kann, sowie auch, weil Wohnungsaufwand und
Einkommen ebensowenig einander immer entsprechen.
Die Veranlagung der Gebäudesteuer ist in der
Praxis meist sehr mangelhaft. Dieselbe erfolgt in
Preußen
[* 2] und
Österreich
[* 3] nach einem Ertragskataster,
in
Baden,
[* 4]
Hessen
[* 5] und
Württemberg
[* 6] nach einem Wertkataster. In
Orten, in welchen viele Vermietungen vorkommen, kann einfach der
Mietzins (in
Preußen nach dem
Durchschnitt der letzten zehn Jahre) zur Bemessung benutzt werden, indem
von demselben die Erhaltungskosten in Abzug kommen (in
Österreich 15 Proz. vom Bruttomietwert in speziell benannten
Städten, 30 Proz.
in allen andern
Orten).
Die
Höhe der
Miete läßt sich durch
Fassion der
Eigentümer unter Benutzung einer durch den Mieter auszuübenden
Kontrolle feststellen. Daneben können Kaufpreise als
Mittel der
Kontrolle und Berichtigung verwendet werden. Die nicht vermieteten
Wohnungen (in
Österreich in
Orten, in welchen wenigstens die Hälfte der
Wohnungen, in
Preußen in
Orten, wo gewohnheitsmäßig
Wohnungen vermietet werden) lassen sich dann nach dem möglichen Mietertrag einschätzen. In allen
andern
Fällen, in welchen das Eigenbewohnen die
Regel, ist das Steuerobjekt nach äußern Merkmalen zu bemessen. In
Österreich
werden diese
Wohnungen nach der Zahl der
Stockwerke und der bewohnbaren
Räume in zwölf
Klassen eingeteilt
(Hausklassensteuer);
Bayern
[* 7] erhebt in kleinen Ortschaften und einzelnen
Höfen mit wenig vorkommenden Vermietungen eineArealsteuer,
indem neben den für die
Grundsteuer maßgebenden Bodenklassen der Flächeninhalt von Bauplatz und Hofraum der Bemessung zu
Grunde gelegt wird.
Preußen wirft auf dem
Lande die Gebäudesteuer aus nach
Größe, Bauart und
Beschaffenheit der Gebäude und nach den Gesamtverhältnissen
der zugehörigen Besitzungen; doch soll bei größern Besitzungen nie ein höherer
Ertrag als bei einem
Gebäude gleicher
Beschaffenheit in den nächsten Landstädten angenommen werden. Die französische, 1798 eingeführte
Thür-
und
Fenstersteuer ist ausschließlich eine solche vom
Eigentümer erhobene
Hausklassensteuer, welche von den Mietern nach ihrem
Anteil an den Öffnungen wieder eingezogen werden darf.
Johann, tschech. Sprachforscher, geb. zu
Oubislavica bei Neupaka, studierte in
Gitschin und
Prag,
[* 12] bekleidete seit 1866 Lehrerstellen an den
Realschulen zu
Pardubitz und
Prag, habilitierte sich 1873 hier als
Dozent der tschechischen
Sprache
[* 13] und wurde 1881 zum ordentlichen
Professor an der tschechischen
Universität ernannt. Er schrieb (in tschechischer
Sprache): »Etymologische Sprachanfänge«
(Prag 1868);
eine schon im
Nibelungenlied erwähnte Kopftracht derJungfrauen,
später der
Frauen überhaupt, bestand anfangs aus einem gesteiften
Bande, das
Wangen und
Kinn umschloß, wozu im 13. und 14. Jahrh.
eine Kopfbinde kam, die wie ein
Reif oder, wenn sie
oben geschlossen war, wie ein
Barett den
Kopf umschloß und durch das genannte,
am
Kinn schmäler werdende
Band
[* 14] gehalten wurde (s. nebenstehende Abbildung).
Die
Farbe des Gebendes war
meist weiß, seltener rot oder grün.
(Gafar,Gabar), eigentlich
AbuAbdallah Dshafar ibn
Muhammed, mit dem Beinamen al Ssadik (der
Wahrhafte), arab. Gelehrter, geb. 699, der sechste
Imam (Oberhaupt der Aliden), starb 765 in
Medina. Er war ein eifriger Astrolog
und wegen seiner Wahrsagekunst (aus dem Gliederzucken) berühmt. Man schreibt ihm gegen 500
Schriften zu, von welchen besonders
»Sidera apparentia nativitatum«,
»Liber divinationis«, »Valpitationes membrorum«, »Electiones
dierum« und
»Tabulae de cognitione ingressus annorum, mensium et dierum« vielfach übersetzt worden sind. Geber wird
oft vermengt mit seinem berühmten
SchülerAbuMusa Dshabir ibn Hajján, dem bedeutendsten Chemiker der Araber, der im
Abendland
ebenfalls unter dem
Namen Geber oder
Dschabir (s. d.) geht. - Ein dritter Geber, Dschaaber ben
Aflah, lebte zu Ende des 11. oder zu Anfang des 12. Jahrh. in
Sevilla
[* 15] und schrieb unter anderm ein Werk:
»De astronomia libri
IX« (hrsg. von
Apian, Nürnb. 1534), in welchem namentlich die
PtolemäischeTheorie der zwei untern
Planeten,
[* 16] jedoch mehr heftig
als gerecht, angegriffen wird.