(Satisfaktion), Vergütung des durch eine gesetzwidrige
Handlung angerichteten
Schadens. Diese Genugthuung kann eine
zivilrechtliche sein und ist dann gleichbedeutend mit
Schadenersatz (s. d.), oder eine strafrechtliche.
In den Anfängen der
Kultur jedes
Volkes finden wir, daß das
Strafrecht von der
Idee der vergeltenden
Rache ausgeht, daher die
Genugthuung für ein
Vergehen dem unmittelbar Verletzten oder dessen
Familie zu leisten ist; dahin gehört das altdeutsche
Institut der
Satisfaktion (compositio),
Wergeld, Sühnegeld, wodurch der Verbrecher gewissermaßen die
Fehde und Selbstrache
abkaufte.
Jede bestimmte
Verletzung hatte auch ihre bestimmte Genugthuungstaxe. Erst auf einer entwickelten Kulturstufe tritt die
Ansicht
hervor, daß der
Staat selbst sich als den durch das
Verbrechen Verletzten ansieht und von dem Übertreter des
Gesetzes und
Störer des
Friedens im
Staat Genugthuung verlangt (s.
Strafrecht). In einem besondern
Sinn versteht man unter Genugthuung die
Erklärung, durch welche der Beleidiger seine
Beleidigung formell aufhebt oder vernichtet, was auf dem Weg der
Abbitte oder
der
Ehrenerklärung oder des
Widerrufs geschehen kann (s.
Zweikampf). Auch wird der
Ausdruck Genugthuung als gleichbedeutend
mit
Buße (s. d.) gebraucht. Die
katholische Kirche bezeichnet als Genugthuung (satisfactio operum) die
Bedingung, unter welcher dem
Beichtenden die
Absolution erteilt wird.
(lat.),
Geschlecht, in der
Zoologie und
Botanik s. v. w.
Gattung, in der
Mineralogie Inbegriff derjenigen
Mineralspezies, die einander dem Ansehen nach am ähnlichsten sind. In der
Grammatik ist das Genus oder
Geschlecht der Substantiva
ein dreifaches: Genus masculinum, männliches, Genus femininum, weibliches, Genus neutrum, sächliches.
Ein Substantivum, das sowohl männlich als weiblich gebraucht werden kann, heißt in der griechischen und lateinischen
Grammatik
commune oder generis communis (z. B. lat.
canis,
»Hund« und »Hündin«); ein Tiername, der nur entweder als Maskulinum
oder
Femininum gebraucht werden kann, obschon er die
Gattung im allgemeinen bezeichnet, heißt epicoenum.
Die meisten
Sprachen der
Welt kennen das Genus gar nicht;
die
Sprachen der
Eskimo und andrer nordamerikanischer
Stämme besitzen
anstatt desselben eine
Einteilung der Gegenstände in belebte und unbelebte;
die Pulsprache in Zentralafrika
teilt sie in menschliche oder vernünftige und in vernunftlose ein;
die
Bantusprachen Südafrikas unterscheiden eine viel
größere Anzahl, manchmal bis zu 18
Klassen der Substantiva, mit denen die übrigen Satzteile
(Verbum,
Adjektivum etc.) in
betreff ihrer grammatischen Form kongruieren müssen.
Die semitischen
Sprachen und die hamitischen
Sprachen
Nordafrikas (Altägyptisch, die
Berbersprachen etc.) unterscheiden nur ein männliches und weibliches
Geschlecht, bringen dasselbe
aber auch an der dritten
Person des
Verbums zum
Ausdruck. Auch in den indogermanischen
Sprachen ist die
Kategorie des sächlichen
Geschlechts offenbar eine sekundäre, weshalb sie in den meisten
Kasus mit dem männlichen formell zusammenfällt.
Aus einer kindlichen
Periode der
Sprache
[* 5] stammend, in der man die am
Menschen und
Tier beobachtete Verschiedenheit der
Geschlechter
auf alle
Objekte übertrug, wird das grammatische in allen neuern
Sprachen als eine
Last empfunden, deren man sich möglichst
zu entledigen sucht; am weitesten sind bis jetzt in dieser Beziehung das
Englische
[* 6] und das Neupersische
gelangt. Auch am
Verbum unterscheidet man nach dem Vorgang der alten
Grammatiker zwei
Genera, ein Genus activum (ich schlage) und
ein Genus passivum (ich werde geschlagen), wozu im
Griechischen noch als drittes Genus das medium kommt, welches in der
Regel eine reflexive oder intransitive Bedeutung hat (ich schlage mich, ich gehe).
s. v. w.
Nahrungsmittel,
[* 8] dann speziell diejenigen
Produkte des
Pflanzenreichs,
welche wir nicht, wie die eigentlichenNahrungsmittel, zum direkten
Ersatz der durch den
Stoffwechsel verbrauchten
Körpersubstanz, sondern entweder nur des Wohlgeschmacks halber oder zur Erzielung einer bestimmten
Wirkung auf das
Nervensystem
in sehr verschiedenartiger Zubereitung genießen oder benutzen. Die
Nahrungsmittel enthalten in mehr oder minder ähnlicher
Form die
Stoffe, aus welchen auch unser
Körper besteht, und durch den
Verdauungs- und Ernährungsprozeß
werden diese
Stoffe in Körperbestandteile umgewandelt.
Die
Gewürze wirken meist durch ätherische
Öle
[* 10] oder
Harze, die eigentlichen Genußmittel dagegen enthalten in der
Regel gewisse narkotisch
wirkende
Stoffe, und es ist sehr merkwürdig, daß der
Mensch in den verschiedensten
Ländern eine
Reihe sehr verschiedener Pflanzenteile
als narkotische Genußmittel benutzt, die einen und denselben wirksamen
Stoff, das
Thein oder
Kaffein, enthalten,
nämlich den
Kaffee,
Thee,
Paraguaythee, die
Guarana und die
Kolanuß; auch kann man den Kakao hinzurechnen, weil das in demselben
enthaltene
Theobromin dem
Kaffein sehr nahe steht. Das arabische
Kath und die Kokablätter enthalten dagegen kein
Kaffein. Diese
Genußmittel sind sich in derWirkung wohl ziemlich ähnlich, und auch die
¶
Betelnuß mit dem Betelpfeffer sind zu dieser Gruppe zu rechnen, während der indische Hanf, das Opium und der Fliegenschwamm
als Berauschungsmittel wirken und der Tabak gleichsam den Übergang von der einen Gruppe zur andern bildet. Eine dritte Gruppe
bilden die geistigen Getränke, bei denen bisweilen auch narkotische Genußmittel, wie der Hopfen, in Anwendung kommen.
Die Pflanzen, welche die eigentlichen Genußmittel liefern, gehören ebenso vielen verschiedenen Pflanzenfamilien
an. Nur Hopfen (Humulus lupulus) und Hanf (Cannabis indica) stehen zusammen in der Familie der Kannabineen.