ältesten Zeit des
Staats keine wahren Vollbürger. Sie waren die
Patres oder Patricii, an welche sich der übrige Teil der
Bewohnerschaft
Roms als Hörige oder
Klienten anschloß. Nachdem aber durch die Unterwerfung zahlreicher benachbarter
Städte
sich ein neuer
Stand, der der
Plebejer, gebildet hatte, und nachdem dieser durch dieVerfassung des
Servius Tullius
zum
Rang von
Staatsbürgern emporgehoben worden war, traten auch unter den
PlebejernGentes hervor, wiewohl man diese nicht mehr
wie die frühern als eine Unterabteilung der
Kurien anzusehen hat.
Daher erkannten auch die
Patrizier diese neuern
Gentes nicht als ebenbürtig an. Die Genossen einer Gens hießenGentiles
und ihr
Verhältnis zu einander Gentilität. Das Zeichen, daß man einer Gens angehöre, war das
Nomen gentilicium, der Geschlechtsname
(der immer mit -ius endigt), z. B.
Fabricius,
Valerius,
Claudius etc. Diesem vorgesetzt wurde zur Bezeichnung des
Individuums
das
Praenomen, der Vorname; manche
Gentes hielten gewisse Vornamen vorzugsweise fest, andre schlossen sie
ganz aus.
Ferner aber spalteten sich die
Gentes meist in
Familien, welche zu ihrer Unterscheidung noch einen besondern Beinamen (cognomen)
führten, welcher dem
Nomen gentile als dritter
Name nachgesetzt wurde. So war z. B.
Scipio Beiname der Cornelier,
Piso der Calpurnier
etc. Mit der Gentilität waren auch gewisse
Rechte undPflichten (jura gentium oder gentilitatis) verbunden,
unter denen die
Teilnahme an den gemeinsamen
Opfern (sacra gentilicia oder, im
Gegensatz zu den vom
Staat begangenen
Opfern, sacra
privata genannt) hervorzuheben ist.
Jede Gens nämlich hatte jährlich wiederkehrende Festtage (feriae gentiliciae), an welchen sie sich vereinigte, um
der Schutzgottheit der Gens unter der
Aufsicht der Pontifices besondere
Opfer (sacrificia gentilicia oder
anniversaria) darzubringen. Die
Gentilen beerbten denjenigen ihrer Geschlechtsgenossen, welcher ohne
Testament und
Erben starb.
Damit hängt zusammen, daß sie das
Recht hatten, einen ihrer Genossen, der als Verschwender oder geisteskrank sein
Vermögen
nicht selbst verwalten konnte, unter ihre
Cura oder
Tutela zu nehmen. Die Gentilität ging verloren durch
Capitis deminutio (s. d.) und wurde verändert durch
Arrogation und
Adoption (s. d.), wobei man die
Rechte und
Pflichten der einen
Gens aufgab, um die einer andern Gens zu übernehmen. Unter den
Kaisern verlor die Gentilität ihre Bedeutung.
(Yuensan,Wönsan), Hafenstadt an der Ostküste von
Korea, an einer
Bucht der Broughtonbai,
seit 1880 dem japanischen, später dem fremden
Handel überhaupt geöffnet; doch hat der
Hafen seit
EröffnungChemulpos sehr
verloren, so daß die japanische Niederlassung, welche auf niedrigem und sumpfigem
Grund angelegt und daher ungesund ist, 1883 nur
noch 230
Japaner, 4 Deutsche,
[* 2] je 1
Engländer und
Österreicher zählte. In strengen
Wintern friert die
Bucht
bis weit hinaus zu. Die Ausfuhr wertete 1883: 427,419, die Einfuhr 336,663
Doll. Es liefen 17
Schiffe
[* 3] (12
Dampfer) von 5682
Ton.
und 1
Dschonke von 308 T. ein. Mit
Fusan,
Chemulpo,
Nagasaki,
Wladiwostok,
Schanghai
[* 4] besteht Dampferverkehr.
(spr. schangd-), falsche Schreibweise für
Gendarmen (s. d.). ^[= (franz. Gendarmes, spr. schangdárm, oder Hommes d'armes), nach Aufhören des Lehnsdienstes ...]