angegeben, so bedeutet dies, daß Ungarrente zu 74½ ausgeboten, aber nur zu 74¼ gesucht wurde. Mit andern
Worten bedeutet
dies, daß zu 74½ mehr angeboten als gesucht, zu 74¼ mehr gesucht als angeboten ist. Der wirklich bezahlte
Preis liegt dann
in der Mitte zwischen beiden
Sätzen, der sogen. Mittelkurs, also 74 3/8. Dieser
Satz ist der eigentliche
Kurs, die sogen.
Notiz. Wenn man, was sehr gewöhnlich ist, einen
Abschluß »zur
Notiz« gemacht hat, so ist dieser Mittelkurs
zwischen Geld und B. zu zahlen.
Statt der Notierung eines
Effekts mit dem doppelten
Kurs Geld und B. kann auch eine einzige Notierung vorkommen,
die dann die Bezeichnung »bez.«
(bezahlt) erhält, weil dieses der wirkliche
Preis, zu welchem die
Abschlüsse gemacht wurden, ist. Die Bezeichnung »bez.
u. Geld« (bezahlt und
Geld) bedeutet, daß zu dem angegebenen
Kurs zwar
Abschlüsse stattgefunden haben, daß aber nicht alle
Kaufaufträge ausgeführt werden konnten. Die Bezeichnung »et. bez.«
(etwas bezahlt) bedeutet umgekehrt, daß
Abschlüsse zu dem
Kurse stattgefunden, aber nur kleine Beträge umgesetzt worden
sind.
außerdem die
Linge, die
AlteYssel und die
Berkel. Gelderland bietet unter allen holländischen
Provinzen die größten Naturschönheiten
dar, besonders in der Umgegend von
Arnheim und
Nimwegen.
[* 12]
In dem hieraus entstehenden
Krieg kam es bei Woeringen zur
Schlacht, in welcher
Rainald I. gefangen wurde. Er mußte
sich die
Freiheit mit Verzichtleistung auf alle Ansprüche auf
Limburg erkaufen. 1310 erhielt er von
Heinrich
VII. für seine Besitzungen das
Privilegiumde non evocando, wodurch seine
Unterthanen von der
Gewalt ausländischer
Gerichte
befreit wurden.
Da er infolge einer in der
Schlacht bei Woeringen erhaltenen
Wunde gemütskrank war, so erhob sich 1316 ein
Aufstand in an dessen
Spitze sein Sohn
Rainald II. stand.
Ein langjähriger Krieg war die Folge hiervon, da nun auch Arnold Ansprüche auf Jülich erhob; derselbe endete schließlich
damit, daß sich das HausEgmond in Geldern und Adolf und seine Erben in Jülich behaupteten. HerzogArnold lag mit
seinen Städten, besonders mit Nimwegen, in fortwährendem Hader, und da er dem Lande drückende Steuern auferlegte, bildete sich
eine Verschwörung gegen ihn, an der seine eigne Gemahlin, die herrschsüchtige und gewaltthätige Katharina
von Kleve, und sein Sohn Adolf teilnahmen.
Anfangs gewann Arnold das Übergewicht, und Adolf mußte das Land räumen; allein nachdem er zurückgekehrt war, bemächtigte
er sich des Vaters durch Verräterei 1465 und hielt ihn auf SchloßBüren in harter Gefangenschaft. Karl der Kühne von Burgund
benutzte die willkommene Gelegenheit, sich einzumischen, wozu ihm der allgemeine Unwille über Adolfs
Grausamkeit den Vorwand bot; er zwang diesen zur Freigebung des Vaters und setzte ihn gefangen (1471), worauf er Arnold 1472 das
Herzogtum Geldern für 92,000 Goldgulden abkaufte.
Adolf erhielt indes nach dem TodKarls des Kühnen (1477) die Freiheit wieder und ward von den Gentern an
die Spitze einer Partei gestellt, die eine Heirat zwischen Maria von Burgund und ihm erzwingen wollte; doch fand er bald darauf
bei der Belagerung von Tournai seinen Tod. Nun suchte zwar Katharina, AdolfsSchwester, für dessen Sohn Karl die Regierung zu führen;
doch vermochte sie sich gegen Maximilian von Österreich,
[* 26] auf den durch seine Vermählung mit Maria die
burgundischen Ansprüche übergegangen waren, nicht zu behaupten, und dieser nahm 1483 das Land in Besitz.
Erst 1528 ward er von Karl V. gezwungen, in dem Vertrag von Gorinchem Geldern und Zütphen von jenem zu Lehen
zu nehmen. 1534 machte HerzogKarl, da er kinderlos war, den Versuch, an Frankreich zu bringen; allein dem widersetzten sich
die Stände aufs heftigste und nötigten ihn zur Abtretung des Landes an den Herzog von Kleve, Wilhelm den
Reichen, 1538; noch in demselben Jahr starb Karl. Mit den Franzosen verbündet, behauptete sich Wilhelm längere Zeit mit Glück;
endlich erschien aber Karl V. selbst am Niederrhein und nötigte ihn, in einem Vertrag vom Geldern nochmals an ihn abzutreten,
das nun definitiv mit den habsburgisch-burgundischen Niederlanden vereinigt wurde.