symbolum) geschlossen und konnte nur durch förmliche
Aufkündigung wieder gelöst werden; außerdem hatte es bindende
Kraft,
[* 2] galt für heilig und unverletzlich und schloß vornehmlich die politische Vertretung des Gastfreundes, namentlich vor
Gericht,
in sich. Bei den Griechen hieß ein solcher Vertreter Proxenos; er mußte
Bürger des
Staats sein, innerhalb dessen
er denFremden zu vertreten hatte, und wurde öfters von seiten des andern
Staats, dessen
Bürger er vertreten sollte, ernannt.
Er glich demnach den heutigen
Konsuln und hatte außerdem noch die Verpflichtung, sich gegen alle
Fremden aus dem
Staate, dessen
Proxenos er war, gastfreundlich zu erweisen, die von dorther kommenden
Gesandten bei der
Regierung seines
eignen
Staats einzuführen, die
Rechte des auswärtigen
Staats und der
Angehörigen desselben vor
Gericht zu vertreten und letztern
überhaupt Hilfsleistungen, z. B. beim Besuch des
Theaters, zu gewähren.
Ähnlich gestaltete sich das römische Gastfreundschaftsverhältnis, doch vertraten die römischen Gastfreunde zwar ihre
auswärtigen
Freunde den
Magistraten und
Gerichten gegenüber, nahmen dieses aber ihrerseits in andern
Staaten
von ihren dortigen Gastfreunden nicht in Anspruch, da ihnen hier eigne römische Beamte hierfür zur Seite standen. Proxenos
oder Patronus eines fremden
Staats zu werden, galt für eine hohe
Ehre; daher kam es, daß die Proxenia in
Griechenland
[* 3] und
dasPatronat in
Rom
[* 4] öfters nichts weiter zu bedeuten hatten als eine
Ehrenbezeigung für die, denen
man es
übertrug.
Als der
Verkehr zwischen
Städten,
Ländern und Völkern sich erweiterte und vervielfachte, reichte die alte
Sitte der Gastfreundschaft für
das gesteigerte
Bedürfnis nicht mehr aus und wurde nach und nach durch das aufkommende eigentliche Gastwirtschaftswesen
verdrängt. Im
Mittelalter sehen wir zwar die Gastfreundschaft unter den germanischen und slawischen Völkern noch beobachtet
und hochgehalten, aber in beschränkterer
Weise als früher, und nur
Mönche und
Einsiedler übten sie gegen jedermann.
Auch das Rittertum eignete sich dieselbe an; jedoch artete sie hier bald in ein leeres
Zeremoniell aus,
und dieser
Charakter ist ihr bis auf unsre
Zeiten geblieben. Im
Orient dagegen wird die Gastfreundschaft noch heutzutage als heilige
Pflicht
angesehen, und besonders die
Beduinen der
Syrischen und
ArabischenWüste üben sie ungeachtet ihres Räuberlebens in so strenger
Weise, daß ihnen selbst der Todfeind, wenn er als
Gast ihre
Hütte betritt, für unverletzlich und schutzberechtigt
gilt.
(Gasthof),
Haus, dessen
Inhaber
(Gastwirt) gegen Bezahlung
Speise, Trank etc. verabreicht und
Herberge gibt, im
engern
Sinn ein Etablissement, mit dessen
Besitz das
Recht,
Fremde über
Nacht zu beherbergen (Gastgerechtigkeit), verbunden ist,
im
Gegensatz zu
Speise- und Kaffeehäusern,
Schenken
(Krügen, Kneipen). Die Zahl der Gasthäuser eines
Ortes
oder
Bezirks war früher meist festgesetzt, so daß dieselbe ohne Zustimmung der Berechtigten nicht vermehrt, wohl aber die
Gastgerechtigkeit von einem
Haus in ein andres verlegt oder verkauft werden konnte (vgl.
Gastwirt).
Gegenwärtig hängt die Befugnis, Gastwirtschaft zu betreiben, von obrigkeitlicher
Konzession ab. Eigentliche
Gasthäuser zur
Aufnahme und Verpflegung
Fremdergab es im
Altertum nicht; der Reisende durfte dafür das
Recht derGastfreundschaft
(s. d.) in Anspruch nehmen. Anstalten indes, welche mit unsern Wirtshäusern
in mancher Hinsicht verglichen werden können, finden sich in
Griechenland, besonders in
Athen
[* 5] und
Sparta,
schon ziemlich früh:
es waren dies die
Leschen, Erholungsorte, wo man zum Plaudern und Schwatzen sich zusammenfand und auch
wohl übernachtete.
Dergleichen
Lokale wurden jedoch meist nur von Müßiggängern aufgesucht. Etwas später entstanden in größern
Städten die
Pandokeen, d. h. Allherbergen, in welchen wohl auch angesehenere
Fremde im Notfall, wenn sie nicht in gastfreundschaftlicher
Verbindung mit Einwohnern des
Ortes standen, ein Unterkommen suchten, obgleich in dergleichen
Häusern nicht
einmal für die notwendigsten Bedürfnisse der Einkehrenden, geschweige denn für ihre Bequemlichkeit gesorgt war.
Bei den
Römern fanden sich ähnliche Einrichtungen, auch hier führte das
Bedürfnis zur Errichtung öffentlicher
Herbergen
für Reisende (deversoria), die als besser eingerichtete und von distinguiertern
Personen benutzte Anstalten
sich von den für die niedern
Klassen bestimmten Schenkhäusern (cauponae und tabernae) und Garküchen (popinae) unterschieden.
Auch die
Sitte, solchen
Häusern besondere
Namen und
Schilder zu geben, läßt sich weit in das
Altertum zurück verfolgen. Im
Mittelalter mußte die Gastlichkeit der
Burgen
[* 6] und Klöster häufig genug für die Mangelhaftigkeit der
Gasthäuser eintreten, und noch in der Mitte des 16. Jahrh. weiß
Erasmus von
Rotterdam
[* 7] nur Unrühmliches von deutschen Gasthäusern
zu melden.
»Hotels« im heutigen
Sinn entstanden in der zweiten Hälfte des 17. Jahrh. zuerst in
Paris
[* 8] und fanden bald in andern
Ländern,
in
Deutschland
[* 9] vielfach unter dem
Namen
»Hof«,
[* 10]
Nachahmung. Der Eisenbahnverkehr hat auch das Hotelwesen außerordentlich
gehoben, die amerikanischen Riesenhotels bürgerten sich in
London,
[* 11]
Paris und
Berlin
[* 12] ein, und es bildete sich für die
Hotels
ersten
Ranges ein gewisses internationales Gepräge aus. Die
Gastwirte bildeten zur Wahrung ihrer
InteressenVereine und gaben
Fachzeitschriften heraus, wie auch die
Kellner sich zu gemeinsamer Thätigkeit vereinigten. In
Holland
und
Ostfriesland versteht man unter Gasthaus (holländ. gasthuis) ein
Hospital.
eine festliche, zur Bewirtung von
Gästen bestimmte
Mahlzeit, welche aus einer Reihenfolge
von
Gerichten besteht, und für deren Veranstaltung gewisse in der
Kultur des betreffenden
Landes begründete
Regeln gelten.
Ursprünglich waren
¶
mehr
festliche Mahlzeiten Opfermahle. Hieraus entwickelte sich die Sitte, bei festlichen Gelegenheiten die Freunde zu gemeinsamen
Mahlzeiten zu versammeln. Bei den Griechen pflegten die Festlichkeiten auf gemeinschaftliche Kosten in Geld- oder Naturalbeiträgen
(symbolaí) im Haus eines der Teilnehmer oder eines Freigelassenen veranstaltet zu werden (deipnon apò symbolōn, bei Homer
éranos). Erst später entstand hieraus die Sitte, daß ein Einzelner Gäste zur Bewirtung auf seine eignen
Kosten einlud.
Doch blieb es auch dann noch den Eingeladenen gestattet, uneingeladene Gäste mitzubringen. Aus dem Mißbrauch dieser Sitte
entwickelte sich eine besondere Gattung von Leuten, die gewissermaßen berufsmäßig uneingeladen an den Tafeln der Gastgeber
erschienen: die sogen. Parasiten. In Griechenlandwar in Bezug auf die Ausrichtung festlicher Mahlzeiten
bei den verschiedenen Stämmen und in den verschiedenen Staaten ein sehr erheblicher Unterschied wahrzunehmen.
Die Syssitien der Spartaner waren sehr einfach; bei andern Stämmen, namentlich den sinnlichen Böotiern und den sizilischen
Griechen, erreichte der Tafelluxus eine hohe Entwickelung. Frauen und Kinder waren in der Regel von den Gastmählern
ausgeschlossen. Während man früher, z. B. noch zu HomersZeiten, sitzend gespeist hatte, aß man später im Liegen, gewöhnlich
zwei Personen auf einem reichgeschmückten Ruhebett (kline). Mit dem linken Arm stützte man sich auf das im Rücken liegende
Kissen, so daß der rechte Arm nicht an freier Bewegung behindert wurde.
In der Regel hatten auch je zwei Gäste einen eignen Tisch. Auf die Ausschmückung des Speisezimmers mit Blumen undKränzen und
die festliche Kleidung der Gäste wurde besonderer Wert gelegt. Man bevorzugte in der Kleidung helle, leuchtende Farben, salbte
Haupt undBart mit wohlriechenden Ölen und schmückte sich wohl auch selbst mit Blumen undKränzen. Vor
dem Essen
[* 18] nahmen Sklaven den Gästen die Sohlen ab und wuschen die Füße. Vor und nach der Tafel wurde Wasser zum Händewaschen
gereicht, eine Sitte, welche heutzutage noch im Orient befolgt wird.
Die Handtücher wurden von den Gästen mitgebracht, und man pflegte hierin einen großen Luxus zu entwickeln.
Den Gebrauch von Messer
[* 19] und Gabel kannte man nicht, wohl aber eine Art Löffel. Hauptsächlich bediente man sich zum Essen der
Hände, welche man sich während des Essens mit gekneteten Brotkrumen reinigte. Nach dem Gebrauch wurde
dieses Brot
[* 20] den Hunden vorgeworfen. Gourmands härteten ihre Hände gegen die Hitze ab oder trugen Handschuhe, um die Speisen möglichst
heiß genießen zu können.
Vorschneider zerlegten die Speisen vor dem Servieren in kleine Stücke. Tischtücher kannte man nicht; zwischen jedem Gang
[* 21] wurden
die Tische gereinigt. Über die bedienenden Sklaven führte ein höherer Diener die Aufsicht; das gesamte
Arrangement stand unter der Oberleitung des Symposiarchen, der zugleich die Aufsicht über das Trinken führte. In der Regel
wurde nur mit Wasser vermischter Wein getrunken; der Genuß des ungemischten Weins namentlich bei Tische galt als barbarisch.
Nach Beendigung der Hauptmahlzeit wurden die Tische weggenommen, der Fußboden gereinigt, das Waschwasser
nebst einer Art wohlriechender Seife gereicht und hierauf das Trankopfer mit ungemischtem Wein gebracht. Erst dann wurde der
Nachtisch, bestehend aus Früchten, Salz
[* 22] (um den Durst zu reizen), Käse und Backwerk, aufgetragen. Mit dem Nachtisch begann das
Trinkgelage (sympósion). Bei den Römern waren die Gastmähler in alter Zeit einfacher Natur. Später gestaltete
sich das Arrangement einer
Festtafel ähnlich wie bei den Griechen.
Gegen Ende der Republik, wo man auch noch die asiatische Üppigkeit kennen gelernt hatte, stiegen Luxus und Verschwendung in
hohem Grad. Berühmt sind z. B. die Gastmähler des Lucullus im Apollosaal, welche einen enormen Kostenaufwand
(ca. 30,000 Mk. oder nach einer andern Lesart 25,000 Sesterzen für das Kouvert) verursacht haben sollen. Das Gastmahl des Trimalchio,
eines emporgekommenen Freigelassenen, beschreibt Petronius im »Satiricon«. Doch ist es Übertreibung, wenn behauptet
wird, daß die Kostbarkeit der Tafelgenüsse in den Tagen des Apicius und Vitellius später nie wieder erreicht
worden sei.
Die größten Summen wurden für die gesamte prachtvolle Ausstattung dieser Feste ausgegeben. In den ältern Zeiten speiste man
einfach im Atrium, später richtete man besondere Speisezimmer (triclinia) ein; die vornehmen Römer
[* 23] der spätern Zeiten hatten
für ihre Gastmahle nach den Jahreszeiten
[* 24] verschiedene Triklinien. Die Art der Tafeleinrichtung wich insofern
wesentlich von der griechischen ab, als der Tisch auf drei Seiten von für drei oder auch mehr Personen eingerichteten Speiselagern
(lecti) umgeben war.
Die vierte Seite des Tisches blieb stets frei, weil dort Speise und Getränke aufgetragen wurden. Ein römisches Gastmahl bestand
aus drei Abteilungen:
2) der Hauptmahlzeit (pugna oder proelium), welche wiederum aus verschiedenen Gängen (ferculae) zusammengesetzt war, und
3) dem Nachtisch (mensae secundae oder tertiae), bestehend in Backwerk (bellaria), frischem und getrocknetem
Obst und künstlich bereiteten Schaugerichten. Ausführliche Küchenzettel findet man unter anderm bei Martial, 5, 78 ff.,
und Macrobius, Sat. 2, 9. Zum Nachtisch erschienen dann Flötenspieler, Sänger und Sängerinnen, Tänzerinnen, auch Possenreißer
aller Art, um die Gäste zu erheitern. Auch Geschenke wurden an die Gäste verteilt.
Von den alten Germanen wissen wir, daß sie sich oft und gern zum festlichen Mahl vereinten; fast alle
wichtigen Angelegenheiten wurden beim Gastmahl verhandelt. Doch fehlen Nachrichten darüber, welche Sitten hierbei herrschten. Die
Speise war einfach: Fleisch, Wildbret, geronnene Milch und Feldfrüchte;
Nach allen
Überlieferungen erscheint die Annahme gerechtfertigt, daß die Gastmahle der alten Deutschen in der Hauptsache Zechgelage waren.
Im Mittelalter war dagegen die Kochkunst bereits zu einer gewissen Entwickelung gelangt; bei festlichen Gelegenheiten war die
Tafel mit stark gewürzten Leckerbissen und komplizierten Brühen, mit zierlich geformtem Backwerk und
Konfitüren reich besetzt. Den Tisch bedeckte ein weit über die Ränder herabfallendes Tuch, mitten darauf stand das Salzfaß,
[* 29] ringsherum lagen die Brote.
Zum Essen benutzte man Löffel und Messer (Gabeln wurden erst im 16. Jahrh. bekannt), im Notfall auch die
Finger. Vor Tisch und auch zwischen den einzelnen Gängen wurden Handwasser zum Waschen und Handtücher gereicht. Die Tafel wurde
in der mit Teppichen belegten großen Halle, deren Wände mit gewirkten Tapeten (Rückelachen) geschmückt waren, angerichtet,
der Tisch selbst mit Blumen bestreut; über demselben wurden Kränze und Guirlanden aufgehängt. Auf einem
Nebentisch
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