auch auf
Arm- und
Bein- sowie verschiedene
Schließmuskeln.
HerbertSpencer hat als ein allgemeines
Gesetz hingestellt, daß eine
Empfindung, sobald sie gewisse
Grade der Erregung übersteigt, sich in körperlichen
Bewegungen zu entladen strebt, für die
sich bestimmte
Bahnen und
Verbindungen herausgebildet haben, wie die kombinierten Vorgänge des
Weinens und Schreiens
im
Schmerz, des
Lachens und
Kicherns bei heitern Erregungen, des Händeballens, Fußstampfens und
Grinsens in der Wut etc. Die
Entstehung der verschiedenen
Kombinationen im
Ausdruck der Gemütsbewegungen sind erst in neuerer Zeit studiert worden, besonders durch
Darwin
(»Der
Ausdruck der Gemütsbewegungen bei
Menschen und
Tieren«, 3. Aufl., Stuttg. 1885), der
sich zunächst durch nach allen
Weltteilen versandte Fragebogen überzeugte, daß die Ausdrucksmittel bei den verschiedenen
Rassen ziemlich genau übereinstimmen, und dann
Studien über die Entstehung der
Verbindung gewisser Muskelzusammenziehungen
mit bestimmten Gemütsbewegungen anstellte. Da übereinstimmende Ausdrucksmittel schon bei ganz kleinen
Kindern im
Gefolge angenehmer oder
unangenehmer
Eindrücke (bitteres und süßes
Gesicht
[* 2] etc.) auftreten, so ergibt sich, daß sie nicht einer
konventionellen
Mimik
[* 3] angehören, sondern auf angebornen und ererbten Nerv-Muskel-Associationen beruhen, und es zeigte sich,
daß viele dieser
Associationen nicht anders zu verstehen sind als durch ein Zurückgehen auf die entsprechenden Äußerungen
höhererTiere, wie z. B. das
Grinsen und Entblößen der Eckzähne in der Wut, das Stirnrunzeln u. a.
Auch zeigte sich, daß die verschiedenen Gesichtsmuskeln des
Menschen nicht erst bei ihm diesen Äußerungen angepaßt sind,
sondern bereits bei verschiedenen
Tieren und namentlich den
Affen,
[* 4] bei denen z. B. deutliche
Ansätze zum
Lachen vorhanden sind.
Andre Gemütsbewegungen und deren
Ausdruck, wie z. B.Scham (s. d.), sind dem
Menschen allein eigentümlich. Die Zusammenziehung
und das Erschlaffen bestimmter
Körper- und Gesichtsmuskeln, wie z. B. das Hängenlassen der Mundwinkel bei deprimierenden
Affekten, geschieht unwillkürlich, bleibt jedoch bis zu einem gewissen
Grad unter dem Einfluß des
Willens bei
Personen, die
sich beherrschen können; weniger ist dies der
Fall bei
Kindern und Naturmenschen, ziemlich ganz ausgeschlossen
bei den Vorgängen im
Gefäß- und Atmungssystem (heftiges Atmen,
Herzklopfen,
Erröten und Erblassen), die nur in einem geringen
Grad von dem
Willen zu beeinflussen sind. Vgl. auch
Mimik und
Physiognomik.
(Gemütsstörungen), s. v. w.
Geisteskrankheiten, speziell diejenigen, bei welchen der Leidende
vorzugsweise mit sich selbst beschäftigt ist, wie die
Melancholie etc.
die lyrisch-epische
Dichtung »Dornröschen« (das. 1856) und
das
Festspiel »Der
DeutschenHort« (das. 1863). Außerdem schrieb er die
Romane: »Das hohe
Haus« (Leipz. 1862, 4 Bde.)
und »Der Köhlergraf« (das. 1867, 4 Bde.).
(franz. Gendarmes, spr. schangdárm, oder
Hommes d'armes), nach Aufhören des Lehnsdienstes der
Ritter die
vollständig gewappneten Lanzenreiter in
Frankreich, lange Zeit nur Adlige (vgl.
Ordonnanzkompanien), gleich den deutschen
Lanzierern, später schwere
Reiterei und bis zur
Auflösung 1789 erstes Reiterkorps nach den königlichen
Haustruppen. Bei ihrer
Neuerrichtung wurden sie ein
Korps zur Aufrechthaltung der öffentlichen
Ordnung und Sicherheit
an der
Stelle der frühern
Maréchaussée.
Jetzt sind die französischen Gendarmen wieder in
Legionen formiert und, den Korpsbezirken entsprechend, zum Polizeidienst im Land
verteilt.
Bonaparte ließ auch den
Armeen immer Abteilungen berittener Gendarmen folgen, welche die Armeepolizei ausübten.
Auch in
Preußen
[* 21] bestand bis zur Reorganisation des
Heers 1808 ein Kürassierregiment unter dem
Namen Gendarmen. Seit 1809 wurden hier
wie in
Bayern,
[* 22]
Sachsen
[* 23] und den meisten andern deutschen
Staaten Gendarmerien zu
Pferde
[* 24] und zu
Fuß gebildet, die unter verschiedener
Benennung (Landgendarmen,
Feldjäger,
Landdragoner,
Polizeihusaren etc.) vorzugsweise den Polizeidienst auf
dem flachen Land zu versehen haben. Neben dieser Landgendarmerie, die in
Preußen militärisch organisiert und provinzweise
in
¶
mehr
Brigaden eingeteilt ist, aber hinsichtlich ihrer polizeilichen Thätigkeit unter den Zivilbehörden (Landrat) steht, gibt es
noch eine Abteilung Hafengendarmerie in Swinemünde, ebenfalls zum Polizeidienst bestimmt. Die Zahl der Gendarmen beträgt in Preußen
und Elsaß-Lothringen
[* 26] zusammen 57 Offiziere, 3908 Gendarmen, davon 1860 berittene. Die Stellen der Gendarmen werden mit ausgedienten Unteroffizieren
besetzt, die eine sechsmonatliche Probedienstzeit durchzumachen und ein Examen abzulegen haben.
Unabhängig von dieser Landgendarmerie sind die Stabsordonnanzen, welche, im Frieden einzeln den Kavallerieregimentern entnommen,
als berittene Ordonnanzen den Truppenbefehlshabern vom Brigadekommandeur aufwärts permanent zugeteilt sind und im Kriegsfall
den Stamm zu den sogen. Stabswachen (s. d.) bilden; ferner die Leibgendarmerie,
die mit gleicher Bestimmung einen Teil des militärischen Hofstaats des deutschen Kaisers bildet und unter dem Befehl eines
Flügeladjutanten steht. Zum Polizeidienst bei einer mobilen Armee dienen die Feldgendarmen (s. d.).
Vgl. Winkelmann, Der Gendarmeriedienst
(Berl. 1879);