deswegen nicht erreichen, weil auch die Gesamtheit von solchen öffentlichen Leistungen Vorteil zieht (z. B.
der Bestand der Anstalten für die
Rechtspflege und die Handhabung der letztern kommt dem Ganzen, die einzelne Rechtshandlung
dem Einzelnen zu gute). Die
Grenzen
[* 2] zwischen allgemeinen und Sonderinteressen wären von
Fall zu
Fall zu ziehen. In der
Wirklichkeit übersteigen aber die meisten Gebühren jene
Kosten, sie sind vielfach nicht nach der Kostenverschiedenheit der Leistungen,
sondern nach der Zahlungsfähigkeit der Pflichtigen abgestuft; dann wird den letztern häufig gar kein Vorteil zugewendet,
oder es steht letzterer zur Gebühr in keinem dem
Begriff der letztern entsprechenden
Verhältnis.
Die Gebühren nehmen dann Steuercharakter an, und man spricht demgemäß auch von Steuergebühren
oder Gebührensteuern. In neuerer Zeit wird wohl auch (von
Schall)
[* 3] es als Merkmal der Gebühr bezeichnet, daß sie an dem
Einzelnen Vorteil bringende Amtshandlungen zur Verwirklichung wesentlicher Staatszwecke angeknüpft würden. Doch ist hiermit
zur Bestimmung der
Grenze zwischen Gebühren und
Steuern nichts gewonnen.
IhreRechtfertigung finden die in der
Billigkeit, da jeder für von ihm besonders veranlaßte
Kosten auch aufkommen soll, dann darin, daß ohne
Zahlung häufig zu
hohe Anforderungen gestellt würden.
Die Gebührensätze sind teils feste, für alle
Fälle gleiche (so bei dem Fixstempel), teils veränderliche, wie die
Rahmengebühren
(das
Gesetz stellt
Maximum und
Minimum fest und überläßt die nähere Bestimmung der Gebühren dem Ermessen der
Behörden) und die
Klassen- und
Prozentualgebühren (z. B. bei dem
Klassen-, Dimensions-Wertstempel). Pauschgebühren werden
in Einem
Satz für eine Gesamtheit von
Handlungen bemessen, während die
Einzelgebühren spezifiziert berechnet werden.
Die
Erhebung der Gebühren kann erfolgen in Form von Beiträgen durch die
Interessenten (Pauschalierung,
Abfindung) oder in Anknüpfung
an die einzelnen Vorkommnisse, bei welchen Gebührenpflicht eintritt. In letzterm
Fall kann die Gebühr
direkt durch die Behörde bemessen und eingezogen werden. Diese direkte
Einziehung ist besonders am Platz, wenn der gebührenpflichtige
Akt ohnedies vor die Behörde kommt und der Gebührentarif sehr verwickelt ist. Sie erleichtert dann die
Kontrolle und schützt
gegenIrrtum und
Hinterziehung.
Hierbei kann auch die Stempelung in Anwendung kommen mit Bemessung,
Erhebung und
Kontrolle durch verschiedene Behörden (Stempelfiskale
als besondere Kontrollbehörden nach dem preußischen Stempelgesetz von 1822). Der
Stempel ist vorzüglich anwendbar bei Leistungen,
denen eine
Schriftlichkeit zu
Grunde liegt, die der Zahlungspflichtige überreicht oder empfängt. Er empfiehlt sich
aber auch in Form aufzuklebender
Marken, welche mittels Durchstreichens zu kassieren sind, oder von Streifbändern
(Banderollen),
welche beim
Gebrauch zerrissen werden, bei
Akten, die nicht vor die Behörde kommen. In diesem
Fall ist die
Erhebung einfach
und
bequem für die Behörde, bequem auch für die Pflichtigen, wenn sie vieleZahlungen durch eine einzige
(Ankauf von
Marken) erledigen können.
Überhaupt ist die
Praxis in der Aufspürung von für Gebührenerhebung geeigneten
Fällen sehr findig gewesen. Nach dem deutschen
Reichsstrafgesetzbuch (§ 352) wird die wissentliche
Erhebung von Gebühren, welche überhaupt nicht oder nur
in einem geringern Betrag geschuldet wurden, mit
Geldstrafe bis zu 300
Mk. oder mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft und,
wenn die widerrechtliche
Erhebung solcher Gebühren angeblich zu einer öffentlichen
Kasse erfolgte, die Gebühren aber ganz oder zum Teil
nicht zur
Kasse gebracht wurden, mit Gefängnis bis zu fünf
Jahren und nicht unter drei
Monaten (§ 353).
Rede, Bezeichnung der verifizierten Ausdrucksweise, insofern dieselbe an bestimmteRegeln
des
Rhythmus und des
Metrumsgebunden ist, im
Gegensatz zu der prosaischen oder ungebundenenRede, welche sich bloß an die logischen
und grammatischen
Regeln zu halten hat.
die Austreibung der
Frucht mit den ihr zugehörigen Teilen aus dem Mutterleib.
BeimMenschen ist die Geburt mit Rücksicht
auf die Zeit, in welcher sie stattfindet, eine
Fehlgeburt (s. d.), wenn sie in den ersten 4
Monaten der
Schwangerschaft erfolgt;
eine unzeitige, wenn sie von da bis zu Ende des 7.
Monats, wo erst die
Lebensfähigkeit des
Kindes beginnt,
eintritt;
eine frühzeitige, wenn sie von da an bis vor
Ablauf
[* 7] des 10.
Mondes oder 9.
¶
eine rechtzeitige, wenn sie am Ende des 10. Mondmonats erfolgt;
eine überzeitige
oder Spätgeburt, wenn sie nach dieser Zeit erfolgt. In Bezug auf den Vorgang ist sie eine regelmäßige oder natürliche,
wenn sie von selbst geschieht, und kann als solche nach ihrem Verlauf wieder leicht oder schwer, schnell
oder langsam sein;
eine regelwidrige oder künstliche Geburt, wenn sie durch die Hand
[* 9] des Geburtshelfers bewerkstelligt wird.
Nach der Zahl der Kinder, welche geboren werden, teilt man die in eine einfache und eine mehrfache ein, und letztere wieder
in Zwillings-, Drillings-, Vierlingsgeburten etc. Nach dem Ausgang unterscheidet man die glückliche,
in welcher weder Mutter noch KindSchaden erleidet, von der unglücklichen. Nach dem Teil des Kindes, welcher zuerst geboren
wird, welcher also während der ganzen Geburt vorliegt, nimmt man Kopf-, Steiß-, Knie- und Fußgeburten an (s. weiter unten).
In der Querlage kann kein Kind geboren werden, sondern muß dann durch Wendung in eine der schon genannten
Lagen gebracht werden, bevor die Geburt stattfinden kann. Bei dem Geburtsvorgang sind zwei Hauptfaktoren ins Auge
[* 10] zu fassen, nämlich
die Geburtsthätigkeit und der Mechanismus der Geburt Geburtsthätigkeit ist die im mütterlichen Körper stattfindende teils unwillkürliche,
teils willkürliche Bewegung, welche auf die Heraustreibung des Kindes hinwirkt. Mechanismus der Geburt ist
das Verhältnis, in welchem der Kindskörper zu den Geburtsteilen steht, und die Art und Weise, wie derselbe durch diese getrieben
wird.
Die Geburtsthätigkeit ist eine doppelte: eine unwillkürliche und willkürliche. Die unwillkürliche stellt sich als Wehe
dar, die willkürliche als das sogen. Verarbeiten der Wehen durch die Bauchpresse. Wehen sind unwillkürliche
zeitweise Zusammenziehungen der Gebärmutter
[* 11] behufs Austreibung der Frucht; sie sind im Grunde der Gebärmutter am stärksten,
im Körper stärker als nach dem Hals hin, so daß dadurch der Muttermund erweitert und die in der Gebärmutterhöhle enthaltene
Frucht nach dem Muttermund hin- und durch ihn durchgedrängt wird.
Die Wehen sind mit Schmerz verbunden. Dieser fängt meist in der Lendengegend und im Kreuz
[* 12] an und zieht sich drängend nach
vorn zu der untern Bauchgegend, durch das Becken zu den äußern Geschlechtsteilen und erstreckt sich endlich bis zu den Schenkeln
herab. Er ist aber nie ein anhaltender, sondern ein aussetzender und in gewissen Zwischenräumen wiederkehrender.
Im Anfang der Geburt sind die Zwischenräume zwischen den einzelnen Wehen länger, die Wehen selbst dauern aber nur kurz an und
sind schwach; mit wachsender Kraft
[* 13] der Wehen aber folgen sie auch schneller aufeinander, es verkürzen sich
daher die schmerzfreien Zwischenräume, und die einzelne Wehe selbst dauert länger.
Außer den Zusammenziehungen der Gebärmutter wirken bei der auch das Zwerchfell und die Bauchmuskeln mit: ersteres, indem
es sich zusammenzieht, um die Bauchpresse wirksam zu machen, letztere, indem sie von vorn und seitlich auf die Gebärmutter
drücken. Die Mitwirkung genannter Muskeln
[* 14] zur Geburt ist teilweise unwillkürlich, kann aber willkürlich
gesteigert und geregelt werden, wodurch das Verarbeiten der Wehen herbeigeführt wird. Es besteht darin, daß die Gebärende
unter Anhalten des Atems mit angezogenen Schenkeln und fest aufgestemmten Füßen nach unten drängt, wobei mit vorschreitender
Geburt allmählich fast alle willkürlichen MuskelnAnteil nehmen.
Der Geburtsvorgang zerfällt in drei bestimmte, regelmäßig wiederkehrende
Zeiträume (Geburtsperioden). Die erste Periode,
die Eröffnungsperiode, schließt mit der vollständigen Erweiterung des Muttermundes ab. Dann folgt der Durchtritt des vorliegenden
Kindsteils durch das Becken und die äußern Genitalien und darauf die Ausstoßung des ganzen Kindskörpers. Dies ist die
Austreibungsperiode. An sie schließt sich die Nachgeburtsperiode, in welcher die Nachgeburt ausgestoßen wird.
Die Eröffnungsperiode beginnt mit dem Eintritt der ersten Wehen, also mit den ersten fühlbaren Zusammenziehungen der Gebärmutter.
Die Zusammenziehungen selbst sind mehr lästig und beschwerlich als schmerzhaft und bestehen in einem Gefühl, als werde der
Unterleib in seinem ganzen Umfang gepreßt. Zugleich stellt sich ein empfindliches Ziehen in der Beckengegend
und im Kreuz ein, welches bis zum Schoß zu gehen scheint. Diese Empfindungen dauern nur kurze Zeit an und kehren nach längern
Pausen, allmählich an Stärke
[* 15] zunehmend, wieder. Es sind dies die Vorboten der Geburt, vorhersagende Wehen
(dolores praesagientes).
Die Wehen werden heftiger, folgen rasch aufeinander und führen zur Erweiterung des Muttermundes als dolores praeparantes oder
vorbereitende Wehen. Während einer jeden Wehe wird das in den Eihäuten sich befindende Fruchtwasser gegen den immer mehr sich
erweiternden Muttermund getrieben, so daß die Eihäute, wie eine kleine Halbkugel gespannt, in die Scheide
hereinragen: »die Blase stellt sich«. Kehren nun die Wehen heftiger und häufiger wieder, so treiben sie die Blase durch den
etwa vier Finger breit geöffneten Muttermund so tief in die Mutterscheide herab, daß sie bis zum Bersten gespannt ist. Bei
wiederkehrenden Wehen springt jetzt die Blase (Blasensprung), und der Teil des Fruchtwassers, welcher sich
zwischen Kopf und Eihäuten befand, fließt ab. Zuweilen erfolgt der Blasensprung auch erst später. - In der nun folgenden
Austreibungsperiode werden die Wehen immer heftiger und anhaltender, die freien Zwischenräume zwischen denselben immer kürzer.
Die Gebärende unterstützt sie durch Anstrengungen der willkürlichen Muskeln, insbesondere des Zwerchfelles
und der Bauchmuskeln. Diese Wehen treiben den Kopf des Kindes durch die eingerissenen Eihäute in den Muttermund, bis sein größter
Umfang von dem Muttermund umgeben wird: »der Kopf steht in der Krönung«. Endlich wird der Kopf so tief in die Beckenhöhle herabgetrieben,
daß er hinter der Schamspalte und, während der Wehe, zwischen den Schamlefzen sichtbar wird. Da die
Wehen in dieser Geburtszeit das Kind zur Geburt vortreiben, so heißen sie Geburts- oder Treibwehen (dolores ad partum).
Mit dem Austritt des Kindskopfes aus dem Muttermund werden die Wehen äußerst schmerzhaft, setzen anfänglich nur ganz kurz
aus und folgen, immer rascher wiederkehrend, zuletzt unmittelbar aufeinander. Der ganze Körper der Gebärenden
nimmt daran teil; daher zittern oft Arme, Beine und Unterleib, der Blick wird wild und blitzend, der Atem kurz und keuchend, das
Gesicht
[* 16] schwitzt heftig, und die Gebärende ist genötigt, laut zu schreien. Diese Wehen heißen Austrittswehen oder, da
sie den ganzen Körper erschüttern, Schüttelwehen (dolores conquassantes). Anfangs treiben diese Wehen den Kopf so gegen die
Schamspalte, daß die Schamlefzen auseinander weichen, das Mittelfleisch zwischen After und Schamspalte sich ausdehnt und ein
Teil des Kopfes äußerlich sichtbar wird: »der Kopf ist im Einschneiden«. Nach der Wehe weicht der Kopf aber
wieder zurück, und das Mittelfleisch wird wieder schlaff. Häufigere
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