(Mandatum generale), der einer Person erteilte Auftrag zur Vertretung einer andern in allen rechtlichen
Angelegenheiten der letztern, soweit eine solche überhaupt zulässig ist.
Manche rechtliche Handlungen, wie namentlich die
Ableistung eines Eides, können nämlich nicht durch Stellvertreter vorgenommen werden.
Auch die Urkunde, welche über eine
solche generelle Vollmachtserteilung ausgestellt wird, heißt Generalvollmacht. Die Unterschrift des Ausstellers ist hier regelmäßig gerichtlich
oder notariell zu beglaubigen (s. Mandat).
(lat.), s. v. w. Zeugung; in der Geschlechtsfolge rück- oder vorwärts jedes einzelne Glied; dann auch die
Gesamtheit der zu derselben Zeit lebenden Menschen. Die ältere Chronologie pflegte danach die Zeiträume zu bestimmen, indem
gewöhnlich 30 Jahre auf eine Generation oder ein Menschenalter gerechnet wurden. Herodot rechnete 100 Jahre
auf drei, andre 28, 27, selbst nur 22 Jahre auf eine Generation. Eine genaue Begrenzung dieses Begriffs suchte zuerst Rümelin anzubahnen.
Nach demselben bedeutet Generation als Zeitmaß den Altersabstand zwischen Eltern (Vätern) und deren Kindern (Söhnen), und der statistische
Ausdruck für die Dauer einer Generation wird aus dem durchschnittlichen Heiratsalter der
Männer mit Zurechnung der halben Dauer der ehelichen Fruchtbarkeit gewonnen. Zur exakten Bestimmung dieser Dauer zog Rümelin
einerseits aus den Tübinger Familienregistern 500 Ehen und anderseits aus dem »Gothaischen genealogischen Hofkalender« 264 Ehen
aus und berechnete die Dauer der ehelichen Fruchtbarkeit vom Trauungsjahr bis zur Geburt des letzten Kindes.
Das Resultat dieser Berechnungen lieferte 12,2-12,5 Jahre. Wird nun
weiter das mittlere Alter der heiratenden Männer in Deutschland mit 30 Jahren angenommen und noch um ein Jahr erhöht, weil
die Geburt des erstes Kindes gewöhnlich auf das nächste Jahr nach eingegangener Ehe fällt, und die mittlere
Größe der Dauer der ehelichen Fruchtbarkeit (12 Jahre) aus demselben Grund um ein Jahr vermindert, so erhält man die Zahlen 31 und 11 und
sonach 31+11/2 = 36,5 Jahre als die für Deutschland geltende Generationsdauer.
(Metagenese, Ammenzeugung), eine Art der Fortpflanzung, bei welcher der Entwickelungscyklus durch
einen regelmäßigen Wechsel zweier oder mehrerer in verschiedenartiger Weise sich fortpflanzender Generationen zu stande kommt.
Bei der einfachen Entwickelung nämlich gleichen die Nachkommen, wenn sie erwachsen sind, ihren Erzeugern in allen wesentlichen
Punkten; beim Generationswechsel dagegen setzt sich die Lebensgeschichte der Art aus dem Leben zweier oder mehrerer auseinander hervorgehender
Generationen zusammen. Im einfachsten Fall erzeugen die Geschlechtstiere A Nachkommen B, welche ihnen niemals gleichen, dafür
aber durch Knospung Nachkommen A liefern, die zur Form und Organisation der Geschlechtstiere zurückkehren.
Während also das Schema für gewöhnliche Entwickelung lautet: A, A, A... heißt es bei dem einfachsten Generationswechsel A, B;
A,
B;
A, B... oder, wenn B nicht wieder A, sondern eine zweite ungeschlechtliche Generation C hervorbringt, A, B, C;
A, B, C... Hierbei
werden B und C als Großammen und
Ammen bezeichnet.
Der Generationswechsel findet sich bei vielen niedern Tieren (Würmern, Tunikaten etc.; bei
letztern wurde er 1819 vom Dichter Chamisso zuerst beschrieben) vor und kann noch mit Metamorphose verbunden
sein, so daß die aufeinander folgenden Generationen sich nicht nur durch die Art ihrer Fortpflanzung (geschlechtlich-ungeschlechtlich),
sondern auch in ihrem sonstigen Bau unterscheiden und die ungeschlechtliche Generation sogar scheinbar nur die Larve der Geschlechtsgeneration
darstellt.
Eine dem Generationswechsel äußerlich sehr ähnliche Erscheinung ist die sogen. Heterogonie, bei welcher die Art der
Fortpflanzung zwar immer dieselbe, nämlich die geschlechtliche ist, aber die Generationen selbst dem Schema A, B; A, B folgen.
Hierher gehört z. B. die früher allgemein zum Generationswechsel gerechnete Heterogonie der Blattläuse (Aphiden), Wasserflöhe (Daphniden)
u. a. Einer zweigeschlechtlichen, d. h. aus
Männchen und Weibchen bestehenden Generation folgen hier ein oder mehrere parthenogenetische (eingeschlechtliche), d. h.
ohne Zuthun von Männchen fortpflanzungsfähige, Generationen, worauf wieder die zweigeschlechtliche Generation erscheint.
Die eingeschlechtlichen Weibchen können aber in ihrem Bau bedeutend von den normalen (zweigeschlechtlichen) abweichen (heterogon
sein), so daß scheinbar ein Generationswechsel vorliegt. Auch im Pflanzenreich tritt die Erscheinung auf, daß vom Mutterorganismus
scheinbar spezifisch verschiedene Nachkommen erzeugt werden, die durch ihre Fortpflanzung erst wieder den anfänglichen Organismus
reproduzieren oder wohl auch erst nochmals die Generation wechseln, ehe der Entwickelungsgang auf seinen Ausgangspunkt zurückkehrt.
Dieses Verhältnis kommt im Pflanzenreich nur bei Kryptogamen vor, am auffallendsten bei den meisten der
parasitisch auf höhern Pflanzen lebenden Rostpilze. So stehen die meisten Arten der Rostpilzgattungen Puccinia und Uromyces mit
denjenigen Pilzbildungen, für welche man früher die Gattung Aecidium aufgestellt hatte, da man sie für selbständige Pilze
hielt, derart im G., daß bei ihrer Fortpflanzung durch Sporen nicht der gleiche Pilz, sondern Aecidium erzeugt
wird, dessen Sporen erst wieder die anfängliche Generation reproduzieren.
Besonders merkwürdig werden diese Verhältnisse in dem Fall, wo das zugehörige Aecidium auf einer ganz andern Nährpflanze
als der eigentliche Rostpilz schmarotzt, wie dies z. B. bei dem Getreiderostpilz (Puccinia graminis) der Fall ist, welcher auf
Getreidearten den Rost erzeugt, sein Aecidium aber nur auf dem Berberitzenstrauch ausbildet, so daß die
auf dem letztern entstandenen Aecidium-Sporen wieder den ersten Anfang neuer Rostpilzentwickelung auf dem Getreide hervorbringen
(vgl. Pilze und Rost).
Auch bei den Gefäßkryptogamen findet ein regelmäßiger Generationswechsel statt, indem stets eine aus der ungeschlechtlich
erzeugten Spore entstandene, mit den Geschlechtsorganen (Antheridien und Archegonien) ausgestattete Generation:
der häufig lebermoosähnliche Vorkeim oder das Prothallium, mit einer ungeschlechtlichen, aus der befruchteten Eizelle des
Archegoniums hervorgegangenen Generation, d. h. der eigentlichen stamm- und blattbildenden Farnpflanze, abwechselt. Die
Blütenpflanzen lassen nur noch rudimentäre Andeutungen dieses Generationswechsels hervortreten. S. Geschlechtsorgane (der
Pflanzen).