Mazarin fühlte sich unfähig, diesem allgemeinen Verlangen zu widerstehen. Nachdem er sich selbst noch das
Verdienst gegeben
hatte, die
Prinzen aus ihrem Gefängnis in
Havre
[* 4] zu befreien zog er sich einstweilen nach
Brühl bei
Köln
[* 5] zurück.
Das
Parlament verbannte ihn und zog alle seine
Güter ein. So schien die verbündete
Opposition des hohen
Adels, des
Parlaments
und der
Demokratie doch noch die vonHeinrich IV. und
Richelieu begründete, jetzt in der
Person des ersten
Ministers repräsentierte monarchische
Gewalt besiegt zu haben.
Die
Königin und der junge König waren wie Gefangene in der
GewaltCondés; der
Adel forderte in stürmischer Versammlung Wiederherstellung
aller seiner Vorrechte. Aber
Condé überwarf sich nicht nur mit der
Königin, sondern bald auch mit der
selbstsüchtigen Beamtenoligarchie, welche die
Parlamente beherrschte, und begab sich in sein
GouvernementGuienne, dessen Hauptstadt
Bordeaux abermals für ihn
Partei nahm, und bald wütete der
Bürgerkrieg im
Süden.
Der inzwischen mündig gewordene König
Ludwig XIV. rief nun, obwohl das
Parlament einen
Preis von 50,000 Thlr. auf
den
Kopf des
Kardinals setzte,
Mazarin zurück, der im
Dezember 1651 an der
Spitze von 6000 Mann auf seine
Kosten geworbener Leute
wieder in
Frankreich erschien. Zwar zogen jetzt die
Spanier aus den
Niederlanden den Aufständischen unter dem
Herzog von
Orléans
[* 6] zu
Hilfe.
Condé eilte aus
Guienne herbei, stellte sich an die
Spitze dieser
Armee und führte sie vor
Paris,
[* 7] das ihm die
Thore öffnete Als aber
Condé in der Stadt mit
Hilfe des
Pöbels eine äußerst willkürliche Herrschaft
führte und
Mazarin sich schlauerweise noch einmal aus dem Land, nach
Bouillon, zurückzog, von wo er freilich mit
dem
Hof in geheimem Einverständnis blieb, wollten
Parlament und
Bürger von
Paris nichts mehr von Fortsetzung des
Widerstandes
gegen die belagernde königliche
Armee hören.
Condé mußte
Paris verlassen in welches der König, nachdem er eine allgemeine
Amnestie erlassen hatte, schon
acht
Tage später (21. Okt.) einzog. Das
Königtum hatte einen vollkommenen
Sieg errungen. Dem
Parlament ward
jede Einmischung in die Staatsgeschäfte verboten, an Einem
Tag mußte es 13 neue Steueredikte widerstandslos einregistrieren;
trotz der
Amnestie wurden die Anhänger
Condés aus
Paris verbannt, der
KardinalRetz, welcher seine
Umtriebe von neuem beginnen
wollte, verhaftet und nach
Vincennes gebracht.
Condé sah sich bald von aller
Welt verlassen und mußte Ende
November 1652 eine Zuflucht in den spanischen
Niederlanden suchen,
wo
er denTitel eines spanischen
Generalissimus erhielt.
Nun konnte auch
Mazarin, von dem König selbst eingeholt, wieder
in
Paris einziehen, vom
Volk nicht unfreundlich aufgenommen. Der letzte Empörungsversuch der alten feudalen
Gewalten und der
Demokratie gegen das
Königtum war damit gänzlich besiegt.
Die Fronen unterscheiden sich von den durch den gewöhnlichen
Dienst- oder Dienstverdingungsvertrag übernommenen
Dienstleistungen vornehmlich dadurch, daß die Verpflichtung dazu nicht in derselben
Weise, wie bei diesen, aus einem
Vertrag,
den man freiwillig eingegangen ist, sondern entweder unmittelbar aus dem staatsbürgerlichen oder gemeindebürgerlichen
Wesen,
oder aus einem
Vogtei- oder Grundherrlichkeits- oder Leibherrlichkeitsverhältnis abzuleiten ist.
Denn wenn sie auch zum Teil ursprünglich auf einem Dienstvertrag beruhen mögen, insofern sie statt
des
Kaufgeldes oder eines Teils desselben für Überlassung des
Eigentums und Nutzungsrechts an einem
Grundstück versprochen
wurden, so werden sie doch später nicht mehr vermöge jenes Dienstvertrags, sondern als eine an dem
Grund und
Boden haftende
Reallast und daher von jedem nachfolgenden
Besitzer des letztern gefordert. Es ist sehr schwierig, alle
und
Dienste unter einen Gesamtbegriff zu bringen, da sie hinsichtlich ihres Ursprungs, ihres
Rechtstitels und ihres
Objekts
so sehr verschieden sind.
Das gemeinsame Merkmal aber haben sie, daß sie Dienstleistungen sind, die auf einer dauernden, nicht durch Leistung eines
oder mehrererDienste zu erledigenden Verpflichtung beruhen.
In den meisten
Ländern sind die Fronen gegenwärtig
abgeschafft und zwar entweder infolge
Ablösung oder durch gesetzliche Aufhebung ohne Entgelt. Die frühern sogen. Staatsfronen
oder
Landesfronen
(Landwehr, Heerfolge, Kriegsfuhren etc.) haben den
Charakter unfreier
Lasten verloren und sind durch
Gesetz
geregelte allgemeine Bürgerpflichten geworden (s.Kriegslasten). Die Frondienste (Gemeindefronen), welche
zuweilen noch in Dorfgemeinden geleistet werden müssen (Straßenbauten, Fuhren,
Arbeiten,
Nachtwachen), haben ebenfalls eine
andre Bedeutung gewonnen: sie sind Beiträge zur Bestreitung der Gemeindebedürfnisse. Je nachdem die Fronen mit Vieh
und
Geschirr oder nur mit der
Hand
[* 9] zu leisten sind, wird zwischen Spann- und Handfronen unterschieden.
Vgl.
Bauer, besonders S. 464.
(Angarienfasten,Quatemberfasten) heißen, weil zu diesen
Fasten die
Fronen zu leisten waren, die viermal
jährlich wiederkehrenden drei Fasttage der Quatemberwochen, welche die
¶
mehr
reformierte Kirche zu vierteljährlichen Bettagen umgestaltet hat.