Gehörns vor als beim Rehwild, was wohl gleichfalls mit der Weichlichkeit desselben zusammenhängen mag.
Bei allen Hirscharten sowie beim Rehwild ist die Äsung von besonderm Einfluß auf die
Bildung starker Geweihe,
[* 2] man hat solche
selbst in Tiergärten durch
Fütterung mit
Getreide,
[* 3] namentlich mit Maisschrot nach dem
Abwerfen und der Kolbenzeit,
erzielt, während die
Gehörne meist gering bleiben, wenn das
Wild fast ausschließlich auf Grasnahrung beschränkt ist.
Geweihähnliche
Bildungen finden sich auch bei niedern
Tieren, z. B. dem
Hirschkäfer,
[* 4] dessen Oberkiefer eine geweihähnliche
Form besitzen.
Vgl.
Altum, Die Geweihbildung bei Rothirsch, Rehbock,
Damhirsch (Berl. 1874);
v.
Dombrowski, Die Geweihbildung
der europäischen Hirscharten
(Wien
[* 5] 1885).
Das
Wort hat verschiedene Bedeutungen. Nach dem in der politischen
Ökonomie üblichsten Sprachgebrauch bezeichnet
es einerseits diejenige berufsmäßige Erwerbsthätigkeit; deren Gegenstand die Bearbeitung von
Rohstoffen
ist, um aus ihnen
Güter von höherm Wert herzustellen, anderseits den diese Thätigkeit umfassenden Produktionszweig der
Volkswirtschaft (Gewerbe im engern
Sinn). Das Gewerbe der
Volkswirtschaft in diesem
Sinn ist einer der großen Produktionszweige neben
der
Urproduktion
(Landwirtschaft,
Forstwirtschaft,
Bergbau,
[* 7]
Fischerei,
[* 8]
Jagd und andre Gewinnung roher Naturstoffe), dem
Handel, dem Transportwesen, den persönlichen Dienstleistungen. Es scheidet sich weiter in viele verschiedenartige
Produktions-
und Berufszweige, jeder derselben ist ein (ein Produktionszweig, in dem
Rohstoffe zu höhern
Werten be- oder verarbeitet werden).
In einem weitern
Sinn ist Gewerbe jede berufsmäßige Thätigkeit, sofern ihr
Zweck der
Erwerb ist; in diesem
Sinn spricht man von
Landwirtschafts-,
Handels-,
Preß-,
Schenk-, Versicherungsgewerbe, ja selbst von den gelehrten Gewerben der
Schriftsteller,
Lehrer,
Ärzte etc. Ein von beiden verschiedener Sprachgebrauch ist derjenige, welcher in den
Ländern deutscher
Zunge den meisten sogen.
Gewerbeordnungen des 19. Jahrh. zu
Grunde liegt und das
Wort als einen rein äußerlichen
Kollektivbegriff, der sich nicht definieren läßt, erfaßt; nach demselben umfaßt Gewerbe: 1) das in dem
erstgenannten
Sinn
(Handwerk,
Industrie), 2) den
Handel und das Transportwesen, 3) die
Versicherung, 4) die sonstige Erwerbsthätigkeit,
sofern sie nicht häuslicher Gesindedienst oder eine höhere Geistesthätigkeit ist, und sind davon nur ausgeschlossen: a)
die
Urproduktion, b) der häusliche Gesindedienst, c) der wissenschaftliche und künstlerische
Erwerb,
d) die Thätigkeit der Beamten.
Die
Gewerbestatistik der neuern Zeit nimmt das
Wort Gewerbe gewöhnlich auch in diesem ähnlichen weitern
Sinn. Die neueste Gewerbezählung
des
DeutschenReichs erstreckte sich auf 20 Gewerbegruppen:
20) Beherbergung und Erquickung. Von diesen 20
Gruppen gehören zum in dem ersten, engern
Sinn nur die
Gruppen 5-16 und ein
Teil der Gewerbeklassen in den
Gruppen 3, 4 und 20. Dieser verschiedene Sprachgebrauch ist unleugbar ein
Übelstand. Er hat in
Deutschland
[* 10] z. B. mit dazu beigetragen, daß, als es sich darum handelte, im
Interesse des Gewerbes im
engern
Sinn die frühern
Schranken des
Gewerbebetriebes zu beseitigen, und diese
Schranken mit
Recht fielen, die
Gewerbefreiheit
zugleich für andre Erwerbszweige, die in den
Gewerbeordnungen auch als Gewerbe angesehen wurden, eingeführt
ward, für welche sie nicht in gleichem
Maß am Platz war und deshalb später, nach schlechten
Erfahrungen, wieder eingeschränkt
werden mußte.
ist die Vereinigung und Verwendung vonArbeit und
Kapital zum
Zweck gewerblicher
Produktion.
Auf dem Gebiet des Gewerbewesens im engern
Sinn, d. h. der berufsmäßigen Bearbeitung von
Rohstoffen, um aus ihnen
Güter von
höherm Wert herzustellen, unterscheidet man
Fabrik-,
Hausindustrie- und Handwerksbetrieb, ferner Groß-,
Mittel- und
Kleinbetrieb.
Die letztere Unterscheidung beruht auf der
Größe des Betriebes, insbesondere auf der Zahl der im Betrieb
thätigen
Personen, auf der
Größe des zur Verwendung kommenden stehenden und umlaufenden
Kapitals und auf dem
Umfang des
Roh- undReinertrags.
Der
Großbetrieb ist zu allgemeinerer Verbreitung und zu einer herrschenden
Stellung im Gewerbewesen erst im letzten
Jahrhundert
gelangt. Vorher kam er nur vereinzelt vor, der Betrieb der gewerblichen
Unternehmungen war weitaus überwiegendKlein- und Mittelbetrieb. Die neuere
Entwickelung des
Großbetriebes ist die
Folge der
Gewerbefreiheit und der Fortschritte der
Technik, insbesondere der Maschinenproduktion. Er hat denKlein- und Mittelbetrieb in einer
Reihe von Gewerbszweigen verdrängt.
Diese
Entwickelung des
Großbetriebes ist der
Anlaß einer vielbesprochenen wichtigen
Frage, ob und wie weit
bei der heutigen
GewerbeordnungderKlein- und Mittelbetrieb dem
Großbetrieb gegenüber konkurrenzfähig ist. Die Sozialisten
behaupten die unbedingte Konkurrenzunfähigkeit beider
Betriebsarten und verkünden als die notwendige
Folge der
Gewerbefreiheit
die allmähliche vollständige
Aufsaugung der kleinen und mittlern Unternehmer durch die großen.
Andre gehen zwar
nicht so weit, aber begrenzen doch das bei freier
Konkurrenz dem selbständigenKlein- und Mittelbetrieb bleibende Gewerbegebiet
auf einen kleinen Teil der Gesamtproduktion. Beide
Ansichten sind irrig.
Gewerbefreiheit - Gewe
* 12 Seite 7.288.
Die charakteristischen Merkmale der kleinen, großen und mittlern gewerblichen
Unternehmungen sind folgende.
In den kleinen
Unternehmungen ist der Unternehmer auch als
Arbeiter mitthätig, die Geschäftsleitung nimmt nur einen
kleinen Teil seiner Zeit und
Kraft
[* 11] in Anspruch. Hilfspersonen
(Gesellen,
Lehrlinge, andre
Arbeiter) sind nicht oder nur in geringer
Zahl vorhanden. Meist arbeiten sie in den gleichen
Räumen mit denselben Arbeitsinstrumenten wie der Unternehmer und sind
von diesem in der
Regel nicht durch eine soziale
Kluft geschieden. Sie werden meist selbst Unternehmer.
Das (vorwiegend umlaufende)
Kapital der
Unternehmung ist gering, der
¶
mehr
gewöhnlich mäßige Reinertrag ist wesentlich Arbeitsertrag. In der Gesamtheit der Unternehmungen überwiegt beim Personal
die Zahl der selbständigen Gewerbtreibenden; das Gros der »Handwerker« gehört hierher. In großen Unternehmungen erfordert
dagegen die eigentliche Unternehmerarbeit die Zeit und Kraft eines Menschen, nicht selten sogar mehrerer Personen. Die manuelle
technische Produktion geschieht durch Hilfspersonen. Diese sind stets in einer Mehrzahl und in der Regel
in so großer Zahl vorhanden, daß schon Direktion und Kontrolle der Thätigkeit derselben eine oder mehrere Personen (Direktoren,
Aufseher, Werkmeister, Polierer etc.) beschäftigen. In allen Fällen ist ein größeres Kapital erforderlich, die Produktion
beruht stets auf Arbeitsteilung, der normale Reinertrag erreicht oft eine beträchtliche Höhe.
In der Gesamtheit der Unternehmungen, die teils Einzelunternehmungen, teils gesellschaftliche Unternehmungen sind, überwiegt
beim Personal stark die Zahl der Hilfspersonen. Diese sind zum größten Teil »Lohnarbeiter«,
von den oft gut bezahlten Dirigenten durch eine soziale Kluft geschieden; nur ein kleiner Teil derselben gelangt zu
der Stellung eines Aufsehers, Vorarbeiters, Werkmeisters oder Unternehmers. In der Mitte zwischen beiden stehen die mittlern
Unternehmungen. In ihnen nehmen die Unternehmer (größere Handwerker, kleine Fabrikanten) in der Regel auch noch, aber nur
in geringerm Grad als der kleine, an der ausführenden Arbeit teil. Hilfspersonen sind stets in ihnen thätig,
Kapital ist für Anlage und Betrieb mehr als bei der kleinen Unternehmung erforderlich. Die Unternehmungen sind in der Regel Einzelunternehmungen,
seltener offene Gesellschaften und kleine Produktivgenossenschaften.
Eine Reihe von Gewerbsprodukten können technisch nur in großen Unternehmungen hergestellt werden, weil Herstellung und Absatz
derselben die Kooperation zahlreicher Arbeitskräfte in geteilter Arbeit und die Anwendung von großem
Kapital, namentlich von Maschinen, unbedingt fordern (z. B. Lokomotiven, eiserne Brücken, eiserne Dampfschiffe, schwere Gußstahlkanonen,
schwere Panzerplatten, Dampfhämmer, größere Dampfmaschinen,
[* 13] zahlreiche andre Maschinen etc.). Die meisten gewerblichen Erzeugnisse
sind jedoch an sich technisch sowohl in großen als in kleinen Unternehmungen herstellbar.
Allerdings hat der Großbetrieb vor Mittel- und Kleinbetrieb unter gewissen Voraussetzungen wichtige Vorzüge,
indem er nicht allein bessere Kräfte und Mittel (Werkzeuge,
[* 14] Geräte, insbesondere kostspielige Maschinen) verwenden, dieselben
vollständiger auswerten (Arbeits- und Kapitalteilung, Heizung,
[* 15] Beleuchtung),
[* 16] billiger beschaffen (Rohstoffe, Leihkapitalien
etc.) und mit geringern Kosten ausnutzen kann, sondern auch oft bessere Erzeugnisse (Form, Stoff etc.) herzustellen
und seine Produkte bei pünktlicher Lieferung auf Bestellung, Haltung von Vorräten zur Auswahl, geringern Transportkosten,
ausgiebiger Beherrschung des Marktes (Annoncen, eignes Studium des Marktes) vorteilhafter abzusetzen vermag.
Sind auch infolgedessen schon viele kleinere Unternehmungen im Kampf gegen den Großbetrieb zu Grunde gegangen, so machen sich
jene Vorzüge doch nicht überall und in gleichem Maß geltend, sei es, daß die Technik, oder daß die
eigentümliche Gestaltung der Absatzverhältnisse einen Betrieb im großen nicht gestatten. Es bleibt darum für jetzt noch,
wahrscheinlich auch für die Zukunft, demKlein- und Mittelbetrieb ein großes, vielleicht das größere Arbeits- und Absatzgebiet
gesichert.
Diese
beiden Betriebsarten sind konkurrenzfähig: zunächst für das große, viele Arbeitskräfte erfordernde
Gebiet der Reparatur und Unterhaltung schon vorhandener Gewerbsprodukte, dann für die Herstellung neuer Gewerbsprodukte,
1) wenn das Produkt am Ort seines Absatzes hergestellt werden muß, der Großbetrieb aber wegen der Kleinheit des Marktgebiets
nicht genügenden Absatz hat (Metzger, Bäcker, Schmiede, Sattler, Baugewerbe etc., auch Schuhmacher, Schneider
in kleinern Städten und auf dem Land);
2) wenn weder Arbeitsvereinigung und -Teilung noch größere Kapital- (namentlich Maschinen-) Benutzung anwendbar und ebensowenig
hohe Unternehmungsintelligenz verwertbar ist;
4) wenn das Produkt wesentlich Handprodukt ist und seine Herstellung eine höhere technische Arbeitsqualität
des Unternehmers erheischt, wie bei zahlreichen kunstgewerblichen Produkten.