§ 75 des Gewerbegesetzes können die Gastwirte durch die Ortspolizeibehörde angehalten werden, das Verzeichnis der von
ihnen gestellten
Preise einzureichen und in den Gastzimmern anzuschlagen. Diese
Preise dürfen zwar jederzeit abgeändert werden,
bleiben aber so lange in
Kraft,
[* 2] bis die Abänderung der Polizeibehörde angezeigt und das abgeänderte Verzeichnis in den
Gastzimmern angeschlagen ist. Auf
Beschwerden Reisender wegen Überschreitung der verzeichneten
Preise steht der Ortspolizeibehörde
eine vorläufige
Entscheidung vorbehaltlich des
Rechtswegs zu. Auch die österreichische
Gewerbeordnung (§ 16) rechnet die
Gast- und Schenkgewerbe zu den konzessionierten
Gewerben.
Ebenso bedürfen in
England die
Gast- und Schenkwirte zu ihrem
Gewerbebetrieb der Erlaubnis, welche durch
eine special session von Friedensrichtern erteilt wird und alljährlich erneuert werden muß. Besonders streng ist die zivilrechtliche
Haftbarkeit der Gastwirte für die von den Reisenden in das
Gasthaus eingebrachten
Sachen.
Schon das
römische Recht bestimmt,
daß der Gastwirt für jeden
Schaden und Verlust hafte, welcher nicht durch unabwendbarenZufall oder von außen
her kommende
Gewalt verursacht worden ist. Dieser
Satz ist in die meisten
Gesetze übergegangen, z. B. preußisches
Landrecht,
Teil II,
Tit. 8, §. 444-452, und auch im französischen
Recht (Art. 1952-54) anerkannt; sie haften insbesondere auch für
die von ihnen angestellten
Personen,
Kellner, Hausknecht etc.
(spr. gasch-),Konstantin, poln. Dichter und
Novellist, geb. zu Jeziorno bei
Warschau,
[* 8] studierte
in letzterer Stadt gleichzeitig mit Siegm.
Krasinski und begann seine litterarische Laufbahn 1830 mit
dem
Roman »Die beiden Sreniawiten«. Nachdem er sich an dem Freiheitskampf
beteiligt hatte, flüchtete er 1831 nach
Frankreich, wo er zuerst in
Aix, dann in
Paris
[* 9] lebte. Er veröffentlichte daselbst:
»Lieder des polnischen
Pilgers« (1833);
(spr. gehtshedd),Stadt in der engl.
GrafschaftDurham, am
Tyne, Newcastle
[* 14] gegenüber, hat
große Eisenwerke, Maschinenbauanstalten,
Glashütten, chemische
Fabriken,
Anker- und Nagelschmieden, Schiffswerfte und (1881)
65,803 Einw.
eine der fünf Fürstenstädte der
Philister, bekannt als
Heimat des
RiesenGoliath, wurde von
David erobert,
von
Rehabeam befestigt und fiel unter
Joas in die
Hände der Syrer. Gath wird von neuern Forschern nach
Abu
Geith am Anfang des
Wadi el Hesi (mündet zwischen
Gaza und
Askalon) verlegt.
August, Musikschriftsteller, geb. zu
Lüttich,
[* 15] war anfänglich Buchhändler in
Hamburg,
[* 16] widmete sich
dann der
Musik und studierte 1828-1830 unter Leitung
FriedrichSchneiders in
Dessau
[* 17] die
Komposition, redigierte
nach seiner Rückkehr nach
Hamburg das
»Musikalische Konversationsblatt« bis 1841, wo er nach
Paris übersiedelte. Hier wirkte
er, wiewohl durch Kränklichkeit vielfach behindert, doch mit reichem Erfolg als
Lehrer und Schriftsteller bis zu seinem
Tod Gathy bewies
als
Kritiker ebensoviel
Geist wie Unparteilichkeit. Von seinen
Schriften ist sein kurzgefaßtes
»MusikalischesKonversationslexikon« (1835; 3. Aufl., bearbeitet von
Reißmann, Berl. 1871) hervorzuheben.
RichardJordan,
Mechaniker, geb. in
HertfordCounty
(Nordcarolina), konstruierte früh eine Reissäemaschine,
studierte in Laporte und
CincinnatiMedizin, ließ sich 1849 in
Indianapolis nieder und erfand hier 1850 eine Flachsbrechmaschine, 1857 einen
Dampfpflug.
[* 18] 1862 konstruierte er das nach ihm benannte Revolvergeschütz, welches in der
Schlacht amJames River 1864 mit
Erfolg angewendet und seitdem vom Entdecker beständig verbessert wurde.
Albert, amerikan.
Linguist und Ethnolog, geb. auf St. Beatenberg im Kanton Bern,
[* 19] studierte Geschichte und
Philologie
an den
UniversitätenBern
[* 20] und
Berlin
[* 21] und bereiste 1859 zum
Zweck kunstgeschichtlicher
Studien die Hauptstädte
Italiens.
[* 22] Seit 1864 wandte
er sich in Bern
den Sprachstudien zu und beschäftigte sich mit der Erforschung der germanischen und romanischen
Dialekte seines
Vaterlandes und der aus ihnen zu erklärenden Ortsnamen. 1868 ging er nach
New York,
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mehr
woselbst er bis 1877 als Mitarbeiter verschiedener deutscher Zeitungen thätig war. Hier verlegte er sich zuerst eingehend
auf das Studium amerikanischer Sprachen und veröffentlichte von 1875 an eine Reihe von Arbeiten über dieselben: »Analytic report«
(1875 u. 1876); »ZwölfSprachen aus dem Südwesten Nordamerikas« (Weim. 1876) u. a. 1877 ward er
als Ethnolog des Powellschen Vermessungskorps nach Washington berufen, wo er zunächst die zahlreichen sprachlichen Manuskripte
der Smithsonian Institution ordnete und eine genaue topographische Beschreibung der bekannten Dialekte begann. Im August 1877 auf
eine Forschungsreise gesandt, ging er zuerst nach Oregon, um hier die schon in New York begonnenen Studien über
die Klamathsprache fortzusetzen, dann auf die Grande-Ronde-Reservation (westlich von Portland), wo er die Sprachen der dort
wohnenden Indianer studierte.
Zahlreiche Abhandlungen in deutschen und amerikanischen Zeitschriften waren die Früchte dieser Studien. Besonders hervorzuheben
ist seine »Classification into 7 ling. stocks of Western Indian dialects contained in 40 vocabularies« (in Wheelers
»Report upon United States geographical surveys«, Bd. 7). Gegenwärtig
ist Gatschet im ethnologischen Büreau zu Washington angestellt. Außer den genannten Werken schrieb er: »Ortsetymologische Forschungen
als Beiträge zu einer Toponomastik der Schweiz«
[* 24] (Bern
1865-67);