in der Rechtswissenschaft die organischen Erzeugnisse einer Sache, welche dazu bestimmt sind, von der Sache
abgeschieden zu werden und eine selbständige Existenz zu führen. Hiernach gehören auch die Tierjungen, ferner die Wolle
von Tieren, Milch, Honig u. dgl. zu den Früchten im juristischen
Sinn. Im Gegensatz zu den organischen Erzeugnissen einer Sache, den sogen. natürlichen Früchten (fructus
naturales), werden sonstige Nutzungen, welche eine Sache abwirft, als bürgerliche Frucht (fructus civiles) bezeichnet, also
z. B. Pacht- und Mietgelder, Zinsen u. dgl. Die fructus naturales aber werden
in fructus mere naturales und industriales eingeteilt, welch letztere sich dadurch von jenen unterscheiden, daß
ihre Gewinnung nicht bloß von der Naturkraft, sondern auch von menschlicher Pflege und menschlichem Fleiß abhängt.
Andre Bezeichnungen und Einteilungen der Früchte hängen mit der allerdings nicht unbestrittenen Lehre von dem juristischen
Fruchterwerb und der Prästation der Früchte im Prozeß zusammen. So unterscheidet man fructus pendentes oder stantes und
separati, d. h. die noch an der fruchttragenden Sache hangenden und die von derselben (sei es absichtlich,
sei es zufällig) getrennten Früchte; ferner fructus percepti und percipiendi, erstere die Früchte, welche von dem zur
Fruchtgewinnung Befugten in Besitz genommen worden sind, letztere diejenigen, welche man hätte ziehen können, aber nicht
gezogen hat; endlich fructus exstantes und consumti, je nachdem die gezogenen Früchte bei dem Besitzer
noch vorhanden oder von ihm verbraucht, veräußert oder verarbeitet sind.
Die fructus pendentes erscheinen lediglich als Teile der Hauptsache und gehören dem Eigentümer derselben zu. Die separierten
Früchte fallen mit der Separation sofort in das Eigentum dessen, dem die fruchttragende Sache zugehört;
ebenso ist es bei der Emphyteuse (s. d.); der Nießbraucher dagegen erwirbt die Früchte erst mit der Perzeption. Der gutgläubige
Besitzer erwirbt die Früchte nach der herrschenden Lehre und nach dem sächsischen Zivilgesetzbuch ebenfalls mit der Separation,
während er nach andern dieselben perzipieren muß, ohne jedoch dadurch alsbald Eigentümer der Früchte
zu werden; vielmehr sollen sie ebenfalls nur als im gutgläubigen Besitz befindlich anzusehen sein.
Das preußische Landrecht gibt allen Nutzungsberechtigten, also auch dem redlichen Besitzer, das Eigentum an den Früchten gleich
bei ihrem Entstehen. Wird der Besitzer einer Sache auf die Klage des Eigentümers hin zur Herausgabe der
Sache an den letztern verurteilt, so wird in Ansehung der Früchte zwischen der Zeit vor und nach der Klagbehändigung
unterschieden. Der gutgläubige Besitzer muß die zur Zeit der Klagbehändigung vorhandenen Früchte, aber auch nur diese,
mit herausgeben, der bösgläubige Besitzer dagegen auch die fructus percepti und percipiendi.
Was die nach der Klagbehändigung gezogenen Früchte anbelangt, so haftet der gutgläubige Besitzer hier ebenso wie der bösgläubige
Besitzer vor der Klagbehändigung. Dagegen muß der letztere nach Behändigung der Klage für alle Früchte haften, welche der
Eigentümer hätte ziehen können, wenn er rechtzeitig in den Besitz der Sache gekommen wäre.
Vgl. außer
den Lehrbüchern des Pandektenrechts: Heimbach, Die Lehre von der Frucht nach den gemeinen in Deutschland geltenden Rechten (Leipz.
1843);
Göppert, Über die organischen Erzeugnisse (Halle 1869);
Köppen, Der Fruchterwerb des bonae fidei possessor (Jena 1872);
Brinz, Zum Rechte der Bonae fidei possessio (Münch. 1875).
die Reihenfolge, wie man auf den Ackerfeldern die einzelnen Früchte hintereinander anbaut. Unter sehr
günstigen Verhältnissen (bester Kulturzustand, reichlicher Dünger aller Art, beste Bearbeitungsgeräte etc.) kann der Landwirt
die Fruchtfolge entbehren; aber es ist sicher, daß der Landwirt für die Kultur auf Feldern im großen seine Rente
dabei äußerst selten findet und an die Fruchtfolge gebunden ist, wenn auch die neuesten Fortschritte der Landwirtschaft eine größere
Beweglichkeit gestatten.
Schon die wechselnde Witterung, welche bald diese, bald jene Pflanze begünstigt, widerrät es, das Spiel
auf nur eine Karte zu setzen; anderseits würde der Anbau nur einer Frucht zeitweise im Jahr überaus anstrengende Thätigkeit
erfordern, zu andern Zeiten aber gar nichts zu thun geben. Spannvieh muß gehalten werden, und dieses braucht Futter, der Haushalt
Erzeugnisse andrer Art. Erwiesen ist, daß der Stalldünger meistens nicht ersetzt werden kann, oder
doch, daß dessen Ersatz nur mäßige Vorteile bringt; man bedarf also auch des Nutzviehs und für dieses wiederum Stroh und
Futter verschiedener Art. Das Wechseln mit den Früchten bringt aber auch noch indirekte Vorteile und zwar in solchem Grade,
daß selbst der Gärtner, welcher am freiesten wirtschaftet, nicht ganz darauf verzichtet und höchstens
im künstlich hergestellten Treibbeet eine Pflanzstätte besitzt, auf welcher er an gar keine Regel sich zu binden braucht.
Der Landwirt aber muß für die Kultur im großen die Sicherheit allen andern Rücksichten vorziehen und kann seine Felder
nur bis zu beschränktem Grad meliorieren und kulturfähig erhalten. Unter den Pflanzen, welche er bauen
muß, sind solche, welche den frischen Stalldünger besonders gut, und solche, welche ihn gar nicht vertragen, solche, welche
besser im Jahr nach einer Düngung mit Mist (»zweite Tracht«) oder gar erst im zweiten Jahr (»dritte Tracht«) lohnen.
Früher ließ man wohl auch 3, 4, 5 und mehr Früchte nach einer Düngung sich folgen; heutzutage zieht
man es vor, lieber schwächere Düngungen, diese aber öfters, zu geben und mit Handelsdünger die ernährende Wirksamkeit
des Stalldüngers zu erhöhen, die physikalische aber durch sorgsamste Bearbeitung möglichst zu ersetzen (vgl.
Dünger und Bodenbearbeitung). Die Pflanzen des Landwirts sind blattreich (Blattfrüchte) oder blattarm
(Getreide, Halmpflanzen), werden um der Körner oder Blätter oder Wurzeln (Wurzelhackfrüchte) willen angebaut, haben weitverzweigte,
tief gehende oder flache, wenig verzweigte.
Wurzeln. Alle Pflanzen brauchen die gleichen Nährstoffe; in den einzelnen Ernten aber entziehen wir davon sehr verschiedene Mengen,
bald mehr von dem einen, bald mehr von dem andern. Alle diese Umstände entscheiden mit über die Stellung
der Pflanzen in der Fruchtfolge Allgemeinste Regel hierfür ist, jede Pflanze so zu stellen, daß sie von der Vorgängerin, »Vorfrucht«,
die möglichst günstigen Bedingungen vorfindet und der »Nachfrucht« das Feld in dem für diese besten Zustand
hinterläßt. Einzelne Pflanzen nehmen nur den Sommer über das Feld ein, Sommerfrüchte, andre zum Teil auch im Winter, Winterfrüchte,
andre mehrere Jahre, perennierende Früchte. Letztere werden in der Regel von der Fruchtfolge ausgeschlossen oder wechseln außerhalb
derselben mit andern Früchten. Wo der Boden sehr große Unterschiede zeigt, müssen mehrere Fruchtfolgen
eingeführt werden; wenn irgend möglich, richtet man aber nur eine ein. In
mehr
Griechenland gibt es noch heute Felder, auf welchen, wie vor 2000 und mehr Jahren, nie ein andrer Wechsel als der zwischen Winter-
und Sommergerste stattfindet, also nur eine Frucht, aber in der Winter- und Sommervarietät, gebaut wird. Das ist eine seltene
Ausnahme. Die Römer wechselten mit Anbau und Brache (s. d.), und auch noch bei uns wird diese in der
Fruchtfolge entsprechend benutzt. Da, wo man sich an bestimmte Betriebssysteme hält, werden die Fruchtfolgen diesen gemäß eingerichtet
und auch in unsern Tagen noch nach von alters ererbtem Schema.
Die Zweifelderwirtschaft kennt den Wechsel zwischen Brache und Anbau oder Winter- und Sommerfrüchten oder
Halmpflanze und Blattpflanze. Die reine Dreifelderwirtschaft hat als Grundschema die Folge:
1) Brache, 2) Winter-, 3) Sommerfrüchte; an Stelle der Brache tritt zeitweise eine Hülsenfrucht als Blattpflanze. Die Vierfelderwirtschaft
hat nach den Winterfrüchten zwei Sommerfrüchte, die Fünffelderwirtschaft vier Getreidearten nach der Brache etc. In heutiger
Form als verbesserte Körnerwirtschaft treten alle diese nicht mehr in strenger Regel auf; man ersetzt
die Brache halb oder ganz durch Blattpflanzen und Hackfrüchte und gibt nur noch höchstens zwei Halmfrüchte hintereinander.
Mit Einführung des Kleebaues glaubte man die Brache ganz entbehren zu können und Klee, Winterfrucht, Sommerfrucht als glücklichste
Lösung gefunden zu haben. Leider haben wir noch kein Mittel, den Klee sicher alle drei Jahre zu bauen,
und müssen langjährige Fruchtfolgen einrichten und zu diesen außer Klee auch Hack- und Hülsenfrüchte verwenden. Damit kommt
man dann von selbst auch darauf, dem Prinzip der Fruchtwechselwirtschaft: möglichst zwischen Blatt-, Halm-, Hack- und Hülsenfrüchten
zu wechseln, mehr sich zu nähern, wenn das Klima die strenge Durchführung nicht gestattet, also nach
Kartoffeln und Runkeln Wintergetreide nicht mehr sicher gebaut werden kann.
Ein nicht zu unterschätzender Gesichtspunkt bei der Fruchtwechselwirtschaft ist die Unterdrückung der tierischen und pflanzlichen
Schmarotzer. Nachdem z. B. in einem Jahr sich auf dem Halmfruchtfeld eine
große Zahl dieser schädlichen Insekten eingefunden und ihre Eier den Stoppeln oder dem Boden einverleibt haben, würde die
Nachkommenschaft bei abermaliger Bestellung mit Halmfrüchten sofort neue Nahrung finden, während durch Einschaltung z. B.
einer Hackfrucht die junge Brut keine Nahrung findet und zu Grunde geht. Ein Gleiches gilt von den Wurzelparasiten
(Nematoden, s. d.; Wurzelfäule der Rübenarten etc.).
Die reinen Feldgraswirtschaften wechselten mit x Jahren Getreide (mit und ohne Brache) und mit y Jahren Klee und Grasweide; heutzutage
hat man auch für diese Hack- und andre Früchte mit aufgenommen. Vielfach baut man auch noch sogen. Zwischenfrüchte, z. B.
Roggen und nach diesem Stoppelrüben, welche noch in demselben Jahr geerntet werden, oder auch nach Winterfrüchten
eine bloße Grünfutter- oder selbst nur Gründüngungspflanze. Früher suchte man die Fruchtfolge strengstens so
einzurichten, daß Futter- und Strohgewinnung, Düngererzeugung und Viehstand im sogen. gerechten Verhältnis zu einander standen,
und mußte durch sorgsame Berechnung ermitteln, wieviel Vieh gehalten werden durfte, und wieviel Stroh
und Futter für dieses sowie Dünger für die Felder erzeugt werden mußte.
Reich hieß dann das System, wenn es an nichts fehlte, vermögend, wenn gerade der Bedarf notdürftig gedeckt war, und arm,
wenn es an Stroh und Futter, also auch an Mist, fehlte, d. h. zu wenig Vieh gehalten werden konnte. Heutzutage
hat sich für Dünger und Futter ein lebhafter Handel entwickelt und kann durch Zukauf das Fehlende erlangt werden; anderseits
versteht man es auch gründlicher, die Schätze im Boden sich nutzbar zu machen. Vordem kannte man nur die Sorge für die Felder
und hier lediglich die für Körnergewinn; dazu verwendete man allen Dünger und schätzte sich glücklich,
wenn man recht viele Wiesen und Weiden (Waldhut, Streulaub) u. dgl. berauben
konnte.
Jetzt gibt man den Dünger nur noch für besser lohnende Pflanzen, baut Getreide in zweiter und dritter Tracht und düngt nicht
minder sorgsam die Wiese, wenn nicht fruchtbares Wasser zu Gebote steht, ja wechselt sogar auch schon mit
dieser (zeitweiser Umbruch). Am wichtigsten ist die Auswahl unter den zu bauenden Pflanzen, die richtige Aufeinanderfolge
der ausgewählten bietet keine Schwierigkeiten mehr. Zuerst muß man alle Pflanzen ausscheiden, welche unter dem herrschenden
Klima nicht sicher gedeihen;
dann die, welche bei dem Boden im gegebenen Kulturzustand nicht lohnen;
die,
welche nach den Markt- und Handelsverhältnissen nicht vorteilhaft erscheinen;
endlich die, von welchen man bei der gewählten
Einrichtung des Betriebs keinen Gebrauch machen kann oder will.
Von dem Rest wählt man die aus, welche frische Düngung lieben
oder verlangen; sie stehen an der Spitze; die andern folgen möglichst so, daß Halm-, Blatt-, Wurzelfrüchte
sich ablösen, und so, daß zwischen Ernte und Saat genügende Zeit zur Bearbeitung des Feldes gegeben ist. Die hierher gehörige
Litteratur s. bei Betriebssystem, Landwirtschaftslehre etc.