Brigaden eingeteilt ist, aber hinsichtlich ihrer polizeilichen Thätigkeit unter den Zivilbehörden
(Landrat) steht, gibt es
noch eine Abteilung Hafengendarmerie in
Swinemünde, ebenfalls zum Polizeidienst bestimmt. Die Zahl der Gendarmen beträgt in
Preußen
[* 2] und
Elsaß-Lothringen
[* 3] zusammen 57
Offiziere, 3908 Gendarmen, davon 1860 berittene. Die
Stellen der Gendarmen werden mit ausgedientenUnteroffizieren
besetzt, die eine sechsmonatliche Probedienstzeit durchzumachen und ein
Examen abzulegen haben.
Unabhängig von dieser Landgendarmerie sind die Stabsordonnanzen, welche, im
Frieden einzeln den Kavallerieregimentern entnommen,
als berittene
Ordonnanzen den Truppenbefehlshabern vom Brigadekommandeur aufwärts permanent zugeteilt sind und im Kriegsfall
den
Stamm zu den sogen.
Stabswachen (s. d.) bilden; ferner die Leibgendarmerie,
die mit gleicher Bestimmung einen Teil des militärischen Hofstaats des deutschen
Kaisers bildet und unter dem Befehl eines
Flügeladjutanten steht. Zum Polizeidienst bei einer mobilen
Armee dienen die
Feldgendarmen (s. d.).
Vgl.
Winkelmann, Der Gendarmeriedienst
(Berl. 1879);
(griech., Geschlechterkunde), im weitern
Sinn die
Ableitung eines
Dinges von seinem Ursprung, so daß von
einer Genealogie der
Wörter,
Sprachen,
Systeme,
Begriffe,
Pflanzen,
Tiere etc. die
Rede sein kann; im engern
Sinn die Kenntnis des Ursprungs,
der
Fortpflanzung und Verbreitung derGeschlechter (genera) sowohl in ihrer unmittelbaren Aufeinanderfolge
als in ihrem verwandtschaftlichen Zusammenhang.
Muß hiernach die Genealogie als unentbehrliche Hilfswissenschaft der Geschichte angesehen
werden, so ist auf der andern Seite ihr
Studium auch für den Rechtsgelehrten höchst notwendig, da sie bei Erbschaftsstreitigkeiten
etc. entscheidend ist.
Man unterscheidet einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der erstere behandelt die
Grundsätze,
nach welchen bei der Auseinandersetzung der verwandtschaftlichen Verhältnisse zu verfahren ist; der zweite zeigt die Anwendung
und weist die besondern Verhältnisse und die darauf beruhenden
Gerechtsame nach. Die wissenschaftliche Behandlung der Genealogie beschränkt
sich auf berühmte
Familien, nämlich auf solche, welche außer den engern persönlichen Verhältnissen
eine allgemeinere Wichtigkeit entweder für ganze
Staaten oder für Teile derselben erlangt haben, wie z. B. die fürstlichen
Familien. Um die verwandtschaftlichen Verhältnisse (s.
Verwandtschaft) mit Leichtigkeit übersehen zu können, hat man genealogische
Tafeln
(Stammtafeln,
Geschlechtstafeln), in welchen die Verwandten männlichen und weiblichen
Geschlechts verzeichnet sind,
doch nur den
Namen nach und mit Angabe der
Geburts-, Vermählungs- und Sterbetage, außerdem solcher
Notizen,
welche das einzelne
Individuum kenntlich machen und es im wesentlichen von den übrigen Stammgenossen unterscheiden.
Genealogisches Natursy
* 12 Seite 7.82.
In den Successionstafeln werden die zur
Succession berechtigten, in den historischen
Stammtafeln nur die merkwürdigen
Personen
aufgeführt. Jetzt sind diese Tafeln gewöhnlich so eingerichtet, daß der Stammvater
oben steht und durch
Striche die Verhältnisse der Abstammung und
Verwandtschaft angedeutet werden. Früher pflegte man diese Tafeln oft in Gestalt
eines
Baums einzurichten, daher der
NameStammbaum (arbor consanguinitatis).
Vater und
Mutter stehen an der
Wurzel;
[* 11] die Nachkommen
verbreiten sich in die
Zweige, doch so, daß jede
Linie einen
Zweig bildet. Man unterschied sodann die einzelnen
Linien durch die
Farbe. Angeheiratete
Personen wurden angehängt. Eine besondere Art der
Geschlechtstafeln sind die Ahnentafeln;
s.
Ahnen.
¶
mehr
Die Genealogie ist zuerst von den Deutschen in größerm Umfang bearbeitet worden. Seit dem Ende des 15. Jahrh. waren mehrere Gelehrte
bemüht, den Stammbaum berühmter Geschlechter auszumitteln. Gutmütige Leichtgläubigkeit und Nachsicht gegen herkömmliche
Vorurteile und Überlieferungen unterstützten die Eitelkeit der Großen, und die Forderungen ernster Forschung wurden von wenigen
beachtet; daher die Ableitung mancher Adelsfamilien von altrömischen Geschlechtern. In diesem Sinn schrieben
Genealogie Rüxner sein mythenreiches »Turnierbuch« (Simmern 1527) und Heinr. Zellius eine »Genealogia
insignium imperatorum, regum et principum« (Königsb. 1563),
worin er den Ursprung fürstlicher Häuser von den Goten ableitete.
Ihnen folgte Hier. Henniges, dessen »Theatrum genealogicum« in 5 Bänden, vollständig jetzt selten, zwar
ohne Wert, doch fleißig ausgeschrieben ist. Berüchtigt wegen der Erfindungen ihres Verfassers sind die Schriften von Fr. de
Rosière (um 1580), so daß es in Frankreich noch jetzt sprichwörtlich heißt: mentir comme un généalogiste. Eine gründlichere
Darstellung erhielt zuerst die altrömische Familienkunde in dem Versuch von R. Strenius (gest. 1601) und
in den gelungenern Arbeiten Glandorps. Auch Guilliman (gest. 1612) bewies in seiner Schrift »Habsburgica« urkundliche Treue,
und Genealogie Bucelin hinterließ zahlreiche genealogische Werke, welche viel brauchbares Material enthalten. Das bedeutendste ist
»Germania
[* 13] topochronostemmatographica« (1655-78). Der richtige Weg kritischer Untersuchung wurde jedoch erst von
A. du Chesne (gest. 1640) und vor allen von Pierre d'Hogier (gest. 1660) eingeschlagen, denen Anselm 1674,
J. ^[Jean] de Laboureur 1683 und A. Lancelot 1716 in Frankreich, W. Dugdale 1675 in England folgten. In Deutschland
[* 14] befolgten
ein wissenschaftliches Verfahren zuerst Nik. Ritterhusius, welcher auf unverwerfliche urkundliche Beweise drang, und PhilippJakobSpener, welcher Genealogie und Heraldik in ihrer Wechselwirkung verband. J. W. ^[JacobWilhelm] v. Imhof setzte das Werk des Ritterhusius
nach dessen Grundsätzen fort, und ihm folgte J. D. ^[JohannDavid] Köhler. Die wichtigsten Werke des vorigen Jahrhunderts sind
Hübners durch Vollständigkeit ausgezeichnete »Genealogische Tabellen« (Leipz. 1725-1733, 4 Bde.;
neue Aufl. 1737-66),
für
Italien die Werke vom Grafen Pompeo Litta (gest. 1852) und dem Grafen Luigi Passerini zu nennen
sowie die Arbeiten, welche das vom Cavaliere B. di Crollalanza in Pisa
[* 24] seit 1874 herausgegebene »Giornale
araldico-genealogico-diplomatico« enthält. Von den periodischen Werken sind die von Justus Perthes in Gotha jährlich herausgegebenen
genealogischen Taschenbücher die wichtigsten, nämlich der in deutscher und französischer Sprache
[* 25] erscheinende »Gothaische
genealogische Hofkalender« (seit 1764),
mit dem das reichhaltige »Diplomatisch-statistische Jahrbuch« verbunden
ist, das »Genealogische Taschenbuch der deutschen gräflichen
Häuser« (seit 1825) und das der »deutschen freiherrlichen Häuser« (seit 1848). Ein »Genealogisches Taschenbuch der Ritter-
und Adelsgeschlechter« erscheint seit 1876 in Brunn; für England sind die umfänglichern Jahrbücher von Burke (»Peerage and
baronetage of the British empire«, 48. Jahrg. 1886), Debrett und von
Lodge zu erwähnen.