des Reichsfürstenstandes im allgemeinen oder in Bezug auf besondere obschwebende
Fragen gemeinschaftlich erwogen und die
erforderlich scheinenden Maßregeln beschlossen wurden. Von einer Versammlung aller
Reichsfürsten hat man kein
Beispiel in der
deutschen Geschichte; desto häufiger dagegen traten die angesehensten
Reichsfürsten entweder auf den
Reichstagen selbst oder
sonst zu solchen Fürstentagen zusammen, wie auch die
Grafen,
Ritter und
Städte dergleichen
Tage hielten.
im frühern
DeutschenReich ein größeres reichsunmittelbares
Territorium, zwischen dem Herzogtum und der
Grafschaft stehend, auch wohl mehrere
Grafschaften umfassend.
Später erhielten jedoch auch
Grafschaften fürstliche
Rechte und
ihre
Besitzer den fürstlichen
Rang, so daß man diese Territorien gefürstete
Grafschaften nannte, indem man die Fürstentümer
als die höhereKlasse der reichsunmittelbaren Herrschaften und den Fürstentitel als den höhern
Titel
betrachtete.
Noch im
Schwabenspiegel erscheint das Fürstentum als ein
Amt (Fürstenamt), gleichwie dies Rechtsbuch auch die
Stellung der
Herzöge und
der
Grafen als diejenige einer Landesobrigkeit auffaßt. Auch war die
Erblichkeit der Fürstentümer, gleichviel ob
Lehen oder
Allod, noch im 13. Jahrh. bestritten. Indessen erstarkte die Landesherrlichkeit
der
Fürsten mehr und mehr, je mehr die Macht und das Ansehen der
Kaiser sanken, und so bildete sich das Herkommen aus, wonach
Herzogtümer, Fürstentümer und
Grafschaften als feudale Landesbezirke in der Herrscherfamilie erblich waren.
Die Zerbröckelung der alten Stammesherzogtümer war zudem der
Bildung neuer Fürstentümer günstig,
deren Zahl mit der Zeit eine sehr große ward (s.
Fürstenbank). Seit dem 13. Jahrh. erlangten die Kurfürstentümer besondere
Bedeutung (s.
Kurfürsten). Neben den weltlichen bestanden zahlreiche geistliche Fürstentümer.
Schon im 11. Jahrh. findet
sich der
Satz, daß ein
Bischof einem weltlichen
Herrn nicht unterworfen sein solle. Die
Immunität, d. h.
die
Befreiung von der Amtsgewalt der
Grafen, welche den
Bischöfen für ihren kirchlichen
Besitz eingeräumt wurde, legte den
Grund zu solchen geistlichen Fürstentümern.
Bald erwarben die geistlichen Würdenträger
Grafschaften und Herrschaften, ja selbst Herzogtümer hinzu, um sie zu selbständigen
Territorien mit ihrem Immunitätsbezirk zu vereinigen. Der fromme
Sinn mancher
Kaiser war ihnen bei solchen
Bestrebungen günstig, ebenso
die
Politik andrer
Kaiser, welche die geistlichen
Fürsten den weltlichen
Großen gegenüber begünstigten,
um an den erstern eine
Stütze zu gewinnen. So entstanden Erzbistümer und
Bistümer, welche die
Stellung selbständiger
Kurfürsten-
und Fürstentümer einnahmen, und auch gefürstete
Abteien zählten zu diesen reichsunmittelbaren Territorien.
Wie aber die geistlichen Fürstentümer zu Anfang dieses
Jahrhunderts säkularisiert, d. h. weltlichen
Staaten einverleibt,
wurden, so ward die überwiegende
Mehrzahl der weltlichen Fürstentümer mediatisiert, d. h. andern Territorialherren unterworfen.
Heutzutage bestehen als selbständige Fürstentümer in
Deutschland nur noch die beiden
Reuß,
[* 7]
Schwarzburg
[* 8] und
Lippe
[* 9] und das
Fürstentum
Waldeck
[* 10] (s.
Fürst).
Vgl.
Hüllmann, Geschichte des Ursprungs der deutschen Fürstenwürde
(Bonn
[* 11] 1872).
[* 13] Stadt im preuß. Regierungsbezirk
Frankfurt,
Kreis
[* 14]
Lebus, an der
Spree und an der
LinieBerlin-Sommerfeld
der Preußischen Staatsbahn, Sitz eines Amtsgerichts, hat eine schöne evangelische, eine altlutherische und eine kath.
Kirche, ein
Gymnasium, bedeutende Bierbrauereien und Mälzerei, Streichgarnspinnerei,
Stärke-,
Sirup- und Holzessigfabrikation,
eineFabrik für Anfertigung von Gasbeleuchtungsgegenständen,
Ofen- und Glasurfabrikation, königliche
Mühlen,
[* 15] Ziegeleien, Kalkbrennereien, bedeutendes Kommunalvermögen (5400
HektarForsten) u. (1885) mit der
Garnison (3
EskadronsUlanen Nr. 3) 11,364 meist evang. Einwohner. Dabei
die
Kolonie Fürstenwalde mit 1140 Einw. und 6 km südlich die bewaldeten
Rauenschen Berge mit Braunkohlengruben. - Seit 1385 war
Fürstenwalde Sitz der
Bischöfe von
Lebus, deren
Bistum 1598 dem Kurfürstentum
Brandenburg
[* 16] einverleibt wurde.
1865 restaurierte Synagoge. Unter den öffentlichen Gebäuden zeichnen sich besonders das neue Rathaus mit dem 55 m hohen Turm
[* 20] (nach dem Vorbild des Palazzo vecchio in Florenz
[* 21] erbaut) sowie das Zentralschlachthaus aus. Fürth hat (1885) 35,320 Einw.,
davon (1880) 23,011 Evangelische, 4664 Katholiken und 3330 Juden, ist eine wichtige Fabrikstadt, die ihren
Aufschwung der schon unter ansbachischer und preußischer Verwaltung gegebenen Gewerbefreiheit verdankt, und bildet mit Nürnberg
gleichsam Einen Industrieort.
Bedeutend ist die Fabrikation von Spiegelgläsern (über 100 Fabriken) und Spiegelrahmen (80 Fabriken), Bronzefarben und Rauschgold
(28 Fabriken mit 700 Arbeitern), Bleistiften, Galanteriewaren, Elfenbeinkämmen, Brillen und andern optischen Waren, Schläuchen,
Spazierstöcken und Blechspielwaren aller Art. Ebenso bedeutend sind die Blattmetall-, Feingold- und Silberschlägereien,
Möbel-, Drechslerwaren- und Wagendeckenfabrikation wie die Herstellung von Chromolithographien, Luxuspapier und Bilderbüchern
(drei große Etablissements mit 500 Arbeitern).