdings hat der Großbetrieb vor Mittel- und Kleinbetrieb unter gewissen Voraussetzungen wichtige Vorzüge,
indem er nicht allein bessere Kräfte und Mittel (Werkzeuge, Geräte, insbesondere kostspielige Maschinen) verwenden, dieselben
vollständiger auswerten (Arbeits- und Kapitalteilung, Heizung, Beleuchtung), billiger beschaffen (Rohstoffe, Leihkapitalien
etc.) und mit geringern Kosten ausnutzen kann, sondern auch oft bessere Erzeugnisse (Form, Stoff etc.) herzustellen
und seine Produkte bei pünktlicher Lieferung auf Bestellung, Haltung von Vorräten zur Auswahl, geringern Transportkosten,
ausgiebiger Beherrschung des Marktes (Annoncen, eignes Studium des Marktes) vorteilhafter abzusetzen vermag.
Sind auch infolgedessen schon viele kleinere Unternehmungen im Kampf gegen den Großbetrieb zu Grunde gegangen, so machen sich
jene Vorzüge doch nicht überall und in gleichem Maß geltend, sei es, daß die Technik, oder daß die
eigentümliche Gestaltung der Absatzverhältnisse einen Betrieb im großen nicht gestatten. Es bleibt darum für jetzt noch,
wahrscheinlich auch für die Zukunft, dem Klein- und Mittelbetrieb ein großes, vielleicht das größere Arbeits- und Absatzgebiet
gesichert.
Diese
beiden Betriebsarten sind konkurrenzfähig: zunächst für das große, viele Arbeitskräfte erfordernde
Gebiet der Reparatur und Unterhaltung schon vorhandener Gewerbsprodukte, dann für die Herstellung neuer Gewerbsprodukte,
1) wenn das Produkt am Ort seines Absatzes hergestellt werden muß, der Großbetrieb aber wegen der Kleinheit des Marktgebiets
nicht genügenden Absatz hat (Metzger, Bäcker, Schmiede, Sattler, Baugewerbe etc., auch Schuhmacher, Schneider
in kleinern Städten und auf dem Land);
2) wenn weder Arbeitsvereinigung und -Teilung noch größere Kapital- (namentlich Maschinen-) Benutzung anwendbar und ebensowenig
hohe Unternehmungsintelligenz verwertbar ist;
3) wenn die einzelnen Produkte den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Konsumenten anzupassen sind;
4) wenn das Produkt wesentlich Handprodukt ist und seine Herstellung eine höhere technische Arbeitsqualität
des Unternehmers erheischt, wie bei zahlreichen kunstgewerblichen Produkten.
Die Erhaltung kleiner und mittlerer Unternehmungen kann insbesondere noch durch Gründung von Genossenschaften (Kredit-, Rohstoff-,
Magazin-, Werkzeug- und Maschinengenossenschaften), Anwendung von Kleinkraftmaschinen (vgl. P. Hell, Die wichtigsten Kleinkraftmaschinen,
Braunschw. 1878; A. Musil, Die Motoren für das Kleingewerbe, das. 1878) und durch Sorge für eine gute
Fachbildung, insbesondere die kunstgewerbliche, der Lehrlinge und für einen guten Zustand des Lehrlingswesens überhaupt gefördert
werden.
Vgl. Gewerbebetrieb Schönberg, Gewerbe, Teil 1 im »Handbuch der politischen Ökonomie«, Bd. 2 (2. Aufl.,
Tübing. 1885);
Roscher, über Industrie im großen und kleinen (in »Ansichten der Volkswirtschaft«, Bd. 2,
Stuttg. 1878);
Schmoller, Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe etc. (Halle 1870);
E. Engel, Die industrielle Enquete und
die Gewerbezählung im Deutschen Reich und im preußischen Staat 1875 (Berl. 1878).