aufwärts Böckstein, in 1163 m Meereshöhe, mit 190 Einw. und dem
Poch- und Amalgamierwerk für das goldführende
Erz des
daneben sich erhebenden, 2650 m hohen Radhausbergs. Hier gabelt sich das
Thal
[* 2] und endet östlich mit dem Anlaufthal unterhalb
des Ankogel, westlich in dem 1600 m hoch gelegenen schönen Thalkessel des Naßfeld am Mallnitzer
Tauern.
Das
Wildbad Gastein liegt 1040 m ü. M. am
Fuß des mächtigen Graukogels und an der linken Seite der
Ache, die unmittelbar beim
Bad
[* 3] zwei prächtige
Wasserfälle (einen obern von 63 und einen untern von 85 m
Höhe) bildet, und hat ein
Spital für arme Kranke,
eine katholische und eine (dem deutschen
Kaiser gehörige) protestantische
Kirche.
Die seit alter Zeit bekannten heißen
Heilquellen von Gastein sind nur in ihrer
Temperatur verschieden und scheinen einen gemeinschaftlichen
Ursprung im
Gneis des Graukogels zu haben. Man zählt sieben
Quellen;
darunter sind am meisten benutzt: die am höchsten gelegene
Fürstenquelle, die mit einer
Temperatur von 49,6° C. entspringt;
die 16 m tiefer entspringende Doktorsquelle,
46° C.;
die am tiefsten gelegene
und wasserreichste Hauptquelle (auch Spitalquelle), die mit einer
Temperatur von 49,2° C. hervorkommt, und die Grabenbäckerquelle,
mit einer
Temperatur von 38° C. Die
Quellen geben zusammen täglich gegen 43,000
hlWasser. 1828 wurde eine
Filialbadeanstalt in
Hofgastein errichtet, wohin das Quellwasser des
Wildbades mittels Röhrenleitung geführt wird.
Das Thermalwasser
von Gastein zeichnet sich durch große Reinheit und
Durchsichtigkeit aus und hat weder einen besondern
Geschmack noch
Geruch. Auch
die neuesten
Analysen zeigen nur einen geringen
Gehalt an festen
Bestandteilen (3,39 auf 1000 Teile) und gewähren keinerlei
Aufschluß über den eigentlichen
Grund der Wirksamkeit derselben. Ihr Hauptbestandteil ist schwefelsaures
Natron. In Form
von
Bädern angewendet, wirkt das
Wasser ungemein belebend, erregend auf
Nerven-,
Gefäß- und Muskelsystem, die
Resorption bethätigend,
spezifisch auf die
Harn- und Geschlechtswerkzeuge.
Außer den
Bädern in den
Hotels und Privathäusern ist auch das ehemals kaiserliche Badeschloß seit 1807 dem öffentlichen
Gebrauch übergeben. Die Zahl der Kurgäste beträgt gegenwärtig 6500-7000 (davon
ca. 5000 in
Wildbad und gegen 2000 in
Hofgastein).
Das
Klima
[* 5] ist alpenhaft mild und gleichmäßig, die beste Zeit zur
Kur im Juli und
August. Spaziergänge
bilden die
Wald- und die Schwarzenberganlagen, die Pyrkerhöhe, die Kaiserpromenade etc.
Landschaft im schweizer.
Kanton
[* 13] St.
Gallen, umfaßt die rechtsseitige Thalebene zwischen
dem
Walen- und dem
ZüricherSee, enthält in sechs
Gemeinden (Schännis, Kaltbrunn etc.) (1880) 7119 fast ausschließlich
kath. Einwohner.
Durch die Linthkorrektion und den
Bau der Bahnlinie
Zürich-Chur hat die Gegend sehr gewonnen.
die schöne, besonders im
Altertum und
Orient hochgehaltene
Sitte, reisende, des Obdaches und
Schutzes
bedürftige Fremdlinge als
Freunde und als
Gäste zu betrachten und zu behandeln. Da unter den alten Völkern, wenigstens in der
frühern Zeit, von eigentlichen
Gast- und Wirtshäusern in unserm
Sinne noch keine
Rede war und überdies
die
Fremden den
Einheimischen gegenüber mehr oder weniger zurückgesetzt und in ihren
Rechten beschränkt waren (s.
Fremdenrecht),
so wäre ohne jene
Sitte das
Reisen und der Aufenthalt in fremden
Ländern und
Orten, wenn nicht unmöglich, doch wenigstens
sehr erschwert gewesen.
Die
Beobachtung der Gastfreundschaft aber, welche durch religiöse
Satzungen öfters noch besonders vorgeschrieben wurde,
bot für unsre zur
Aufnahme Reisender bestehenden Anstalten hinlänglichen
Ersatz. Zur Homerischen Zeit wurden bei den Griechen
alle
Fremden ohne Ausnahme als besondere Schützlinge des über
Götter und
Menschen gebietenden
Zeus
[* 14] angesehen, der deshalb
den Beinamen des »Gastlichen« führte. Jeder einkehrende, ein
gastliches Obdach suchende
Wanderer wurde gebadet, umgekleidet und nach besten
Kräften bewirtet.
Erst nach mehreren
Tagen forschte man nach seinem
Namen, seiner Abkunft und
Heimat, wenn er sich nicht vorher von freien
Stücken
zu erkennen gegeben, und doppelt groß war die
Freude, wenn man entdeckte, daß man von früherer Zeit
oder von den Vorfahren her durch vertragsmäßig geschlossene Gastfreundschaft mit ihm verbunden war.
Da aber der
Fremde die Gastfreundschaft nie als ein
eigentliches
Recht in Anspruch nehmen konnte, weil dieselbe eben nur als eine freiwillig übernommene und durch das Herkommen
sanktionierte Verbindlichkeit betrachtet und geübt wurde, so suchte man diesem schwankenden und unsichern,
von äußern Umständen abhängenden
Verhältnis dadurch abzuhelfen, daß ganze
Stämme und
Völkerschaften durch Bündnisse,
einzelne Individuen und
Familien durch
Verträge sich gegenseitig Gastfreundschaft (hospitium) zusicherten. Im letztern
Fall reichte man sich
wechselseitig
Geschenke, und ein solches Übereinkommen dauerte fort und pflegte noch von den beiderseitigen Nachkommen in
Ehren gehalten zu werden. Besonders bei den
Römern bildete sich das Gastfreundschaftsverhältnis in dieser
Weise aus. Es wurde
hier durch gegenseitiges Gelöbnis,
Handschlag und Austausch eines schriftlichen Gastvertrags (tabula hospitalis) oder eines
statt desselben dienenden Zeichens (tessera oder
¶
mehr
symbolum) geschlossen und konnte nur durch förmliche Aufkündigung wieder gelöst werden; außerdem hatte es bindende Kraft,
[* 16] galt für heilig und unverletzlich und schloß vornehmlich die politische Vertretung des Gastfreundes, namentlich vor Gericht,
in sich. Bei den Griechen hieß ein solcher Vertreter Proxenos; er mußte Bürger des Staats sein, innerhalb dessen
er denFremden zu vertreten hatte, und wurde öfters von seiten des andern Staats, dessen Bürger er vertreten sollte, ernannt.
Er glich demnach den heutigen Konsuln und hatte außerdem noch die Verpflichtung, sich gegen alle Fremden aus dem Staate, dessen
Proxenos er war, gastfreundlich zu erweisen, die von dorther kommenden Gesandten bei der Regierung seines
eignen Staats einzuführen, die Rechte des auswärtigen Staats und der Angehörigen desselben vor Gericht zu vertreten und letztern
überhaupt Hilfsleistungen, z. B. beim Besuch des Theaters, zu gewähren.
Ähnlich gestaltete sich das römische Gastfreundschaftsverhältnis, doch vertraten die römischen Gastfreunde zwar ihre
auswärtigen Freunde den Magistraten und Gerichten gegenüber, nahmen dieses aber ihrerseits in andern Staaten
von ihren dortigen Gastfreunden nicht in Anspruch, da ihnen hier eigne römische Beamte hierfür zur Seite standen. Proxenos
oder Patronus eines fremden Staats zu werden, galt für eine hohe Ehre; daher kam es, daß die Proxenia in Griechenland
[* 17] und
das Patronat in Rom
[* 18] öfters nichts weiter zu bedeuten hatten als eine Ehrenbezeigung für die, denen man es
übertrug.
Als der Verkehr zwischen Städten, Ländern und Völkern sich erweiterte und vervielfachte, reichte die alte Sitte der Gastfreundschaft für
das gesteigerte Bedürfnis nicht mehr aus und wurde nach und nach durch das aufkommende eigentliche Gastwirtschaftswesen
verdrängt. Im Mittelalter sehen wir zwar die Gastfreundschaft unter den germanischen und slawischen Völkern noch beobachtet
und hochgehalten, aber in beschränkterer Weise als früher, und nur Mönche und Einsiedler übten sie gegen jedermann.
Auch das Rittertum eignete sich dieselbe an; jedoch artete sie hier bald in ein leeres Zeremoniell aus,
und dieser Charakter ist ihr bis auf unsre Zeiten geblieben. Im Orient dagegen wird die Gastfreundschaft noch heutzutage als heilige Pflicht
angesehen, und besonders die Beduinen der Syrischen und ArabischenWüste üben sie ungeachtet ihres Räuberlebens in so strenger
Weise, daß ihnen selbst der Todfeind, wenn er als Gast ihre Hütte betritt, für unverletzlich und schutzberechtigt
gilt.