Getreidehalmwespe - Getreidehandel und -Produktion
mehr
besitzen. Die Entleerung der Eisenbahnzüge erfolgt mittels
Schaufeln, welche von dem
Arbeiter nur geleitet, dagegen von einer
Dampfmaschine
[* 2] in
Bewegung gesetzt werden. Es erfolgt dies in unglaublich kurzer Zeit; die
Frucht gelangt in Sammelräume, aus
denen dieselbe mit
Hilfe einer großen Anzahl von Schöpfbecherelevatoren bis in die höchsten
Räume des
Magazins gehoben wird. Dieselbe passiert alsdann kräftig wirkende
Gebläse,
[* 3] welche alle Verunreinigungen abscheiden, ferner
eine automatische
Wage
[* 4] zur Registrierung des
Gewichts und wird hierauf in die für dieselbe bestimmten
Kasten des Magazins geleitet.
Das Einladen in die
Schiffe
[* 5] erfolgt durch geneigte Rinnen, welche an den
Kasten in verschiedener
Höhe angebracht
sind. Wenn die neuern großen
Elevatoren in
Chicago und
New York durchweg auf diesem hier kurz skizzierten
Prinzip beruhen, so
ist es doch selbstverständlich, daß dieselben je nach ihrer lokalen
Situation,
Größe und den speziellen Verhältnissen
in ihren
Details mannigfaltig voneinander abweichen. In jüngster Zeit finden auch mit großem Vorteil
schwimmende
Elevatoren Anwendung, welche zur Befrachtung der nicht am
Bollwerk anlegenden
Schiffe und zur Löschung von Getreidebarken
dienen.
Vgl.
Perels, Handbuch des landwirtschaftlichen Transportwesens
(Jena
[* 6] 1882);
und
-Produktion.
Alle Kulturvölker entnehmen einen großen oder den größten Teil
ihrer
Nahrung den Getreidearten, teils direkt, indem sie die Körnerfrüchte selbst
(Mais,
Hirse
[* 10] etc.), das daraus bereitete
Mehl,
[* 11]
Brot
[* 12] etc. verzehren, teils indirekt, indem sie
Getreide
[* 13] zur
Fütterung von Schlachtvieh benutzen. Wegen dieser Bedeutung
als Grundlage der
Existenz und wegen des Zusammenhanges zwischen Seßhaftigkeit und Getreidebau kann man
letztern als den Anfang des eigentlichen Kulturlebens bei allen Völkern und in allen
Zeiten bezeichnen.
Nur auf den tiefsten
Stufen können die
Menschen ihren
Getreide- und Brotbedarf an
Ort und
Stelle selbst decken.
Schon sehr frühzeitig
werden Getreidebau und Brotverbrauch örtlich und wirtschaftlich getrennt, und es beginnt die
Notwendigkeit
eines regelmäßigen
Tausches, der Getreidehandel. Mit dieser Trennung treten auch Interessengegensätze hervor zwischen der
ackerbautreibenden und grundbesitzenden
Klasse einerseits und der mehr städtischen, gewerblichen oder vom
Grundeigentum ausgeschlossenen
Klasse der
Konsumenten anderseits. Als deren
Konsequenz beginnt zu allen
Zeiten der
Kampf über die Agrarfrage,
es folgt die Reglementierung des Kornhandels und endlich dessen eigentliche
Organisation.
1) Bedeutung in Vergangenheit und Gegenwart.
Die Kulturvölker der ältesten Zeit: Chinesen,
Inder, Phöniker, Assyrer, Babylonier,
Perser, Ägypter, waren auf die eigne
Versorgung mit Brotfrüchten angewiesen, Zufuhr war nur an den Küstenstrichen möglich;
daher finden wir bei ihnen auch
die Verteilung von
Grund und
Boden sowie den innern Kornhandel schon frühzeitig streng geregelt.
Die Kulturvölker späterer
Zeit verstehen dagegen bereits durch Zufuhren die Ergänzung ihres
Bedarfs zu sichern, und schon im hellenischen und römischen
Altertum wird dem auswärtigen Kornhandel die sorgfältigste
Pflege zu teil, ohne die Agrarfrage zu vernachlässigen;
die
Athener fordern von einem Staatsmann »die Beantwortung der
Fragen, wieviel
GetreideAttika braucht, wieviel es
selbst hervorbringt
und wieviel es zuführen muß«
(Xenophon).
Rom
[* 14] bezog anfänglich aus
Ägypten,
[* 15] später aus
Sizilien,
[* 16]
Sardinien,
[* 17]
Corsica
[* 18] große
Mengen von
Getreide.
Dieselben
Erscheinungen wiederholen sich im
Mittelalter. Die
Völkerwanderung hängt mit der Abhängigkeit
der
Menschen von den Erzeugnissen des eignen
Bodens zusammen; man wandert an die
Orte, wo
Korn reichlich produziert wird. Die
spätere
Wiedergeburt der
Kultur beruht auf der
Pflege des
Ackerbaues im Kornbau, und erst mit der Städtebildung entwickelt
sich im 11. und 12. Jahrh. der Kornhandel; derselbe erreicht in den italienischen
Republiken sowie bereits im 15. Jahrh. im
Norden
[* 19]
Europas, bez. in
Holland und
England eine hohe Bedeutung. Im 16. Jahrh. beginnt
allmählich die
Bevölkerung
[* 20] einzelner
Länder sich von der örtlichen Getreideerzeugung unabhängig zu machen.
Diese
Erscheinung lenkt aber die
Verwaltung auf die falsche
Bahn, von
Staats wegen den innern und äußern
Kornhandel so zu reglementieren, daß bald die
Interessen des
Grundeigentums und bald jene der
Konsumenten vorzugsweise geschützt
werden sollen. Die Fortschritte der
Landwirtschaft erleichterten lange Zeit im 17. und 18. Jahrh. die örtliche Versorgung,
dann aber eilt die Bevölkerungsdichte der eignen
Produktion voraus; infolgedessen spitzen sich dieGegensätze
in den entwickelten
Ländern schärfer zu, es beginnt die Kampfesepoche in der Kornzollbewegung des 19. Jahrh.
Die seit den 40er
Jahren rasch fortschreitende
Entwickelung des Verkehrswesens schafft endlich die Möglichkeit einer weltwirtschaftlichen
Lösung in dem
Sinn, daß die Lebensmittelversorgung der
Menschen von deren
Wohnsitz unabhängig geworden ist.
Dieser Umstand hat neuestens wieder zur Besorgnis in Bezug auf die agrarischen Verhältnisse und zu einer
rückläufigen Strömung auf dem Gebiet des internationalen Kornhandels geführt. Thatsächlich hat aber die heutige Gestaltung
des Getreidehandels viele Kulturländer von den früher so häufigen
Gefahren der
Hungersnot und
Teurung befreit. Der
Ausgleich
zwischen den entferntesten Teilen der
Erde ist ein vollständiger; die Ungunst der natürlichen
Beschaffenheit
einzelner
Länder oder die jährlichen Witterungsschwankungen werden dadurch überwunden. In keinem
Zeitalter war eine so große
Stetigkeit der
Preise und eine so billige Brotversorgung erreicht worden wie in dem gegenwärtigen.
Die großen
Gefahren, welche sowohl Mangel und
Teurung als allzu großer Vorrat und Preiserniedrigung des
Getreides für die davon betroffenen
Kreise
[* 21] der
Bevölkerung haben können, veranlaßten schon frühzeitig eine ganz eigenartige
Einflußnahme der
Staatsverwaltung und eine eigentümliche soziale Auffassung in Bezug auf den Kornhandel, dem man wegen seiner
Schwierigkeiten eine Ausnahmestellung zuerkannte. Als
Beweggründe für alle Maßregeln gelten einerseits
die
Sicherung des Brotbedarfs der
Bevölkerung, anderseits der
Schutz des
Einkommens der ackerbautreibenden und grundbesitzenden
Klassen; man will also mittlere, möglichst feste
Preise bei stets genügenden
Mengen der Brotfrüchte durch die Kornhandelspolitik
herbeiführen, eine Aufgabe, deren
Lösung große Schwierigkeiten bereitet. Bei keiner zweiten
Ware lagen so viele Anlässe
zu starken Preisschwankungen vor, die
Produktion hing ganz vom örtlichen
Ausfall der
Ernte
[* 22] ab, während man die
Konsumtion nicht
oder nur wenig einzuschränken im stande war. Dazu kam die Schwierigkeit des
Transports;
Getreide als ein im
Verhältnis zu
Volumen und
Gewicht¶
mehr
wenig wertvolles Gut ließ keine weiten Versendungen zu. Ebensowenig verfügte man über die technischen und ökonomischen
Mittel, um durch Aufspeicherung größerer Mengen eine zeitliche Ausgleichung der Jahresernten zu sichern. Endlich wurde der
Getreidehandel wegen seiner Schwierigkeit und Gefährlichkeit lange Zeit nur von kühnen Spekulanten und oft mit unlautern
Mitteln betrieben, was im Zusammenhang mit einem ohnedies schon herrschenden Vorurteil dahin führte, ihn
als unrechtmäßig anzusehen, jeden Kornhändler als Kornwucherer zu brandmarken, dadurch die soliden Elemente abzuschrecken
und die Hilfe des Staats gegen den Kornwucher und für eine regelmäßige Brotversorgung anzurufen.
Die Maßregeln, welche von diesen Gesichtspunkten geleitet werden, lassen sich bis in die neueste Zeit
verfolgen. Dahin gehören:
diese Magazine mußten bei der Ernte gefüllt und mit einem gewissen Vorrat erhalten werden;
ihrer Einrichtung begegnet man
schon bei den Griechen, wo die Staatskornpolizei am meisten entwickelt war;
bei den Römern, bei denen
fast jede Stadt ihr öffentliches Getreidemagazin (horreum) hatte;
im deutschen und italienischen Mittelalter (die cura annonae,
als ein auf Naturalabgaben basiertes System des staatlichen Getreidehandels in Verbindung mit Speichern) und endlich in der
feudalen und patrimonialen Agrarverfassung der Neuzeit bis in die Mitte unsers Jahrhunderts mit den Regierungsspeichern,
Staatskornmagazinen, kontributionspflichtigen Schüttböden etc.
2) Verbot und möglichste Unterdrückung des privaten Kornhandels; auch diese Maßregel beginnt schon in der Solonischen
Gesetzgebung, wiederholt sich in der Aufsicht der römischen Magistrate über die Kornhändler und in der Beschränkung des
Getreidehandels durch das römische Recht; sie artet im Mittelalter zu einer fanatischen Verfolgung der
Kornwucherer und Kornjuden aus und dauert bis in die neue Zeit in der Form polizeilicher Überwachung der Kornhändler,
der Beschränkung des Kornhandels auf wenige Orte, Marktreglements in betreff der dazu berechtigten Personen etc. fort.
3) Festsetzung von Getreidepreistaxen, welche ebenfalls im Altertum beginnen, im deutschen Mittelalter
und im neuern Polizeistaat ihren Höhepunkt erreichen und überhaupt mit den Satzungen und Marktordnungen gleichen Schritt gehen.
Betrafen diese Maßregeln vorzugsweise den innern Kornhandel, so fügte sich daran die ganze Kette von Vorschriften zur Regelung
des äußern Kornhandels. Auch diese beginnen bei den Griechen mit dem Verbot der Ausfuhr und
verschiedenen Zwangsmitteln der Zufuhr, sie dauern im Mittelalter fort und leiten periodenweise zu einer vollständigen Absperrung
nicht nur der Staaten, sondern sogar der Provinzen gegeneinander.
Häufig waren die Ausfuhrprohibitionen mit Einfuhrprämien verbunden und wurden entweder dauernd oder nur bei
Mißernten und drohender Hungersnot erlassen oder verschärft. Zwar beginnt mit der physiokratischen Schule
in Frankreich eine Bewegung für die Freiheit des Kornhandels, und diese wird zu Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrh. auch
schon in Deutschland
[* 24] verfochten; doch bedurfte es des großen Umschwunges in Produktion und Verkehr, wie er sich in den letzten 60 Jahren
vollzogen hat, um die veraltete Getreidehandelspolitik zu beseitigen.
Großbritannien
[* 25] und Frankreich sind in unserm Jahrhundert der klassische Boden geworden, auf
welchem sich die heftigsten Kämpfe
um die Korngesetze entspannen. In England war die Kornfrage durch die egoistischen Interessen des Grundbesitzes gegenüber der
rasch heranwachsenden Großindustrie zum Anlaß einer der bedeutendsten sozialpolitischen Reformbewegungen
geworden. Die seit dem 14. Jahrh. bestandenen Prohibitionen wurden später dahin umgewandelt,
daß möglichst ein für die Landwirte lohnender Normalpreis erhalten werden sollte, bis dann die Mißernten und die Geschäftskrise
der letzten 30er Jahre und die Wirksamkeit der Anti-cornlaw-league dem free trade zum Sieg verhalfen.
Ebenso wurde in Frankreich der Getreidezoll 1861 als Differentialzoll auf ein unschädliches Minimum herabgesetzt
und 1867 der Hauptsache nach aufgehoben. Die übrigen europäischen Staaten folgten in den 50er oder 60er Jahren mehr oder
weniger rückhaltlos diesem Beispiel. Die Getreidezölle hatten, wo sie beibehalten wurden, nirgends mehr einen prohibitiven
Charakter; sie gaben immer mehr die Rücksicht auf den Schutz der Landwirtschaft auf, indem das Interesse
der Konsumenten als ausschlaggebend galt, und sie dienten mehr als statistische und Kontrollmaßregeln und wurden in den Handelsverträgen
und allgemeinen Tarifen zumeist gänzlich aufgegeben (vgl. Getreidezölle).
Die mannigfachen Maßregeln der frühern Kornhandelspolitik mußten nicht bloß wegen ihrer Irrtümer,
sondern insbesondere wegen des Umschwunges, welchen die internationale Wirtschaftsweise bewirkt hat, beseitigt werden. Die
Aufgabe, welche sich die Staatsverwaltungen durch die Anlegung von Vorratsmagazinen gestellt hatten, hat heute das freie wirtschaftliche
Unternehmen im großartigsten Umfang und viel erfolgreicher übernommen. In jedem wichtigern Produktionsland
und in jedem für den Getreidehandel bedeutendern Marktplatz befinden sich Getreidespeicher, Magazine (Silos und Elevatoren),
welche durch ihre Leistungsfähigkeit die alten Provianthäuser und Schüttböden unvergleichlich übertreffen (s.
Getreideelevatoren).
Diese Organisation konnte erst durchgeführt werden, nachdem einmal der Handel mit Getreide als berechtigte und im Interesse
der Gesamtheit wünschenswerte Vermittlerthätigkeit anerkannt worden war. Nur eine umfassende Getreidespekulation
kann die Preise zeitlich und örtlich ausgleichen, dieselben werden demnach auch durch den Spekulationsgewinn nicht erhöht.
Im Gegensatz zur mittelalterlichen Verpönung begegnen wir daher heute einer zielbewußten Pflege des privaten Getreidehandels
von seiten der Staatsverwaltung. Die Einrichtung der großen Getreidebörsen (die älteste in Amsterdam
[* 35] 1617, jetzt die
größten in London
[* 36] [MarkLane], Paris [Marché au
¶