Diese fallen bei der Drehung der
Trommel in den
Kanal
[* 2] 1, während
Gerste,
[* 3]
Hafer,
[* 4] zerschlagene
Körner, Unkrautsamen etc. bis zu
dem
Punkt p gleiten, von wo sie in den
Kasten 4 gelangen.
In demKanal 1 befinden sich jetzt nur
Weizen und die runden
Körner
von allen
Größen. DieSchraube j schafft den
Inhalt in den
Cylinder l. Derselbe ist an seinem innern
Umfang
mit Aushöhlungen von derartiger
Größe besetzt, daß sich die runden
Körner von kleinstem und mittlerm
Durchmesser hineinsetzen
können, welche demnach in die Rinne 2 geworfen werden. In dieser
Weise geht die
Operation des Separierens weiter; alle
übrigen Teile sind aus der
Zeichnung verständlich und bedürfen keiner
Erläuterung. Man kann mit dem Marotschen
Sieb die
Abscheidung in allervollkommenster
Weise ausführen.
Die englischen Sortiermaschinen zur Herstellung eines guten
Musters sind abweichend von der hier geschilderten
Maschine
[* 5] konstruiert.
Sie beruhen durchweg auf dem
Prinzip der gewöhnlichen Siebtrommel, d. h. eines rotierenden
Siebes mit
allmählich sich verengernden oder erweiternden Durchgangsöffnungen, welch letztere stets verstellbar sind. Zuerst fanden
diese regulierbaren Sortiertrommeln bei den kombinierten
Dreschmaschinen
[* 6] Anwendung; in neuerer Zeit werden sie von vielen
Fabrikanten auch als besondere
Maschinen gefertigt, häufig mit der gewöhnlichen
Windfege verbunden. Am beliebtesten sind
die verstellbaren Cylindersiebe von Hornsby, Rainforth und Penney. Ein flaches Siebwerk englischer
Konstruktion
von Boby findet namentlich zum
Sortieren der
Gerste in den Mälzereien Anwendung.
Ganz originell ist die Getreidesortiermaschine von Josse in Ormesson konstruiert. Dieselbe hat die Aufgabe, leichte Teile,
wie Spreu,
Hülsen, Unkrautsämereien etc., abzusondern, was auch in bester
Weise gelingt. Im
Prinzip beruht
der
Apparat auf der
Eigenschaft von Gemischen, sich bei schüttelnder
Bewegung nach der spezifischen
Schwere zu schichten; das
gute
Korn bleibt auf dem
Boden einer schwach geneigten dreieckigen
Platte liegen, während bei der Hin- und Herbewegung derselben
die leichten
Bestandteile sich auf der Oberfläche ansammeln.
Die
Platte wird durch drei federnde
Stäbe getragen und entweder mittels einer
Kurbel
[* 7] oder direkt hin- und
hergeschüttelt. Sie ist an zwei Seiten mit einer
Bande von 11
cmHöhe umgeben, während auf der hintern Seite nur eine
Bande
von 2
cmHöhe angebracht ist. In der Mitte der
Platte befinden sich dreieckige
Klötze, gegen welche das
aufgegebene
Material anprallt. Die schweren
Körner gelangen allmählich in die Ausmündung, die leichtern werden durch das
Anprallen zurückgeschleudert und treten an der hintern Seite über die niedrige
Bande aus der
Maschine. Fig. 5 stellt das
Jossesche
Sieb für den Betrieb mittels einer Handkurbel oder einer Riementransmission dar. Die Leistung
des Josseschen
Apparats
beträgt 2,5hl gereinigtes
Getreide
[* 8] pro
Stunde; die
Separation ist eine vollkommene. - Die
Maschinen zum
Ausscheiden der
Kleeseide
(Cuscuta
[* 9] epithymum) von dem Kleesamen und der
Luzerne, die Kleesamenputzmaschinen, finden in neuerer
Zeit immer umfassendere Anwendung.
Sie bestehen aus einem flachen oder cylindrischenSieb mit derartig feinen Maschenöffnungen, daß der
Seidesame hindurchtreten kann, dagegen der Kleesame längs des
Siebes oder der Siebtrommel abgleitet. Einige
Maschinen dieser
Gattung wenden auch ein vollständiges
System von verschiedenen
Sieben an, wodurch die
Maschine jedoch zu kompliziert wird und
sich demnach
nur für Saathandlungen, nicht aber für
Wirtschaften eignet. Eine der bekanntesten
Maschinen,
von
Schöll in
Plieningen bei
Stuttgart
[* 10] konstruiert, besteht aus einem flachen
Sieb von 1,8 m
Länge und 0,9 m
Breite,
[* 11] welches
aus Drahtmaschen, sieben auf das
Zentimeter, von Messingdraht gebildet wird.
Das
Sieb hat eine schwach geneigte
Lage und wird in schüttelnde
Bewegung versetzt. DerSame gelangt auf
dasselbe durch Vermittelung einer Zuführungswalze von einem
Rumpf aus; die Trennung erfolgt derartig, daß die größern
Körner, welche keinen Seidesamen enthalten, am Ende des
Siebes herunterfallen, während die kleinern
Körner durch das
Sieb
hindurchtreten. Sehr beliebt ist auch die nach dem
Prinzip der Cylindertrommeln konstruierte
Maschine vonPretzsch
in
Jena,
[* 12] welche eine fast vollkommene Abscheidung des Seidesamens von dem
Klee bewirkt.
Vgl.
Perels, Handbuch des landwirtschaftlichen
Maschinenwesens, Bd. 2, S. 207-238 (2. Aufl.,
Jena 1880).
sind die
Zölle, welche bei Ausfuhr oder Einfuhr von
Getreide erhoben werden. Im
Mittelalter herrschte
meist das Bestreben, das im Inland erzeugte
Getreide auch demselben zu erhalten. Deswegen wurde vielfach auch bei guten
Ernten
die Ausfuhr verboten. Auch den merkantilistischen
Anschauungen entsprach jenes Bestreben.Getreide als
unentbehrliches Lebensmittel der
Arbeiter sollte nicht zu teuer werden. Darum sollte die Ausfuhr durch
Zölle erschwert oder
auch wohl durch Verbot verhindert werden, während die Einfuhr freizulassen war. Wo etwa
Einfuhrzölle vorkamen, hatten sie
vorwiegend einen fiskalischen
Zweck. Auch
Fr.
List hielt es für unnötig, die heimische
Landwirtschaft durch
Auflegung von
Zöllen auf eingeführtes
Getreide gegen fremde
Konkurrenz zu schützen, weil sie vor letzterer schon durch die
Höhe der Transportkosten einen
¶
mehr
genügenden Vorsprung voraus habe und den besten Schutz in einer erstarkenden Industrie finde. In der spätern Zeit des Merkantilsystems,
vorher auch schon in England, war man bemüht, dem Land eine normale Höhe des Getreidepreises zu sichern. Bei niedrigem Preis
wurde deshalb die Ausfuhr gestattet, die Einfuhr verboten. Bei höhern Preisen sollten Einfuhrzölle erhoben
werden, die sich mit steigenden Preisen verminderten (Zölle nach gleitender Skala, Skalasystem, engl. sliding scale, franz.
échelle mobile).
Von einem gewissen Punkt an war die Einfuhr frei, während die Ausfuhr verboten wurde. Einen echt protektionistischen Charakter
im Interesse der Landwirtschaft erlangten die Getreidezölle besonders in England und Frankreich mit Beginn dieses Jahrhunderts.
In England hatte man schon im 15. Jahrh. versucht, einen Normalpreis zu sichern. Wenn derPreis eines QuartersWeizen auf 6 ⅓
Schilling gesunken war, sollte die früher verboten gewesene Ausfuhr gestattet, die Einfuhr verboten sein. 1670 ward
dieser Satz auf 53 ⅓Schill. bemessen, bei einem höhern Preis wurde die Einfuhr mit einem Zoll von 8Schill.
belastet, während sie, wenn der Preis auf 80Schill. und höher stand, frei war.
Unter Wilhelm III. wurden die Ausfuhrzölle beseitigt und an ihrer Stelle eine Prämie gewährt, sobald der Preis nicht über 48Schill.
stand. Später wurde die Prämie wieder beseitigt, die Ausfuhr bei jedem Preis gestattet (1814), die Einfuhr
erst von einem bestimmten Preis an (1791 bei 54, 1804 bei 66, 1822 bei 85Schill.) gegen eine mäßige Abgabe von ½-1Schill.
zugelassen, bei einem niedrigern Preis (1791 bei 50, 1804 bei 63, 1822 bei 70Schill.) durch einen sehr
hohen Zoll(23-24Schill.) erschwert.
Bei einem zwischen jenen Sätzen liegenden Preis wurden früher 2½Schill. Zoll erhoben, 1828 eine konsequente gleitende Skala
eingeführt, indem der Zoll bei einem Preis von 66Schill. auf 20 ⅔Schill. mit der Maßgabe festgesetzt wurde, daß er um
ebensoviel Schillinge steigen sollte, als der Preis unter diesen Satz sinken würde, während er in stärkerm Verhältnis fallen
sollte, wenn der Preis über 66 steigen würde. Das formelle Einfuhrverbot wurde aufgehoben.
Auch der holländische Zoll wurde in jener Zeit nach einer streng gleitenden Skala bemessen, an deren Stelle später (1847)
ein fester Satz trat. Gegen den englischen Getreidezoll kämpfte mit Erfolg die Anti-cornlaw-league (s. d.) an. Nachdem 1842 einige
Ermäßigungen eingetreten waren, wurde 1846 bestimmt, daß der Getreidezoll allmählich aufgehoben werden sollte. 1869 kam
auch der letzte kleine Überrest (3 Pence für den ZentnerWeizen) in Wegfall. - In Frankreich wurde erst 1819 ein
Getreidezoll zum Schutz der Landwirtschaft eingeführt.
Das Land wurde in drei (1832 in vier) Gruppen zerlegt mit Minimalpreisen von 20, 18 und 16 Frank für 1 hl. Sank derPreis unter
diese Sätze, so wurde die Einfuhr verboten, während bei höhern Preisen ein nach gleitender Skala bemessener
Zoll erhoben und die Ausfuhr durch einen Zoll erschwert, bez. verboten wurde. Im J. 1822 verstärkt, wurde der Schutz 1832 wieder
gemildert (Beseitigung der Verbote), bis man dann 1861 feste Sätze einführte, welche im Tarif vom unbeträchtlich
vermindert, dagegen durch Gesetz vom auf das Fünffache erhöht wurden. Dieselben waren für 100 kg
in Franken:
Der Zoll war für 100 kg Weizen und Hülsenfrüchte 0,44-0,47, Roggen, Gerste und Hafer 0,12 bis 0,20 Mk. 1865 wurde derselbe
ganz beseitigt. Gerade mit jener Zeit aber gewann infolge der Vermehrung und Verbesserung der Transportmittel der Getreidehandel
andre Gestaltung. Dieselbe machte sich für die deutsche Landwirtschaft besonders fühlbar, als nach dem
volkswirtschaftlichen Aufschwung von 1876 ab ein Rückschlag eintrat. Viele Landwirte, welche früher freihändlerisch gesinnt
waren, verlangten jetzt die Einführung von Schutzzöllen zu gunsten der Landwirtschaft.
Das Tarifgesetz vom setzte einen Zoll fest für 100 kg auf Weizen, Roggen, Hafer und Hülsenfrüchte
sowie nicht besonders genannte Getreidearten 1 Mk., auf Gerste, Mais und Buchweizen 0,50 Mk., auf Mühlenfabrikate aus Getreide
und Hülsenfrüchten 2 Mk., welcher Satz bereits 1881 auf 3 Mk. erhöht wurde. 1882 ward für die Mühlenindustrie eine Erleichterung
dahin getroffen, daß ihr bei der Ausfuhr von aus fremdem Getreide hergestellten Mühlenfabrikaten ein
voller Nachlaß des Eingangszolles zugestanden wurde.
Voraussetzung hierfür ist, wie auch jetzt in Frankreich (vgl. Acquit à caution), der Identitätsnachweis. Da die Zollsätze
von 1879 als zu niedrig betrachtet wurden und gleichzeitig der Reichskasse mehr Einnahmen zugeführt werden sollten, so wurden
sie durch Gesetz vom erhöht bei Weizen und Roggen von 1 auf 3, bei Buchweizen und Gerste von 0,50
auf 1 Mk.