SeinLeben und seine Werke« (Hildburgh. 1871) wirkte er für ein besseres Verständnis
und eine frische, unverkünstelte Auffassung des Dichters in größern
Kreisen des gebildeten
Publikums. Außerdem schrieb
er: »Frauenkranz«, weibliche
Charaktere aus dramatischen
Dichtungen (Berl. 1862);
Genée gab auch die 4.
Auflage
von
Gervinus'
»Shakespeare« (Leipz. 1873) mit Zusätzen und Anmerkungen heraus.
3) Ottilie, Schauspielerin,
Schwester der vorigen, geb. zu
Dresden,
[* 5] spielte längere Zeit am Nesmüllerschen
Theater
daselbst jugendliche
Rollen,
[* 6] war anfangs der sechziger Jahre längere Zeit beliebtes Mitglied der Krollschen
Bühne in
Berlin,
[* 7] bis sie 1866 nachAmerika
[* 8] ging, wo sie auf zahlreichen
Bühnen mit Erfolg auftrat, auch zeitweise als
Direktrice
fungierte. In
Folge ihrer Vermählung mit
CharlesFritzsch zog sie sich vom
Theater zurück, um die Leitung eines Erziehungsinstituts
in
San Francisco zu übernehmen, bis sie sich 1878 von neuem der Bühnendirektion zuwandte. Nach ihrer Rückkehr
(1884) trat sie wiederholt auf deutschen
Bühnen auf.
(Genehmhaltung,Ratihabition), die nachfolgende
Erklärung der Zustimmung zu einer
Handlung. Sie kann ausgehen
1) von einem
Subjekt des
Rechtsgeschäfts selbst, z. B. weil das
Geschäft einen Mangel hatte, wegen dessen es anfechtbar war,
weil es widerruflich war etc. Hier ist dann zu unterscheiden: a)
entweder wird die Genehmigung retrotrahiert, d. h. es wird ihre
Wirkung zurückbezogen auf den Zeitpunkt des zu ratihabierenden
Geschäfts,
so daß dasselbe als damals gleich vollgültig und unanfechtbar abgeschlossen gilt, was namentlich der
Fall ist, wenn das
Geschäft an heilbarem Mangel litt oder revokabel war;
b) oder dieRatihabition gilt als Abschließung eines
neuen
Geschäfts ohne zurückgezogene
Wirkung, was stets der
Fall ist, wenn das früher abgeschlossene
Geschäft wegen des nun
beseitigten Mangels nichtig war.
2) Bezieht sich die
Ratihabition auf das von einem andern, z. B. dem Stellvertreter,
Mandatar, Vormund, negotiorum gestor etc.,
abgeschlossene
Geschäft, so steht
sie der vorhergehenden Zustimmung gleich (ratihabitio mandato comparatur),
und ihre
Wirkung wird auf den Zeitpunkt des
Abschlusses des
Geschäfts zurückbezogen, daher z. B. auch der ratihabierende dominus
negotii dem negotiorum gestor gegenüber wie ein
Mandant (Auftraggeber) behandelt wird. Mittlerweile erworbene
Rechte Dritter
können aber selbstverständlich durch die
Ratihabition in den
Fällen 1
b) und 2) nicht beseitigt werden,
während
im Fall 1 a) die
Ratihabition nur ein
Verzicht auf die
Anfechtung oder den
Widerruf, mithin das
Geschäft als von Anfang
an gültig und wirksam abgeschlossen zu betrachten ist.
(spr. dsche-), 1)
Janus,
[* 10]
Maler, geb. 1771 zu
Kopenhagen,
[* 11] siedelte mit seinem
Vater, einem Kunststicker, nach
Berlin
über, bildete sich durch eine
Reise nach
Italien
[* 12] zum Landschaftsmaler aus
und starb, in seiner
Produktion durch die unglücklichen
Zeitverhältnisse gehemmt, 1812 in
Berlin. Seine
Bilder zeichnen sich durch ideale, glänzende und warme
Färbung aus, selbst da, wo sie die
Natur von ihrer düstern Seite darstellen. Zu seinen besten Werken gehören einige
Darstellungen
von Harzgegenden.
2)
Bonaventura, Zeichner und
Maler, Sohn des vorigen, geb. zu
Berlin, erhielt den ersten
Unterricht von seinem
Vater,
besuchte hierauf die
Berliner
[* 13]Akademie, wo sich
Bury und
Hummel seiner annahmen, empfing aber einen entscheidenden
Einfluß durch seinen genialen Oheim, den
ArchitektenChristian Genelli 1820 begab er sich nach
Rom,
[* 14] wo er sich namentlich anKoch
und
MalerMüller anschloß. Er entwickelte bald eine sehr bedeutende Produktionskraft, kam jedoch im Übermaß der Schaffenslust
nicht zu ausgereiften
Schöpfungen, zumal er sich gegen die
Ölmalerei ablehnend verhielt.
Aus bedrängten Verhältnissen rief ihn 1832 ein Auftrag
Härtels nach
Leipzig,
[* 15] wo er dessen
Haus mit Fresken ausschmücken
sollte. Er führte indes nur zwölf Zwickelgemälde über den
Fenstern,
Liebesgötter in verschiedenen
Spielen darstellend,
aus und hatte für denPlafond des
Saals nur
Skizzen geliefert, als er sich mit dem Auftraggeber entzweite
und die
Arbeit unterbrach. Im J. 1836 begab er sich nach
München,
[* 16] wo er seitdem seinen
Wohnsitz hatte, bis er 1860 einem
Ruf
des
Großherzogs zu freier Thätigkeit nach
Weimar
[* 17] folgte. Er war vor allem Zeichner; seine teils in Aquarell
ausgeführten, teils mit der
Feder entworfenen
Zeichnungen fanden zwar manchen Bewunderer, aber selten Abnehmer und füllten
nur seine Mappen. So war das Vierteljahrhundert seines Aufenthalts in
München eine trübe und entbehrungsvolle Zeit für
ihn.
Indes entstanden damals jene cyklischen
Kompositionen, die später durch den
Stich vervielfältigt worden sind;
Schöne glühende
Sinnlichkeit, vom altgriechischen
Geist getränkt, titanische
Kraft,
[* 18] grandioses, freilich oft überkühnes
und ausschweifendes Formgefühl und ein bedeutendes, namentlich die rhythmische
Schönheit beherrschendes Kompositionstalent
sind die Vorzüge dieser Werke. Dasselbe Gepräge tragen: das
Leben eines Künstlers (24
Kompositionen, gestochen von
Merz,
Gonzenbach u. a.) und das
Leben eines Wüstlings, das letztere in mehrfachen Wiederholungen (lithographiert von GenelliKoch). Ebenso
zahlreich waren die einzelnen
Blätter, die zum großen Teil aus seinem
Nachlaß in die
Wiener akademische
Sammlung (284
Blätter) gelangt sind.
Mit seiner Übersiedelung nach
Weimar endete seine materielle
Not, aber in der Hauptsache auch seine Erfindungsthätigkeit,
indem er sich jetzt vorzugsweise damit beschäftigte, schon früher gefertigte
Kompositionen für
GrafSchack in
München in
Öl auszuführen. Dem
Raub der
Europa
[* 19] 1860 folgte
Herakles
[* 20]
Musagetes, vor
Omphale seine Thaten singend;