2) Genoveva von
Brabant; eine der rührendsten Gestalten deutscher Sagendichtung, Tochter eines
Herzogs von
Brabant und (um 731) Gemahlin
des
PfalzgrafenSiegfried, dessen Residenzschloß Hohensimmern im Gebiet von
Trier
[* 6] lag, ward von Golo, dem
Haushofmeister des
Grafen, während dessen
Abwesenheit verleumdet, die eheliche
Treue gebrochen zu haben, und dafür zum
Tod verurteilt, indessen
von dem mit der Vollziehung des
Urteils beauftragten
Knecht aus
Mitleid in der Wildnis ihrem
Schicksal überlassen und lebte
nun sechs Jahre in einer
Höhle des Ardennenwaldes, sich und ihren inzwischen gebornen Sohn Schmerzenreich
mit Kräutern und der
Milch einer Hirschkuh nährend, bis ihr Gemahl, der ihre Unschuld erkannt hatte, bei Gelegenheit einer
Jagd sie wiederfand und auf sein
Schloß zurückführte.
Der
Jesuit Cerisiers bearbeitete die
Legende in der »Bibliothèque bleue« unter dem
Titel: »L'innocence reconnue« (Par. 1638),
und hiernach ist das (auch in die Sammlungen von
Marbach und
Simrock aufgenommene) deutsche Volksbuch von der
Pfalzgräfin Genoveva gearbeitet, das die Geschichte in schlicht-treuherziger
Weise erzählt. Als
Drama wurde der
Stoff behandelt
vom
MalerMüller, L.Tieck,
Raupach und
Fr.
Hebbel, als
Oper von R.
Schumann.
Vgl. Sauerborn, Geschichte der Pfalzgräfin Genoveva (Regensb.
1856);
Zacher, Die Historie von der Pfalzgräfin Genoveva (Königsb. 1860), worin der
Versuch gemacht ist, die
Legende auf einen
Mythus zurückzuführen, während dieselbe nach
Seuffert (»Die
Legende von der Pfalzgräfin
Genoveva«, Würzb. 1877) keine eigentliche
Sage, sondern die
Erfindung eines
LaacherMönchs und erst im 14. Jahrh. entstanden ist.
dasjenige
Fach der
Malerei, welches Individuen als
Typen einer bestimmten
Gattung zur
Darstellung bringt, im
Gegensatz zur
Historienmalerei, welche bestimmte geschichtliche Individuen vorführt, im weitesten
Sinn
jede
Darstellung aus dem
Leben irgend einer Zeitperiode, in welcher nichthistorische
Personen vorkommen. Im
Französischen bezeichnet
das
Wort genre jedes
Fach der
Malerei, so genre historique, genre du paysage etc., absolut gebraucht aber
jedes Gemälde mit menschlichen
Figuren, doch nicht mit solchen von historischer Bedeutung, auch
Tier- und Architekturstücke,
Blumen undStillleben.
Obwohl Genrebilder in der
Regel in kleinerm
Maßstab
[* 8] ausgeführt werden als historische
Darstellungen; die
meist lebensgroße oder selbst überlebensgroße
Dimensionen in Anspruch nehmen, so ist dies doch kein wesentlicher Unterschied,
sondern dieser wird einzig und allein durch den
Charakter der
Darstellung bedingt. Genrebilder malten bereits die alten griechischen
Maler, so Peiraikos Barbierstuben,
Antiphilos eine Weberwerkstätte etc., und in
Pompeji
[* 9] trifft man unter
den Wandgemälden verschiedene Genrebilder an. Zu einer selbständigen
Ausbildung gelangte die Genremalerei allerdings erst infolge
der
Erfindung der
Ölmalerei, und schon J. ^[Jan] van
Eyck malte Genrebilder. In steigendem
Maß folgte die nordische
Kunst dem
von ihm ausgehenden Anstoß, und nachdem bereits im 16. Jahrh. P.
Brueghel die niederländische Bauernwelt
trefflich geschildert, erreichte die Genremalerei im 17. Jahrh. ihren Höhepunkt.
In der italienischen
Malerei haben nur
Giorgione und später
Caravaggio Genrebilder im engern
Sinn geschaffen. Im 18. Jahrh.
wurde die in
Frankreich mit großem Erfolg durch
Watteau,
Lancret,
Pater,
Boucher,
Greuze u. a. kultiviert, und in
Spanien
[* 10] schufen
Velasquez und
Murillo Ausgezeichnetes. Der
Verfall der
Kunst im 18. Jahrh. machte sich natürlich auch in der
Genremalerei geltend, und erst in der neuesten Zeit hat dieselbe wieder, besonders durch den Einfluß der
DüsseldorferSchule, ihr
Terrain
erobert und schließlich die historische
Kunst vollständig überwuchert.
(lat.), die
Genossenschaft derer, welche durch gemeinsame Abstammung miteinander verbunden sind. Zu
Rom
[* 13] bildeten
die
Gentes die Unterabteilungen der
Kurien und den eigentlichen
Stamm des römischen
Volkes, und außer ihnen
gab es in der
¶
mehr
ältesten Zeit des Staats keine wahren Vollbürger. Sie waren die Patres oder Patricii, an welche sich der übrige Teil der
Bewohnerschaft Roms als Hörige oder Klienten anschloß. Nachdem aber durch die Unterwerfung zahlreicher benachbarter Städte
sich ein neuer Stand, der der Plebejer, gebildet hatte, und nachdem dieser durch die Verfassung des Servius Tullius
zum Rang von Staatsbürgern emporgehoben worden war, traten auch unter den PlebejernGentes hervor, wiewohl man diese nicht mehr
wie die frühern als eine Unterabteilung der Kurien anzusehen hat.
Daher erkannten auch die Patrizier diese neuern Gentes nicht als ebenbürtig an. Die Genossen einer Gens hießen Gentiles
und ihr Verhältnis zu einander Gentilität. Das Zeichen, daß man einer Gens angehöre, war das Nomen gentilicium, der Geschlechtsname
(der immer mit -ius endigt), z. B. Fabricius, Valerius, Claudius etc. Diesem vorgesetzt wurde zur Bezeichnung des Individuums
das Praenomen, der Vorname; manche Gentes hielten gewisse Vornamen vorzugsweise fest, andre schlossen sie
ganz aus.
Ferner aber spalteten sich die Gentes meist in Familien, welche zu ihrer Unterscheidung noch einen besondern Beinamen (cognomen)
führten, welcher dem Nomen gentile als dritter Name nachgesetzt wurde. So war z. B. Scipio Beiname der Cornelier, Piso der Calpurnier
etc. Mit der Gentilität waren auch gewisse Rechte und Pflichten (jura gentium oder gentilitatis) verbunden,
unter denen die Teilnahme an den gemeinsamen Opfern (sacra gentilicia oder, im Gegensatz zu den vom Staat begangenen Opfern, sacra
privata genannt) hervorzuheben ist.
Jede Gens nämlich hatte jährlich wiederkehrende Festtage (feriae gentiliciae), an welchen sie sich vereinigte, um
der Schutzgottheit der Gens unter der Aufsicht der Pontifices besondere Opfer (sacrificia gentilicia oder
anniversaria) darzubringen. Die Gentilen beerbten denjenigen ihrer Geschlechtsgenossen, welcher ohne Testament und Erben starb.
Damit hängt zusammen, daß sie das Recht hatten, einen ihrer Genossen, der als Verschwender oder geisteskrank sein Vermögen
nicht selbst verwalten konnte, unter ihre Cura oder Tutela zu nehmen. Die Gentilität ging verloren durch
Capitis deminutio (s. d.) und wurde verändert durch Arrogation und Adoption (s. d.), wobei man die Rechte und Pflichten der einen
Gens aufgab, um die einer andern Gens zu übernehmen. Unter den Kaisern verlor die Gentilität ihre Bedeutung.