Gegenversicherung,
s. Lebensversicherung. ^[= Das ungewisse Ereignis, von dessen Eintritt oder Nichteintritt bei jeder Versicherung (s. Versicheru ...]
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s. Lebensversicherung. ^[= Das ungewisse Ereignis, von dessen Eintritt oder Nichteintritt bei jeder Versicherung (s. Versicheru ...]
s. Vormund.
s. Wechsel. ^[= # (neulat. Cambium, franz. Lettre de change, engl. Bill of exchange, ital. Lettera di cambio), ...]
s. Antipoden. ^[= (griech., "Gegenfüßler"), die Bewohner zweier einander diametral gegenüberstehender ...]
(lat. Kontrasignatur), die Mitunterschrift einer Verfügung des Staatsoberhauptes durch einen Minister oder einen Staatsbeamten in Ministerstellung (Departementschef), welcher dadurch für den Inhalt jener Verfügung die Verantwortlichkeit übernimmt. Auch in der konstitutionellen Monarchie ist der Monarch persönlich völlig unverantwortlich. Der Volksvertretung gegenüber muß aber eine für die staatlichen Akte des Souveräns verantwortliche Person vorhanden sein, wenn anders das Mitwirkungsrecht der Kammern bei der Gesetzgebung und ihre Kontrollbefugnis in Ansehung der Staatsverwaltung gewahrt werden sollen.
Dies ist der Rechtsgrund der Ministerverantwortlichkeit, welche formell durch die Gegenzeichnung übernommen wird (s. Minister). Durch die Gegenzeichnung wird jetzt der kontrasignierende Staatsbeamte den Kammern für die betreffende Verfügung des Inhabers der Staatsgewalt verantwortlich, während früher die Kontrasignatur nur um deswillen üblich war, um die Authentizität der landesherrlichen Unterschrift zu konstatieren. Durch die Gegenzeichnung werden indessen diejenigen Minister, welche an dem fraglichen Staatsakt teilnahmen und welche aus irgend einem Grunde die Verfügung nicht gegenzeichneten, von der Verantwortlichkeit für denselben nicht frei.
Insbesondere haftet der Chef eines Verwaltungszweigs für die Verfügungen in seinem Ressort, auch wenn er dieselben nicht kontrasignierte, wofern sie nur in seine Amtsführung fallen. Keiner Gegenzeichnung bedarf es bei Akten landesherrlicher Machtvollkommenheit, bei denen den Ständen keinerlei Mitwirkungsrecht zusteht, so bei Ausübung des militärischen Oberbefehls, bei der Verleihung von Orden [* 2] und Ehrenzeichen und bei Standeserhöhungen. Dagegen wird die Gegenzeichnung bei der Ausübung des Begnadigungsrechts und bei der Ernennung von Staatsbeamten für nötig erachtet, namentlich auch bei der Ernennung von Staatsministern; doch ist letzteres nicht unbestritten. Nach der deutschen Reichsverfassung (Art. 17) bedürfen die vom Kaiser im Namen des Reichs erlassenen Anordnungen und Verfügungen der Gegenzeichnung des Reichskanzlers, welcher dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt.
im Gegensatz zur Form drückt die in dieser versinnlichte Idee wie diese im Gegensatz zu jenem die Erscheinung derselben aus.
nennt man den Lohn für höhere, qualifizierte Arbeiten, welcher auf Grund eines festen Dienstverhältnisses auf längere Zeiträume ausgeworfen wird. Insbesondere bezeichnet man die festen Bezüge von Beamten und zwar vornehmlich wieder der Staats- und Gemeindebeamten als Gehalt, während im Geschäftsleben, zumal da, wo das Dienstverhältnis ein jederzeit kündbares ist, früher der Ausdruck Salär allgemein üblich war und bei Gehalten von Offizieren und Schauspielern der Ausdruck Gage angewandt wird. In einigen Ländern unterscheidet man zwischen Gehalt und Besoldung (s. d.). Letztere sind die festen Bezüge der mit Staatsdienereigenschaft angestellten Personen (Beamten), Gehalte dagegen beziehen die Angestellten der Zivilstaatsverwaltung, welche mit Ministerialdekret angestellt und daher auch pensionsberechtigt sind, und auch solche, welche eine Stelle ständig bekleiden, ohne angestellt zu sein.
Dann nennt man Gehalte alle festen, nicht pensionsberechtigten Bezüge (Funktionsgehalte). Den Aktivitätsgehalt bezieht der Beamte, solange er im Dienst ist, einen Ruhegehalt oder Pension (s. d.), wenn er pensioniert wird oder »in Pension geht«. Vorübergehend außer Thätigkeit gesetzte oder »zur Disposition gestellte« Beamte erhalten statt des Gehalts ein Wartegeld, sie werden »auf Wartegeld gesetzt«. Die Bezüge, welche Witwen und Waisen aus der Witwenkasse erhalten, bilden strenggenommen einen Teil der Vergütungen für die Leistungen des Beamten, man spricht insofern auch von einem Witwen- und Waisengehalt (vgl. Pension).
die sich zusammenhaltenden Jungen der Raubtiere [* 3] (Wölfe, Füchse, Marder, [* 4] Iltisse), welche von Einer Mutter geboren (geworfen) sind.
ein Zaun, besonders ein lebendiger Hag;
dann ein mit einem solchen umschlossener Raum;
ein Jagdrevier, auf welchem einzelne Wildarten nur in geringer Anzahl oder gar nicht getötet, sondern vielmehr durch Fütterung etc. erhalten und gepflegt werden;
ein mit jungem Holz [* 5] bewachsener Bezirk, wo kein Vieh weiden darf, damit die jungen Pflanzen nicht beschädigt werden, wird gewöhnlich mit an Stangen befestigten Strohwischen (Hegewischen) bezeichnet.
(Geheimkonto), ein nicht mehr viel gebräuchliches Geschäftsbuch, in welchem, um dem Geschäftspersonal gewisse Thatsachen zu verheimlichen, ein Teil der Buchhaltung für sich gesondert von dem Prinzipal selbst besorgt wird. Vgl. Buchhaltung, S. 565.
Fonds, s. Geheimfonds. ^[= in manchen Staatsbudgets vorkommende Summen, welche zur ausschließlichen Disposition der höchsten ...]
Gesellschaften. Gesellschaften und Vereine, die ihre Zwecke, Gebräuche und Mitgliederlisten mehr oder minder geheimhielten, haben unter zivilisierten Völkern zu allen Zeiten bestanden. Bald flüchtete sich die Religion, bald die Philosophie, bald die Politik einer aufdämmernden neuen Epoche vor der Verfolgung in sie; bald waren sie eine abgeschlossene Zunft vornehmerer und höher strebender Geister; bald auch bewahrten sie in neuer Zeit die Reste der vergangenen alten.
Die einen dienten dem Fortschritt, die andern dem Rückschritt; die einen wollten die Aufklärung und Veredelung der Menschheit fördern, die andern verfolgten unlautere Zwecke; manche pflegten hinter dem Schleier des Geheimnisses nur die Titelsucht und die Freude an stolz dahinrauschenden, aber inhaltleeren Phrasen und ebenso hohlen Symbolen und Zeremonien. Am besten gediehen die politischen unter ihnen in despotisch regierten Ländern, und hier haben sie viel Unheil angerichtet, aber wenig oder nichts genützt.
Von den ältesten geheimen Gesellschaften, den ägyptischen Priesterorden, den indischen Vereinen dieser Art, den jüdischen Essäern, den Druiden der Gallier und der übrigen keltischen Völkerschaften, wissen wir wenig Sicheres. Fast ebensowenig glaubwürdige Kunde ist uns von den Pythagoreern, den Orphikern und den verschiedenen Mysterien Griechenlands aufbewahrt, unter denen die in Eleusis gefeierten den Eingeweihten tröstliche Blicke in das Leben nach dem Tod eröffneten.
Auch über die geheimen Sekten, die das christliche und mohammedanische Mittelalter entstehen sah, sind wir wenig unterrichtet. Die Tempelherren scheinen, als sie von der Kirche verfolgt wurden, im geheimen ketzerische Meinungen gehegt und in wüsten Orgien ausgeprägt zu haben. Die Katharer waren Vorläufer der Zeit, welche die Reformation gebar. Einige Derwischorden huldigten Ansichten, die aus dem Neuplatonismus stammten, andre pantheistischen Vorstellungen. Die noch jetzt bestehende Sekte der Drusen [* 6] ¶
pflanzt eine aus Ägypten [* 8] stammende Lehre [* 9] fort, in welcher die Seelenwanderung und eine Art Messiasidee die Hauptrollen spielen. Sehr zahlreich und wahrscheinlich auch sehr alt sind die geheimen politischen und sozialen Verbindungen in China [* 10] und dessen Kolonien auf den indischen Inseln.
In großer Anzahl entstanden geheime Gesellschaften im 18. Jahrh., nachdem im 17. schon die neuen Rosenkreuzer als Goldmacher, Geisterbanner und Besitzer des Steins der Weisen von sich reden gemacht hatten. Durch das ganze 18. Jahrh., dieses Jahrhundert der Aufklärung, geht ein Zug, der wie ein großer Widerspruch gegen den Geist desselben aussieht, der Trieb zur Stiftung von Vereinen, welche das Dunkel suchten, und zum Anschluß an dieselben. Unter den gebildeten Klassen herrschte das Bestreben, aus der religions- und poesielos gewordenen Zeit in Geheimbünde zu fliehen, welche wie Schulen einer neuen Religion und eines neuen, poetisch verklärten Lebens aussahen.
Ferner aber fehlte jener Aufklärung vielfach der Boden, auf dem sie ihre Erkenntnis und ihre Grundsätze verwirklichen, in der Praxis geltend machen konnte: der freie Staat und die Öffentlichkeit des gemeinen Wesens. Als jener Boden in unserm Jahrhundert gegeben war, ein Staatsleben mit Selbstregierung sich zu entwickeln begann, Vereins- und Preßfreiheit angebahnt wurde, hörten die Geheimbünde allmählich auf, Anziehungskraft auf die gebildete Welt zu üben, und zuletzt sanken sie, wo sie sich überhaupt noch hielten, zu bloßen Klubs und Kasinos ohne wirklichen Inhalt herab.
Die bessern dieser geheimen Vereine, Gesellschaften und Orden waren also in der Zeit ihres Entstehens und ihrer ersten Entwickelung keineswegs eine bloße Spielerei; sie fühlten sich als eine Notwendigkeit, als Ergänzung des gesamten politischen, sozialen und religiösen Lebens, das durch ihre Arbeit geläutert und verbessert werden sollte. Daneben führten freilich auch solche Bestrebungen, welche der Aufklärung und Befreiung der Menschheit diametral entgegenstanden, zur Stiftung von Geheimbünden dieser Art, und anderseits benutzten Betrüger die Neigung der Zeit zu Mysterien, um durch Gründung oder Umbildung solcher Genossenschaften ihre Zwecke zu fördern.
Namentlich im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts drangen häufig reaktionäre, phantastische und unreine Elemente in dieselben ein, unter denen der Jesuitismus, nach der 1773 erfolgten Aufhebung des Ordens Loyolas heimlich fortlebend, eine Hauptrolle spielte. Diese schlechten Elemente überwucherten rasch die guten, und gerade die Zeit, wo die Mysterien in Deutschland [* 11] scheinbar am stolzesten blühten, gerade die 80er Jahre sahen in Wirklichkeit ihren tiefsten Verfall.
Den Anstoß zur Bildung dieser Erscheinungen gab die in England aus den alten Bauhütten entstandene Freimaurerei, ein Bund, der, anfangs eine Verbindung für Bauzwecke, sich später zum Träger [* 12] des Deismus umgestaltete und mit dieser Tendenz sich rasch über ganz Europa [* 13] ausbreitete, dann aber in verschiedene Systeme zerfiel, die mit wenigen Ausnahmen dem ursprünglichen Wesen dieses Bundes fremde Zwecke und Lehren [* 14] hatten. Die empfindsame Schwärmerei, welche als Reaktion gegen die in Deutschland eingedrungene Frivolität der französischen Encyklopädisten, gegen die öde Nüchternheit der Berliner [* 15] Aufklärer und gegen die Oberflächlichkeit Wielands und seiner Schule in Norddeutschland entstanden war und allmählich auch in Süddeutschland die Gemüter ergriff, trug dazu bei, die Logen weiter zu verwirren.
Die Rosenkreuzer gewannen Einfluß auf die Logen. Der Baron v. Hund stellte das System der strikten Observanz auf, mit dem es auf die höhern Stände abgesehen war. Die sogen. Kölner [* 16] Urkunde, angeblich 1535 verfaßt, führte zum Entstehen der Templer, die der Maurerei ein romantisch-ritterliches Element beimischten und sie in einen vielgegliederten Orden verwandeln sollten, welcher unter der Leitung auserwählter Meister und eines erlauchten Patriarchen nebelhaften Zwecken zu dienen bestimmt war. In engster Beziehung zu den Jesuiten stand der lutherische Hofprediger Stark in Darmstadt, [* 17] der in verschiedenen geheimen Orden sein Wesen trieb und sich schließlich als Katholik entpuppte. So entstanden immer neue Formen ohne Inhalt oder mit einem Inhalt, welcher dem eigentlichen Wesen der Freimaurerei widersprach, und so bildeten sich namentlich die Systeme mit den sogen. Hochgraden aus. Erst spät trat eine Reaktion gegen diese Entwickelung ein, welche einen Teil der Logen von dem in ihnen aufgehäuften Humbug säuberte und ihnen die ursprüngliche einfachere Gestalt wiedergab.
So viel von den humanitären Geheimbünden. Den Übergang zu den politischen zeigt uns der Orden der Illuminaten, der in unklarer Weise auf Verwirklichung der Ideen hinarbeiten sollte, die durch die erste französische Revolution verwirklicht wurden. Erst unter Napoleon begann die Bildung eigentlicher politischer Geheimbünde mit den demokratischen Philadelphen, die namentlich in der französischen Armee viele Anhänger fanden. In Deutschland folgte der nur zum Teil geheime Tugendbund, und in Italien [* 18] entstanden die Venten der Karbonari, die sich auch über Frankreich verbreiteten.
Neben den Karbonari tauchte 1815-48 in Italien noch eine große Anzahl geheimer Sekten auf, meist, um bald wieder zu verschwinden. So in Kalabrien und den Abruzzen die Weißen Pilger und die Decisi, in Neapel [* 19] die Hemdenlosen und die Gespenster in der Gruft, in der Romagna das Apostolat Dantes, im nördlichen Italien die Guelfen, die Delphischen Priester und die Amerikanischen Jäger, zu denen Joseph Bonaparte und Lord Byron gehört haben sollen, und die auf eine Rückkehr Napoleons hofften, der mit Hilfe Amerikas dem Liberalismus zum Sieg verhelfen sollte.
Ähnliche Tendenzen verfolgten in Italien die Söhne des Mars, [* 20] der Verein der Schwarzen Nadel und die Sonnenritter, in Frankreich die Illuminaten, die eine Berufung des Königs von Rom [* 21] auf den französischen Thron [* 22] im Auge [* 23] hatten. Schließlich sollte auch die Sache des Papstes und der Reaktion durch Geheimbünde gefördert werden, von denen wir hier nur die Calderari, die Sanfedisten des Kardinals Consalvi und die Consistoriali anführen, welche an eine Vergrößerung des Kirchenstaats durch Toscana wie Modenas durch Lucca [* 24] und einen Teil der Lombardei, sodann aber an ein strenges theokratisches Regiment mit Erhaltung der feudalen Rechte dachten. Die in neuerer Zeit aufgetauchten Geheimbünde der Camorra (s. d.) und der Mafia (s. d.) in Sizilien [* 25] sind nichts als organisierte Räuberbanden.
Wie schon angedeutet, gab es während der Restaurationszeit auch in Frankreich bonapartistische Geheimbünde und daneben solche, die demokratischen Tendenzen huldigten. Letztere verschmolzen indes bald mit der französischen Charbonnerie, deren Haupt Lafayette war. Nach der Julirevolution bildete sich dann aus den republikanisch Gesinnten die Gesellschaft der Menschenrechte, deren höchster Grad, die Sektion der Aktion, auf eine neue Revolution ¶