nächstkleinere
Gattung von Ruderkriegsschiffen waren die
Galeoten
(Galioten), die zunächst als leichte, kleine Galeeren mit
einer einzigen
Reihe von Ruderern im 12. Jahrh. auftreten. Sie waren namentlich bei den
Türken und in den
Barbareskenstaaten
als geschwinde Fahrzeuge sehr beliebt, weniger bei den christlichen
Seemächten des
Mittelalters. Gewöhnlich führten sie
bei 16-17 Ruderbänken auf jeder zwei Mann, die größern bei 17-23 Ruderbänken auf jeder drei Mann,
und liefen trotz der geringen Ruderzahl doch sehr schnell; oft führten sie nur den Großmast.
Ihr
Name ist jetzt auf Fahrzeuge ganz andrer Art übergegangen, wie auch der der
Galeasse (s.
Galjaß und
Galjot). Noch
kleinere galeerenartig gebaute Fahrzeuge waren die
Felucken mit 6-8, auch 10 und zuletzt gewöhnlich 12
Rudern auf jeder
Flanke,
die von 3-5 Mann bewegt wurden, leicht, ohne
Deck gebaut und im
Mittelalter vielfach mit einem, dann auch und später gewöhnlich
mit zwei nach vorn geneigten
Masten und je einem lateinischen
Segel daran, vorzugsweise bei den
Korsaren
beliebt und sehr schnell (s.
Felucke). In späterer Zeit führten sie auch leichte
Geschütze,
[* 2] vorn zwei kleine
Kanonen, auf
den
Flanken bis zu 32
Drehbassen; diese
Felucken späterer Zeit führten meist 12
Ruder jederseits, besaßen stets einen
Schnabel,
und ihr verhältnismäßig sehr stark gebauter
Rumpf hatte etwa 16 m
Länge bei 4 m
Breite.
[* 3] Im
Deck war für
jeden
Ruderer eine
Luke (horizontale Öffnung) eingebrochen, auf deren
Rand er saß: er hatte also seinen Sitz auf dem
Deck selbst,
nicht auf einer
Bank. Die ebenfalls im
Stil der Galeeren gebauten
Tartanen (s.
Tartane) führten im
Mittelalter,
namentlich im 16. Jahrh., mehrere
Segel, sanken aber dann zur kleinsten der gewöhnlichen
Arten des mittelländischen Ruderschiffs
herab. Den
Schiffen der letztern Art standen im
Mittelalter die runden
Schiffe
[* 4] gegenüber; hinsichtlich dieser s.
Gallione.
(Galeerensträflinge), die vordem auf den
Galeeren (s. d.) zum
Rudern verwendeten Verbrecher; bei den
Türken die hierzu benutzten Christensklaven.
Schon seit
Karl VII. war es namentlich in
FrankreichSitte geworden,
schwere Verbrecher zur Ruderarbeit auf den
Galeeren zu verwenden und dort anzuschmieden. Durch zum Teil bis 1840 gültige
Instruktionen waren die Behandlung der Galeerensklaven (forçats), die
Aufsicht über dieselben und die
Stellung der Aufsichtsbeamten geregelt.
Durch das Strafgesetz vom 25. Sept. und wurde die Galeerenstrafe ausdrücklich an die
Stelle der
Kettenstrafe (peine des fers) gesetzt; ein
Dekret vom gab Vorschriften über die Art und
Weise des
Transports an die
Seehäfen. In Art. 15 des
Code pénal von 1810 sind dann ausdrücklich »travaux forcés« als
Strafart genannt. Es gab damals in den Seehäfen von
Brest,
Toulon,
[* 7]
Lorient und
Rochefort Strafstationen;
die beiden letztern
wurden im
Lauf der Zeit
(Lorient schon 1830) aufgehoben. Im J. 1828 wurde der
Transport in
Ketten verboten
und der in Zellenwagen eingeführt.
Unablässig war er bemüht, durch Gebietserwerbungen und Erlangung von einflußreichen Ämtern seine
Macht zu vermehren. Mit
Eifer gab er sich seinen kriegerischen
Neigungen hin und errichtete ein stattliches, wohlgeübtes und
vortrefflich ausgerüstetes
Heer. 1664 war er einer der
Direktoren der gegen die
Türken aufgestellten deutschen
Reichsarmee,
und 1665 führte er im
Bund mitEngland gegen
HollandKrieg, mußte aber einen durch
Ludwig XIV.
vermittelten, nicht ganz günstigen
Frieden eingehen, brach daher denselben 1672 und entriß den
Holländern mehrere
Plätze,
bis ihn der
Kaiser 1674 zum
Frieden zwang. Darauf trat er auf die Seite des
Kaisers und leistete diesem wichtige
Dienste
[* 13] im
Kriege gegen
Frankreich. 1675 verband er sich mit
Dänemark
[* 14] und
Brandenburg
[* 15] gegen
Schweden
[* 16] und nahm diesem das Herzogtum
Bremen.
[* 17] Er starb in
Ahaus.