»Reserveregiment« in ein Füsilierregiment verwandelt, erhielt das leichtere
Füsiliergewehr ohne
Bajonett und bezog einen aus dem ganzen Korpsbezirk ausgewählten
Ersatz. Mit Einführung des
Mauser-Gewehrs
ist jedoch der Unterschied der
Bewaffnung und Verwendung wiederverschwunden. Die Füsiliere unterscheiden sich von den
Musketieren
durch das schwarze
Lederzeug.
Arnoldo, ital. Dichter, geboren im
Dezember 1817 zu
Schio im Gebiet von
Vicenza, studierte die
Rechte zu
Padua
[* 2] und ließ sich in seinem Heimatsort als
Rechtsanwalt nieder. Seine äußerst glückliche dichterische
Begabung verriet sich in humoristischen
Poesien, die nicht selten auch politischen
Inhalts waren. Während eines Aufenthalts
zu
Wien
[* 3] 1847 nahm
er an einem
Gelage teil, welches junge
Offiziere der italienischen und ungarischen
Leibgarde veranstalteten,
und entflammte hier durch den
Vortrag eines patriotischen Gedichts seine heißblütigen
Freunde und Landsleute
so sehr, daß es zu politischen Kundgebungen der Tischgesellschaft kam, welche eine polizeiliche Untersuchung nach sich zogen.
Fusinato entrann nur infolge eines Mißverständnisses den Verfolgungen der Behörde, und als das Mißverständnis
sich aufgeklärt, war die
Revolution in
Italien
[* 4] ausgebrochen, in welcher Fusinato sich hervorthat, zunächst
als
Kommandant eines von ihm und seinem
Bruder angeworbenen
Bataillons von
Freiwilligen, welches bei
Montebello und
Vicenza kämpfte.
Später war Fusinato unter den Verteidigern des blockierten
Venedig
[* 5] und diente als
Offizier in den
Reihen der
Alpenjäger. Während
der Belagerung ließ er sich zu
Venedig mit der Gräfin
AnnaColonna von
Castelfranco trauen, mit der er
hernach zu
Castelfranco lebte, die aber schon 1851 starb. Er fuhr fort, zum Teil unter den
PseudonymenFra Fusina und
Don Fuso,
Gedichte humoristischen wie auch romantischen
Inhalts
(Balladen) in den
Journalen zu veröffentlichen, die ihn zum Liebling
des
Publikums machten. Nachdem er sich 1856 mit der Dichterin Erminia Fuà (s.
Fuà-Fusinato) vermählt, wandte er sich 1865 nach
Florenz,
[* 6] wo er das Teatro delle loggie errichtete, und siedelte von da 1870 nach
Rom
[* 7] über, um das
Amt eines Oberrevisors der stenographischen Parlamentsberichte zu übernehmen. Seine Gedichte erschienen
gesammelt in einer Prachtausgabe zu
Venedig 1853-1854 (neue Aufl.,
Mail. 1864 u. 1868) und wurden zu wiederholten
Malen in billigen
Ausgaben, auch illustriert (1881, 2 Bde.) gedruckt.
Später erschienen noch
»Poesie patriottiche inedite«
(Mail.
1870, mit
Illustrationen). Die populärste
Dichtung von und ein
Kabinettstück scherzhafter
Poesie ist seine Schilderung flotten
Studentenlebens: »Lo studente di Padova« (mitgeteilt
auch in
Heyses »Antologia italiana«, Stuttg. 1869).
Nach dem deutschen
Handelsgesetzbuch
(Novelle vom Art. 215, kann eine Fusion nur auf
Grund eines Beschlusses der
Generalversammlung
erfolgen, und eine Mehrheit von drei Vierteilen des in derselben vertretenen
Grundkapitals muß für die Fusion stimmen. Die
Aktiven
und
Passiven der aufgelösten
Gesellschaft gehen auf die andre über, sei es die neubegründete, sei es
die bereits vorhandene; die erstere wird aufgelöst, und die
Auflösung wird ins
Handelsregister eingetragen.
Die
Aktionäre erhalten
Aktien der neuen (durch die Fusion entstandenen oder erweiterten)
Gesellschaft. Die Fusion kann jedoch erst
nach
Ablauf
[* 9] eines
Jahrs (des sogen. gesperrtenJahrs) vom
Tag der dritten öffentlichen Bekanntmachung des
Auflösungsbeschlusses an vollwirksam werden. Das
Vermögen der ausgelösten
Gesellschaft ist getrennt zu verwalten, bis die
Befriedigung oder Sicherstellung der
Gläubiger derselben erfolgt ist; die
Verwaltung wird von dem Vorstand der neuen
Gesellschaft
geführt, welch letzterer aber auch für die getrennte
Verwaltung persönlich und solidarisch verantwortlich
ist. Von dem
Aufsichtsrat gilt dies nur dann, wenn und soweit die Fusion mit
Wissen und ohne Einschreiten seiner Mitglieder erfolgte
(Handelsgesetzbuch, Art. 247). Über Fusion von
Eisenbahnen s.
Eisenbahnfusion.
(Pes), der unterste
Abschnitt des
Beins beim
Menschen und
Affen,
[* 10] der Hintergliedmaße bei den
Wirbeltieren, mit Ausnahme
der
Fische,
[* 11] mißbräuchlich auch s. v. w.
Bein. Von den 10
Knochen,
[* 12] aus welchen sich sein Anfangsteil, die Fußwurzel (tarsus),
ursprünglich zusammensetzt, haben sich höchstens noch 7 erhalten, indem nämlich stets das
Sprung-, Fersen-
und
Würfelbein (s. unten) aus je 2 verschmolzenen
Knochen bestehen; doch kann auch (s.
Bein) die Verschmelzung oder Rückbildung
derselben viel weiter gehen, wie z. B. bei den
Vögeln.
Dies gilt auch von den
Zehen (digiti), von denen je der erste, am weitesten nach der
Ferse zu gelegene
Knochen als zum
Mittelfuß (metatarsus) gehörig betrachtet wird, während die übrigen Zehenglieder als
Phalangen (bei der großen
Zehe 2,
bei den übrigen 3) frei hervorragen, mithin sich den
Phalangen der
Finger gleich verhalten (s.
Hand).
[* 13] Über die Umwandlung
des Fußes zum
Huf
[* 14] bei den
Huftieren, zur
Flosse bei den Flossentieren s. die betreffenden
Gruppen; über
die Füße der
Vögel
[* 15] s. d. Die
Zehen (s. d.) sind gleich den
Fingern an der obern
Fläche des Endgliedes meist mit
Nägeln (s. d.)
bedeckt.
BeimMenschen und seinen nächsten Verwandten sind die
Knochen des Fußes (s. Tafeln
»Skelett
[* 16] I u. II«) folgendermaßen angeordnet:
Von den 7 Tarsalknochen ist das
Fersenbein (calcaneus) sehr weit nach hinten verlängert und stellt
so den
größten Fußknochen dar;
auf ihm ruht das
Sprungbein (talus, astragalus), welches zwischen die beiden
Knöchel des
Schien-
und
Wadenbeins eingeschaltet ist und somit die
Verbindung des Fußes mit dem Unterschenkel, d. h. das Sprunggelenk oder Fußgelenk
im engern
Sinn, herstellt (s.
Bein).
An das vordere Ende des
Fersenbeins reiht sich das
Würfelbein (os cuboides)
am äußern Fußrand, u. an das vordere Ende des
Sprungbeins das
Kahnbein (os naviculare) am innern
¶
mehr
Fußrandan. Die vordere Fläche des Kahnbeins wiederum verbindet sich mit den 3 Keilbeinen (ossa cuneiformia). Die 5 Knochen
des Mittelfußes stehen unter sich wie mit den vorhergehenden Knochen durch Bänder (s. Tafel »Bänder«)
[* 18] in fester Verbindung;
doch ist demjenigen der großen Zehe eine größere Beweglichkeit gestattet, so daß die Zehe selbst bis
zu einem gewissen Grad von den übrigen Zehen entfernt oder ihnen genähert werden kann. Die hierzu erforderlichen Muskeln
[* 19] entsprechen
denen des Daumens und sind beim Affen stärker ausgebildet (s. Daumen). Über die Bewegung des Fußes und der einzelnen Knochen
sowie über die Muskulatur etc. s. Bein und die Tafeln »Muskeln«; »Nerven
[* 20] I«,
[* 17]
Fig. 7; »Blutgefäße«,
[* 17]
Fig. 5. Der
Fuß bildet ein flaches Gewölbe,
[* 21] welches nur in drei Punkten (Fersenbein und den Enden des ersten und fünften Mittelfußknochens)
aufruht und so die Last des ganzen Körpers zu tragen hat. Über Mißbildungen des Fußes s. Klumpfuß
[* 22] und Plattfuß.
(Schuh), ein von der Länge eines Mannesfußes entlehntes Längenmaß, beim Schreiben gewöhnlich durch ' bezeichnet
und entweder in 10 Zoll à 10 Linien (geometrischer oder Dezimalfuß), oder in 12 Zoll à 12 Linien (Werk- oder Duodezimalfuß)
geteilt, so daß 10 geometrische Fuß = 12 Werkfuß sind. Die drei am häufigsten vorkommenden
Fußmaße sind: Der alte Pariser Fuß, sonst auch pied de roi genannt, = 0,32481 m, in 12 Zoll (pouces) à 12 Linien (lignes)
à 12 Punkte (points), bei geometrischen Vermessungen aber in 12 Zoll à 10 Linien à 10 Punkte eingeteilt.
Der englische Fuß (foot), ein Drittel des englischen Yard, ist = 0,30479 m, wird in 12 Zoll (inches) à 10 Linien
(lines) oder 12 Linien à 12 Sekunden (seconds) à 12 Terzen (thirds) eingeteilt. Mit dem englischen Fuß stimmen der russische
und der der Vereinigten Staaten
[* 23] von Nordamerika
[* 24] genau überein. Der rheinländische oder preußische Fuß, mit welchem der
dänische Fuß übereinstimmt, ist = 0,31385 m und wurde in 12 Zoll à 12 Linien eingeteilt. Der schweizerische Fuß (pied), à 10 Zoll à 10 Linien
à 10 Striche (traits), stimmt mit dem badischen überein.
Der Flächenfuß (Quadratfuß) ist ein Flächenraum von 1 Fuß Länge und 1 Fuß Breite;
[* 25] er hat 100 oder 144 QZoll,
je nachdem der Längenfuß in 10 oder 12 Zoll geteilt ist. Der körperliche Fuß (Kubikfuß) ist ein körperlicher Raum, der 1 Fuß lang, 1 Fuß breit
und 1 Fuß hoch ist und 1000, resp. 1728 Kubikzoll hat;
(Sockel),
in der Architektur der untere Teil von Gebäuden oder einzelnen Teilen derselben, vorzüglich der unterste
Teil von Säulen
[* 26] und Pilastern. Er besteht meist aus einer mehr oder minder hohen Plinthe mit einem darüber
befindlichen Fußgesims, welches den Übergang zu den darauf ruhenden Wänden oder Schäften vermittelt. S. unter anderm die
Tafel »Säulenordnungen«,
[* 27] Fig. 4-9 und 4b-7b.
Die Verbindung zweier zwei- oder dreisilbiger Versfüße heißt Dipodie (s. d.). - Über die Bedeutung
von und -füßig in der Musik zur Bezeichnung der Tonhöhe s. Fußton.